Ja ist auch möglich. Es gibt leider überhaupt keine Infos, deswegen meine Annahme.
Das "neueste" zu Lorcana ist vom 01. August.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Ravensburger wohl eine Instanz höher (Federal Court/Bundesgericht) gegangen und hat beantragt, die Klage abzuweisen.
Upper Deck hingegen konnte nun auch Urheberrechtsverletzung mit in die Klage aufnehmen, da dies vor dem State Court, wo sie die Klage eingereicht haben, nicht möglich war:
https://wdwnt.com/2023/08/uppe…urgers-motion-to-dismiss/
Interessant ist, dass Upper Deck auch Mechanismen wie "Kann in der Runde, in der es ausgespielt wird" angreifen, also absolute TCG-Standards, anführt. Das scheint mir weniger um die Frage, ob es ein "Plagiat" ist, zu gehen, sondern darum, ob der Designer, der vorher für Upper Deck gearbeitet hat, Geschäftsgeheimnisse verraten hat, indem er einige wenige Mechanismen genutzt hat, die in dem Upper Deck-Spiel neu gewesen wären. Vielleicht hat er diese sogar selbst dort eingebracht (dazu gibt es keine Angaben), also ginge es darum, ob Upper Deck durch ihren Vertrag und evtl. NDAs exklusive Rechte an seinen Designelementen erworben hat. Sieht für mich nach etwas aus, was nach deutschem Recht so gar nicht passieren könnte.
Interessant ist noch: Upper Deck hat keine Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung von Lorcana beantragt. Mögliche Gründe: Das Risiko, dass die Entschädigungen im Fall einer Niederlage zu groß werden. Oder: Es ging nie darum, Lorcana zu verhindern, sondern an diesem deutlich größeren TCG mitzuverdienen.