Beiträge von ar147 im Thema „Erfahrungen mit Paketdiensten (DHL, DPD, Hermes, UPS, GLS, …)“

    Ich streite mich auch nicht mit DHL sondern dem Händler.


    Zitat

    4.) Zufälliger Untergang bei Verlust durch Nachbarn

    Anders als das Gesetz in den maßgeblichen Vorschriften für Versendungskäufe impliziert, hat der Händler vor der Übergabe an den Verbraucher nicht für jedweden Verlust oder Untergang der Kaufsache einzustehen. Er trägt die Gefahr, auf seinen Zahlungsanspruch verzichten zu müssen, nur dann, wenn die Ware zufällig untergeht. Von einem Zufall wird immer dann ausgegangen, wenn keine der Vertragsparteien den Verlust oder Untergang zu vertreten und mithin an dessen Eintritt nicht vorsätzlich oder fahrlässig mitgewirkt hat.

    Geht nun eine Kaufsache nach der Ersatzzustellung an einen Nachbarn und vor Übergabe an den Verbraucher verloren oder unter, liegt ein solcher Zufall stets vor – und zwar selbst dann, wenn der Nachbar zu vertreten hat, die Sache nicht mehr aushändigen zu können. Maßgebliche Vertragsparteien sind nämlich ausschließlich Händler und Verbraucher, sodass sich Störungen in der Sphäre des Nachbarn mangels vertraglicher oder vertragsähnlicher Beziehungen der Kontrahenten zu diesem stets als zufällig erweisen


    Quelle: Paketverlust nach Annahme durch Nachbarn: Haftungsfragen...

    Ich habe da gerades ein anderes Problem und streite mich mit dem Händler.


    DHL hat das Paket bei einem Nachbarn im Haus abgegeben und dieser hat es dann im Anschluss auf die Treppe gestellt. Leider war das Paket weg, als ich es holen wollte und ist auch nicht wieder aufgetaucht. Nach meiner Auffassung der Rechtslage, müsste der Händler für den Schaden aufkommen. Er weigert sich jedoch und meint, das Paket wurde zugestellt. Habe mehrere Mails geschrieben, aber sie wollen mir das Geld nicht erstatten oder eine Ersatzlieferung schicken. Ich habe den Fall auch bei der Online-Streitbeilegung der EU-Kommission gemeldet, bisher aber ohne Ergebnis. Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?