Der Schwerkraft-Verlag ist...?

  • Können wir vielleicht zurück zum eigentlichen Thema kommen?

    Ich habe gestern bei Schwerkraft bestellt und habe festgestellt, dass immer noch kein PayPal angeboten wird. Wie hält sich denn der Verlag über Wasser? Das ist nur noch eine Frage von Arbeitstagen, bis es schief läuft!

    Ab Seite 6 ff dieses Threads kannst du dich über Paypal im Zusammenhang mit Schwerkraft informieren.

  • Jetzt musste ich grade mal gucken, wann du dich angemeldet hast, aber ja - du hast die letzten 19 Male, die das Thema hier besprochen wurde, schlicht noch nicht mitbekommen, dann ist das wohl unvermeidlich, dass es wieder aufploppt. :)

    Dieser Thread wird irgendwann in ferner Zukunft, wenn längst alle Sleeves und Plastiminiaturen doch noch verwittert und verrottet sind, das Licht im Forum hier ausmachen ... ^^

    Ich erlaube mir, mich dann zu äussern, wenn es mir in den Kram passt.

    Und ich erlaube mir auch, die Themen dieses Forums nicht alle auf einmal zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei Bedarf. Und ja, das mit der fehlenden Online-Verfügbarkeit der Anleitungen des Schwerkraft-Verlags hatte mich gerade erst persönlich betroffen, weswegen die Fragestellung dieses Threads bei mir selbst aktuell Brisanz entfacht hatte und somit bedarf entstanden war.


    Ich bitte um Verzeihung, wenn Dir das nicht in DEINEN Kram passen sollte!

    Sorry, jetzt erst gesehen. :)

    Ich wollte dir gar nicht den Mund verbieten, sondern in meiner grenzenlosen Weisheit vorhersagen, dass wir noch ein 20. Mal denselben Verlauf desselben Themas mit denselben Argumenten durchlaufen werden. Und hey, ich hatte recht. :)

    Tut mir natürlich sehr leid, wenn ich damit was getriggert haben sollte, zumindest scheinst du dich angegriffen zu fühlen, das war natürlich nicht meine Absicht.
    Nur zu, äußere dich frei drauf los, ganz nach Bedarf. Ich erlaube dir auch, dich dann zu äußern, wenn es dir in den Kram passt. Du wirst auch nicht der Letzte gewesen sein. Nicht mal der Vorletzte. Oder Vorvorletzte. Wir werden das Thema hier im Thread noch weitere 20 Male durchnehmen, immer mit denselben Argumenten, wenn sich nochmal jemand dazu äußern will. Das ist okay, die dürfen das, und du darfst dann auch gerne noch weitere Male dazu mitdiskutieren. Natürlich nur, wenn es dir in den Kram passt. Ich will hier niemanden zu irgendwas zwingen.


    Also, ich bitte um Verzeihung, dass meine Worte so grob auf dich wirkten.

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Huutini Der Ausflug ins Urheberrecht war neu... 🙃

    Ich bin mir nicht sicher, ob der nicht doch schon mal auf Seite 17 oder 43 irgendwie aufgeploppt ist, oder in einem anderen Thread, wo das Thema breitgetreten wurde. Jedenfalls ist mir "Bitte/Unbedingt keine SK-Anleitungen ins Netz stellen, weil wegen" hier schon ein oder zweimal über den Weg gelaufen. Taufrisch ist das also auch nicht mehr. :)

    Ach, ich bin einfach schon zu lange hier. Oder zu oft. Oder beides. :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Hab gestern einem Kumpel die Anleitung von Valeria mitgegeben. Sogar samt ganzem Spiel... 😪

    Warte jetzt auf meine Abmahnung ...

    Mit dem Original darfst Du machen, was Du wllst... sogar wegschmeissen!

  • Du übersiehst m.E. nur, dass eine Anleitung gerade nicht als Buch oder Zeitschrift im Sinne von § 53 Abs. 4 UrhG gilt und da auch kein Raum für eine Ausdehnung oder Analogiebildung besteht.

    Das wie hier beschriebene auch digitale Kopieren des Originals mit privatem Verleihen an Freunde zur anschließenden gemeinsamen Nutzung, bei dem das Werkstück in der privaten Sphäre verbleibt (also nicht an Dritte weitergegeben wird), unterfällt (nur!) § 53 Abs. 1 (nicht aber Abs. 2) und stellt gleichzeitig kein Verbreiten im Sinne von § 53 Abs. 6 dar, was sich wiederum aus § 17 UrhG ergibt. So würde ich jedenfalls die gängigen UrhG-Kommentierung deuten.... (siehe nur BeckOK Urheberrecht Grübler § 53 Rn. 9, 18, 41)

    Den §17 hast Du offensichtlich nicht verstanden; in einfachen Worten:

    Hast Du ein Exemplar eines Werkes gekauft, das mit Zustimmung des Urhebers "in den Verkehr gebracht", das heisst zum Verkauf freigegeben worden ist, darfst Du genau dieses gekaufte Exemplar weiterverkaufen, verschenken, verleihen (unentgeltlich), nur eben nicht vermieten (gegen Entgeld). Unterschieden wird zwischen Original (Unikate wie zB Gemälde oder Manuskript) oder Vervielfältigunsstücke (wie zB eine Lithografie oder Buch).

    Sonst müsste zB ein Buchhändler bei jedem Verkauf explizit eine Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers einholen bzw. beim Verleihen, Verschenken oder auch Weiterverkauf eines Buches auch jeder Eigentümer. Das Urheberrecht soll ja geistiges Eigentum schützen, nicht dessen Verwertbarkeit praktisch verunmöglichen.


    Und in § 53 schränkt Abs. 2 eben die grundsätzliche Erlaubnis des Abs. 1 auf die in Abs. 2 abschliessend aufgeführten Zwecke privaten Gebrauchs ein. Alles darüber hinausgehende ist eben nicht von Abs. 1 gedeckt, auch nicht das von Dir oben angeführte "private Verleihen "von digital (oder auch analog) erstellten Kopien.


    Einen einzelnen kleinen Abschnitt einer Regel darf man hingegen, wie hier auch von mir bereits völlig legal praktiziert, zur Regeldiskussion durchaus auch herauskopieren und sogar verbreiten; das regelt dann § 51 (Zitierrecht).


    So, und das solls jetzt von meiner Seite zum Urheberrecht gewesen sein... die meissten verlage Veröffentlichen jadie Spielregeln und betrachten das als Kundenservice. Die es nicht tun, haben offenbar Gründe... oder vielleicht einen befreundeten Abmahnanwalt 8-))

    Huutini Der Ausflug ins Urheberrecht war neu... 🙃


    Dafür geht mir die Diskussion um PayPal am Gesäss vorbei... PP nutze ich sowieso nicht, weil ich mal deren AGB gelesen und für inakzeptabel erachtet hatte :saint:

  • Hab gestern einem Kumpel die Anleitung von Valeria mitgegeben. Sogar samt ganzem Spiel... 😪

    Warte jetzt auf meine Abmahnung ...

    Mit dem Original darfst Du machen, was Du wllst... sogar wegschmeissen!

    Du darfst aber halt auch für den Privatgebrauch Kopien anfertigen, auch auf digitalem Wege und die auch im engen Kreis weitergeben und zahlst eben auf entsprechende Mediengeräte zur Kompensation dessen eine Pauschalabgabe (die es auch nicht erst seit gestern gibt). Wie schon geschrieben -> Privatkopien, Pauschalabgabe deckt hier alles relevante zum Thema ab.

  • @Fuetter_Mein_Ego Mit Aussagen wie "Du verstehst nicht" wäre ich sehr vorsichtig, vor allem wenn Du direkt danach Behauptungen raushaust, die das genaue Gegenteil der von mir extra mitzitierten Fundstellen aus dem Kommentar besagen, so u.a. das Abs. 2 ausdrücklich Abs. 1 nicht einschränkt (was sich übrigens auch schon aus dem Sinn der Norm ergibt).

    Vielleicht liest Du das einfach noch mal in der Kommentarliteratur nach. Ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen, falls der Beck OK da ne exotische Mindermeinung vertritt, würde mich aber sehr wundern...

  • Ich erlaube mir, mich dann zu äussern, wenn es mir in den Kram passt.

    Und ich erlaube mir auch, die Themen dieses Forums nicht alle auf einmal zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei Bedarf. Und ja, das mit der fehlenden Online-Verfügbarkeit der Anleitungen des Schwerkraft-Verlags hatte mich gerade erst persönlich betroffen, weswegen die Fragestellung dieses Threads bei mir selbst aktuell Brisanz entfacht hatte und somit bedarf entstanden war.


    Ich bitte um Verzeihung, wenn Dir das nicht in DEINEN Kram passen sollte!

    Sorry, jetzt erst gesehen. :)

    Ich wollte dir gar nicht den Mund verbieten, sondern in meiner grenzenlosen Weisheit vorhersagen, dass wir noch ein 20. Mal denselben Verlauf desselben Themas mit denselben Argumenten durchlaufen werden. Und hey, ich hatte recht. :)

    Sei froh, als ich ihn im Zusammenhang mit "Diskussionen über Gendern außerhalb von RSP" auf solche Erfahrungen hingewiesen habe, wurde ich gleich geblockt.

    "There are only three forms of high art: the symphony, the illustrated children's book, and the board game."

    D. Oswald Heist

  • Den §17 hast Du offensichtlich nicht verstanden (...)

    Aus meiner Sicht bist du es, der den Paragraphen nicht richtig verstanden hat, vor allem weil du nicht mal zwischen dem Urheberrecht und dem Nutzungsrecht differenzierst.

    Nur was bringt es jetzt, sich solche Vorwürfe gegenseitig an den Kopf zu werfen? Nichts, außer schlechter Stimmung. Also empfehle ich, solche persönlichen Angriffe besser zu unterlassen.

    :neindochoh:

    Vorschlag zur Güte: We agree to disagree. :)

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Ich verwette meine gesammelten SK-Spiele darauf, dass Carsten nichts dagegen hätte, wenn man als Vorbereitung für einen "Terraforming Mars Abend" Auszüge aus der Anleitung an die einzelnen Spieler abfotografiert und in die Whats-App Gruppe stellt. Das ist doch ein ganz anderes Thema. Vor allem, wenn die Mitspieler dieses Spiel gar nicht selbst besitzen. Sonst bräuchte man denen wohl die Regeln nicht mehr beibringen.


    Aber er wäre garantiert nicht erfreut, wenn man einen 300DPI Scan davon erstellt und professionell drucken lässt, um dieses Werk dann an die Freunde zu verschicken, die sich die englische Version gekauft haben.


    Völlig unterschiedliche Situationen.

  • Sei froh, als ich ihn im Zusammenhang mit "Diskussionen über Gendern außerhalb von RSP" auf solche Erfahrungen hingewiesen habe, wurde ich gleich geblockt.

    Mir ist nicht ganz klar, warum ICH darüber froh sein sollte ... Klingt eher, als solltest DU froh darüber sein. 🤔


    😊

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Zu oben, dann bin ich auch ruhig:

    Finde es bezeichnend, wenn einem Juristen erzählt wird, er würde Gesetzestexte „nicht richtig verstehen“, und das mit einer sehr „freien“ Orthographie… fällt mir dann gleich schwerer, mein Gegenüber in der Diskussion ernst zu nehmen, so leid es mir tut.

  • Aus dem aktuellen Newsletter

    Jetzt mach Carsten noch eine exklusive Fachhandel-Vorverkaufsaktion: "Gehlehrte des Südtigris"


    Einige der Läden erhalten ihre Ware leider erst am Montag! Wir entschuldigen die Umstände.

    Leider erst am Montag! Na sowas... Das ist natürlich wirklich spät... Äh wait... Ich als Kickstarter Backer warte noch auf meinen Kickstarter und die deutsche Retail Version steht schon in den Läden... Ganz toll!

    :wikinger: :mauer:

  • Ich als Kickstarter Backer warte noch auf meinen englischen Kickstarter und die deutsche Retail Version steht schon in den Läden...

    FTFY ;)

    Ich warte auch noch, aber für mich wäre eh keiner der Läden erreichbar und ich hab genug anderes🤷‍♂️

    Dafür habt ihr das Spiel für 45,- bekommen, ist doch ein kleines Trostpflaster 😀

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Zu oben, dann bin ich auch ruhig:

    Finde es bezeichnend, wenn einem Juristen erzählt wird, er würde Gesetzestexte „nicht richtig verstehen“, und das mit einer sehr „freien“ Orthographie… fällt mir dann gleich schwerer, mein Gegenüber in der Diskussion ernst zu nehmen, so leid es mir tut.

    Ich bin ja Kummer mit nassforschen Studierenden gewohnt. Da muss man eben unter Umständen ein paar mal die Erklärungen wiederholen, bis der Groschen fällt.

    Es ist nur schon etwas sehr grenzwertig, wenn man vollmundig und mit abgedroschenen Juristenphrasen ("Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!") ankündigt, Leute "warnen" zu wollen, die "ja offensichtlich nicht wissen, was erlaubt ist und was nicht" -- dann aber die zitierten Normen völlig falsch auslegt und nicht mal einen Blick in die Kommentierung oder einschlägige Lehrbuchliteratur (s. Anhang) wirft.

  • Zu oben, dann bin ich auch ruhig:

    Finde es bezeichnend, wenn einem Juristen erzählt wird, er würde Gesetzestexte „nicht richtig verstehen“, und das mit einer sehr „freien“ Orthographie… fällt mir dann gleich schwerer, mein Gegenüber in der Diskussion ernst zu nehmen, so leid es mir tut.

    Ich bin ja Kummer mit nassforschen Studierenden gewohnt. Da muss man eben unter Umständen ein paar mal die Erklärungen wiederholen, bis der Groschen fällt.

    Es ist nur schon etwas sehr grenzwertig, wenn man vollmundig und mit abgedroschenen Juristenphrasen ("Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!") ankündigt, Leute "warnen" zu wollen, die "ja offensichtlich nicht wissen, was erlaubt ist und was nicht" -- dann aber die zitierten Normen völlig falsch auslegt und nicht mal einen Blick in die Kommentierung oder einschlägige Lehrbuchliteratur (s. Anhang) wirft.

    Es nervt langsam tierisch solche Abhandlungen, die wenig bis gar nix mit dem eigentlichen Thema zu tun haben, ständig durchscrollen zu müssen.

    Es interessiert anscheinend nur einen Bruchteil der hier Mitlesenden.

    Also : neues Thema aufmachen (Vorschlag : „juristische Feinheiten und andere Besserwisserei“) oder es einfach lassen.

    So das musste mal raus !

  • Und ich dachte, Schuld daran ist nur die SPD.

    Da müsste jetzt eigentlich das Seehohfer-Meme hin...


    Chris_oabling Da du mich ja auch direkt angesprochen hast: wenn hier jemand mit konkretem Bezug zu einer Problematik, die sich rund um Schwerkraft-Besonderheiten dreht (keine PDFs vom Verlag, Weitergabe der gescannten Originalanleitung an Freunde), pauschal Forenmitgliedern andichtet, sie würden sich rechtswidrig oder sogar strafbar verhalten, dann finde ich das weder Offtopic noch sinnlos, dazu mal was zu schreiben, zumal sich an der Unterdiskussion ja auch mehrere Leute beteiligt haben.

    Nach meinem Wissen (aber ok, der Thread ist lang) wurde hier bis zu dem besagten absurden Vorwurf auch nichts juristisches verhandelt, jedenfalls nicht von mir, Du tust gerade so, als gäbs hier wöchentlich die juristische Rundschau zu lesen.

    Zu der unfreiwilligen Ironie bei diesem Thread ausgerechnet auf das Interesse der Mitlesenden hinzuweisen, nachdem gerade zum drölftausendsten Mal verhandelt wurde, dass man bei Schwerkraft nicht mit Paypal zahlen kann, sage ich mal nichts weiter.