Beiträge von Mausmann im Thema „(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit“

    vielleicht noch ein paar Details?

    Ja, hätte ich auch gerne.

    Die haben den Stand ja bezahlt, um eben ihr Spiel zu veräußern - wie jeder Verlag. Wenn die das nicht dürfen, weil man es verbietet, nimmt man dem Stand ja jeden Sinn. Weil, wie soll der dann refinanziert werden? Daher gibt es für mich nur die Möglichkeit, dass die Spiel die Standgebühr zurückzahlen muss und ggf. auch noch die extra für die Spiel produzierten Erweiterungen bezahlen darf. Weil das Spiel steht ja nicht "aufm Index". Oder wie seht ihr das?

    Ich kenne die Verträge zwar nicht aber warum sollte dabei Spielverkauf drinnen stehen? Ich sehe einen Stand dort primär als Werbefläche.

    Selbst wenn in den USA jemand klagt, den Prozess gewinnt und einiges an Kohle zugesprochen bekommt... Kann er damit in Deutschland was reißen? Gilt ein Titel von einem US-Gericht auch für den deutschen Gerichtsvollzieher?


    Oder "darf" ich einfach nicht in die USA, damit ich dort nicht irgendwie gepackt werde?


    Den Gerichtsvollzieher können die nicht beauftragen.


    Man muß das amerikanische Urteil in Deutschland über einen gewissen Prozess von einem deutschen Gericht anerkennen und für vollstreckbar erklären lassen.

    Inwieweit der Richter da mitziehen würde ? Keine Ahnung. Da werden halt bestimmte rechtliche Punkte bewertet (§ 328 der deutschen Zivilprozessordnung)

    Also ja, ein amerikanisches Urteil kann durchaus auch hier Verwendung finden.


    Viel spannender ist doch aber welche Möglichkeiten sich bei einer Verurteilung mit Geldstrafe ergeben würden. Würde mich brennend interessieren wie man sowas handhabt.

    Den Einwand mit der Veröffentlichung sehe ich auch. Wahrscheinlich muß es erst mal verkauft werden bevor der Stein ins Rollen kommt.

    Es gab doch schon Fälle, dass Bücher nicht erscheinen durften, weil aufgrund einiger Vorab-Auszüge eine einstweilige Verfügung gegen das Erscheinen erwirkt wurde, oder nicht?

    Vermutlich könnte man.

    Aber vermutlich bräuchte man dann auch das finale Produkt vorab.


    Okay! Den Digger alleine meinte ich natürlich nicht. Doch zumindest düfte er als Kopf dieser Gemeinschaft gesehen werden.

    Weshalb das teuer werden würde?

    Zum einen kommen Kosten für den Anwalt, evtl. Kosten für Erscheinen zum Prozess. Anwaltskosten in den USA sind horrend. Da kostet die Stunde schon mehrere hundert Dollar und kann noch weitaus teurer werden. Da gibt es keine Regel. Sicher aber verlangt ein dortiger Anwalt zunächst einen kräftigen Vorschuß für seine Arbeit. Also eine satte vierstellige Summe sollte man da schon einplanen.

    Wissen sollte man dann vielleicht auch daß dein Rechtsschutz bei Fällen im Ausland raus ist. Zumindest wüßte ich keine Versicherung die das bieten würde oder könnte. Zudem, in Anbetracht einer geforderten sicherlich hohen Summe für eine Schadensregulierung, sind auch die privaten Haftpflichtversicherungen nicht mit im Boot. Die haben so etwas ausgeschlossen. Was vielleicht auch nicht bekannt ist: In den USA gibt es auch noch einen "Strafschadensersatz". Das ist eine Strafe obendrauf, nur für das Vergehen. Ein Schuldspruch bedeutet daher schon mal Zahlen! Oder Knast! Copyrightgeschichten und vergleichbares werden sehr streng bestraft in den Staaten. (Höchststrafe 10 Jahre!)


    Also das läppert sich schon wenn eine amerikanische Kanzlei einem einen Prozess anhängt. Egal ob schuldig oder nicht. Wobei ich wenig Zweifel daran hätte wie ein US-Richter das sehen würde.

    Und dann kommt ja noch die Forderung hinzu die üblicherweise in den Staaten mindestens zehn Fantastillionen betragen dürfte.


    Den Einwand mit der Veröffentlichung sehe ich auch. Wahrscheinlich muß es erst mal verkauft werden bevor der Stein ins Rollen kommt. Aber ich bin auch kein Rechtskenner. Ich kann mir aber auch vorstellen daß das schon vorher rechtlich angreifbar ist. In all den vielen Justiz-Serien die ich mal gesehen habe ginge das ganz bestimmt schon, da die Absicht die Straftat zu begehen ja vorhanden war. :saint:


    Aber, wie gesagt, ich bin auch kein Kundiger der Materie!

    Wäre ich Grandpa Becks's Games würde ich es vermutlich so angehen. Mir scheint das der leichteste Weg um einen "vermeintlichen" Gauner zu bekämpfen und um überhaupt erstmal Rückgrat zu zeigen. "Mit uns nicht, Freundchen!"

    Darum sollte es ja in erster Linie gehen. Und wenn ihnen der Sinn danach steht, dann vielleicht noch das Bestreben etwas Kohle aus der Sache herauszuholen.

    Und PR bedeutet das Ganze dann natürlich auch. Und kleiner Party am Ende. ;)

    Die Neugierde hat mich mal ein bißchen googlen lassen welche Möglichkeiten für jmd. außerhalb der EU aber im besonderen in den USA bestünden.

    Die Ami´s sind ja bekanntlich recht speziell in solchen Sachen und haben diesbezüglich auch gewisse "Extras" geschaffen, aufgrund ihrer Stellung in der Welt.

    Ich selber habe keinen Plan davon. Das muß ich dazu sagen. Ich habe nur hier und da ei bißchen quer gelesen.


    Grandpa Becks's Games, Geschädigter mit Sitz in den USA, hat auch die Möglichkeit dort zu klagen.

    Bekommt man dort Recht kann man das immernoch in Deutschland weiterführen/anerkennen lassen. Die Hürden dafür sind nicht so groß wie man denken möchte.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen daß die das auch umsetzen sobald das Spiel auf dem Markt erscheint. Der dann folgende Rechtstreit dürfte schnell zu einem Kostenfiasko beim Digger führen und schon bei der Zustellung der Klageschrift die Farbe aus dem Gesicht plumpsen lassen. Was tun wenn sowas passiert?! Den Rechtstreit zumindest würde der Digger selbst finanzieren müssen. Und das, denke ich, langt schon um die ganze Sache zu stoppen. Vielleicht kommt so ein Schrieb ja auch schon vor der Spielauslieferung? US-Recht! Spaßig für Beobachter. Unlustig für Betroffene.

    Oder aber, der Digger ignoriert die US-Klage. Das würde sicherlich in der Folge Spannendes zutage fördern.


    Aber einfach um den Digger mal schwer vor den Bug zu schießen würde eine Klageschrift aus den USA, meiner Meinung nach, sofort den Panikbutton auslösen und alles würde versucht um so glimpflich wie möglich aus der Nummer rauszukommen.