Alles anzeigenAlles anzeigen§193 BGB
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Fällt der letzte Tag der Frist, auf Sonntag oder allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend verlängert die Frist sich auf den nächsten Werktag.
Also ist Sonnabend kein Werktag.... Danke für die Bestätigung..
Kleine Ergänzung aus §7 Sozialgesetzbuch
(4) Werktage im Sinne der §§ 42a bis 42c sind die Wochentage Montag bis Freitag; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Also halten wir fest , es gibt keine eindeutige Definition von Werktagen in Deutschland....
Und daher ist es da präzisier diese zu verwenden ?
Auf jeden Fall - und wie die Praxis zeigt, versteht unter Werktagen fast jeder dasselbe; DU kannst aber gern mal samstags irgendwo in einer deutschen Innenstadt parken, wo „werktags“ Parkscheinpflicht besteht und einfach mal KEINEN ziehen - ich bin mir sicher, deine Argumentation bewahrt dich auf jeden Fall vor jeglichen Bußgeldern.
Ps.: Dein oben fett zitierter Teil steht übrigens nicht im Widerspruch zur vorher getätigten Aussage…
Korrekt, ich würde da an einem Samstag auch lieber mal einen Parkschein ziehen, siehe:
