Das Urheberrecht unterscheidet hier meines Wissens nicht ob Privatgebrauch oder nicht.
Die Nutzung von Bildern ohne entsprechende Rechte sind damit nie erlaubt.
würde man dann nicht bei jedem Screenshot einen Urheberrechtsverstoß begehen?
Denke schon das es einen Unterschied macht ob man etwas Privat nutzt oder veröffentlicht...