(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit

  • Dann noch mal anders herum: Wie viel Schöpfung muss ich einem Spiel hinzufügen, damit es KEIN Plagiat mehr ist? Im vorliegenden Fall ist es - aufgrund der ersten abgeschriebenen Anleitung ja recht evident - aber wenn sie nun als ersten Regelentwurf den nun paraphrasierten genommen hätten UND offenbar dem Produkt etwas hinzu gefügt haben - ab wann wäre es kein Plagiat mehr gewesen?

    Und daraus folgernd: Wenn sie diese Schritte nun nachträglich gehen - ist es eurer Meinung nach möglich, dass das Spiel sich dadurch entplagiarisiert?

    Genau das wird eben erst vor Gericht entschieden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du es rechtlich gesehen "entplagiarisieren" kannst.

    Kitten wir die zerstückelte Leiche wieder zusammen und bauen noch einen Winke-Arm mit integriertem Servo-Motor ein... "Schauen Sie, Herr Richter, er bewegt sich doch - das war kein Mord". 8o

    Ich fürchte Du könntest recht haben, dass solche Rechtsbeugungen sogar vor Gericht bestand haben, unsinnige Urteile ergehen genug im Land.

  • Nun aber mal die Frage an den Thread. Was ist denn genau bekannt zu Unfinished Business, außer dass es auf Big Deal basiert. Eine reine 1:1 Kopie kann ich mir nicht vorstellen, schon alleine wegen der beiden Erweiterungen.

    lies dir diesen Thread komplett durch und du wirst die Antwort mindestens 10 Mal finden.

  • Dann noch mal anders herum: Wie viel Schöpfung muss ich einem Spiel hinzufügen, damit es KEIN Plagiat mehr ist? Im vorliegenden Fall ist es - aufgrund der ersten abgeschriebenen Anleitung ja recht evident - aber wenn sie nun als ersten Regelentwurf den nun paraphrasierten genommen hätten UND offenbar dem Produkt etwas hinzu gefügt haben - ab wann wäre es kein Plagiat mehr gewesen?

    Es gibt keine allgemein gültige Regel.


    Aber so wie du es gerade formulierst, wäre es nie ein eigenständiges Werk.

    Wenn das Originalspiel noch 1:1 drin steckt und nur von außen ein paar Sachen drangeklebt werden, ist das eine Variante/Erweiterung, aber kein eigenständiges Spiel.


    Spieldesign ist, wenn du Altbekanntes zerrupfst und neu zusammensetzt.

    Mein Blog (Illustrationen, Brettspieldesign, Angespielte Spiele)

  • Daher noch mal meine Frage, ist Unfinished Business tatsächlich nur eine 1:1 Kopie?

    Gegenfrage: wenn man die Anleitung des plagiierten Spiels 1:1 wörtlich übernehmen kann, wie anders dürfte das "neue" Spiel dann wohl sein?

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • The Winds of Winter, wenn es nach 21 Jahren endlich erscheint.

    Muhahahaaa, der war gut ..... :lachwein:


    aber wenn sie nun als ersten Regelentwurf den nun paraphrasierten genommen hätten UND offenbar dem Produkt etwas hinzu gefügt haben - ab wann wäre es kein Plagiat mehr gewesen?

    Und daraus folgernd: Wenn sie diese Schritte nun nachträglich gehen - ist es eurer Meinung nach möglich, dass das Spiel sich dadurch entplagiarisiert?

    Wenn sie, wie von Anfang an gefordert, auch eingestehen und in die Anleitung drucken dass das Spiel auf dem Design von "Cover Your A$$ets" von Brent & Jeff Beck basiert, und bestenfalls noch vorher mit den Autoren gesprochen hätten, dann meines Erachtens ja. Selbst die ursprünglich präsentierte Kopie mit angeflanschten Extras hätte vermutlich nicht diese Lawine ausgelöst, wenn sie von Anfang an das Original und die Autoren dahinter genannt und ordentlich kenntlich gemacht hätten.

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Nun aber mal die Frage an den Thread. Was ist denn genau bekannt zu Unfinished Business, außer dass es auf Big Deal basiert. Eine reine 1:1 Kopie kann ich mir nicht vorstellen, schon alleine wegen der beiden Erweiterungen.

    lies dir diesen Thread komplett durch und du wirst die Antwort mindestens 10 Mal finden.

    Auch den Unterschied beim Cabo Vergleich .

  • Ich glaube, wir sollten hier unterscheiden zwischen der aktuellen Situation und der Zukunft.

    Aktuell haben Gust & Co wenig Probleme. Die ziehen das Ding durch mit kleineren Anpassungen, gerade so viel, dass sie in eine rechtliche (nicht moralische!) Grauzone kommen. An zuvor geschlossenen Verträgen (Hersteller, Messen, Grafiker, was auch immer) dürfte sich wenig bis gar nichts ändern und ihre Community aus überzeugten Jüngern ist stark genug, um ausreichend viele Exemplare zu kaufen, dass sie kein Minus machen. Der harte Kern wird durch eine gewisse Wagenburg-Mentalität sogar noch zusammengeschweißt.

    Perspektivisch haben Gust & Co dagegen Probleme en masse. Einen einfachen Weg Richtung zukünftiger, dauerhafter Verlagstätigkeit haben sie nicht mehr. Partner aus der Brettspielbranche (in der kompletten Spanne zwischen "nice to have" und "zwingend notwendig") werden sie reservierter behandeln, teils auch aus Eigeninteresse reservierter behandeln müssen, und in ihrer Community gibt es auch schon sichtbare Risse. Das ist ein Problem, denn ein Kult kann Zweifel am Großen Führer überhaupt nicht brauchen; da sind nicht mal offene Diskussionen über mögliches Fehlverhalten erlaubt. Und wie gut Unfinished Business wirklich ist, wird sich auch erst zeigen; das Vorgängerspiel war zumindest mal kein Kassenschlager. Gerade wenn sie an dem Plagiat doch noch Sachen wie Kartenverteilungen ändern müssen, um nicht 1:1 zu kopieren, besteht da enormes Potenzial zum Verschlimmbessern, wenn das die ersten Gehversuche im Spieldesign sind und nichts richtig getestet ist.

    Mein Fazit: Die ziehen ihr eigenes prolliges Alternativ-Dings weiter durch wie gehabt, werden aber erleben, dass dieses Business Model parallel neben dem Mainstream (etwas krawallig, aber eigentlich als Teil des Mainstreams) deutlich einfacher war als zukünftig im Dauerkonflikt gegen den Mainstream, wenn man auf komplett eigenen Interpretationen von Urheberschaft & Co bestehen muss.

  • So ähnlich sehe ich das auch. Dann sind aber eben Cabo / Biberbande auch keine eigenständigen Spiele, sondern nur Varianten von Golf (oder voneinander, das eine kam ja deutlich vor dem andern raus, aber angeblich wusste man von nichts). Mit ein bisschen Goodwill gilt das auch für Terra Nova - vom Originalspiel wurde hier ja lediglich gekürzt und die Völker sind neu. (Der Unterschied ist natürlich, dass die Originalautoren hier einverstanden waren).

    Das ist bei großen Box-Spielen eben oft SEHR viel deutlicher zu sehen als bei kleineren Stichspielen, wenn da geklaut wurde.


    Am Ende des Tages wird das Spiel Cover your Assets nicht mehr SO dolle gleichen - vielleicht vom Spielprinzip, das ja nicht geschützt ist - aber die Regel wird schon eigenständig sein. Juristisch wird man da nix machen können. Was die Community draus macht (1er-Bewertungen z.B.) wird man dann sehen. Und noch mal: Nicht, dass das als Relativierung verstanden wird: Plagiarismus ist ätzend und falsch.

  • Niemand von denen ist eine "Stellschraube". Es ist nicht die Aufgabe von Happyshops, Ludofact oder Spielwarenmesse zu prüfen, ob ein Produkt, das sie fertigen/vertreiben/ausstellen lassen, evtl. gegen ein Recht verstößt oder moralisch unanständig ist. So etwas zu fordern, ist total unrealistisch.

    Sie können sehr wohl eine Position einnehmen. Im Sektor der freien Wirtschaft (als Abgrenzung zu anderen Sektoren wie Staat oder NGO) gibt es ja zu verschiedenen Themen Compliance Regelungen, um Verantwortung zu zeigen, gerade weil rechtliche Regelungen fehlen.


    Cool finden würde ich daher, die Stellungnahme der SAZ als Beipackzettel von Happy Shops beim Versand hinzuzufügen. Das wäre ein Statement für Verantwortung gegen Plagiate. Und ein Zeichen, dass sie echte Autoren*innen wertschätzen.

  • Wenn ich das richtig verstehe, basieren beide Spiele auf einer freien Mechanik. Die Plagiatsvorwürfe gegenüber Big Deal werden im wesentlichen mit der angeblichen Kopie der deutschen Anleitung begründet. (Angeblich ist hier wertungsfrei. Weil ich die Anleitungen selbst nicht gelesen habe, will ich da keine Aussage treffen.)


    Hat denn der Originalautor eigentlich Rechte an der deutschen Anleitung oder müsste nicht eher Schmidt Spiele rechtliche Schritte einleiten? Von denen gibt es noch keine Äußerung oder?

  • Soweit ich das richtig mitgelesen habe (und interpretiere), liegt doch genau darin die Gefahr. Die Brettspiel-Verlage selbst scheuen den Gang vors Gericht, weil eben unklar ist, wo die Grauzone endet und wo das Plagiat anfängt. Sollte es vor Gericht gehen und ein Gericht ein Urteil fällen (und begründen), dann würden schlagartig alle Spiele daran gemessen werden können und der Domino-Effekt würde ausgelöst werden. A hat von B hat von C hat von D abgekupfert ... somit wäre jeder Verlag dann genötigt, Spiele vom Markt zu nehmen.
    Bei mehr als 1000 Neu-Spielen pro Jahr müsste dann nachvollzogen werden können, welche Spiele wurden parallel zueinander entwickelt, wie groß sind die Unterscheidungsmerkmale, um als Plagiat zu gelten, bzw. als basierend auf ... ich finde das Beispiel Terra Mytica und Gaia Projekt am treffensten (weil ich beide kenne, spiele, mag und besitze). Sind die Unterscheidungsmerkmale so ausreichend, dass es als kein Plagiat eingestuft wird ...
    Wenn man aber 10.000de von Spielen gibt, kann man sicherlich sagen, Spiel A und Spiel M unterscheiden sich wesentlich, aber der Weg von Spiel A zu B ist Plagiat, von B zu C auch, von C zu D usw., und irgendwann landet man bei M. Und schwups ist die Frage, ob M noch eigenständig ist, weil nicht von A abhängig, wohl aber von L ... Jeder Verlag würde sich daher mehr oder minder ins eigene Fleisch schneiden (können), und genau das wird meiner Meinung nach ausgenutzt, weil man davon ausgeht: Es geht schon keiner vor Gericht: Wo kein Kläger, da kein Richter ... deswegen diskutieren wir ja auch hier die Ethik ...

  • Hat denn der Originalautor eigentlich Rechte an der deutschen Anleitung oder müsste nicht eher Schmidt Spiele rechtliche Schritte einleiten? Von denen gibt es noch keine Äußerung oder?

    Naja, ich sehe das so:
    Schmidt Spiele hat das Originalspiel lizenziert und daraufhin die Anleitung anfertigen lassen.

    Für Unfinished Business wurde also die Anleitung einer offiziellen Lizenzierung abgeschrieben. Im Grunde läge das Urheberrecht für die Übersetzung bei der (unbekannten) Person, die sie geschrieben hat, die Nutzungsrechte dann vermutlich bei Schmidt Spiele. (Es ist aber nicht pauschal zu sagen, ob eine Anleitung ausreichend Schöpfungshöhe für ein Urheberrecht besitzt, darum ist das hier unklar.)

    Da die deutsche Anleitung, die abgeschrieben wurde, aber explizit Brent Beck als Urheber des Spiels nennt, wurde im Falle von Unfinished Business die (evtl. urheberechtsgeschützte) Anleitung eines Spiels von Brent Beck abgeschrieben. Das heißt, es wurde die Anleitung eines Brent Beck Spiels abgeschrieben. Von daher kann sich nach meinem Dafürhalten durchaus Brent Beck darauf berufen, dass die Anleitung seines Spiels abgeschrieben und als eigene Anleitung ausgegeben wurde (denn in der abgeschriebenen Anleitung wurden ja Idee, Design UND Anleitung als Werk von Stephan und seinen Jungs ausgegeben).

    (Und ich habe sie gesehen und ja im anderen Thread auch teilweise daraus zitiert - das war eine Abschrift mit minimalen Wortänderungen.)

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • ... ich finde das Beispiel Terra Mytica und Gaia Projekt am treffensten (weil ich beide kenne, spiele, mag und besitze). Sind die Unterscheidungsmerkmale so ausreichend, dass es als kein Plagiat eingestuft wird ...

    Das Beispiel ist m.E. nicht besonders geeignet, da gleicher Verlag und dieselben Autoren. Da wäre auch ein reines Retheme unter neuem Namen vollkommen okay.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Genau. Und auch eine Änderung eines urheberrechtlich geschützten Textes bedarf der Zustimmung. Man darf einen Text nicht abändern, und dann passt es wieder. Wenn die Basis des Textes geschützt war, darf man anhand dessen nicht einfach ändern. Das ist auch eine vollkommen andere Rechtslage als das darunter liegende Spiel und dessen Schöpfungshöhe.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • ... ich finde das Beispiel Terra Mytica und Gaia Projekt am treffensten (weil ich beide kenne, spiele, mag und besitze). Sind die Unterscheidungsmerkmale so ausreichend, dass es als kein Plagiat eingestuft wird ...

    Das Beispiel ist m.E. nicht besonders geeignet, da gleicher Verlag und dieselben Autoren. Da wäre auch ein reines Retheme unter neuem Namen vollkommen okay.

    Ganz grundsätzlich impliziert ein "Plagiat" ja eine "nicht genehmigte" oder "nicht gekennzeichnete" Kopie und die Ausgabe als eigene Arbeit.
    Wenn ein Autor sein eigenes Spiel mit leichten Änderungen neu herausbringt, kann schon per Definition kein Plagiat vorliegen. (Wobei es vor allem in der Wissenschaft durchaus Selbstplagiate geben kann, aber das führt hier am Thema vorbei.)

  • Wenn ein Autor sein eigenes Spiel mit leichten Änderungen neu herausbringt, kann schon per Definition kein Plagiat vorliegen.

    Stimmt so nicht... da der Autor nicht automatisch und zwingend immer Rechteinhaber ist und bleiben muss, kann durchaus auch der Autor plagiieren, wenn er eine Variante eines zuvor veröffentlichten Spiels veröffentlicht (bei zu geringer eigener Schaffenshöhe).

    Das ist nicht auf den wissenschaftlichen Kontext beschränkt.

    2 Mal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Ganz grundsätzlich impliziert ein "Plagiat" ja eine "nicht genehmigte" oder "nicht gekennzeichnete" Kopie und die Ausgabe als eigene Arbeit.
    Wenn ein Autor sein eigenes Spiel mit leichten Änderungen neu herausbringt, kann schon per Definition kein Plagiat vorliegen. (Wobei es vor allem in der Wissenschaft durchaus Selbstplagiate geben kann, aber das führt hier am Thema vorbei.)

    Stimmt so nicht... da der Autor nicht automatisch und zwingend immer Rechteinhaber sein muss, kann durchaus auch der Autor plagiieren, das ist nicht auf den wissenschaftlichen Kontext beschränkt.

    Ein "vor allem" ist auch kein "beschränkt auf". Davon abgesehen verstehe ich deine Aussage nicht ... :/

  • Ein "vor allem" ist auch kein "beschränkt auf". Davon abgesehen verstehe ich deine Aussage nicht ... :/

    Der Autor kann auch bei einem von ihm selbst kreierten Spiel plagiieren, wenn er zwischenzeitlich die Urheberrechte Nutzungs- und Verwertungsrechte, die ihm aus dem Urheberrecht zunächst zustehen, abgetreten hat.

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Der Autor kann auch bei einem von ihm selbst kreierten Spiel plagiieren, wenn er zwischenzeitlich die Urheberrechte abgetreten hat.

    Ein Autor kann die Nutzungsrechte abtreten, aber nicht seine Urheberrechte, zumindest nicht in Deutschland :/

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Ein "vor allem" ist auch kein "beschränkt auf". Davon abgesehen verstehe ich deine Aussage nicht ... :/

    Der Autor kann auch bei einem von ihm selbst kreierten Spiel plagiieren, wenn er zwischenzeitlich die Urheberrechte abgetreten hat.

    Ähm, zumindest in Deutschland kann man seine Urheberrechte nicht abtreten, die sind unveräußerlich. Man kann die Nutzungsrechte abtreten. Aber auch dann kann man seine eigene kreative Leistung nicht plagiieren, man kann höchstens einen Verstoß gegen den Nutzungsrechtevertrag begehen, etwa, wenn man die Nutzungsrechte einer weiteren Partei abtritt.

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Ein Autor kann die Nutzungsrechte abtreten, aber nicht seine Urheberrechte, zumindest nicht in Deutschland :/

    Auch nicht in den Ländern, die der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst beigetreten sind. Da sind mit 100 Jahren verspätung mittlerweile sogar die USA und Russland dabei.

  • Sie können das auch am eigenen Bauchgefühl oder Wertekonstrukt festmachen. Niemand muss mit jemandem zusammenarbeiten. Jeder darf selbst entscheiden, mit wem er einen Vertrag eingeht.

    Aber der Auftrag ist doch vermutlich schon längst erteilt und der Vertrag existiert schon.

    Ich finde eher interessant, dass die Spiele-Offensive nach wie vor als Sponsor bei denen auftritt.... Sie präsentieren sogar den Podcast, wo danach solch krude Aussagen gemacht werden. Aber schlussendlich muss die Spiele-Offensive ja selber entscheiden, für was genau sie da mit ihrem Namen stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Scubaroo ()

  • Ähm, zumindest in Deutschland kann man seine Urheberrechte nicht abtreten, die sind unveräußerlich. Man kann die Nutzungsrechte abtreten. Aber auch dann kann man seine eigene kreative Leistung nicht plagiieren, man kann höchstens einen Verstoß gegen den Nutzungsrechtevertrag vergehen, etwa, wenn man die Nutzungsrechte einer weiteren Partei abtritt.

    Ok, ich wollte es möglichst laienverständlich ausdrücken.... Du kannst die gesamten Nutzungs- und Verwertungsrechte abgeben. Ein "Verstoß gegen Nutzungs- und Verwertungsrechte" ist gemeinhin das, was als Plagiat bezeichnet wird. Sonst wäre die Bezeichnung "Selbstplagiat" ja auch unsinnig.

  • Ähm, zumindest in Deutschland kann man seine Urheberrechte nicht abtreten, die sind unveräußerlich. Man kann die Nutzungsrechte abtreten. Aber auch dann kann man seine eigene kreative Leistung nicht plagiieren, man kann höchstens einen Verstoß gegen den Nutzungsrechtevertrag vergehen, etwa, wenn man die Nutzungsrechte einer weiteren Partei abtritt.

    Ok, ich wollte es möglichst laienverständlich ausdrücken.... Du kannst die gesamten Nutzungs- und Verwertungsrechte abgeben. Ein "Verstoß gegen Nutzungs- und Verwertungsrechte" ist gemeinhin das, was als Plagiat bezeichnet wird. Sonst wäre die Bezeichnung "Selbstplagiat" ja auch unsinnig.

    Danke für den Versuch, es mir Laien verständlich erklären zu wollen. Aber wenn ein Autor ein Spiel entwickelt und es bei Feuerland verlegen lässt und dann dasselbe Spiel nochmal in Grün bei Schwerkraft rausbringt, wäre "Selbstplagiat" nicht das erste Wort, das einem dazu einfällt.
    Was genau der Grund dafür ist, dass der Begrif vor allem(!) (das bedeutet "nicht ausschließlich sondern zum größten Teil") bei wissenschaftlichen Texten vorkommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Danke für den Versuch, es mir Laien verständlich erklären zu wollen. Aber wenn ein Autor ein Spiel entwickelt und es bei Feuerland verlegen lässt und dann dasselbe Spiel nochmal in Grün bei Schwerkraft rausbringt, wäre "Selbstplagiat" nicht das erste Wort, das einem dazu einfällt.
    Was genau der Grund dafür ist, dass der Begrif vor allem(!) (das bedeutet "nicht ausschließlich sondern zum größten Teil") bei wissenschaftlichen Texten vorkommt.

    Also mir würde es als erstes einfallen, ich hab beruflich aber auch schon des Öfteren mit Plagiaten zu tun gehabt.

  • Ok, ich wollte es möglichst laienverständlich ausdrücken....

    Ist nicht nötig, hier sind ausschließlich Fachleute...

    :) :jester: :kick:

    Zumindest sollte jeder, der beruflich urheberrechtlich geschützte Werke erstellt oder bearbeitet, wenigstens ein Fachidiot bei diesem konkreten Thema sein.
    So wie Berufsfahrer die StVO kennen sollten. :)
    #GoodyearsLaw

  • Genau. Und auch eine Änderung eines urheberrechtlich geschützten Textes bedarf der Zustimmung. Man darf einen Text nicht abändern, und dann passt es wieder. Wenn die Basis des Textes geschützt war, darf man anhand dessen nicht einfach ändern. Das ist auch eine vollkommen andere Rechtslage als das darunter liegende Spiel und dessen Schöpfungshöhe.

    Das eine Zustimmung nötig ist, ist klar. Aber wer ist denn der Urheber einer Übersetzung einer Anleitung? Derjenige der die Übersetzung hergestellt hat oder noch immer der Originalautor?

  • Genau. Und auch eine Änderung eines urheberrechtlich geschützten Textes bedarf der Zustimmung. Man darf einen Text nicht abändern, und dann passt es wieder. Wenn die Basis des Textes geschützt war, darf man anhand dessen nicht einfach ändern. Das ist auch eine vollkommen andere Rechtslage als das darunter liegende Spiel und dessen Schöpfungshöhe.

    Das eine Zustimmung nötig ist, ist klar. Aber wer ist denn der Urheber einer Übersetzung einer Anleitung? Derjenige der die Übersetzung hergestellt hat oder noch immer der Originalautor?

    Urheber einer Übersetzung ist immer der, der die Übersetzung schreibt. (Aber nicht jede Übersetzung ist auch vom Urheberrecht geschützt - das wäre wieder die Frage der Schöpfungshöhe. :) )

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Aber der Auftrag ist doch vermutlich schon längst erteilt und der Vertrag existiert schon.

    Ich finde eher interessant, dass die Spiele-Offensive nach wie vor als Sponsor bei denen auftritt.... Sie präsentieren sogar den Podcast, wo danach solch krude Aussagen gemacht werden. Aber schlussendlich muss die Spiele-Offensive ja selber entscheiden, für was genau sie da mit ihrem Namen stehen.

    Ich bezweifle, dass sie überhaupt wissen, was so alles in dem Twitch-Livestream gesagt wird. Ich habe den Podcast (bei Spotify) auch gelegentlich gehört, der ist aber zensiert und umfasst bei weitem nicht alles, was in deren Twitch-Stream läuft, wie ich kürzlich festgestellt habe. Ich denke, dass die Spieleoffensive nicht mal im Ansatz alles schaut oder davon weiß, was MPLPN so raushaut. Die werden vielleicht 2-3 den Podcast gehört haben (wenn überhaupt) um einen Eindruck zu bekommen und ansonsten wahrscheinlich Gedacht haben: " Das sind Brettspieler, die sind respektvoll, verantwortungsbewusst und ehrenhaft, das wird schon alles passen" ;)

  • Daher noch mal meine Frage, ist Unfinished Business tatsächlich nur eine 1:1 Kopie?

    Gegenfrage: wenn man die Anleitung des plagiierten Spiels 1:1 wörtlich übernehmen kann, wie anders dürfte das "neue" Spiel dann wohl sein?

    Stimmt, dass mit der Anleitung war schon mal zu lesen. Aber wie geht das dann mit den Erweiterungen einher?


    Davon mal abgesehen. Big Deal hab ich vor Jahren mal für 3 € aus dem Grabbeltisch mitgenommen. Für mehr als 10 € wurde das doch nie auf dem Markt gehandelt (OOP und Sekundärmarkt ausgeschlossen). Mit Erweiterungen ruft Digger in Summe 45 € auf. Echt, wenn das die Leute so kaufen, dann hält der denen aber mächtig den Spiegel vor die Nase.

  • Davon mal abgesehen. Big Deal hab ich vor Jahren mal für 3 € aus dem Grabbeltisch mitgenommen. Für mehr als 10 € wurde das doch nie auf dem Markt gehandelt (OOP und Sekundärmarkt ausgeschlossen). Mit Erweiterungen ruft Digger in Summe 45 € auf. Echt, wenn das die Leute so kaufen, dann hält der denen aber mächtig den Spiegel vor die Nase.

    Kannst von ausgehen, dass das viele als indirekte Spende sehen. So in etwa wie wenn du dir bei einem Konzert Merch-Kram von deiner Lieblingsband kaufst.

  • Hier gibt es auch Neuigkeiten.


    https://www.spieleautorenzunft…-with-full-intention.html


    Keine Ahnung, ob die nun auch juristisch etwas anleiern.

    Guckstu weiter oben im Thread:

  • Die Neugierde hat mich mal ein bißchen googlen lassen welche Möglichkeiten für jmd. außerhalb der EU aber im besonderen in den USA bestünden.

    Die Ami´s sind ja bekanntlich recht speziell in solchen Sachen und haben diesbezüglich auch gewisse "Extras" geschaffen, aufgrund ihrer Stellung in der Welt.

    Ich selber habe keinen Plan davon. Das muß ich dazu sagen. Ich habe nur hier und da ei bißchen quer gelesen.


    Grandpa Becks's Games, Geschädigter mit Sitz in den USA, hat auch die Möglichkeit dort zu klagen.

    Bekommt man dort Recht kann man das immernoch in Deutschland weiterführen/anerkennen lassen. Die Hürden dafür sind nicht so groß wie man denken möchte.

    Ich kann mir sehr gut vorstellen daß die das auch umsetzen sobald das Spiel auf dem Markt erscheint. Der dann folgende Rechtstreit dürfte schnell zu einem Kostenfiasko beim Digger führen und schon bei der Zustellung der Klageschrift die Farbe aus dem Gesicht plumpsen lassen. Was tun wenn sowas passiert?! Den Rechtstreit zumindest würde der Digger selbst finanzieren müssen. Und das, denke ich, langt schon um die ganze Sache zu stoppen. Vielleicht kommt so ein Schrieb ja auch schon vor der Spielauslieferung? US-Recht! Spaßig für Beobachter. Unlustig für Betroffene.

    Oder aber, der Digger ignoriert die US-Klage. Das würde sicherlich in der Folge Spannendes zutage fördern.


    Aber einfach um den Digger mal schwer vor den Bug zu schießen würde eine Klageschrift aus den USA, meiner Meinung nach, sofort den Panikbutton auslösen und alles würde versucht um so glimpflich wie möglich aus der Nummer rauszukommen.

  • Wie kommst du denn darauf, dass der Digger den Rechtsstreit bezahlen müsste? Erstmal wäre ja die Beklagte Partei MPLRN und nicht der Digger alleine. Keine Ahnung, was für eine Gesellschaft da gegründet wurde (evtl eine GbR?). Und dann müssten sie den Rechtsstreit ja auch erstmal verlieren. Gibt es in der USA eigentlich auch eine Vorschusspflicht wie bei uns? Und wegen was sollte Grandpa Becks Games derzeit genau klagen? Das Spiel selbst existiert noch nicht und die evtl. Kopie der Anleitung betrifft doch die deutsche Übersetzung. Wenn da die Urheberrechte bei dem Übersetzer liegen, kann dann der Originalautor bzw Verlag überhaupt aufgrund einer Urheberrechtsverletzung klagen? Außerdem ist ja die Anleitung mittlerweile auch abgeändert worden.

    Einmal editiert, zuletzt von Boga ()