Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens wäre, ein Paket bei Nichtzustellbarkeit in einer nur per App zu steuernden Packstation zu hinterlegen, wenn der Empfänger nicht bei DHL registriert ist. In einem solchen Fall halte ich eine Benachrichtigungskarte und die Möglichkeit, die Packstation damit öffnen zu können, für obligatorisch.
Leider bei einem Paket für meine Freundin genau so passiert.