Beiträge von Gead im Thema „(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit“

    Nein, weil du eine Version bewertest, welche in der Version nicht veröffentlich wird.

    Wahrscheinlich hast du damit recht, auch wenn ich das so absolut nicht formulieren würde. Ich lebe (gern) in der Gegenwart und habe keine hellseherischen Fähigkeiten, um das im Voraus beurteilen zu können. Ich weiß nur, dass ein Prototyp von mir, der bisher nicht als fertig produziertes Spiel erschienen ist, zum Zeitpunkt der Crowdfunding-Kampagne (das war 2012) einen Eintrag bei BGG (von einem unknowns-User) bekommen hat. Die zwei einsamen Bewertungen, die damals abgeben worden sind, stehen da seither quasi festgefroren. Die gute Bewertung konnte ich zuordnen, zu der schlechten Bewertung konnte ich auf Nachfrage immerhin eine (anonyme) Antwort bekommen. Die Noten beziehen sich unzweifelhaft auf die Version, zu der im Netz Bilder zu finden sind und lange Zeit auch die Spielregel online verfügbar war. Der Prototyp ist nahezu unverändert, aber in all den Jahren immer wieder mal auf den Tisch gekommen (nur Noten sind keine mehr dazugekommen).


    Ein anderer Prototyp von mir hat ebenfalls einen Eintrag und ist als TTS-Version spielbar. Das ist zwar immer noch keine Veröffentlichung im klassischen Sinn, mit Auflage und Verkaufspreis, aber diese Version kann und darf selbstverständlich bewertet werden. Supertoll wäre es, wenn – nicht selbstverständlich – zur Note auch eine Begründung dazugeschrieben würde. Dann ließe sich vielleicht im Nachhinein feststellen, warum sich noch etwas geändert hat – oder, (OK, ist bestimmt selten) warum nicht.

    Naja, wenn dann danach der Prototyp noch kräftig verändert wird ist die Bewertung des Testspiels auch nichts mehr Wert.

    Du rufst die Bewertung ja nicht in den luftleeren Raum, frei nach dem Motto „Im All hört dich niemand schreien jubeln.“ (da kuckst du als Beteiligter natürlich hin wie die Rückmeldungen sind). Aufgrund der Tatsache, dass unter Version (später) der Veröffentlichungstermin genannt wird, kann zudem leichterhand festgestellt werden auf welchem Entwicklungsstand die (gute) Benotung beruhte. Über den anderen Fall, dass Noten nachträglich korrigiert werden, wundert sich niemand. Andere Mitspieler*innen, -anzahlen, Stimmung, Erfahrung oder anderes Regelverständnis können Noten mit zeitlichem Abstand komplett auf den Kopf stellen. Der „Wert“ ist immer nur eine Momentaufnahme.

    Ich kann nur nicht nachvollziehen, warum man etwas bewerten kann/darf, was man de facto noch nicht ausprobieren konnte.

    Richtig, um etwas ehrlich bewerten zu können, solltest du es gespielt haben. Das gilt für veröffentlichte wie unveröffentlichte Spiele gleichermaßen. Und es müsste zuvor die Gelegenheit für eine (Test-) Partie geschaffen werden. Entweder, indem man das Spiel selbst kauft, oder (auf einem Spieletreff) irgendwo mitspielen kann. Spieleverlage gehen mit ihren noch unveröffentlichten Prototypen genauso zu öffentlichen Spieleveranstaltungen wie Autor*innen das mit ihren „Babies“ tun. Der SpieleWahnsinn in Herne ist bspw. dafür bekannt, dass man dort viele noch unveröffentliche Spiele in der Entwicklung testen kann. Normalerweise gibt man dann direkt Feedback, was man gut oder noch nicht so prickend gefunden hat. Vielleicht wird man darum gebeten, sich nicht in einem Forum oder anderswo öffentlich zu äußern. Wenn jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits ein BGG-Eintrag besteht, und ich nach dem Testspiel total begeistert bin, dann kann man selbstverständlich auch schon eine Note abgeben, oder? (Weil ich möchte, dass das Spiel erscheint und die Erfahrung auch andere machen dürfen.)

    warum kann man bei bgg eigentlich überhaupt schon Spiele bewerten, die noch gar nicht erschienen sind? Erschließt sich für mich nicht und macht auch absolut keinen Sinn.

    Die Noten sind ja nicht in Stein gemeißelt. Weil, die können schließlich jederzeit nach oben oder unten editiert, und später genauso wieder gelöscht werden. Ich finde diese Möglichkeit durchaus sinnvoll, wenngleich ich es grundsäzlich eher nicht mag, Spiele zu bewerten, die ich nicht gespielt habe. Beide Notenextreme halte ich aber, als Form des Protests (1) wie auch als Ausdruck der Vorfreude (10), für legitim. Sinnvoll finde ich es vor allem deswegen, weil so nicht nur veröffentlichte Spiele bewertet werden können, sondern z. B. auch Prototypen, die noch in der Entwicklung sind; vielleicht aber auch nie erscheinen, trotzdem aber – als Werk – weiterhin existieren. Das wird nämlich oft vergessen, dass das vollständig spielbare Werke sind bzw. idealweise schon sein könn(t)en. Durch einen Eintrag auf BGG werden diese sichtbar gemacht und damit wird der Entstehungszeitpunkt zumindest ein Stück weit dokumentiert. Dadurch kann man (als Autor*in) zumindest schon mal auf etwas verweisen, wenn an anderer Stelle ähnliche Werke „erscheinen“. Inwieweit das für eine rechtliche Auseinandersetzung genügt, sehe ich dabei nicht als vorrangig an.