Totzdem geht es in diesem Thread darum, ob (nicht nur UB btw) es rechtlich ein Plagiat ist.
Wer hat diese Thread-Definition hier wo genau aufgestellt? Dass es darum ginge, lese ich zum ersten Mal.
Zum juristischen Teil, weil ich selbst aus dem Bereich komme:
Einen Anwalt befragt zu haben sagt erstmal gar nichts aus. Das kann reichen von "hab meinen Kumpel, der Familienrechtler ist, beim Bier gefragt" bis zu "wir waren beim Fachanwalt für Urheberrecht und haben für sehr viel Geld eine Rechtsberatung in Anspruch genommen". Selbst wenn es letztere Variante ist: die Auskunft eines Anwalts gibt nie, absolut nie rechtliche Sicherheit! Ein Anwalt kann dir seine Meinung darlegen und das eventuell mehr oder weniger mit entsprechenden Urteilen der Vergangenheit untermauern.
Absolute rechtliche Sicherheit entsteht nur durch Gerichtsurteile, die den konkreten Fall betreffen. Gerade das Urheberrecht ist aber so schwammig und nebulös, das man sich an eine Klage nur mit gesichertem finanziellen Hintergrund herantrauen sollte. Im Bereich des Zivilverfahrens gibt es selten Urteile im Sinne von "A hat Recht, B hat Unrecht", zumeist läuft es auf Vergleiche hinaus, die besagen, dass jeder ein bisschen Recht hat und somit jeder einen Teil der Kosten tragen muss. Deswegen wird da keiner "mal eben" Klage einreichen.
Und gerade weil die Beurteilung des juristischen Bereichs so difizil ist, halten sich die meisten hier in diesem Thema an die moralische Beurteilung (die sich oftmals einiger Mittel der juristischen Beurteilung bedient), was auch absolut legitim ist. In diesem Thema von den Usern eine juristische Beurteilung zu fordern ist albern.