Beiträge von Ben2 im Thema „(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit“

    Ben2 Deine Antwort war hilfreich, danke - da hab ich keine Wünsche. Mir gings "nur" um "Aufgrund eines Bildes kann niemand seriös beurteilen, ob es ein Plagiat ist oder nicht. Und so einen Verdacht ohne jegliche Belege zu formulieren, ist nicht okay" was ja nicht von dir war - ein Zitat, was übrigens das "Bild" der Anleitung von UB auch in Schutz nehmen könnte, das man hier beleglos nichts formulieren kann ... Plagiate beweisen braucht Belege, über Moral zu sprechen braucht Haltung.

    Man kann jederzeit über Plagiate sprechen. In vielen Fällen - mit Ausnahme von tatsächlichen Produktkopien - wird man über die Schöpfungshöhe argumentieren und argumentieren können, dass etwas vielleicht unter der Lupe betrachtet kein Plagiat sein wird.

    Ich glaube auch, dass hier das Problem von UB liegt. Der Wille - oder im mildesten Fall die Unwissenheit - mit voller Absicht zu plagiieren, durch das Abschreiben der Anleitung. Das ist einfach generell verboten. Da müssen wir uns gar nicht mehr über Schöpfungshöhe unterhalten. Und der Kern liegt dann auch darin, nicht das Spiel zu beurteilen, sondern den Willen. Vielleicht hätte das Spiel bei juristischer Prüfung in einem Verfahren die notwendige Schöpfungshöhe (obwohl auch das kopieren der Wertestückelung etc. schon sehr belastend sind) erreicht. Aber es geht hier letztlich darum, ob man willentlich kopiert. Das kopierte auch noch als Eigenleistung verkauft und sich jedes Falschverhaltens reinwäscht.

    In meiner persönlichen Beurteilung bin ich mittlerweile recht gefestigt in der Ansicht, dass UB - wäre es nur auf BASIS von BD entwickelt worden, so wie ein Autor das regelmäßig tut, und eine Überarbeitung stattgefunden hätte, dann eine eigene Anleitung verfasst hätte - niemand ein Plagiat vorgeworfen hätte. Aber hier wurde über ein fremdes Spiel ein eigenes „Theme“ gestülpt indem man einen (zugegebenmaßen guten(!)) Artist bezahlt hat - und hier hat dann die Eigenleistung geendet. Wenn wir jetzt im amerikanischen Rechtsraum wären, das Originalspiel gecreditet worden wäre, und man auf non-profit-Basis verkauft hätte, wäre das vermutlich sogar erlaubt (maybe).

    Aber dieses bewusste kopieren und abschreiben, das spielerische Original übernehmen und erst beim Erwischen versucht zu obfuskieren um dann wenigstens im einfachsten (weil juristisch halt knüppelhart verbotenenen) Bereich der Textkopie davon zu kommen - das ist halt der Kicker. Und dafür muss ich weder UB als Spiel bewerten, noch sonstwas.

    Und das sage ich vollkommen entkoppelt zu meinem Verhältnis zum Digger. Hier geht es mir um das Verhalten einer Person bzgl. einem Produkt mit dem ich mein täglich Brot beschreite. So habe ich von Anfang an geschrieben - bevor der Digger MAL WIEDER seinen privaten Beef gegen mich abzieht, um sich Klicks zu holen.

    Es ist tatsächlich richtig, dass sowohl „4 Gewinnt“ und das original „Connect Four“ geschützte Begriffe sind. Das ist ebenfalls ein Designerspiel, und 49 Jahre alt. Entsprechend könnte noch das Copyright anwendbar sein. ABER 2 Dinge: Englisches Recht funktioniert anders als deutsches/Europäisches Recht. Es kann im englischen Recht sein, dass ein Ding nicht mehr geschützt ist. Im Gegensatz zu EU-Recht, kann man seine Urheberschaft nämlich verlieren, abgeben oder veräußern. Entsprechend könnte das bei Connect Four der Fall sein. Könnte. Das was du hier zeigst, ist aber nur als Basis Connect Four. Der spielerischer Anspruch und entsprechend die Schöpfungshöhe hier ist nicht so hoch - entsprechend könnte der Flip-Mechnanismus schon ausreichend sein, um kein Plagiat zu sein.

    Es könnte also drei Fälle zutreffen: Plagiat, Recht ausgelaufen, ausreichende Schöpfungshöhe. Da Connect 4 recht allgemein verwendet wird (das Spielprinzip, nicht der Name) - also als PC Spiele etc. könnte ich mich mir vorstellen, dass hier zweiteres zutrifft. Ein bisschen wie das, was mit Lego passiert ist, als ihr Patent auf die Klemmbausteine ausgelaufen ist.

    Die Behauptung, ja.

    Aber einen Nachweis? Wenn ich solche Vorwürfe am Hinterm hätte, wäre das schriftliche Gutachten vermutlich mein neues Logo und Profilbild. 🤷🏻‍♂️

    Warum? Sollte sich irgendwann mal die Autoren Zunft oder der Autor von Big Deal selbst dazu berufen fühlen zu klagen, hat er es sicherlich in der Hinterhand. Nur um irgendwelchen Dahergelaufenen aus einem Forum, das Stephan am A… vorbeigeht, etwas zu beweisen?!

    Top Tipp: ein selbst erstelltes Gutachten ist dem Richter Wumpe. Da gibt es nichts „in der Hinterhand“ zu behalten.

    Ich denke ein deutscher Autor - oder irgendein anderer Verlag als Schmidt Spiele - wären auch dagegen vorgegangen. Die Tatsache das internationale Rechtdurchsetzung sehr teuer sind und Brettspiele Vergleichsweise wenig Geld bringen, wurde da nichts draus. Dann hätte man da schon mehr gesehen. Siehe Lorcana …

    Selbstjustiz ist ebenfalls ein primär strafrechtlicher Begriff. Nichts was hier Anwendung finden würde. Wir sind hier zivilrechtlich unterwegs.

    Beispiel: wenn ich glaube dass du mein Fenster kaputt gemacht hast, kann ich von dir 500€ für die Reparatur fordern. Dafür braucht es keinen Richter, der dich für die Sachbeschädigung verurteilt hat. Ich gehe sogar mal davon aus, dass du nicht möchtest, dass ich dich dafür anzeige. Das ist keine Selbstjustiz.

    Ich gehe weiter: du kannst nicht zahlen wollen, weil du sagst dass du es nicht warst. Jetzt kann ich sowohl zivilrechtlich dich damit verfolgen, als auch noch anzeigen.

    Ich geb dir mal ein Beispiel wie krass die Dissonanz hier sein kann: Zwar können aus strafrechtlichen Verfahren zivilrechtliche Ansprüche entstehen - aber ohne der Unschuldsvermutung könnte ein zivilrechtlicher Anspruch gegen dich enstehen, obwohl du strafrechtlich freigesprochen wurdest - weil die hohen Hürden des Strafrechts nicht im Zivilrecht gelten.

    Echt, und wie lautet das Gerichtsurteil zu UB?

    Oder hat Herr Gust hinterher doch lieber einen Rückzieher gemacht? 😂

    Was weiß denn ich …


    Um einen Vorwurf zu bestätigen, braucht es erst einmal eine Anklage und eine Verhandlung bzw. ein Urteil letztenendes. Bis dahin ist es erstmal nur ein Vorwurf und in meinen Augen nicht die Aufgabe eines Veranstalters darüber zu urteilen oder sich auf eine Seite zu schlagen.

    Es wurde schon mehrfach gesagt - inkl von mir - so funktioniert Recht nicht. Es ist kein Strafrechtliches Verfahren mit Unschuldsvermutung. Du kannst ein waschechtes Plagiat haben und niemand muss dafür urteilen. Du kannst auch eine Unterlassungserklärung fordern. Oder oder oder … es braucht einen Richter nur für einen Dissens bei einer Handlungsaufforderung.

    Beim Plagiaten kann tatsächlich der Zoll auf der Messe den Verkauf untersagen. Ein Stand ist ja okay. Nur das Plagiat nicht.

    Ich nehme das gerne entgegen. Tolerieren muss ich gar nichts. Ungerechtfertigte Kritik darf man auch als solche bezeichnen. Egal ob sie wiederholt wird oder nicht. offtopic: Diese Mär, ein Künstler oder kreativ schaffender müsse alle Kritik stoisch über sich ergehen lassen - egal wie hahnebüchen - werd ich nie verstehen. "Ich habe eine Meinung also habe ich recht" ist halt Quatsch.

    Ob das nun den persönlichen Geschmack trifft oder nicht: klar subjektiv. Darf man auch sagen - wie du ja sagst: niemand sagt was gegen Geschmack.

    Aber wie ich gerade informiert wurde: das wir ein „übelst schäbiger Verlag“ sind - da muss ich dann doch mal intern beratschlagen, ob wir solche Sprüche hinnehmen.

    560 Karten - die meisten einzigartig, ist eine überschaubare Kartenmenge? Ich bin immer wieder fasziniert, wo heute der Standard liegt. Arkham hat übrigens 350 … wie auch Marvel Champions - für gut 50 Euro.

    Aber die Diskussion ist schon wieder so „Fleischtheke“, bitte ein halbes Pfund Spiel.

    Der Mann ist echt der letzte Wichtel. Wie man den jemals pädagogisch auf Jugendliche hat loslassen können ist mir ein Rätsel.

    Er hatte mich sogar gebeten meine öffentliche Wertung auf BGG zurückzunehmen (was ich auch als Entgegenkommen gemacht hatte) noch weiter vorher hatte er mich auch gebeten seine Anleitung zu lektorieren (was ich sogar gemacht hatte, er aber keine Zeit mehr für den Austausch hatte).

    Jetzt wieder so steil auf mich zu gehen ist so eine „angestochene Sau“-Reaktion, dass ich mich fragen muss, ob ich da immer irgendeinen Wunden Punkt bei ihm erwische.

    Seine Meinung über mich wechselt ja je nach täglicher Hormon-Lage.

    Ich hab mir das Video noch nicht angesehen (und werde ich auch nicht). Und ich habe lange beschlossen dass es mir Wumpe ist.

    Spätestens seit er meine einfache Tatsache, dass ich vor der letzten Messe aus familiären Gründen nicht bei ihm vorbeischauen konnte, und ich dann einen langen Rant erhalten habe, wie dumm Frosted Games ist nicht von seiner immensen Reichweite zu profitieren, dachte ich mir schon wieder was da schon wieder bei ihm angeht - also ob er glaubt mein täglicher Gedanke wäre nur an ihn und ich würde ständig mit jeder Aktion von mir drüber nachdenken, was der Stephan drüber denken könnte oder ob ich ihm damit Schaden wollte.

    Und so wenig hatte auch mein Posting hier mit ihm persönlich zu tun, sondern mit der Sachlage. Also das genaue Gegenteil was er hier mal wieder zelebriert.

    Zum Hintergrund: Ben von FrostedGames hat Unfinished Business kritisiert bzw. den Umgang damit, dass man Teile der Anleitung und Mechaniken von Big Deal übernommen hatte ohne den eigentlichen Autoren zu würdigen. Da der Digger mit Kritik nicht umgehen kann, könnte man fast schon darauf wetten, dass die Retourkutsche folgt. Jetzt hat es also Earthborne Rangers erwischt.

    Verstehe den Vorwurf nicht. Frosted Games haben das Spiel lediglich lokalisiert. Ben ist doch weder einer der Entwickler von Earthborne Rangers noch ist er der Verlag. Wenn, dann müsste Stephan doch diese kritisieren und nicht eine einzelne Person wie Ben. Bin aber auch nicht bei Facebook, um mir das selber anschauen zu können.

    Irgendwas ala "selbsternannter Starübersetzer". Mal abgesehen davon das ich nicht übersetze (auch nicht im Gegensatz zu lokalisieren) - ich mache einfach keine eigene Übersetzung. Weder Star noch selbsternannt.

    Ich dachte eigentlich ich kann mit dem Digger auf "normaler Ebene" gut umkommen nach all den Jahren. War ja auch mehrmals Gast. Ich verbuche das daher wieder als "der doofe Ben war doof zu mir" und behandle es als solches. Ich finds schade. Hauptsächlich wegen EBR - weil die Art der Produktion und das Thema ja für ihn und seine vegane Crew ja auch ansprechend sein müsste. Aber wenn ich mir anfange DARÜBER Gedanken zu machen ... Ich fahre jetzt 2 Wochen in den Urlaub. Die meiste Zeit davon ganz ohne Internet und wenn ich zurückkomme mache ich so weiter wie bisher. Das darf er dann auch gerne cursen, wenn es ihm Clicks gibt.

    K1282 "bin da entspannt weil ich Happy bin mit meiner eignen Leistung und wenn andere etwas davon haben, why not"

    Nur weil du den Schaden nicht siehst, heisst nicht, dass er nicht existiert.

    Und nehmen wir mal an diese Person schreibt bei dir ab. Sichert sich dadurch eine 1 (wie du auch). Diese 1 war durch deine Leistung entstanden. Jetzt bewerbt ihr euch beide auf den selben Job. Diese Person bekommt den Job. Ihr wart beide gleich gut, aber diese Person hatte vielleicht nen coolen Anzug an. Und hey - bei gleichen Vorrausetzungen ...

    Willst du mir ehrlich sagen, dass du keinen Schaden hättest und sagen würdest "och, why not". Wenn ein anderer von deiner Leistung profitiert hat und du leer ausgehst?

    Gehen wir mal wieder zurück zu Brettspielen. Ein Autor entwickelt ein Spiel. Ihn kennt keiner, und sein Spiel geht leider unter. Ein Verlag kommt daher, plagiiert sein Spiel und weil er besseren Marktzugang hat, wird das Spiel ein voller Erfolg. Der Autor sieht keinen Cent davon. "Why not?"

    Und jetzt in Bezug hier: Grandpa Beck Games will das Spiel in Deutschland wieder ranbringen. Aber es gibt jetzt schon ein erfolgreiches Spiel, basierend auf seiner Idee. Vielleicht sogar schlimmer - Leute sagen "das ist ja nur wie Unfinished Business". Dafür sieht Uncle Beck keinen Cent. Er kann sein Spiel hier nicht gewinnbringend auf dem Markt bringen. Und da liegt reeller Schaden.

    Leistung zu stehlen ist immer Diebstahl. Sich mit fremden Federn schmücken ebenfalls. Man bedient sich an einem anderen.

    Um den Bogen wieder zu spannen, und Yakosh-Dej Zitat aufzugreifen:

    Wenn der Urheber selbst das locker sieht, OK.

    Aber selbst dann kann Schaden entstehen. Du bist nur willens, diesen in Kauf zu nehmen.

    Hä?

    Was genau ist unverständlich?

    Viele hier regen sich einfach nur über das Verhalten vom Digger auf. Und sind wir ehrlich: es hat nichts mit dem Spiel zu tun.

    Jetzt gibt es eine Mail und der ganze Quatsch geht wieder von vorn los. Bewertet doch einfach das Spiel, wenn ihr gespielt habt. Über den Status „Plagiat“ haben keine beliebigen Personen zu richten - so funktioniert das Rechtssystem nun mal nicht.

    Auch wenn ich weiß, dass das ein Troll-Posting ist - geh ich nochmal drauf ein. Hab grad Bock:

    TL;DR: Recht ist im Idealfall die Basiseinigung der Gesellschaft auf Gerechtigkeit. Tatsächliche Rechtssprechung hat damit nichts zu tun. In einem Unrechtsstaat wird ständig Recht gesprochen. Formell ist das korrekt. Ethisch nicht. Recht und Gerechtigkeit sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe.

    Es ist ein einfach wiedergekäutes Argument, das auf der einfachsten Ebene rational erscheint, und sich deshalb gut nachplappern lässt, wenn man sagt, man §muss es erst {hier Verb einsetzen}, um das beurteilen zu können“. So funktioniert halt einfach mal gar nichts auf dieser Welt. Muss ich erst auf der Sonne stehen, um sagen zu dürfen, dass sie heiß ist? Muss ich erst Ebola bekommen, damit ich weiß, dass das eine schwere Krankheit ist? Muss ich mich erst an einem Rostigen Nagel verletzen, um zu wissen dass das nicht so geil ist? Ne. Ich hab mein Hirn. Ich kann lesen und denken. Ich kann Dokumente vergleichen, und sehen, wenn etwas Wortidentisch ist.

    Könnte UB Spaß machen? Darum geht es doch überhaupt nicht. Es ging doch darum, ob es ein Plagiat ist. Und dafür brauche ich keinen Richter. Niemandem hier geht es darum, ob etwas formal-rechtlich ok ist, oder nicht - sondern ob es moralisch daneben ist.

    Ich glaube ja, dass viele hier einfach nur sauer auf sich selbst sind. Hätten sie doch nur den Mund gehalten bis das Spiel veröffentlicht wurde… hätte diese verhasste Person doch nur das Spiel mit der Anleitung, welche sie einst als „final“ bezeichnet hat, veröffentlicht… man hätte doch rechtlich endlich etwas gegen dieses unsoziale Verhalten in der Hand gehabt.. und nun ist diese Person einfach so davon gekommen..


    Stattdessen kann man sich jetzt nur noch zusammen ärgern und so richtig fiese 1er-Bewertungen geben.


    Würde mich wahrscheinlich auch im Nachhinein so richtig wütend machen, dass ich’s selbst versaut hab 🤷🏻‍♀️

    Hä?

    Am 7. Mai feiert die Spiele-Offensive ihren 21. Geburtstag. In dem Programm wird von 18:20- 19:10 Uhr über das Thema "Urheberrechte & Spielebranche" gesprochen.

    Vermutlich wird dort Frank Noack sich dazu äußern. Ich hoffe dort werden einige Fragen zum Thema Urheberrechte und Plagiate geklärt.

    Als einer der beiden Geschäftsführer der Happyshops-Familie müsste er sich gut auskennen und besitzt (wahrscheinlich) nicht nur Halbwissen.

    Zu dem hier oft genannten Fallbeispiel von UB wird er sich wohl eher zurückhaltend äußern, da die SO den Versand von dem Spiel übernommen hat und ein Sponsor vom MPLPRN ist.

    https://www.spiele-offensive.de/Geburtstag/

    Da begibt er sich auf dünnes Eis. Bin gespannt was er da sagen wird. Das wird ja dann schon einen Ton setzen, wo andere Verlage drauf sehen.

    Das ist schade, weil gerade genau diese Aufklärung welche Intention denn Dein Eingangsbeitrag hat wäre ggf. ein guter Start in eine sachliche Diskussion. Und ich verstehe es so, dass Du ggf. diese suchst.

    Findest du nicht, dass die erfolgten Reaktionen alles andere als eine sachliche Diskussion begründen? Sein/Ihr Post zielte wohl in die Richtung sachliche Diskussion. Die Antworten leider größtenteils eher nicht. Es wurde ja schon angedeutet, dass hier schon länger ein angespanntes Verhältnis zum Digger besteht. Vermutlich ist deswegen die Bereitschaft, die Thematik objektiv zu betrachten, etwas verloren gegangen. Kann man ja vielleicht verstehen, ja nach dem was da vorgefallen ist. Das ist aber nicht jedem bekannt, mir jedenfalls nicht. Und hier jeden direkt anzugehen, weil eine andere Meinung vertreten wird oder auch nur etwas hinterfragt wird, finde ich absolut unfair. Und dieser Begriff Digger-Kult-Jünger?! Wer soll das denn sein? Und wo erfolgt dort denn ein "Shitstorm"? Geht es da um den Twitch Stream oder wo soll das sein? Oder geht es dabei auch um vergangene Situationen?

    Das war doch offensichtlich ein Troll-Account. Sich selbst anmelden als First-User und dann anderen vorwerfen, man würde sich massenhaft als First-User anmelden, um nur zu diskreditieren ... bei aller Liebe; es ist doch logisch, dass hier solche Reaktionen erfolgen. Man kann unknowns viel vorwerfen - aber verarschen lassen gehört nicht dazu.

    Wenn es also darum geht, eine Klage aufgrund der Wahrung eigener Rechte bzw. (wirtschaftlicher) Interessen anzustreben, liegt der Ball mMn am ehesten bei Schmidt.

    Nein, bei Schmidt zu 99% nicht. Da Schmidt das Spiel nicht mehr im Sortiment hat, sind üblicherweise die Nutzungsrechte des Spiels erloschen und damit auch die Nutzungsrechte der Übersetzung. Die Nutzungsrechte liegen deshalb üblicherweise entweder wieder beim Urheber oder bei Grandpa Becks. (Ausnahmen können die Regel bestätigen, deshalb nur 99%.)

    Das ist der Teil, wo ich dir widersprechen würde. Die Nutzungsrechte des Spiel mögen bei Schmidt erloschen sein - aber wenn die Rechte an der Übersetzung bei Schmidt liegen - und das tun sie mMn am Häufigsten (in den letzten 5 Jahren hatte das nur 1 Vertrag bei uns anders geregelt) - dann liegt eben auch das Nutzungsrecht der Übersetzung weiter bei Schmidt. Wenn die Übersetzung "gekauft" wurde dann sowieso, wenn sie in-house angefertigt wurde dann doppelt so.

    Im Normalfall kann man mit der Übersetzung nichts mehr anfangen. Außer in speziellen Fällen. Ich erinnere mal an Mage Knight Pegasus/Asmodee. Oder in einigen Fällen bei den Illustrationen - da ist es ja auch das selbe in grün. Wir haben schon für eine Illustration eines Spieles bezahlt, dessen Rechte dieser Verlag lange nicht mehr hatte. Aber natürlich sehr wohl an den von ihm angefertigten Illustrationen.

    Den Einwand mit der Veröffentlichung sehe ich auch. Wahrscheinlich muß es erst mal verkauft werden bevor der Stein ins Rollen kommt.

    Es gab doch schon Fälle, dass Bücher nicht erscheinen durften, weil aufgrund einiger Vorab-Auszüge eine einstweilige Verfügung gegen das Erscheinen erwirkt wurde, oder nicht?

    Wenn die Nutzungsrechte vergeben sind, dann deren Inhaber. Sind sie gerade nicht vergeben, dann der Urheber.

    Danke. Davon ging ich auch intuitiv aus. Aber der Einwand von Ben2 widersprich nach meinem Verständnis dieser These, deshalb war ich verunsichert.

    Nein ich widerspreche nicht dieser These. Aber die korrekte Antwort ist halt "kommt drauf an".

    Wenn da die Urheberrechte bei dem Übersetzer liegen, kann dann der Originalautor bzw Verlag überhaupt aufgrund einer Urheberrechtsverletzung klagen?

    Die Nutzungsrechte der deutschen Übersetzung könnten bei Grandpa Becks Games liegen, das hängt ein wenig vom Vertrag zwischen Grandpa Becks und Schmidt Spiele ab, den niemand von uns kennt.

    Die Nutzungsrechte ändern aber nichts am Urheberrecht. Also selbst wenn ich meine Nutzungsrechte jemand in Perpetuität abtrete, bin ich noch der Urheber. Und bleibe dies auch.

    Genau. Und auch eine Änderung eines urheberrechtlich geschützten Textes bedarf der Zustimmung. Man darf einen Text nicht abändern, und dann passt es wieder. Wenn die Basis des Textes geschützt war, darf man anhand dessen nicht einfach ändern. Das ist auch eine vollkommen andere Rechtslage als das darunter liegende Spiel und dessen Schöpfungshöhe.

    Da genügt "mir gefällt deine Nase nicht."

    Aber eben nicht, falls zum Beispiel bei Ludo Fact der Auftrag schon erteilt wurde.

    § 671 Widerruf; Kündigung

    (2) Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    In meiner werten Meinung sehe ich kein Problem darin auch einen bestehenden Auftrag zu widerrufen. Das passiert ja auch regelmäßig. Neulich wurde hier bereits gebuchte Hotels als Beispiel genommen.

    Schaffenshöhe ist aber nicht graduell. Entweder sie ist da oder nicht, völlig egal ob sie in 3 Jahren oder 3 Minuten geschaffen wurde.

    Ein Garfield-Comicstrip ist in 10 Minuten gezeichnet und hat denselben Urheberschutz wie The Winds of Winter, wenn es nach 21 Jahren endlich erscheint.

    Okay, aber dann ist eben das Designen von 8 (oder so?) Aktionskarten auch Schaffenshöhe. Oder eine Fan-Erweiterung zu Arche Nova (mit einem neuen Zooplan) oder ein Fan-Rebrand wie Pax Expanse.

    Nochmal: ZEIT hat nichts mit der Schöpfungshöhe zu tun. Und du setzt hier weiter diese beiden Dinge in Äquivalenz, um deinen Punkt zu machen.

    Die Frage ist doch wie sie mit den Ergebnissen externer Prüfungen umgehen.

    Und aufgrund welcher Prüfung sollen sie aus deiner Sicht eine Entscheidung treffen? Ob ein Rechtsverstoß vorliegt, kann letztendlich nur ein Gericht "prüfen".

    Hier sind private Unternehmen am Werk. Die können von ganz alleine entscheiden, mit wem sie kontrahieren. Dafür braucht es kein Gericht. Da genügt "mir gefällt deine Nase nicht."

    Niemand von denen ist eine "Stellschraube". Es ist nicht die Aufgabe von Happyshops, Ludofact oder Spielwarenmesse zu prüfen, ob ein Produkt, das sie fertigen/vertreiben/ausstellen lassen, evtl. gegen ein Recht verstößt oder moralisch unanständig ist. So etwas zu fordern, ist total unrealistisch.

    Die Frage ist doch wie sie mit den Ergebnissen externer Prüfungen umgehen.

    Korrekt - das käme mir einer Nebelkerze gleich "das könne man denen ja gar nicht zumuten". Nein, kann man nicht. Verlangt auch niemand. Die Frage ist ja eher: wie geht man mit dem Ergebnis um, das andere aufgeworfen haben. Da muss man ja nur in andere Branchen schauen. Ich erinnere mal an die Kliemandsland Geschichte und wie dann andere Kleidungshändler seine Produkte aus dem Programm genommen haben.

    Muss man alles nicht machen. Man kann auch sagen, es ist umstritten und man sieht sich nicht in der Position zu urteilen. Alles valide - aber sollte man nicht anders verkaufen. Und mindestens so wichtig für die Branche, wie man sich da verhält, wie es zu machen.

    Ich kenn jetzt das Ausgangsspiel nicht - aber sind diese kleinen Kartenspiele nicht ohnehin immer von einer eher geringen Schöpfungshöhe? Sie basieren irgendwie immer auf einem ähnlichen Prinzip, das man nur gering abwandeln kann und dennoch "funktioniert" es. Habe am Wochenende GAP gespielt - das war wirklich unterhaltsam und hat Spaß gemacht. Hat es eine bedeutende Schöpfungshöhe? Nein, irgendwie nicht.


    Wolfgang Warsch hat ja selbst mal in einem Interview gesagt, dass die Entwicklung von "The Mind" nur ca 1 Woche dauerte (von dem 4 Tage Playtesting zu sein scheinen) Link zum Interview

    Eine Arbeit wird nicht wertiger oder wertloser mit variablem Zeiteinsatz. Wenn ein hochprofessioneller Spezialist für etwas nur ne Stunde braucht, war seine Arbeit dann nichts wert, weil er zu schnell war? Oder ist nicht das Gegenteil der Fall?

    Die Schöpfungshöhe an der Arbeitsdauer auszumachen ist allenfalls eine meiner Meinung nach sehr seltsame Einstellung.

    Es ist halt einfach. Selbst wenn ein Gericht klären muss, ob das Aufschlitzen von Reifen eine Sachbeschädigung ist, oder doch eine Nötigung, oder ob es am Ende entschuldigende Gründe gab, weil Person A von Person B dazu erpresst wurde - kann ich dazu ja eine Meinung haben. Also dass ich das Aufschlitzen von Reifen etwa immer doof finde, oder ich Leute doof finde, die besoffen Spiegel von Autos abtreten.

    Dafür muss ich mir nicht die Meinung des Spiegelabtreters anhören, um diese Meinung zu haben. Deswegen ist das im Kontext eben unpassend.

    Es kann von mir aus jeder seine Meinung haben und auch äußern. Der erste der von mir zitierten Posts besagte, es sollen am Ende die Gerichte klären, wer recht hat. Und darauf zielt mein Beitrag ab. Die Gerichte sind nunmal für die Rechtsprechung zuständig (Rechtstaat). Ich habe nie gesagt, dass die Meinung des Plagiators (Spiegelabtreters) von entscheidener Wichtigkeit für die eigene Meinungsbildung ist. Ich wäre echt dankbar, wenn man mir nicht andauernd Dinge unterstellen oder Worte in den Mund legen würde.

    Ich glaube das tut niemand - also die Worte in den Mund legen. Ich denke auch niemand hier würde dir widersprechen, dass am Ende ein Gerichtsprozess Klarheit schafft (wenn es zu einem solchen käme, denn unabhängig des vermeintlichen Tatbestands muss es ja auch erst mal verhandelt werden und man muss die Kosten dafür tragen wollen; es wäre ja hier ein internationaler Zivilprozess und keine "gratis" Strafanzeige).

    Was ich (und ich glaube auch andere) nur sagen wollen ist, dass man die Diskussion vollkommen losgelöst führen muss und darf, egal was irgendwann in der Zukunft mal ein Gericht entscheidet. Ich glaube - und hoffe - dass ich und andere dir hier nichts in den Mund legen damit.

    Ich find das immer spannend. Ich will dir das nicht nehmen - könnte ich auch nicht -, aber im Umkehrschluss würde das für mich bedeuten:
    Wenn jemand bei dir einbricht und deine Bude leerräumt und dann sagt, das wäre ohnehin alles seins gewesen, würdest du auch achselzuckend dasitzen und dich auf ein: "Das sollen die Gerichte klären, wer von uns recht hat" beschränken. Total enstpannt, so als Konsument der Sachen. Das heißt, du bist da komplett leidenschaftslos, weil du gar keine Lust darauf hast, und auch keine Zeit dafür, dich darüber aufzuregen.


    Oder aber diese Aussage fällt dir in diesem Fall eben so leicht, weil du selbst nicht betroffen bist. Ist ja oft so, dass uns ein Unrecht, egal ob real oder nur empfunden, erst dann anrührt, wenn wir selbst irgendwie mit drinhängen.

    "Dieses" Schwarz-weiß-Denken gibt es ja gar nicht. Es gibt Leute, die das als Unrecht empfinden. Und Leute, denen das völlig wumpe ist. Oder sogar Leute, die das toll finden. Und tatsächlich jede Menge Leute dazwischen.

    Es ging um diese vorhergehende Konversation. Dort geht es darum, ob ein Beschränken auf "Das sollen die Gerichte klären" ausreichend ist bzw. als ausreichend empfunden wird. Wieso ist meine Bezugnahme auf unseren Rechtsstaat ein Strohmann Argument? Ich finde das in dem Kontext schon passend. Ich hab das ja nicht einfach aus der Luft gegriffen, sondern bin auf den vorgehenden Post eingegangen.

    Es ist halt einfach. Selbst wenn ein Gericht klären muss, ob das Aufschlitzen von Reifen eine Sachbeschädigung ist, oder doch eine Nötigung, oder ob es am Ende entschuldigende Gründe gab, weil Person A von Person B dazu erpresst wurde - kann ich dazu ja eine Meinung haben. Also dass ich das Aufschlitzen von Reifen etwa immer doof finde, oder ich Leute doof finde, die besoffen Spiegel von Autos abtreten.

    Dafür muss ich mir nicht die Meinung des Spiegelabtreters anhören, um diese Meinung zu haben. Deswegen ist das im Kontext eben unpassend.