(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit

  • Ach Leute, lasst euch doch nicht von jedem triggern - oder seid wenigstens so wählerisch, euch von jemandem triggern zu lassen, der sich dabei Mühe gibt.

    Wenn Du das unter Triggern verstehst, dann ist "Best of Kleinanzeigen" wohl ne Community für Getriggerte... fand das jedenfalls hauptsächlich unfreiwillig komisch, weil so dilettantisch ausgeführt.

  • Ach Leute, lasst euch doch nicht von jedem triggern - oder seid wenigstens so wählerisch, euch von jemandem triggern zu lassen, der sich dabei Mühe gibt.

    Wenn Du das unter Triggern verstehst, dann ist "Best of Kleinanzeigen" wohl ne Community für Getriggerte... fand das jedenfalls hauptsächlich unfreiwillig komisch, weil so dilettantisch ausgeführt.

    Okay, aber bist du dir nicht zu schade, etwas so "dilettantisch ausgeführt"es noch zu belohnen? Denn der Erfolg hier zeigt ja: SOOOO dilettantisch scheint es nicht gewesen zu sein.

  • Interessant was ihr alles hineininterpretiert... Digger-Kult-Jünger :klatsch: Da mache ich mir nicht die Mühe und kläre auf bzw. antworte darauf.

    Und übrigens danke für den Hinweis auf einen Rechtschreibfehler. Ihr habt es voll drauf! :dance3:

    Ich habe tatsächlich schon in dem Themenbereich geforscht und kann deshalb darauf hinweisen, dass du hier nicht weiterkommst (weder methodisch, noch inhaltlich).

  • Okay, aber bist du dir nicht zu schade, etwas so "dilettantisch ausgeführt"es noch zu belohnen? Denn der Erfolg hier zeigt ja: SOOOO dilettantisch scheint es nicht gewesen zu sein.

    Weiß nicht, wo Du da eine Belohnung siehst -- oder jemanden, der das wirklich geglaubt hat. Für etwas unterhaltsames bin ich mir übrigens nie zu schade...

  • Quwirkle und Polirom sind schon unterschiedlich, auch wenn beide auf dem gleichen Spielprinzip zu beruhen scheinen.


    Polirom hat 8 Farben und 6 Formen 144 Teile und nicht nur wie Quwirkle 6 u. 6 und 108 Steine.


    In wieweit, dieses dann schon ausreicht um wirklich ein eigenständiges Werk zu sein…


    Kann ich zumindest für mich nicht beurteilen ohne die Regeln zu vergleichen.

  • Ach Leute, lasst euch doch nicht von jedem triggern - oder seid wenigstens so wählerisch, euch von jemandem triggern zu lassen, der sich dabei Mühe gibt.

    Ein bisschen Stolz sollte man schon haben, worauf man reagiert.

    In diesem Kontext heißt das nicht Triggern sondern Diggern. Hab ich so auf BGG gelesen und zwar direkt nach dem Absatz, dass man Spiele, die man nicht besitzt, nicht bewerten darf.


  • Falls du tatsächlich zum Thema Hate-Speech recherchieren solltest, eine ganz große Bitte:

    Auf Twitch, YouTube und facebook bitte die Kanäle von MPLPRN analysieren.

    Und bitte auch dort ein ähnliches Posting einstellen, wie du es hier bei unknowns gemacht hast - nur auf die Hate-Speech bezogen, die MPLPRN und ihre Community seit Jahren nutzen.

    Ich wäre enorm neugierig auf deine Worte zu diesem anderen „Lehrobjekt“, deren Reaktion darauf und deine vergleichende Analyse der beiden Communitys.

  • --> In schwereren Fällen strafrechtliche Folgen bis hin zur Haftstrafe bei gewerblichem Ausmaß ... <---


    Welche Auflagenhöhe müßte dafür produziert werden? Ich frag da nur so für jemanden, den ich nicht näher kenne. :saint:

  • --> In schwereren Fällen strafrechtliche Folgen bis hin zur Haftstrafe bei gewerblichem Ausmaß ... <---


    Welche Auflagenhöhe müßte dafür produziert werden? Ich frag da nur so für jemanden, den ich nicht näher kenne. :saint:

    Das (strafrechtliche) Merkmal der Gewerblichkeit hängt eher nicht von der Auflagenhöhe ab, es geht dabei darum, sich eine dauerhafte Erwerbsquelle schaffen zu wollen. Das kann auch bei einem "Nebenverdienst" in geringerer Höhe der Fall sein... bei einmaligem Projekten also eher nicht erfüllt, sorry. 😉😉😉

  • Die "Gewinnerzielung" und die Vermarktung sind aber gleichwohl entscheidende Aspekte. Es handelt sich ja nicht um ein Fan-Projekt oder reine Liebhaberei für den ausschließlich privaten Gebrauch.

  • Die "Gewinnerzielung" und die Vermarktung sind aber gleichwohl entscheidende Aspekte. Es handelt sich ja nicht um ein Fan-Projekt oder reine Liebhaberei für den ausschließlich privaten Gebrauch.

    Jain. So lange es an einer wiederholten Tatbegehung, die auf eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle gerichtet ist, fehlt, liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor. Das ist auch unumstritten, weil der Begriff strafrechtlich eindeutig definiert ist und immer eine auf Dauer bzw. Wiederholung gerichtete Tätigkeit erfordert.

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • m4xx

    Hinsichtlich der bloßen Definition von "gewerblich". Aber ich meinte es bezogen auf die Bewertung und Einordnung in z.Bsp. einem Verfahren, wo es auf die Gesamtschau und Gesamtbewertung aller Umstände des Einzelfalles ankäme.... Und da sehe ich die Gewinnerzielungsabsicht/ Vermarktung als einen wichtigen Aspekt.

    Gruß brettpotato

  • Ich habe zufällige diese kurze Beschreibung auf der Seite eines Anwalts gefunden. Fand ich ganz interessant.

    Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

    Irgendwie geht dieser Artikel doch total an der Lebenswirklichkeit von Spieleautoren vorbei. Er vermengt Dinge wie Mechanismen, Illustrationen und IP. Und es wird vollkommen übertrieben das Schreckgespenst einer Haftstrafe an die Wand gemalt. Den gutgemeinte Ratschlag für sein Spiel selbst einen Illustrator zu engagieren, halte ich für problematisch bzw. unnötig, falls man sein Spiel bei einen etablierten Verlag unterbringen möchte.

    M.E. enthält dieser Artikel viel heiße Luft und unnötige Panikmache. Die praktischen Tipps, wie openClipart für seine Prototypen zu verwenden, muss man darin mit der Lupe suchen. Und ich glaube, es ist noch kein Spieleautor für Urheberrechtsverletzungen ins Gefängnis gegangen :/

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • m4xx

    Hinsichtlich der bloßen Definition von "gewerblich". Aber ich meinte es bezogen auf die Bewertung und Einordnung in z.Bsp. einem Verfahren, wo es auf die Gesamtschau und Gesamtbewertung aller Umstände des Einzelfalles ankäme.... Und da sehe ich die Gewinnerzielungsabsicht/ Vermarktung als einen wichtigen Aspekt.

    Ja, aber es ging ja ausdrücklich um die Aussage "In schwereren Fällen strafrechtliche Folgen bis hin zur Haftstrafe bei gewerblichem Ausmaß". Freizeitvernichter war ja in großer Sorge für die Freiheit seines unbekannten Freundes... :evil:

  • Jain. So lange es an einer wiederholten Tatbegehung, die auf eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle gerichtet ist, fehlt, liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor.

    Wenn er da 1000 Stück über 2 Monate oder länger über seinen Onlineshop verkauft wäre das strafrechtlich nicht gewerblich? Das wäre für mich eine seltsame Anschauung. Er macht dann auch 30-50000€ Umsatz

  • m4xx

    Hallo, Danke für die Antwort.

    Zu diesem ganzen Komplex und Fall könnte man eine Menge schreiben. Das ist ja auch gar nicht so uninteressant. Der konkrete Fall ist nicht entschieden und es bleibt nur abwarten, ob da noch was rechtlich folgt und inwiefern tatsächlich ein Gericht darüber entscheiden wird. Eine Entscheidung würde auf jeden Fall eine ganz andere Diskussionsgrundlage bieten und wäre so oder so ein weiterer Baustein für mehr Rechtssicherheit.


    Vor allem muss man natürlich zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden.

    Ich stimme dir aber zu: "Freizeitvernichter sein Freund" braucht wohl um eine Haftstrafe nicht bangen.

    Es ist aber trotzdem auch etwas differenzierter als du schreibst. Du sprichst von "Tatbegehung". Was ist für dich "die Tat" (oder genauer Handlung) an der du das "gewerblich" festmachen willst? Du knüpfst es anscheinend an "die Auflage", wenn ich dich richtig verstanden habe. Eine Auflage besteht aber aus X einzelnen Spielen, die verkauft werden sollen. Wäre dann nicht jeder einzelne Verkauf eines Exemplars ein fortgesetztes und wiederholtes in Umlauf bringen zum Zwecke der Gewinnerzielung? Es kommt darauf an, an welche Handlung man anknüpft, die einen Rechtsbruch begründet oder begründen könnte. Die Produktion ist das eine. Das andere ist aber der konkrete und tatsächliche Verkauf jedes einzelnen Spieles, welches ein Unternehmen vornimmt.


    Ich will keine Haarspalterei betreiben und die Sache den Betroffenen überlassen. Ich möchte aber anmerken, dass es im und am Detail liegt und nur eine Definition nicht weiterhilft, weil auch der Sachverhalt subsumiert werden muss. Und dann kommt es eben darauf an....

    Angenommen es wäre tatsächlich plagiiert und nicht lediglich legal "gediggert":

    Wäre es nicht hübsch, wenn ein erzielter Gewinn abgeschöpft als Kompensation einem gemeinnützlichen Verein zugute kommen müsste? Beispielsweise einem Verein, der sich um die Wahrung der Rechte von Autor*innen zum Schutze vor Plagiaten kümmert....

    Warten wir ab, wie die Sache langfristig ausgeht....

    Ich finde den Thread, die Diskussion und die PE der Saz aber gut und wichtig. Es erzeugt dann doch eine gewisse Sensibilisierung, auch wenn nicht alle es gleich schwer gewichten.

    Gruß, brettpotato

  • m4xx

    Vor allem muss man natürlich zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden.

    Ich stimme dir aber zu: "Freizeitvernichter sein Freund" braucht wohl um eine Haftstrafe nicht bangen.

    Es ist aber trotzdem auch etwas differenzierter als du schreibst. Du sprichst von "Tatbegehung". Was ist für dich "die Tat" (oder genauer Handlung) an der du das "gewerblich" festmachen willst? Du knüpfst es anscheinend an "die Auflage", wenn ich dich richtig verstanden habe. Eine Auflage besteht aber aus X einzelnen Spielen, die verkauft werden sollen. Wäre dann nicht jeder einzelne Verkauf eines Exemplars ein fortgesetztes und wiederholtes in Umlauf bringen zum Zwecke der Gewinnerzielung? Es kommt darauf an, an welche Handlung man anknüpft, die einen Rechtsbruch begründet oder begründen könnte. Die Produktion ist das eine. Das andere ist aber der konkrete und tatsächliche Verkauf jedes einzelnen Spieles, welches ein Unternehmen vornimmt.

    Ich wollte es jetzt nicht unbedingt in eine juristische Diskussion ausarten lassen, zumal es ohnehin schwer ist, sowas ohne konkrete Details zu begutachten, aber:

    Der strafbewerte Urheberrechtsverstoß muss gewerbsmäßig sein. Dass der in Einzelakte zerfällt, macht daraus noch keine verschiedenen Handlungen im strafrechtlichen Sinn, in Verkehr gebracht wird trotzdem ein (urheberrechtlich geschütztes) Werk. Ich habe auch nur darauf hingewiesen, dass man alleine aus einer Auflage ab einer bestimmten Höhe noch nicht zwingend auf die Gewerbsmäßigkeit im strafrechtlichen Sinne schließen kann.

    Ansonsten liegt wie immer bei rechtlichen Fragen der Teufel im Detail. Ist es eine einzige Crowdfunding-Aktion, dann kann man schwerlich von einem fortgesetzten in Umlauf bringen ausgehen; wenn nur eine Umgestaltung entgegen § §§ 23 S. 2, 69c Nr. 2 UrhG vorliegt, entfiele sogar eine Strafbarkeit wegen Vervielfältigen usw. Man könnte hier endlose Fallvarianten durchsubsumieren, das wäre dann ein umfangreiches Gutachten, dürfte aber auch die meisten hier eher langweilen und führt letztlich auch erstmal zu nichts.

    Und auch wenn es sicherlich schöne Verwendungszwecke für Auflagen gäbe, gilt im Endeffekt: "Man soll das Fell des Bären nicht aufteilen, bevor er erlegt ist." Ich sehe hier noch kein allzu großes Strafbarkeitsrisiko der Beteiligten.


    Wenn er da 1000 Stück über 2 Monate oder länger über seinen Onlineshop verkauft wäre das strafrechtlich nicht gewerblich? Das wäre für mich eine seltsame Anschauung. Er macht dann auch 30-50000€ Umsatz

    Das würde zumindest sehr dafür sprechen, aber ich dachte, dass das eine einmalige Vorbesteller/Crowdfunding-Nummer sei? Aber nochmal: "gewerbsmäßig" hängt nicht am Umsatz, Gewinn oder Schadenshöhe.

  • Kann es sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Meint vielleicht der eine "Gewerbe betreiben" im Allgemeinen und der andere "Gewerbe betreiben, indem man bewusst regelmäßig plagiiert"?

  • Kann es sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Meint vielleicht der eine "Gewerbe betreiben" im Allgemeinen und der andere "Gewerbe betreiben, indem man bewusst regelmäßig plagiiert"?

    Kann nur für mich sprechen, aber der strafrechtliche Begriff "gewerbsmäßig" ist in seiner Definition recht klar umrissen (und ich hab ja schon ein paar mal betont, dass ich nur davon rede):

    "Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (...) ist nicht gleichzusetzen mit dem dem deutschen Recht ursprünglich fremden Begriff des 'gewerblichen Ausmaßes' iSv § 101 Abs. 1 UrhG, das sich neben der Anzahl der Rechtsverletzungen auch aus der Schwere einer (einmaligen) Rechtsverletzung ergeben kann, ohne dass es für diesen Auskunftsanspruch auf das - den strafrechtlichen Begriff der Gewerbsmäßigkeit prägende - Streben nach einer auf Dauer berechneten Verbesserung der eigenen finanziellen Situation ankommt."

  • Kann es sein, dass ihr aneinander vorbeiredet?

    Hallo,

    ja, irgendwie schon... Schade eigentlich, aber diesen Eindruck habe ich auch zunehmend gehabt.

  • Ich habe das ganze Thema nur ansatzweise gelesen und nachverfolgt. Weiß denn jemad (oder ich habe es überlesen), ob das Spiel jetzt überhaupt noch raus kommt?

    Jaja, kommt raus und wird (laut Macher) das geilste Spiel aller Zeiten ...

  • Ich habe das ganze Thema nur ansatzweise gelesen und nachverfolgt. Weiß denn jemad (oder ich habe es überlesen), ob das Spiel jetzt überhaupt noch raus kommt?

    Jaja, kommt raus und wird (laut Macher) das geilste Spiel aller Zeiten ...

    Das war aber vor den Regelüberarbeitungen. Jetzt wird es gerade verschlimmbessert... oder noch besser.

  • Mit der Spieleoffensive als Partner wird das sicher ne tolle Wundertüte ... oder Rampe ... naja, ihr wisst schon ...

    Meine Posts sind grundsätzlich unterstützt durch Produktplatzierung für Geekpunkt. Ebenso sind meine Formate immer Dauer-Selbstonanie. Ich mach das eh immer nur für Eigenwerbung und Klicks. Ab und an mache ich Satire, die außer mir keiner lustig findet - aber jeder redet drüber ... bin also das Modern Talking der Brettspielszene. Danke Unknowns für Euren Support!

  • Mit der Spieleoffensive als Partner wird das sicher ne tolle Wundertüte ... oder Rampe ... naja, ihr wisst schon ...

    Korrigier mich, aber bist du nicht einer ihrer "Partner in crime"? Hast doch sonst immer mit draufgehauen und Kollegen auf YouTube runtergemacht (Bens Küche, Gurkenduell etc.)

  • Also ich fände die Definition "gewerbsmäßig" etwas seltsam, wenn es nur um den Zeitraum ginge.

    Wenn ich auf einen Schlag 100.000 Euro oder so verdienen würde, wäre das ja wohl auch gewerbsmäßig, auch wenn das über eine einzelne Kickstartekampagne laufen würde, oder etwa nicht, denn die Menge an Geld ist ja auch dazu geeignet, mein Auskommen auf Dauer über einen gewissen Zeitraum zu sichern, auch wenn es zu einem Zeitpunkt verdient wurde.

    Mögest Du in uninteressanten Zeiten leben...