Beiträge von Alfgard im Thema „(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit“

    Bei 1. geht das Angebot von Stone aus und die Annahme geht von Alf aus (in dem Ursprungsbeispiel). Bzw. da es jetzt anders ist...ist die frage, wie konkret "kannst du was anmalen" sein soll. Dann wäre es ggf. wie bei 2.


    Beim 2. ist die Anfrage von Digger nur eine Anfrage mehr nicht.

    Bzw. um fachlich zu werden...eine sog. "Invitatio ad offerendum". ..die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots".

    Das Angebot hat dann die SO gemacht....und dann fehlt halt die Annahme.


    Wenn ich bspw. bei einem Online-Händler anfrage, ob sie Spiel X haben, dann ist das kein Angebot, sondern die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an mich. Wenn die mir dann sagen: Jupp, kostet X ...dann ist da noch kein Vertrag..muss ich erst annehmen.


    Standardbeispiel (wenn auch oldschool). Waren im Schaufenster sind kein Angebot, was nur noch vom Käufer angenommen werden muss..sondern auch nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots. Da geht das Angebot vom Käufer aus und der Laden kann immernoch "nö" sagen.

    Das Stonemaier Beispiel hinkt leider, da dort ja die Anfrage andersrum ist und beide parteien kommuinzier haben.


    Stone: Malst du die Figuren an (Angebot)

    Alf: ja für 150 Euro (Annahme)

    Dann wird da publik gemacht.


    Die SO hat es aber so formuliert:

    Digger: könnt ihr was verschicken (weder Angebot noch Annahme)

    SO: hier ist unsere Preisliste (ggf. Angebot)

    Digger: hallo Community, die SO verschickt die Spiele (wo st da ne Annahme)?


    Denke ist wie oben beschrieben...will halt nicht mit in den shitstorm mit rein aber natürlich auch verdienen..ist ja auch ok.


    Aber könnte man dann doch auch einfach mitteilen: Hey wir versenden da Ding nur ..mehr nicht und natürlich nehmen wir den Auftrag an....die Post prüft ja auch nicht die Paketinhalte.

    Also wen

    Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es nicht um eine Forumserwähnung, sondern weil bei Präsentation, der Vorbestellerseite und überall Happyshops als Fullfillmentpartner genannt wurde (ja anscheinend sogar mit Logo und allem). KUrz: die von dir erwähnten "Dritten" sind die Vorbesteller des Spiels. Also quasi: "Du bestellst, wir produzieren, Happyshops liefert aus."

    Das würde ich dann auch so werten, dass die Jungs durch ihr Verhalten erklärt haben, dass sie das Angebot von Happyshops angenommen haben.

    Mhh, also mach ich dann Präsentationen für ein Spiel und mach das Logo von Phantasos drauf sowie kommuniziere, dass die die Figuren bemalen werden..und schwupps müssen sie ran.


    Die Vertragsannahme, auch wenn konkludent, muss ja gegenüber dem erfolgen, der das Angebot gemacht hat.

    Das mit dem "Vertragsabschluss durch konkludentes Handeln" verstehe ich noch nicht.


    Die SO schickt dem eine Angebotsliste und das Angebot (welches denn? da werden doch verschiedene Variablen enthalten sein) wird dadurch konkludent angenommen in dem gegenüber Dritten (hier wohl die Leser/Zuhörer/Zuschauer vom Digger) darüber informiert werden, dass die SO das Spiel verschickt?


    Kenne so Preis-/Angebotslisten bspw. von Phantasos bzgl. Figurenbemalen...ich glaube, die würden sich recht wundern, wenn ich auf einen Vertragsabschluss poche, weil ich hier im Forum ggf. mal schreibe, dass die meine Figuren bemalen werden.


    Ok, BGB AT ist schon länger her...aber da müsste sich schon einiges getan haben, dass das zu einem wirksamen Vertrag wird.