Der Schwerkraft-Verlag ist...?

  • Risiko? Wo denn? Selbst wenn das Gesetz das im Privaten verbieten würde - wo kein Kläger, da kein Richter… 😉

    Das heisst, auch Mord, Raub und Diebstahl ist OK, solange Dich keiner erwischt?

    Gleich sind wir im RSP. Ich denke nun ist alles gesagt. Wer das Wagnis eingehen will, der soll es tun. Beim Versand der Daten nicht den Carsten in cc nehmen und gut ist.

  • Och kommt, Leute. Das, was hier beschrieben wurde, dient dem Spiel, dem Verlag, dem Händler. Nicht mehr oder weniger. Es wird niemand geschädigt oder verletzt. Die Mitspielenden werden u.U. das Spiel ebenfalls ordern.

    Aber ok, muss man nicht öffentlich diskutieren. Kann jeder handhaben, wie er mag. Aber ich kauf eh keine Spiele bei...... ach lassen wir das.

  • Es wäre mir neu, wenn eine Anleitung als Buch oder Zeitschrift gelten würde. Aber ich lerne ja gerne dazu.

    Naja, in einem anderen, hier sehr stark frequentierten Thread wurde zurecht nicht in Frage gestellt, ob Anleitungen dem COPYright unterstehen. Das hier wieder in Frage zu stellen, finde ich nun etwas merkwürdig.

    Naja, deutschsprachige Anleitungen eines deutschen Verlags, die in Deutschland weitergeben werden, dürften mit dem/einem Copyright nicht in Kontakt kommen.

  • Können wir vielleicht zurück zum eigentlichen Thema kommen?

    Ich habe gestern bei Schwerkraft bestellt und habe festgestellt, dass immer noch kein PayPal angeboten wird. Wie hält sich denn der Verlag über Wasser? Das ist nur noch eine Frage von Arbeitstagen, bis es schief läuft!

    relativ einfach. Solange wir, die alle über "kein paypal" motzen, dann da trotzdem weiterhin bestellen, wird sich daran auch nichts ändern. Warum auch, wie bestellen ja auch so

  • Können wir vielleicht zurück zum eigentlichen Thema kommen?

    Ich habe gestern bei Schwerkraft bestellt und habe festgestellt, dass immer noch kein PayPal angeboten wird. Wie hält sich denn der Verlag über Wasser? Das ist nur noch eine Frage von Arbeitstagen, bis es schief läuft!

    Eine Vorab-Überweisung ist für den Händler doch das Sicherste. Keine Kosten, kein Käuferschutz.

  • Können wir vielleicht zurück zum eigentlichen Thema kommen?

    Ich habe gestern bei Schwerkraft bestellt und habe festgestellt, dass immer noch kein PayPal angeboten wird. Wie hält sich denn der Verlag über Wasser? Das ist nur noch eine Frage von Arbeitstagen, bis es schief läuft!

    Eine Vorab-Überweisung ist für den Händler doch das Sicherste. Keine Kosten, kein Käuferschutz.

    Nenn mich altmodisch aber ich habe kein Problem mit Überweisungen, wenn ich mit bekannten und vertrauenswürdigen Unternehmen handele. Ich mag PayPal nicht und vertraue der Firma ehrlich gesagt auch nicht. Gibt auch Möglichkeiten sich mit PP übers Ohr hauen zu lassen; Stichwort PayPal-Freunde. Es gehört eine gewisse Verhältnismäßigkeit dazu.


    Wenn jemand PP als Zahlungsmethode einfach bevorzugt dann ist das ja okay. Aber das Argument Käuferschutz finde ich beim SK-Verlag ein Bisschen fehlgeleitet. Dazu fehlen einfach die Berichte, dass Leute bezahlen aber nie eine Lieferung erfolgt. Das kommt bei SK eben einfach nicht vor weil der Verlag ja auch morgen noch Kunden haben will.


    Davon abgesehen gibt es ja auch noch Gesetze und ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei einem in Deutschland geschlossenen Kaufvertrag ist davon ganz anders betroffen als eine unbekannte Internetfirma mit Sitz in den Bahamas... da würde ich dann auch kein Geld hin überweisen.


    Ich persönlich kenne mich ein Bisschen mit Handel aus, weil ich eine entsprechende Ausbildung habe und seit vielen Jahren in dem Bereich tätig bin und ich finde SK hat da mit seiner vorsichtigen Einstellung ein ziemlich stabiles und nachhaltiges Konzept. Ich wünschte, das Unternehmen in dem ich tätig bin würde sich da ähnlich aufstellen.

  • Ich finde es auch super wie es dort gehandhabt wird . Weniger ist mehr. Verstehe nicht, wie man damit ein Problem haben kann. In der heutigen Zeit geht es ja per Online Banking auch superschnell (1 bis 2 Tage) und Echtzeitüberweisung gibt es auch für die ganz ungeduldigen 8o

  • Aber das Argument Käuferschutz finde ich beim SK-Verlag ein Bisschen fehlgeleitet. Dazu fehlen einfach die Berichte, dass Leute bezahlen aber nie eine Lieferung erfolgt. Das kommt bei SK eben einfach nicht vor weil der Verlag ja auch morgen noch Kunden haben will.

    Also ich hatte schon die eine oder andere Reklamation. Und es war wirklich jedesmal ein Drama... und da hats mich schon geärgert, dass man kein "Druckmittel" hat. Darum gehts hier in diesem Thread doch in der Hauptsache. Um den Umgang mit Kunden und wie unzufrieden da viele mit dem Service sind. Wie oft musste ich schon dankbar sein über die Kulanz von SK... ich glaube ich hätte da schon das eine oder andere mal gerne den Käuferschutz gehabt.

  • Wer das Wagnis eingehen will, der soll es tun. Beim Versand der Daten nicht den Carsten in cc nehmen und gut ist.

    Dann aber nicht beschweren, wenn irgendwann eine teure Abmahnung ins Haus flattert.

    Genau davor sollte mein Einwand warnen, den viele hier wissen ja offensichtlich nicht, was erlaubt ist und was nicht - und vielleicht gehts ja dem ein oder anderen davon auch nicht am Arsch vorbei.

  • Ich finde es auch super wie es dort gehandhabt wird . Weniger ist mehr. Verstehe nicht, wie man damit ein Problem haben kann. In der heutigen Zeit geht es ja per Online Banking auch superschnell (1 bis 2 Tage) und Echtzeitüberweisung gibt es auch für die ganz ungeduldigen 8o

    Weil Onlinebanking zig Klicke mehr benötigt. Bei PayPay und Co ist es bei mir max ein Klick.

  • Aber das Argument Käuferschutz finde ich beim SK-Verlag ein Bisschen fehlgeleitet. Dazu fehlen einfach die Berichte, dass Leute bezahlen aber nie eine Lieferung erfolgt. Das kommt bei SK eben einfach nicht vor weil der Verlag ja auch morgen noch Kunden haben will.

    Also ich hatte schon die eine oder andere Reklamation. Und es war wirklich jedesmal ein Drama... und da hats mich schon geärgert, dass man kein "Druckmittel" hat. Darum gehts hier in diesem Thread doch in der Hauptsache. Um den Umgang mit Kunden und wie unzufrieden da viele mit dem Service sind. Wie oft musste ich schon dankbar sein über die Kulanz von SK... ich glaube ich hätte da schon das eine oder andere mal gerne den Käuferschutz gehabt.

    Guter/schlechter Service ist sehr subjektiv. Dass beim Versandgeschäft mal was schief gehen kann ist glaube ich normal das sollte jedem bewusst sein. Klar ist das ärgerlich, manche reden dann aber schon von schlechtem Service, wenn sie nicht innerhalb eines Tages eine Antwort auf eine E-Mail bekommen.

    Auch dass ein Händer dann nicht sofort Ersatz raus schickt sondern sich zum Beispiel erst rückversichert, dass das Paket tatsächlich beschädigt oder verloren ist finde ich angemessen. Das sehe ich als nachhaltig an.

    Auf der anderen Seite wird Amazon oft als Beispiel für guten Service gebracht ... für mich ein Witz, da ist es ein Kampf bzw. mitunter heutzutage gar nicht mehr möglich mit einem Menschen zu sprechen um ein Problem zu erklären.

  • Ich finde es auch super wie es dort gehandhabt wird . Weniger ist mehr. Verstehe nicht, wie man damit ein Problem haben kann. In der heutigen Zeit geht es ja per Online Banking auch superschnell (1 bis 2 Tage) und Echtzeitüberweisung gibt es auch für die ganz ungeduldigen 8o

    Weil Onlinebanking zig Klicke mehr benötigt. Bei PayPay und Co ist es bei mir max ein Klick.

    Wahnsinn, die Sekunden sind auch echt enorm wichtig :P Ich werfe sogar noch einen Überweisungsschein ein :lachwein:

    Das einzige was mir missfällt, ist dass man dort im Forum eigentlich nie Antworten auf Regelfragen bekommt :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Knolle ()

  • Wer das Wagnis eingehen will, der soll es tun. Beim Versand der Daten nicht den Carsten in cc nehmen und gut ist.

    Dann aber nicht beschweren, wenn irgendwann eine teure Abmahnung ins Haus flattert.

    Genau davor sollte mein Einwand warnen, den viele hier wissen ja offensichtlich nicht, was erlaubt ist und was nicht - und vielleicht gehts ja dem ein oder anderen davon auch nicht am Arsch vorbei.

    Kann bitte nochmal einer erklären was daran verwerflich ist, wenn man vor dem Spieleabend den persönlichen Freunden die Anleitung zum lernen schickt, ohne dass diese im Internet verbreitet wird?

    Dass es mit der Lupe betrachtet nich 100% legal ist mag ja sein aber was ist daran "moralisch verwerflich"? (Zitat von oben)

  • Dann aber nicht beschweren, wenn irgendwann eine teure Abmahnung ins Haus flattert.

    Genau davor sollte mein Einwand warnen, den viele hier wissen ja offensichtlich nicht, was erlaubt ist und was nicht - und vielleicht gehts ja dem ein oder anderen davon auch nicht am Arsch vorbei.

    Kann bitte nochmal einer erklären was daran verwerflich ist, wenn man vor dem Spieleabend den persönlichen Freunden die Anleitung zum lernen schickt, ohne dass diese im Internet verbreitet wird?

    Dass es mit der Lupe betrachtet nich 100% legal ist mag ja sein aber was ist daran "moralisch verwerflich"? (Zitat von oben)

    Sowas senkt halt die Hemmschwelle für die Beurteilung von Recht und Unrecht.

    Einmal editiert, zuletzt von Knolle ()

  • Kann bitte nochmal einer erklären was daran verwerflich ist, wenn man vor dem Spieleabend den persönlichen Freunden die Anleitung zum lernen schickt, ohne dass diese im Internet verbreitet wird?

    Dass es mit der Lupe betrachtet nich 100% legal ist mag ja sein aber was ist daran "moralisch verwerflich"? (Zitat von oben)

    Das UrhG regelt und schützt "geistiges Eigentum", so wie das BGB zB dingliches Eigentum regelt.

    Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass man das ohne Genehmigung des Urheberrechteinhabers darf, gäbe es eine entsprechende Ausnahme im Gesetz.

    Die Verlage, die die Anleitung zum Download ins Netz stellen, ermöglichem jedem damit den leganlen Besitz auch einer digitalen Kopie und, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich untersagt wird, nehmen sie damit auch eine Weitergabe zumindest in Kauf; macht ein Verlag das ausdrücklich nicht, muss man davon ausgehen, dass eben eine solche Genehmigung ganz bewusst nicht erteilt werden soll.


    Manche betrachten ja auch Steuerhinterziehung nicht als verwerflich, sondern eher als Sport, nicht wahr?

  • Kann bitte nochmal einer erklären was daran verwerflich ist, wenn man vor dem Spieleabend den persönlichen Freunden die Anleitung zum lernen schickt, ohne dass diese im Internet verbreitet wird?

    Dass es mit der Lupe betrachtet nich 100% legal ist mag ja sein aber was ist daran "moralisch verwerflich"? (Zitat von oben)

    Sowas sinkt halt die Hemmschwelle für die Beurteilung von Recht und Unrecht.

    Seh ich anders. Ich finde für einen Verlag ist es zum Beispiel deutlich schädlicher wenn ich meinem Kumpel ein Buch zum Durchlesen leihe ... das ist aber völlig legal.

  • Wer das Wagnis eingehen will, der soll es tun. Beim Versand der Daten nicht den Carsten in cc nehmen und gut ist.

    Dann aber nicht beschweren, wenn irgendwann eine teure Abmahnung ins Haus flattert.

    Genau davor sollte mein Einwand warnen, den viele hier wissen ja offensichtlich nicht, was erlaubt ist und was nicht - und vielleicht gehts ja dem ein oder anderen davon auch nicht am Arsch vorbei.

    Du weißt offensichtlich nicht, dass hier der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen / Gewinn stünde. Selbst für die Verfolgung wirklich krimineller Taten reichen die Kapazitäten oft - leider - nicht; bitte mal reflektieren, was privater Rahmen ohne Gewinnerzielungsabsicht bedeutet…


    EDIT: Ich bin ab hier raus, da hier ja offensichtlich getrolled wird

    2 Mal editiert, zuletzt von LeGon ()

  • Du weißt offensichtlich nicht, dass hier der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen / Gewinn stünde. Selbst für die Verfolgung wirklich krimineller Taten reichen die Kapazitäten oft - leider - nicht; bitte mal reflektieren, was privater Rahmen ohne Gewinnerzielungsabsicht bedeutet…

    Zur Verfolgung krimineller Taten braucht man die zugegeben überlasteten Staatsanwaltschaften und die Polizei - das mit den Abmahnungen bei privaten Rechtsverletzungen machen Rechtsanwälte, und manche, die sich darauf spezialisiert haben, leben sogar sehr gut davon.

  • Entscheidend ist die Schöpfungshöhe, und die ist bei einer Anleitung durchaus gegeben (§ 2 UrhG); auch eine Übersetzung ist neben dem ursprünglichen Original aebenfalls urheberrechtlich geschützt (§3 UrhG), Die Hürde, ob ein Text ein "Werk" im Sinne des Urheberrechts darstellt, ist recht gering.

    Wer es genauer wissen möchte, was "private Nutzung" erlaubt ist, möge in § 53 UrhG schauen; was die verbeitung/Weitergabe von derart hergestellten Vervielfältigungsexemplaren angeht in § 53 Abs. 6. Da werden Sie geholfen.

    Weitergeben darf man ein urheberrechtlich geschütztes Original aber durchaus - ob nun verkaufen, verschenken oder (kostenlos) verleihen spielt dabei keine Rolle (beim gewerblichen Verleih sieht das wiederrum anders aus). Aber eben nur das Original, keine wie auch immer hergestellte Kopie (Ausnahmen: § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UrhG - allerdings nur mit den engen Einschränkungen in Satz 2).

    Du übersiehst m.E. nur, dass eine Anleitung gerade nicht als Buch oder Zeitschrift im Sinne von § 53 Abs. 4 UrhG gilt und da auch kein Raum für eine Ausdehnung oder Analogiebildung besteht.

    Das wie hier beschriebene auch digitale Kopieren des Originals mit privatem Verleihen an Freunde zur anschließenden gemeinsamen Nutzung, bei dem das Werkstück in der privaten Sphäre verbleibt (also nicht an Dritte weitergegeben wird), unterfällt (nur!) § 53 Abs. 1 (nicht aber Abs. 2) und stellt gleichzeitig kein Verbreiten im Sinne von § 53 Abs. 6 dar, was sich wiederum aus § 17 UrhG ergibt. So würde ich jedenfalls die gängigen UrhG-Kommentierung deuten.... (siehe nur BeckOK Urheberrecht Grübler § 53 Rn. 9, 18, 41)

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Dass es mit der Lupe betrachtet nich 100% legal ist mag ja sein aber was ist daran "moralisch verwerflich"? (Zitat von oben)

    Das ist doch wieder ein ganz anderer Fall. Es ging darum, dass ich mir das englische Spiel kaufe und mir dann von Dir (oder einem anderen Freund) die deutsche Anleitung kopieren / scannen und zuschicken lasse.

    Völlig legal - ich darf bis zu sieben meiner Freunde mit physischen Kopien versorgen! 😊

  • Das ist doch wieder ein ganz anderer Fall. Es ging darum, dass ich mir das englische Spiel kaufe und mir dann von Dir (oder einem anderen Freund) die deutsche Anleitung kopieren / scannen und zuschicken lasse.

    Völlig legal - ich darf bis zu sieben meiner Freunde mit physischen Kopien versorgen! 😊

    Ach komm... Du möchtest doch nur den Eindruck erwecken, als hättest Du mehr als 7 Freunde!

  • Naja, in einem anderen, hier sehr stark frequentierten Thread wurde zurecht nicht in Frage gestellt, ob Anleitungen dem COPYright unterstehen. Das hier wieder in Frage zu stellen, finde ich nun etwas merkwürdig.

    Äh, wie bitte? Das habe ich doch gar nicht in Frage gestellt!? Selbstverständlich unterliegt eine Spielanleitung dem Urheberrecht und der Verlag hat darauf ein Copyright.

    Bloß hat das nichts damit zu tun, dass man für den Privatgebrauch einzelne Kopien anfertigen darf, solange dies nicht in großer Anzahl geschieht und nicht weiterverbreitet bzw. veröffentlicht wird.

  • Weil Onlinebanking zig Klicke mehr benötigt. Bei PayPay und Co ist es bei mir max ein Klick.

    Wahnsinn, die Sekunden sind auch echt enorm wichtig :P Ich werfe sogar noch einen Überweisungsschein ein :lachwein:

    Das einzige was mir missfällt, ist dass man dort im Forum eigentlich nie Antworten auf Regelfragen bekommt :D

    Exakt. Ich kaufe oft am Handy. Bei SK muss ich dann auf die Email warten, dann ins online banking gehen, copy pasge IBAN. Kann man machen, muss man aber nicht. Und ja, in der Zeit geh ich lieber aufs Klo :)

    Einmal editiert, zuletzt von SirAnn ()