Nein, weil du eine Version bewertest, welche in der Version nicht veröffentlich wird.
Wahrscheinlich hast du damit recht, auch wenn ich das so absolut nicht formulieren würde. Ich lebe (gern) in der Gegenwart und habe keine hellseherischen Fähigkeiten, um das im Voraus beurteilen zu können. Ich weiß nur, dass ein Prototyp von mir, der bisher nicht als fertig produziertes Spiel erschienen ist, zum Zeitpunkt der Crowdfunding-Kampagne (das war 2012) einen Eintrag bei BGG (von einem unknowns-User) bekommen hat. Die zwei einsamen Bewertungen, die damals abgeben worden sind, stehen da seither quasi festgefroren. Die gute Bewertung konnte ich zuordnen, zu der schlechten Bewertung konnte ich auf Nachfrage immerhin eine (anonyme) Antwort bekommen. Die Noten beziehen sich unzweifelhaft auf die Version, zu der im Netz Bilder zu finden sind und lange Zeit auch die Spielregel online verfügbar war. Der Prototyp ist nahezu unverändert, aber in all den Jahren immer wieder mal auf den Tisch gekommen (nur Noten sind keine mehr dazugekommen).
Ein anderer Prototyp von mir hat ebenfalls einen Eintrag und ist als TTS-Version spielbar. Das ist zwar immer noch keine Veröffentlichung im klassischen Sinn, mit Auflage und Verkaufspreis, aber diese Version kann und darf selbstverständlich bewertet werden. Supertoll wäre es, wenn – nicht selbstverständlich – zur Note auch eine Begründung dazugeschrieben würde. Dann ließe sich vielleicht im Nachhinein feststellen, warum sich noch etwas geändert hat – oder, (OK, ist bestimmt selten) warum nicht.