(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit

  • Mega, warum ist Alien dann kein Brettspiel sondern heißt Nemesis? Warum ist Arnak dann nicht Indiana Jones ... merkste selber, oder ...

    Naja, weil Alien und Indiana Jones Weltbekannte Marken sind?! Und es gibt ja Alien Brettspiele? Verstehe deinen Punkt nicht ^^

  • Die SAZ hatte im dem hier besprochenen Fall aus meiner Sicht deswegen nichts zu melden, weil der Originalverlag keine Rechtsmittel eingeleitet hat. Spekulativ würde ich vermuten, dass es um einen Streitwert im 4-stelligen Bereich gegangen wäre, der im Zweifel auf eine Art Vergleich rausläuft bei dem jede Partei dann die Kosten des Verfahrens trägt - das ist ein Draufzahler, egal wer im Recht ist.

    Die eine - oft mals schwer zu beantwortende - Frage ist, ob im konkreten Fall ein Plagiat vorliegt.

    In der Pressemitteilung der SAZ geht es aber um die generelle Frage des Urheberrechts, das die SAZ in ihrer PM ignoriert:


    "Ein solcher Umgang mit den Autorenrechten Dritter widerspricht dem ungeschriebenen Ehrenkodex kreativer und seriöser Spieleautor*innen."


    Ob der Originalverlag Rechtsmittel einlegt, ist irrelevant für eine Beurteilung in der SAZ-PM.

    Es geht um die Urheberrechte der Autoren.

    Nur falls das Original aktuell noch irgendwo im Programm ist, zusätzlich um die Veröffentlichungsrechte des Lizenznehmers.


    Wenn die SAZ nur auf den ungeschriebenen Ehrencodex verweist, ohne dabei auch auf die Rechtslage zu verweisen, dann negiert sie das Urheberrecht als juristische Basis. Wenn sie keine juristische Expertise zum konkreten Spiel abgeben möchte, dann sollte sie zumindest auf den aus ihrer Sicht möglichen Urheberrechtsverstoß verweisen. So tut sie in ihrer PM, als wäre das eine rein moralische Kiste, so als wenn man mit 180km/h über die Autobahn fährt, Kurzstreckenflüge macht, in den Puff geht, seine Preise stark erhöht, ... Urheberrechte sind aber einklagbar.


    AutorenRECHTE beruhen eben nicht auf einem ungeschriebenen Ehrencodex. Solche Behauptungen geben die Rechtslage einfach falsch wieder.

  • Mega, warum ist Alien dann kein Brettspiel sondern heißt Nemesis? Warum ist Arnak dann nicht Indiana Jones ... merkste selber, oder ...

    Ich merke, dass das keinen Sinn ergibt, was Du da schreibst. Alien und Indy sind millionenfach bekannte Franchises und Marken und haben mit der Schöpfungshöhe von urheberrechtlich geschützten Werken genau nichts zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Mega, warum ist Alien dann kein Brettspiel sondern heißt Nemesis? Warum ist Arnak dann nicht Indiana Jones ... merkste selber, oder ...

    Unknowns: Don‘t feed the troll.

  • Mega, warum ist Alien dann kein Brettspiel sondern heißt Nemesis? Warum ist Arnak dann nicht Indiana Jones ... merkste selber, oder ...

    Vielleicht solltest du erst mal den Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht lernen?

  • Die SAZ hatte im dem hier besprochenen Fall aus meiner Sicht deswegen nichts zu melden, weil der Originalverlag keine Rechtsmittel eingeleitet hat.

    Ein Rechtsmittel kann erst in Folge einer gerichtlichen Entscheidung eingelegt werden. Du meinst wahrscheinlich, dass der Originalverlag nicht Klage erhoben hat.

  • Plagiate sind weniger Frage eines Ehrencodex, sondern im Falle von Spielregelwerken (ausreichender Schöpfungshöhe) ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht.

    Mal unabhängig von Ehrenkodex und Urheberrecht an sich eine Frage an dich: Siehst du in deiner persönlichen Sicht der Dinge im Fall #UnfinishedBusiness mit einer kopierten bzw. lediglich umstrukturierten Anleitung eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht? Wäre dir z.B. als davon betroffener Originalautor das "Werk" von MPLPRN gerade mit Kenntnis der Entstehung soweit "eigenständig" genug, dass du dort den Daumen heben und das als problemlos einstufen würdest? Ich bin ja kein Autor, aber wenn ich mich auch nur etwas gedanklich in diese Lage versetze, wäre das für mich (mal abgesehen vom rein juristischen, zumindest moralisch) sicherlich nicht OK ... :/

  • Plagiate sind weniger Frage eines Ehrencodex, sondern im Falle von Spielregelwerken (ausreichender Schöpfungshöhe) ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht.

    Mal unabhängig von Ehrenkodex und Urheberrecht an sich eine Frage an dich: Siehst du in deiner persönlichen Sicht der Dinge im Fall #UnfinishedBusiness mit einer kopierten bzw. lediglich umstrukturierten Anleitung eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht? Wäre dir z.B. als davon betroffener Originalautor das "Werk" von MPLPRN gerade mit Kenntnis der Entstehung soweit "eigenständig" genug, dass du dort den Daumen heben und das als problemlos einstufen würdest? Ich bin ja kein Autor, aber wenn ich mich auch nur etwas gedanklich in diese Lage versetze, wäre das für mich (mal abgesehen vom rein juristischen, zumindest moralisch) sicherlich nicht OK ... :/

    Nachdem was ich so lese und wie du es hier so kurz beschreibst, sieht es nach einem recht klaren Urheberrechtsverstoß aus.
    Wie ich oben schrieb, müsste ich aber beide Spiele im Vergleich spielen, um mir ein fundiertes Urteil zu bilden.

    Ich habe selbst ähnliche Erfahrungen gemacht: https://www.reich-der-spiele.d…hey-thats-my-fish-0000068 . Dabei habe ich sehr viel Solidarität von eigentlich nicht involvierten Verlagen (Amigo, Kosmos), Händlern (aus Deutschland, Japan, Russland), Bloggern (weltweit) und Autoren erfahren, was letztlich erfolgreich war.
    Auch habe ich schon einiges zum Urheberrecht von Spielen veröffentlicht, z.B. diese Artikelserie: https://www.reich-der-spiele.d…ielregelwerken-Einleitung , kenne durchaus auch die Problematik von Grenzfällen und habe in der o.g. Artikelserie einen Vorschlag gemacht, wie man mit Grenzfällen umgehen kann (Nach den Berichten hier, scheint es aber kein Grenzfall zu sein, sondern eindeutig).
    In der Spielbox habe ich einen Artikel zum Twixt-Plagiat geschrieben, mit dem beide Seiten zufrieden waren.

    Ich denke, der SAZ sollte schon möglich sein, sich inhaltlich mit Unfinished Business und Big Deal zu beschäftigen, wenn sie dazu eine PM verfasst. Entweder empört man sich über einen Urheberrechtsverstoß und benennt die juristische Grundlage, oder man sagt, dass man den konkreten Fall nicht final beurteilen kann. Dann aber sollte man sich auch nicht über einen möglichen Ehrencodex-Verstoß aufregen. Ein "Ehrencodex" wäre etwas für die Behandlung von Zweifelsfällen, nicht von eindeutigen Urheberrechtsverstößen (siehe hierzu auch Teil der 3 der verlinkten Artikelserie) und ist auch kein Gesetz-Ersatz, wo es Gesetze gibt.

  • Wir hatten beim Fall Lorcana versucht, das Problem für Autorinnen und Autoren etwas zu verdeutlichen:

    Disney Lorcana: Klage legt Finger in die Wunde - Spielpunkt.net | News zu Brettspielen, Games und Entertainment
    Es ist fast unerheblich, wie die Causa Lorcana letztlich zwischen Ravensburger und Upper Deck endet - der Fall hat schon jetzt eine enorme Bedeutung für die…
    spielpunkt.net


    Im Grunde müsste es mehr Fälle geben, die auch tatsächlich durch ein Gericht entschieden werden, um auch dort rechtliche Definitionen herbeizuführen, die bislang als nicht oder kaum relevant für die Bestimmung der Schöpfungshöhe gelten.


    Das muss die Situation für Kreative nicht zwangsläufig verbessern, kann aber für mehr Rechtssicherheit sorgen.


    Letztlich kommt auch noch die Frage der Beweisbarkeit als Ebene hinzu, die eine Entscheidung für oder gegen urheberrechtlichen Schutz beeinflusst.


    Vor dem Hintergrund kann ich dir Haltung der SAZ verstehen, denn je weniger das Recht zum Schutz beitragen kann, desto mehr müssen es moralische Erwägungen tun.

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  • Mal unabhängig von Ehrenkodex und Urheberrecht an sich eine Frage an dich: Siehst du in deiner persönlichen Sicht der Dinge im Fall #UnfinishedBusiness mit einer kopierten bzw. lediglich umstrukturierten Anleitung eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht?

    Nachdem was ich so lese und wie du es hier so kurz beschreibst, sieht es nach einem recht klaren Urheberrechtsverstoß aus.
    Wie ich oben schrieb, müsste ich aber beide Spiele im Vergleich spielen, um mir ein fundiertes Urteil zu bilden.

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. :danke: Ich bin bezüglich der Einschätzung zu einem ähnlichen Schluss zu #UnfinishedBusiness wie viele andere gekommen. Da nicht nur die Anleitung in weiten Teilen in der ersten Fassung wohl 1:1 des Originals entsprochen, in der endgültigen Fassung wohl lediglich eine Umstellung bzw. Umformulierung stattgefunden hat, und auch der Kartenpool bis auf einige Zusatzeffektkarten ebenfalls dem ursprünglichen Titel entspricht, fällt es mir schwer an einem bloßen Zufall in Idee und Ausführung zu glauben. Zudem kommt ja noch die Art und Weise der Kommunikation / Rechtfertigung mit immer wechselnden Aussagen, die für mich auch kein besonderes seriöses Bild des Ganzen zeichnen ... ;)

  • Nachdem was ich so lese und wie du es hier so kurz beschreibst, sieht es nach einem recht klaren Urheberrechtsverstoß aus.
    Wie ich oben schrieb, müsste ich aber beide Spiele im Vergleich spielen, um mir ein fundiertes Urteil zu bilden.

    Ist es für die Beurteilung Plagiat oder nicht wirklich nur der Vergleich beider Werke entscheidend? Oder kommt es auch darauf an, wie das zweite Werke entstanden ist?

    Oft lassen sich Autoren durch andere inspirieren, übernehmen einzelne Mechanismen oder kommen parallel zu ähnlichen Mechanismen. Dies kann passieren und dadurch entstehen genau die Randfälle, von denen du gesprochen hast. Hier bin ich persönlich geneigt, etwas großzügiger in der moralischen Beurteilung wie beispielsweise die SAZ zu sein.

    Etwas anderes ist es, wenn bei einem neuen Spiel die Anleitung fast wortwörtlich im dem Original übereinstimmt. Nach meiner - rein moralischen - Beurteilung hilft es dann auch nichts mehr, wenn man an der Anleitung und an den Regeln solange rumdoktert bis man eine vielleicht alleine betrachtet ausreichend entfernte Version entwickelt hat.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • In eurem Artikel geht ihr von einer grundlegenden Fehlannahme aus:

    "Paradox ist allerdings die Tatsache, dass die in eine fantasievolle Geschichte eingebettete mathematische Beweiskette sehr wohl mit großer Wahrscheinlichkeit einen urheberrechtlichen Schutz genießen würde. Nicht wegen der Innovation, nicht wegen der Mathematik, nicht wegen des Sinns oder der Erkenntnis – sondern schlicht wegen der Gestalt der Worte."

    Die sprachliche Formulierung mag zusätzlich geschützt sein, aber das ist nicht der Grund, weshalb Spielregelwerke urheberrechtlichen Schutz genießen:


    Bereits 1961 urteilte der BGH:"Nun genießen zwar Spielerfindungen als solche keinen urheberrechtlichen Schutz. Doch können schriftlich niedergelegte Spielregeln den Anforderungen genügen, die .. an ein Schriftwerk zu stellen sind. ... Voraussetzung ... ist aber, daß die schriftliche Niederlegung der Spielregeln eine ... ausreichende eigenpersönliche Gestaltung erkennen läßt. Die erforderliche schöpferische Eigenart braucht dabei nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben (...)."

    BGH v. 17.Okt.61 IZR 24/60 (Kammergericht) LUG §1 Abs 1 Nr.1. - "Zahlenlotto"

    Mit anderen Worten: die schöpferische Eigenart kann aus dem gedanklichen Inhalt resultieren.
    Vergleichen wir mal einen Rasierapparat und ein Skatblatt:

    Gib 5 Leuten einen Rasierapparat und lasse sie dazu eine Anleitung schreiben.

    Inhaltlich werden die sich nicht unterscheiden, in der Sprache und im Aufbau schon etwas mehr.

    Aber alle Funktionen befinden sich im Gerät.

    Und jetzt gib mal 5 Leuten ein Skatblatt mit der Aufgabe, eine Spielanleitung zu schreiben.
    Im Skatblatt befinden sich Möglichkeiten (Farbe, Zahlen, Symbole),
    aber das Regelwerk steckt in der Anleitung.
    Das ist der gedankliche Inhalt, auf der die "erforderliche schöpferische Eigenart" beruht.

    Einzelne Spielmechaniken sind ebensowenig urheberrechtlich geschützt, wie einzelne Wörter, Noten, Farbtöne.

    Wenn es auf Spielpunkt heißt:
    "Das große Problem vor allem für Kreative: Spielmechaniken sind urheberrechtlich nicht schützenswert."
    Dann ist das falsch. Das ist nicht das Problem, sondern eine Voraussetzung für kretives Schaffen.
    Wenn einzelne Spielmechaniken schützenswert wären, oder einzelne Wörter, Noten, Farbtöne ...
    würde es keine freien Spiele, Romane, Lieder, Bilder geben.
    Es ist das Zusammenwirken, was das Werk ergibt, bei Spielen wie bei anderen Werkarten.
    Und im Einzelfall kann ein Spiel auch nur aus einer einzigen Mechanik bestehen
    und so geschützt sein, wie das Schwarze Quadrat.

    Der Artikel gibt nur einen weit verbreiteten Irrtum wieder.
    Die SAZ sollte es aber besser wissen, zumal sie einen Justiziar haben
    und zwischendurch auch mal etwas Sinnvolleres vertreten hatten.

  • Nachdem was ich so lese und wie du es hier so kurz beschreibst, sieht es nach einem recht klaren Urheberrechtsverstoß aus.
    Wie ich oben schrieb, müsste ich aber beide Spiele im Vergleich spielen, um mir ein fundiertes Urteil zu bilden.

    Ist es für die Beurteilung Plagiat oder nicht wirklich nur der Vergleich beider Werke entscheidend? Oder kommt es auch darauf an, wie das zweite Werke entstanden ist?

    Oft lassen sich Autoren durch andere inspirieren, übernehmen einzelne Mechanismen oder kommen parallel zu ähnlichen Mechanismen. Dies kann passieren und dadurch entstehen genau die Randfälle, von denen du gesprochen hast. Hier bin ich persönlich geneigt, etwas großzügiger in der moralischen Beurteilung wie beispielsweise die SAZ zu sein.

    Etwas anderes ist es, wenn bei einem neuen Spiel die Anleitung fast wortwörtlich im dem Original übereinstimmt. Nach meiner - rein moralischen - Beurteilung hilft es dann auch nichts mehr, wenn man an der Anleitung und an den Regeln solange rumdoktert bis man eine vielleicht alleine betrachtet ausreichend entfernte Version entwickelt hat.

    Es gibt die Möglichkeit der Doppelschöpfung: d.h. zwei Personen schaffen unabhängig voneinander ein gleiches Werk. Wenn das so beweisbar ist, hat jeder die vollen Urheberrechte. Wenn nicht, hat der die Nase vorn, der die Entstehung seines Werkes zum früheren Zeitpunkt nachweisen kann. Und der andere hat dann eben Pech gehabt.

    Einzelne Mechanismen zu übernehmen und in einen völlig anderen Kontext zu stellen, ist ok, gehört imho zum Handwerk des Urhebers. Wenn man parallele Mechanismen entwickelt, kann es sich trotzdem um verschiedene Spiele handeln; es kann sein, dass die Mechanismen gar nicht so originell sind, wie man denkt, sondern quasi in der Luft lagen, nahe liegende Lösung für auftretende Probleme. Es ist vieles möglich.

    Bei der wörtlichen Übernahme dürfte in den meisten Fällen der Fall klar sein. Aber auch eine wörtliche Übernahme kann ok sein, wo eben nicht der Wortlaut, sondern der gedankliche Inhalt entscheidend ist. Z.B. bei einfachen Produktbeschreibungen auf Verkaufsseiten, muss niemand das Rad neu erfinden. Auch die wörtliche Übernahme von Golfregeln für ein Video aus einer Schriftquelle wurde so einmal von einem Richter als rechtens erklärt: Wenn man den selben Sachverhalt möglichst knapp beschreibt, sind Formulierungen oftmals sehr ähnlich. Und Golf ist ja nicht urheberrechtlich geschützt.

    Die Frage nach dem Urheberrechtsschutz stellt sich immer so: Was ist an diesem Werk originell?
    Da kann eine Kinderzeichnung durchaus mehr Schutz genießen als etwas, das erlernbares Können voraussetzt.
    Denn was gelehrt wird, ist nicht deshalb schon originell.
    Ein Fehler, den viele Kunsthandwerker machen ist, dass sie auf ihr Können pochen, nicht auf die Originalität ihrer Werke.


  • Eine Idee ist aber eben nicht schützenswert, es braucht eine Ausgestaltung als rechtlichen Anknüpfungspunkt.


    Die BGH-Urteilsbegründung stützt das ja sogar, stellt lediglich nicht auf das äußere Sprachbild, sondern auf sinngemäße Formulierungen ab. Ohne die ginge nichts.


    Und es ist doch ausgerechnet nicht das Zusammenwirken, um ein Werk zu schützen, sondern die Erscheinungsform, also Mechaniken plus Verschriftlichung/Design/Geschichte/Material usw.


    Allenfalls könnte das Wettbewerbsrecht hilfsweise herangezogen werden, vielleicht Patentrechte, aber letzteres wäre eine Herausforderung.


    Letztlich braucht es also die moralische Instanz, weil das Recht es nicht leisten kann.

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  • Wo gibt es in Deutschland wirklich Urteile zum Urheberrecht im Bereich (analoge) Spiele? Nur zu schreiben, dass das aus eigener Sicht ein klarer Fall wäre, heißt noch lange nicht, dass es auch vor Gericht ein klarer Fall wäre. Als erstes müsste erstmal geklärt werden, ob der schriftliche Teil einer Anleitung überhaupt die Schöpfungshöhe erreicht um unter das Urheberrecht zu fallen.

    Bei Grafiken ist das Urheberrecht in Sachen Schöpfungshöhe eindeutig, bei Texten hingegen nicht.

  • Es kommt darauf an, was du als Idee bezeichnest. Mit "Spielidee" ist i.A. der gesamte gedankliche Inhalt eines Spielregelwerks gemeint, also das Nicht-Materielle. Ist dieses Nicht-Materielle Teil eines materiellen Werkes (i.A. Spielanleitung), so ist es auch geschützt. Davon unterscheidet sich die bloße Idee im Sinne von Gedankenblitz, Einfall: Ich könnte mal ein Spiel über eine Mondreise machen; das hindert natürlich niemanden ebenfalls ein Spiel über eine Mondreise zu machen, selbst wenn ich meine Idee beim Notar hinterlege.

    Mach dich mit dem Begriff des "gedanklichen Inhalts" vertraut, das, was da steht, unabhängig von der konkreten Formulierung, unabhängig von dieser Erscheinungsform. Die kann zusätzlich geschützt sein. Der gedankliche Inhalt braucht eine Erscheinungsform, um eindeutig wahrnehmbar und so geschützt zu sein; dann ist er es aber auch unabhängig von dieser Erscheinungsform. Geschützt ist immer das Originelle. Bei Spielen ist es - wie auch bei Romanen - das Zusammenwirken von Orten, Personen, Motiven, Zielen und Möglichkeiten. Der auf "auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt" ist bei den meisten Spielen im wesentlichen das Regelwerk.

  • Wo gibt es in Deutschland wirklich Urteile zum Urheberrecht im Bereich (analoge) Spiele? Nur zu schreiben, dass das aus eigener Sicht ein klarer Fall wäre, heißt noch lange nicht, dass es auch vor Gericht ein klarer Fall wäre. Als erstes müsste erstmal geklärt werden, ob der schriftliche Teil einer Anleitung überhaupt die Schöpfungshöhe erreicht um unter das Urheberrecht zu fallen.

    Bei Grafiken ist das Urheberrecht in Sachen Schöpfungshöhe eindeutig, bei Texten hingegen nicht.

    Urteil zum Urheberrecht im Bereich analoge Spiele:
    http://www.spieleautorenseite.…le_urheberrecht_spiel.htm
    https://www.reich-der-spiele.d…/fabelhaftes-urheberrecht
    https://www.spielbar.com/wordpress/2008/06/14/316/

    auch interessant:
    https://www.spielbar.com/wordpress/2010/11/27/1895/

    Bei Grafiken ist es auch nicht immer so klar. Auch da gibt es unterschiedliche Schöpfungshöhen.

  • Ich glaube, wir denken in dieselbe Richtung, ich sehe das Problem nur rechtsphilosophischer.


    Vereinfachen wir so: Für den Urheberrechtsschutz muss die Spielidee (wie umfassend man sie auch immer definieren möchte) aus dem Kopf aufs Papier.

    Genau dann wird sie bei Gesellschaftsspielen aber viel leichter angreifbar als bei anderen kulturellen Werken. Es ist zu leicht, Spiele zu "kopieren".

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  • Ich glaube, wir denken in dieselbe Richtung, ich sehe das Problem nur rechtsphilosophischer.


    Vereinfachen wir so: Für den Urheberrechtsschutz muss die Spielidee (wie umfassend man sie auch immer definieren möchte) aus dem Kopf aufs Papier.

    Genau dann wird sie bei Gesellschaftsspielen aber viel leichter angreifbar als bei anderen kulturellen Werken. Es ist zu leicht, Spiele zu "kopieren".

    Ein Werk muss eben wahrnehmbar sein. Aber das gilt für Bücher, Grafiken, Lieder ... doch genau so.
    Eine nur mündlich wiedergegebene Geschichte (wenn sie nicht als öffentliche Rede gehalten wird, oder aufgenommen) ist auch nicht schutzfähig.

    Wenn du das Regelwerk kopierst und mit einem anderen Thema versiehst, ist das - zumindest hierzulande - genauso ein Urheberrechtsverstoß, als wenn du Harry-Potter-Romane in den Wilden Westen verlegtest, ansonsten aber alle Orte und die Handlung gleich ließest.
    Kopieren ist immer möglich (Und mit KI sogar noch mehr).
    Es gibt da keinen prinzipiellen Unterschied zwischen den Werkarten.

  • Etwas anderes ist es, wenn bei einem neuen Spiel die Anleitung fast wortwörtlich im dem Original übereinstimmt. Nach meiner - rein moralischen - Beurteilung hilft es dann auch nichts mehr, wenn man an der Anleitung und an den Regeln solange rumdoktert bis man eine vielleicht alleine betrachtet ausreichend entfernte Version entwickelt hat.

    Die Sache mit der Anleitung hat halt jedem, der nicht absichtlich beide Augen ganz fest zugemacht hat, geradezu unmissverständlich unter die Nase gerieben, dass es hier eben nicht um eine zufällig Doppelschöpfung von einzelnen Spielelementen handelt, sondern ganz bewusst sämtliche Kernmechaniken bzw. eben die entscheidenen vier Grundaktionen des Originals quasi 1:1 übernommen wurden. Plakativ gesagt, wer das eine Spiel bereits beherrscht, braucht neben leichten Variationen im Aufbau quasi keine zusätzlichen Regeln zu #UnfinishedBusiness erlernen und kann praktisch direkt losspielen. Wenn man als Spieler demzufolge in der maßgeblichen Ausspielphase eigentlich genau diese bereits im Original verwendeten Aktionsmöglichkeiten hat und somit im Grunde 90-95% des Spielgeschehens identisch ist, fragte ich mich zwangsläufig halt wie hoch die Schöpfungshöhe hier wirklich noch ist, ganz unabhängig davon, ob die Anleitung nun selbst neu geschrieben wurde, oder es sich dabei sogar nur um eine umformulierten Kopie eines anderen, bereits seit Jahren etablierten Spiels handelt. Selbst ein Teil der Sonderkarten existieren ja in ähnlicher Form bereits in späteren Versionen des Originaltitels ... :/

  • Passend zum Thema "und der Umgang damit". Auf Facebook kann man jetzt wieder Herrn Gust und sein "typisches" Verhalten genießen (auf seiner Facebook Seite "Boardgame Digger auf Youtube".. Auch, wenn ich sein Spiel nicht schlecht fand, so ist er persönlich wirklich einfach nur noch nervig.


    Zum Hintergrund: Ben von FrostedGames hat Unfinished Business kritisiert bzw. den Umgang damit, dass man Teile der Anleitung und Mechaniken von Big Deal übernommen hatte ohne den eigentlichen Autoren zu würdigen. Da der Digger mit Kritik nicht umgehen kann, könnte man fast schon darauf wetten, dass die Retourkutsche folgt. Jetzt hat es also Earthborne Rangers erwischt. Natürlich gibt es auch auf persönlicher Ebene eine kleine Spitze gegen Ben2 . Dazu völlig abstruse Vorwürfe, das gesamte Spiel sei aus Flügelschlag und vielen weiteren Titeln zusammengeklaut.


    Finde diesen Charakterzug einfach nur widerlich und es scheint auch immer mehr Leuten so zu gehen. Die Zugriffzahlen bei twitch sind extrem eingebrochen. Irgendwann zieht Boardgame Content mit ganz viel "fi****" und "Scheiße" halt nicht mehr.

  • Ben und Stephan befehden sich ja ein bisschen, und natürlich muss Stephan den Plagiatsvorwurf wieder ganz schnell weg von der abgeschriebenen Anleitung hin zum Strohmann-Argument "Jeder entwickelt andere Mechanismen weiter" umlenken, das alte One-Trick-Pony. Das ist ja sein einziger Trick, den er kann.

    So wie Trump jeden Kritiker als dumm und hässlich bezeichnet. Ist auch sein einziger Trick. Zack, Kritik "abgewehrt", zumindest den Fans gegenüber, und um die geht es ja schlussendlich.

    Wird also auch hier wieder funktionieren, die Stephan-Familie wird's schlucken. 🤷🏻‍♂️

  • Habs heute auch schon in nem Discord als Screenshot gesehen und typisches Verhalten wie von einem Narzisten der er ist.
    Der lebt in seiner eigenen Moralwelt und denkt das seine Meinung die einzig wahre ist.


    Aber seine Relevanz nimmt eh ab. Er hat seinen Kern an Fanboys die aber nicht mehr werden. Meine Schwester hat einen sehr guten Draht zur SAZ und anderen Verlagen da sie viel Übersetzung macht und da nimmt ihn keiner mehr für voll sondern hält ihn nur noch für eine ganz kleine armseelige Gestalt die mit seiner Tour um Aufmerksamkeit bettelt. Wenn man die Streams vom Geekpunkt regelmäßig schaut hat man ja auch viel mitbekommen was da alles beim Digger im argen liegt.

  • Zum Hintergrund: Ben von FrostedGames hat Unfinished Business kritisiert bzw. den Umgang damit, dass man Teile der Anleitung und Mechaniken von Big Deal übernommen hatte ohne den eigentlichen Autoren zu würdigen. Da der Digger mit Kritik nicht umgehen kann, könnte man fast schon darauf wetten, dass die Retourkutsche folgt. Jetzt hat es also Earthborne Rangers erwischt.

    Verstehe den Vorwurf nicht. Frosted Games haben das Spiel lediglich lokalisiert. Ben ist doch weder einer der Entwickler von Earthborne Rangers noch ist er der Verlag. Wenn, dann müsste Stephan doch diese kritisieren und nicht eine einzelne Person wie Ben. Bin aber auch nicht bei Facebook, um mir das selber anschauen zu können.

  • Zum Hintergrund: Ben von FrostedGames hat Unfinished Business kritisiert bzw. den Umgang damit, dass man Teile der Anleitung und Mechaniken von Big Deal übernommen hatte ohne den eigentlichen Autoren zu würdigen. Da der Digger mit Kritik nicht umgehen kann, könnte man fast schon darauf wetten, dass die Retourkutsche folgt. Jetzt hat es also Earthborne Rangers erwischt.

    Verstehe den Vorwurf nicht. Frosted Games haben das Spiel lediglich lokalisiert. Ben ist doch weder einer der Entwickler von Earthborne Rangers noch ist er der Verlag. Wenn, dann müsste Stephan doch diese kritisieren und nicht eine einzelne Person wie Ben. Bin aber auch nicht bei Facebook, um mir das selber anschauen zu können.

    Irgendwas ala "selbsternannter Starübersetzer". Mal abgesehen davon das ich nicht übersetze (auch nicht im Gegensatz zu lokalisieren) - ich mache einfach keine eigene Übersetzung. Weder Star noch selbsternannt.

    Ich dachte eigentlich ich kann mit dem Digger auf "normaler Ebene" gut umkommen nach all den Jahren. War ja auch mehrmals Gast. Ich verbuche das daher wieder als "der doofe Ben war doof zu mir" und behandle es als solches. Ich finds schade. Hauptsächlich wegen EBR - weil die Art der Produktion und das Thema ja für ihn und seine vegane Crew ja auch ansprechend sein müsste. Aber wenn ich mir anfange DARÜBER Gedanken zu machen ... Ich fahre jetzt 2 Wochen in den Urlaub. Die meiste Zeit davon ganz ohne Internet und wenn ich zurückkomme mache ich so weiter wie bisher. Das darf er dann auch gerne cursen, wenn es ihm Clicks gibt.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Darfst du dir auch nichts von annehmen. Ihr macht einen tollen Job bei Frosted. Ich hab den Digger auch lange geschaut und sogar mal bei Patreon unterstützt aber das Thema ist spätestens seit seinem veganen Hardcore Kreuzzug gegen alle anderen vorbei. Leider bietet sein Content auch lang nicht mehr die qualität und originalität die er mal hatte.

  • Darfst du dir auch nichts von annehmen. Ihr macht einen tollen Job bei Frosted. Ich hab den Digger auch lange geschaut und sogar mal bei Patreon unterstützt aber das Thema ist spätestens seit seinem veganen Hardcore Kreuzzug gegen alle anderen vorbei. Leider bietet sein Content auch lang nicht mehr die qualität und originalität die er mal hatte.

    Sein größtes Problem: Er ist ein Narzisst.

    Der Typ in der Schule, der immer extrem gut austeilen, aber null einstecken konnte. Betont auffallend häufig, wie sehr er sich für andere einsetzt, ist aber selbst der größte Mobber im YouTube & Twitch Kosmos. Da fällt mir wieder die Nummer mit den Dice Brothers und dem Inzest Vergleich ein, die er mal losgelassen hat. Danach groß entschuldigt bei Dan.

    Mein Fazit inzwischen: An dieser Entschuldigung ist nichts ernstgemeint gewesen. Das hat ziemlich genau seinen Charakter gezeigt.

  • Verstehe den Vorwurf nicht. Frosted Games haben das Spiel lediglich lokalisiert. Ben ist doch weder einer der Entwickler von Earthborne Rangers noch ist er der Verlag. Wenn, dann müsste Stephan doch diese kritisieren und nicht eine einzelne Person wie Ben. Bin aber auch nicht bei Facebook, um mir das selber anschauen zu können.

    Irgendwas ala "selbsternannter Starübersetzer". Mal abgesehen davon das ich nicht übersetze (auch nicht im Gegensatz zu lokalisieren) - ich mache einfach keine eigene Übersetzung. Weder Star noch selbsternannt.

    Ich dachte eigentlich ich kann mit dem Digger auf "normaler Ebene" gut umkommen nach all den Jahren. War ja auch mehrmals Gast. Ich verbuche das daher wieder als "der doofe Ben war doof zu mir" und behandle es als solches. Ich finds schade. Hauptsächlich wegen EBR - weil die Art der Produktion und das Thema ja für ihn und seine vegane Crew ja auch ansprechend sein müsste. Aber wenn ich mir anfange DARÜBER Gedanken zu machen ... Ich fahre jetzt 2 Wochen in den Urlaub. Die meiste Zeit davon ganz ohne Internet und wenn ich zurückkomme mache ich so weiter wie bisher. Das darf er dann auch gerne cursen, wenn es ihm Clicks gibt.

    Das beste Mittel gegen einen Troll ist und bleibt Funkstille.

  • Ich fahre jetzt 2 Wochen in den Urlaub. Die meiste Zeit davon ganz ohne Internet und wenn ich zurückkomme mache ich so weiter wie bisher. Das darf er dann auch gerne cursen, wenn es ihm Clicks gibt.

    Gute Einstellung. Genieße deinen Urlaub. Und vielen Dank für die Erläuterung.

  • Zum Hintergrund: Ben von FrostedGames hat Unfinished Business kritisiert bzw. den Umgang damit, dass man Teile der Anleitung und Mechaniken von Big Deal übernommen hatte ohne den eigentlichen Autoren zu würdigen. Da der Digger mit Kritik nicht umgehen kann, könnte man fast schon darauf wetten, dass die Retourkutsche folgt. Jetzt hat es also Earthborne Rangers erwischt.

    Verstehe den Vorwurf nicht. Frosted Games haben das Spiel lediglich lokalisiert. Ben ist doch weder einer der Entwickler von Earthborne Rangers noch ist er der Verlag. Wenn, dann müsste Stephan doch diese kritisieren und nicht eine einzelne Person wie Ben. Bin aber auch nicht bei Facebook, um mir das selber anschauen zu können.

    Das kann man auch ohne Facebook lesen. Ich emfehle es aber keinem....ist einfach nur schwachsinniges Rummobben. Zumal die Autoren von EBR zum Teil bei den Spielen mitgewirkt haben, bei denen sich EBR laut Herrn Gust bedient haben soll.

    :ernie:


    Eine Begründung zu seiner Kritik gibt es natürlich nicht (direkt).

    Einmal editiert, zuletzt von Croquet ()

  • DieDas kann man auch ohne Facebook lesen. Ich emfehle es aber keinem....ist einfach nur schwachsinniges Rummobben. Zumal die Autoren von EBR zum Teil bei den Spielen mitgewirkt haben, bei denen sich EBR laut Herrn Gust bedient haben soll.

    :ernie:


    Eine Begründung zu seiner Kritik gibt es natürlich nicht (direkt).

    Die Begründung soll es heute Abend im Stream geben.

  • Als alternative Abendunterhaltung empfehle ich den offiziellen Playcast von Earthborn Games, der aus erster Hand berichtet, was Earthborn Rangers auszeichnet ... und bis zum Ende des Prologs ist das alles auch komplett frei von Spoiler, aber prima für den Spieleinstieg:

    [Externes Medium: https://youtu.be/HT0hdujNJ-I]

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene

    Einmal editiert, zuletzt von ravn ()