Der Schwerkraft-Verlag ist...?

  • #DasVermächtnisdesYu ist jetzt im Onlineshop vom #Schwerkraft-Verlag zu bekommen.
    49,00€ jetzt zum Launch klingt doch ganz nett. ;)

    Das Vermächtnis des Yu - Schwerkraft-Verlag.de

    Messepreis war 50 Euro. Kickstarter lag inklusive Versand bei ca. 51 Euro für die englische Version. Da dürfte sich jetzt niemand benachteiligt fühlen.

    Einmal editiert, zuletzt von danijian ()

  • #DasVermächtnisdesYu ist jetzt im Onlineshop vom #Schwerkraft-Verlag zu bekommen.
    49,00€ jetzt zum Launch klingt doch ganz nett. ;)

    Das Vermächtnis des Yu - Schwerkraft-Verlag.de

    Messepreis war 50 Euro. Kickstarter lag inklusive Versand bei ca. 51 Euro für die englische Version. Da dürfte sich jetzt niemand benachteiligt fühlen.

    Ach, irgendjemand findet sich immer. Zum Beispiel die Leute die empört sind, dass sie als Kickstarter Bäcker nicht den niedrigsten Preis bezahlt haben.

  • In Frankreich kostet es nur 40!!111 Unverschämte Preispolitik von Carsten!!11 Was fällt ihm ein!!11

    Die Lieferung des Kickstarters nach Frankreich war in der Tat etwas günstiger. Insgesamt hätte die französische Edition inklusive Lieferung rund 49 Euro gekostet.


    (Ja, ich weiß, dass der Post ironisch war. Angesichts der ständigen Behauptung, Schwerkraft würde was weiß ich auf die Originalpreise draufschlagen, finde ich es aber doch ganz interessant, das mal durchzurechnen.)

  • (Ja, ich weiß, dass der Post ironisch war. Angesichts der ständigen Behauptung, Schwerkraft würde was weiß ich auf die Originalpreise draufschlagen, finde ich es aber doch ganz interessant, das mal durchzurechnen.)

    Das ist doch wieder nur der PreOder Preis bei SK oder nicht? Danach rechnen sie den üblichen 20€ SK Zuschlag drauf. Ist doch das übliche vorgehen: Preorder zum Normalpreis, danach SK Zuschlag bis zum Ende aller Tage.

  • (Ja, ich weiß, dass der Post ironisch war. Angesichts der ständigen Behauptung, Schwerkraft würde was weiß ich auf die Originalpreise draufschlagen, finde ich es aber doch ganz interessant, das mal durchzurechnen.)

    Das ist doch wieder nur der PreOder Preis bei SK oder nicht? Danach rechnen sie den üblichen 20€ SK Zuschlag drauf. Ist doch das übliche vorgehen: Preorder zum Normalpreis, danach SK Zuschlag bis zum Ende aller Tage.

    Die Kickstarter-Preise liegen in der Regel doch auch unter den Retail-Preisen. Also auch hier nichts ungewöhnliches zu beobachten.

  • Und KS Preise normal über dem Retail liegen wenn du Versand und Steuern mitrechnest?

    Ich glaube, so pauschal kann man das nicht sagen oder behaupten. Gibt meiner Erfahrung nach beides. Aber es ändert ja nunmal auch gar nichts. Preise gestalten sich ja aufgrund vieler Faktoren.


    Zeitschleife.

    Hat schon jemand SK-Bingo?

  • Preise gestalten sich ja aufgrund vieler Faktoren.

    Ich weiß nicht wovon du redest. Wenn ein Preis mal höher ist als erwartet, dann liegt das garantiert niemals an marktwirtschaftlichen Realitäten sondern immer daran, dass man den Kunde böswillig abzocken will. /s

  • Ich finde den aktuellen Preis von 49€ + Versand für Legacy of Yu fair.

    Das ist deutlich weniger, als ich im April für die englische Ausgabe bezahlt habe.

    Bei dem Preis würde ich zugreifen, wenn ich die englische Ausgabe nicht schon hätte. Das ist halt ein Solospiel mit sprachneutralem Spielmaterial, nur Regel und Storybook sind in Englisch. Das Storybook bietet sowohl Story als auch spielerisch relevante Texte.

    Aus meiner Sicht ein Spiel, das sich auf jeden Fall lohnt, wenn man solo eine Kampagne spielen mag, die auch wiederholt gespielt werden kann. Ich habe bei mindestens sieben erforderlichen Siegen neun Partien gebraucht, weil ich zweimal verloren habe. Möglicherweise könnte ich mich ja verbessern, was aber nicht so sicher ist, weil es durchaus Einflüsse von Zufall gibt. Letzteres stört mich aber überhaupt nicht. 100%ig planbare Spiele mag ich nicht, moderater Zufall erhöht doch die Spannung.

    Spielerische Grüße Ernst-Jürgen


    TOP 10: 1. Viticulture - Compl. Coll. Ed., 2. Martians - A Story of Civilization, 3. Scythe, 4. Anachrony, 5. Snowdonia: Deluxe Master Set, 6. Räuber aus Skythien, 7. Age of Industry, 8. Nieuw Amsterdam, 9. Siedler von Catan - Entdecker&Piraten, 10. Alubari - A nice cup of Tea

  • Zur Ausgangsfrage:

    Die Regeln weder als DL noch überhaupt online zur Verfügung zu stellen gefällt mir insbesondere bei komplexeren Titeln, wie sie ja idR dieser Verlag anbietet, nicht - es macht nämlich mE schon Sinn, wenn alle Spieler vorab mal in die Regeln schauen können.

    Einscannen und dann weitergeben wäre nämlich letztlich urheberrechtlich problematisch und ein juristisches Risiko.


    Ergo meide ich solche Verlage, die es mir bewusst unnötig schwer machen und mich als Besitzer zum Live-Erklären auch komplexer Regeln seiner Spiele zwingend in Anspruch nehmen möchten.

  • Zur Ausgangsfrage:

    Die Regeln weder als DL noch überhaupt online zur Verfügung zu stellen gefällt mir insbesondere bei komplexeren Titeln, wie sie ja idR dieser Verlag anbietet, nicht - es macht nämlich mE schon Sinn, wenn alle Spieler vorab mal in die Regeln schauen können.

    Einscannen und dann weitergeben wäre nämlich letztlich urheberrechtlich problematisch und ein juristisches Risiko.


    Ergo meide ich solche Verlage, die es mir bewusst unnötig schwer machen und mich als Besitzer zum Live-Erklären auch komplexer Regeln seiner Spiele zwingend in Anspruch nehmen möchten.

    Jetzt musste ich grade mal gucken, wann du dich angemeldet hast, aber ja - du hast die letzten 19 Male, die das Thema hier besprochen wurde, schlicht noch nicht mitbekommen, dann ist das wohl unvermeidlich, dass es wieder aufploppt. :)

    Dieser Thread wird irgendwann in ferner Zukunft, wenn längst alle Sleeves und Plastiminiaturen doch noch verwittert und verrottet sind, das Licht im Forum hier ausmachen ... ^^

    2 Mal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Zur Ausgangsfrage:

    Die Regeln weder als DL noch überhaupt online zur Verfügung zu stellen gefällt mir insbesondere bei komplexeren Titeln, wie sie ja idR dieser Verlag anbietet, nicht - es macht nämlich mE schon Sinn, wenn alle Spieler vorab mal in die Regeln schauen können.

    Einscannen und dann weitergeben wäre nämlich letztlich urheberrechtlich problematisch und ein juristisches Risiko.


    Ergo meide ich solche Verlage, die es mir bewusst unnötig schwer machen und mich als Besitzer zum Live-Erklären auch komplexer Regeln seiner Spiele zwingend in Anspruch nehmen möchten.

    Wenn dein "Weitergeben" kein "ins Internet stellen" ist, gibt es kein Risiko.

    Meidest du tatsächlich JEDEN Verlag, der keine Anleitung anbietet, oder ist das nur die typische Floskel hier im SK-Thread?

    Einmal editiert, zuletzt von krakos ()

  • Jetzt musste ich grade mal gucken, wann du dich angemeldet hast, aber ja - du hast die letzten 19 Male, die das Thema hier besprochen wurde, schlicht noch nicht mitbekommen, dann ist das wohl unvermeidlich, dass es wieder aufploppt. :)

    Dieser Thread wird irgendwann in ferner Zukunft, wenn längst alle Sleeves und Plastiminiaturen doch noch verwittert und verrottet sind, das Licht im Forum hier ausmachen ... ^^

    Ich erlaube mir, mich dann zu äussern, wenn es mir in den Kram passt.

    Und ich erlaube mir auch, die Themen dieses Forums nicht alle auf einmal zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei Bedarf. Und ja, das mit der fehlenden Online-Verfügbarkeit der Anleitungen des Schwerkraft-Verlags hatte mich gerade erst persönlich betroffen, weswegen die Fragestellung dieses Threads bei mir selbst aktuell Brisanz entfacht hatte und somit bedarf entstanden war.


    Ich bitte um Verzeihung, wenn Dir das nicht in DEINEN Kram passen sollte!

  • Wenn dein "Weitergeben" kein "ins Internet stellen" ist, gibt es kein Risiko.

    Meidest du tatsächlich JEDEN Verlag, der keine Anleitung anbietet, oder ist das nur die typische Floskel hier im SK-Thread?

    1. Doch, auf elektronischem Wege ist es eines. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

    2. Sofern es um komplexere Titel geht, ja. Allerdings nicht konsequent, #MantisFalls hatte ich mir dann doch gekauft. Das muss man ja nur einer/m erklären und ist jetzt nicht so arg komplex ;)

  • Doch, auf elektronischem Wege ist es eines. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

    Dann sei doch so nett und erhelle uns, in welches Gesetz wir dazu schauen sollen. Das einzige Risiko, das mir dazu einfällt, liegt höchstenfalls darin, wenn eine der Personen, die den Scan von dir erhalten haben, diesen dann noch mal weiterverbreiten!?

  • § 53 UrhG - Einzelnorm


    Die Vervielfältigung eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

    ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.


    Ist die Frage ob de Anleitung unter Buch oder Zeitschrift fällt, wenn ja, wäre ein kompletter Scan ohne Erlaubnis nicht gestattet.

  • Also laut dieser Seite ist eine Anleitung sehr wohl ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Selbst kostenlose Anleitungen. Auch wenns in diesem Beispiel um eine Häkel / Strickanleitung geht :)


    Urheberrecht
    Ich möchte etwas Licht ins dunkle der Gesetzte, insbesondere des Urheberrechts bringen. Ob mir das gelingt… mal sehen. Auf jeden Fall weise ich darauf hin, das…
    www.wollopus.de


    Zitat

    Der Käufer einer Anleitung darf:

    • die Anleitung benutzen und nacharbeiten
    • das daraus entstandene für sich nutzen
    • für sich privat eine Kopie erstellen, z.B. ausdrucken
    • er darf sein selbst hergestelltes Werk fotografieren und zeigen

    Er darf nicht:

    • die Anleitung weiter geben
    • eine Kopie egal ob digital oder gedruckt verbreiten
    • die hergestellten Dinge gewerblich verkaufen
  • Es wäre mir neu, wenn eine Anleitung als Buch oder Zeitschrift gelten würde. Aber ich lerne ja gerne dazu.

    Naja, in einem anderen, hier sehr stark frequentierten Thread wurde zurecht nicht in Frage gestellt, ob Anleitungen dem COPYright unterstehen. Das hier wieder in Frage zu stellen, finde ich nun etwas merkwürdig.


    Aber ganz ehrlich, über eine Kopie, welchen Umfangs auch immer, wenn im Freundeskreis verbreitet, würde ich mir wirklich keine Sorgen machen.

  • Es wäre mir neu, wenn eine Anleitung als Buch oder Zeitschrift gelten würde. Aber ich lerne ja gerne dazu.

    Naja, in einem anderen, hier sehr stark frequentierten Thread wurde zurecht nicht in Frage gestellt, ob Anleitungen dem COPYright unterstehen. Das hier wieder in Frage zu stellen, finde ich nun etwas merkwürdig.


    Aber ganz ehrlich, über eine Kopie, welchen Umfangs auch immer, wenn im Freundeskreis verbreitet, würde ich mir wirklich keine Sorgen machen.

    Da würde ich mir auch keine machen, das bekommt ja niemand mit... moralisch verwerflich, illegal. Aber nicht nachverfolgbar.

  • https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html


    Ist die Frage ob de Anleitung unter Buch oder Zeitschrift fällt, wenn ja, wäre ein kompletter Scan ohne Erlaubnis nicht gestattet.

    Entscheidend ist die Schöpfungshöhe, und die ist bei einer Anleitung durchaus gegeben (§ 2 UrhG); auch eine Übersetzung ist neben dem ursprünglichen Original aebenfalls urheberrechtlich geschützt (§3 UrhG), Die Hürde, ob ein Text ein "Werk" im Sinne des Urheberrechts darstellt, ist recht gering.


    Wer es genauer wissen möchte, was "private Nutzung" erlaubt ist, möge in § 53 UrhG schauen; was die verbeitung/Weitergabe von derart hergestellten Vervielfältigungsexemplaren angeht in § 53 Abs. 6. Da werden Sie geholfen.


    Weitergeben darf man ein urheberrechtlich geschütztes Original aber durchaus - ob nun verkaufen, verschenken oder (kostenlos) verleihen spielt dabei keine Rolle (beim gewerblichen Verleih sieht das wiederrum anders aus). Aber eben nur das Original, keine wie auch immer hergestellte Kopie (Ausnahmen: § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UrhG - allerdings nur mit den engen Einschränkungen in Satz 2).

  • Risiko? Wo denn? Selbst wenn das Gesetz das im Privaten verbieten würde - wo kein Kläger, da kein Richter… 😉

    Das heisst, auch Mord, Raub und Diebstahl ist OK, solange Dich keiner erwischt?