Mag das für außerhalb des eigenen Geländes stimmen, so sieht es anders aus, wenn es auf eigenem Gelände passiert.
Das stimmt nicht.
Man haftet auch auf Privatgrundstücken für den Hund. Selbst wenn Du ein Schild mit "Vorsicht! Bissiger Hund." aufstellst.
![](https://unknowns.de/images/unfurlUrl/aa/aa685a9f2b75dd28b37dc748a5154cb843a5c029.jpg)
Warnung vor dem Hund nicht ausreichend
Ein Warnschild am Gartentor reicht nicht aus: Kommt es zu einem Hundebiss, ist der Hundebesitzer trotz Schuld haftbar. Wie Sie sich schützen können.
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