Beiträge von dolittle im Thema „(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit“

    Ich habe jetzt ehrlich gesagt nicht alle 13 Seiten bis hier her gelesen, aber hier nun mein Senf zur Annahme des Vertrages durch konkludentes Handeln:


    Ich habe einmal gelernt, dass im Einzelhandel das "Bereitstellen" eines Produktes einschließlich einer Preisauszeichnung (z. B. Joghurt oder Laptop im Regal) nicht das Angebot im eigentlichen Sinne darstellt.

    Das eigentliche Angebot erfolgt, wenn der Kunde das Produkt auf das Fließband der Kasse legt. Die Annahme des Angebotes ist dann die Eingabe des Kaufpreises in die Kasse. Dies hat z. B. die Folge, dass man als Kunde keinen Anspruch auf Erwerb eines fälschlicher Weise zu niedrig bepreisten Artikels hat. Der Kassierer kann das Angebot des Kunden mit dem zu niedrigen Preis ablehnen.


    Sinngemäß kann demnach nach meinem Verständnis das Versenden einer Preisliste auch nicht als Angebot verstanden werden. Da ich kein Jurist bin, mag ich mich hier aber irren.


    Sorry falls sich mein Post hier mit wem anders doppelt...