Beiträge von Dee im Thema „Erfahrungen mit Paketdiensten (DHL, DPD, Hermes, UPS, GLS, …)“

    Nein, dass ist deine Fehlinterpretation. Hausgang ist KEIN Empfänger.

    Aufgrund meiner Fehlinterpretation habe ich einfach bei DHL nachgefragt. Deren Antwort: Es gibt zwei Varianten: 1. Wird eine Unterschrift benötigt, dann erfolgt die Auslieferung nur gegen Unterschrift des Empfängers oder ggf. Unterschrift einer empfangsberechtigen Person und teilweise auch gegen Ausweisleistung. 2. Wenn keine Unterschrift nötig ist, dann quittieren die Zustellkräfte im Rahmen der kontaktlosen Zustellung selbst die erfolgreiche Zustellung.


    Da steht leider nichts konkret von Haustür oder Wohnungstür, aber kontaktlos bis zur Wohnungstür stelle ich mir spannend vor. Aber ggf. hat das ja schon mal jemand gehabt, dass das Paket plötzlich vor der Wohnungstür lag.


    Gruß Dee

    Der von mir verlinkte Artikel widerspricht sich leider (was ich erst jetzt sehe):


    Zitat

    [...] und immer sagen die Pressesprecher[...], dass die Zusteller verpflichtet sind, bis zur Wohnungstür zu liefern.

    [...]

    Es gibt kein Gesetz, dessen Wortlaut eine Lieferung bis zur Wohnungstür vorschreibt. Aber andersherum gibt es auch kein Gesetz, das es den Paketdiensten erlaubt, nur bis zur Haustür zu liefern.

    Also die Pressesprecher sagen das zwar, aber in den AGB steht das eben nicht immer so wortwörtlich drin. Mit Übergabe an Empfänger kann auch gemeint sein wie bei uns: "Klingeln; Empfänger bescheid geben, dass Paket da ist; dieses in Hausflur stellen". Das wäre bei mir eine Übergabe an den Empfänger. Die muss vor allem in aktuellen Zeiten nicht mehr persönlich erfolgen. Deswegen muss ich ja auch in der Regel keinen Empfang mehr von Paketen quittieren.


    krakos: Ich hoffe Du, verstehst jetzt auch, woher solche „Phantasien“ kommen. Ohne solche persönlichen Angriffe diskutiert es sich im Übrigen viel angemehmer.


    Gruß Dee

    Okay, schließen wir hier besser ab, weil zumindest ich kein Rechtsanwalt oder Richter bin und mich daher nicht mit dem exakten Wortlaut der AGB auseinandersetzen kann. Ich lese jedenfalls aus den AGB nicht heraus, dass es bis zu meiner Wohnungstür, also mit persönlicher Übergabe (gibt es seit Corona eh nicht mehr außer in Ausnahmefällen), erfolgen muss. Sondern ich muss informiert werden (Klingel) und dann wird es in den Hausflur gestellt. Zumindest bei uns funktioniert das seit einigen Jahren so und ich würde auch nichts anderes erwarten.


    Aber wie gesagt, besser zurück direkt zu Problemen mit den Lieferdiensten und nicht mehr AGB-Interpretation. :)

    Gruß Dee