Ja, das denke ich auch, das ist etwas anderes. Mir auch egal wer Schuld ist, ich jedenfalls nicht. Ich habe dem Händler nicht gesagt nutze die Depperte DHL, ich habe DHL nicht gesagt gib´s dem Nachbarn, und ich habe dem Nachbarn nicht gesagt schmeiss es in den Flur. und ich habe den Nachbarn auch nie gebeten: Wenn DHL schellt, nimm mal bitte mein Paket an. Keiner hatte meine Erlaubnis zu tun was sie jeweils taten. Was kann ich dafür wenn DHL mein Eigentum jemand völlig fremdes in de Hand drückt, der nur zufällig im selben Haus lebt? Ich habe DHL nicht beauftragt, Kunde der DHL ist der Händler der den Auftrag gab.
Du hast auch die Möglichkeit festzulegen, dass du keine Ersatzzustellung (an Nachbarn) wünschst. Das sollte dein Zusteller oder deine lokale Postfiliale aufnehmen und veranlassen können. Weiterhin hat der Versender die Möglichkeit das Paket als eigenhändige Zustellung zu versenden, dann kannst nur du oder jemand mit entsprechender Vollmacht das Paket annehmen...
Die Zustellung an den Nachbarn ist zumindest offiziell erlaubt bei Paketen - üblicherweise lehnen Leute die sich nicht gegenseitig kennen aber sowas ab, zumindest meiner Erfahung nach. Wie und wo das ggf. in den AGB zu finden ist kann ich dir leider nicht sagen. Also kannst du dem Zusteller hier keine Vorwürfe machen.
Wir hatten auch schon mal den Fall dass der Nachbar der das Paket annahm (Priester von Beruf übrigens) die Sachen aus dem Paket gegessen hatte ehe die Empfängerin das Paket bei ihm abholen wollte. Der gute Nachbar meinte wohl nur zu der Frau als sie nach dem Paket fragte: "Ja, war lecker!" - Seitdem hängt ein Zettel am Briefkasten - "Bitte bei Herr XY keine Pakete abgeben!"