(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit

  • Wie kommst du denn darauf, dass der Digger den Rechtsstreit bezahlen müsste?

    Anwälte kosten ...

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • und die evtl. Kopie der Anleitung betrifft doch die deutsche Übersetzung. Wenn da die Urheberrechte bei dem Übersetzer liegen, kann dann der Originalautor bzw Verlag überhaupt aufgrund einer Urheberrechtsverletzung klagen? Außerdem ist ja die Anleitung mittlerweile auch abgeändert worden.

    So eine Anleitung bringt ja zwei kreativei Werke mit sich:

    Den deutschen Wortlaut der Anleitung und das Spiel, das darin angeleitet wird.

    Schreibt man eine Anleitung ab (und kopiert auch noch das Spielmaterial), eignet man sich beides an, ohne eine Lizenzvereinbarung getroffen zu haben.

    Theoretisch hätten da also zwei Parteien Grund zum protestieren: der Autor der Anleitung und der Autor des Spiels.

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Wenn da die Urheberrechte bei dem Übersetzer liegen, kann dann der Originalautor bzw Verlag überhaupt aufgrund einer Urheberrechtsverletzung klagen?

    Die Nutzungsrechte der deutschen Übersetzung könnten bei Grandpa Becks Games liegen, das hängt ein wenig vom Vertrag zwischen Grandpa Becks und Schmidt Spiele ab, den niemand von uns kennt.

  • Ich glaube nicht, dass es zum Rechtsstreit kommt. Die einzigen, die von sowas profitieren würden, sind die Anwälte. Ansonsten steht da für beide Seiten das, was man rechtlich erreichen kann, in keinem Verhältnis zu den Kosten.


    Was ich an der Sache aktuell fast schon etwas witzig finde, ist die folgende Vorstellung: Stefan Gust & Co, die zuvor mit "hunderten Stunden Spieleentwicklung" geprahlt haben, obwohl sie nur 1:1 etwas Existierendes abgeschrieben haben, sitzen jetzt in ihrem stillen Kämmerlein und machen unter Hochdruck echte Spieleentwicklung, um von ihrem Plagiat los zu kommen. Sie ändern Mechanismen, Zahlen auf Karten, Kartenverteilungen, etc. ... und stellen dabei immer frustrierter fest: "So ein Sch***, das macht ja so überhaupt keinen Spaß mehr, da steckt ja in Big Deal echte Arbeit drin!"

  • Wie kommst du denn darauf, dass der Digger den Rechtsstreit bezahlen müsste?

    Anwälte kosten ...

    Ist klar. In Deutschland allerdings zum Glück nicht so viel, dass direkt der "Panikbutton" gedrückt werden muss. Da waren wohl eher evtl. Schadensersatzforderungen gemeint. Und ob die so hoch ausfallen würden, ist auch fraglich.

    Mir ging es aber eher darum, dass der Digger die Kosten zahlen müsste und nicht MPLRN.

  • Was ich an der Sache aktuell fast schon etwas witzig finde, ist die folgende Vorstellung: Stefan Gust & Co, die zuvor mit "hunderten Stunden Spieleentwicklung" geprahlt haben, obwohl sie nur 1:1 etwas Existierendes abgeschrieben haben, sitzen jetzt in ihrem stillen Kämmerlein und machen unter Hochdruck echte Spieleentwicklung, um von ihrem Plagiat los zu kommen. Sie ändern Mechanismen, Zahlen auf Karten, Kartenverteilungen, etc. ... und stellen dabei immer frustrierter fest: "So ein Sch***, das macht ja so überhaupt keinen Spaß mehr, da steckt ja in Big Deal echte Arbeit drin!"

    Und am Ende haben sie wirklich ein neues Spiel geschaffen, das dann die totale Schmutzgurke wird, weil die Zeit zum Playtesting, Balancing etc. fehlte und es eben doch nicht so einfach ist, "mal eben" ein brauchbares Spiel zu entwickeln.

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Wie sieht es eigentlich aus mit der Produktion, wenn da schon Verträge gültig sind. Kann der Drucktermin nach hinten verschoben werden, wenn dies nötig ist?

  • Ich lese hier immer wieder von einer 1:1 Kopie.

    Ich denke, dass man bei all der Abneigung gegen dieses Plagiat und das Verhalten dieser Personen (und ich teile beide Abneigungen absolut) so korrekt sein muss und es zumindest 0,95 : 1 Kopie nennen sollte.

  • Ich lese hier immer wieder von einer 1:1 Kopie.

    Ich denke, dass man bei all der Abneigung gegen dieses Plagiat und das Verhalten dieser Personen (und ich teile beide Abneigungen absolut) so korrekt sein muss und es zumindest 0,95 : 1 Kopie nennen sollte.

    Wir haben halt aufgerundet. :)

  • Ich lese hier immer wieder von einer 1:1 Kopie.

    Ich denke, dass man bei all der Abneigung gegen dieses Plagiat und das Verhalten dieser Personen (und ich teile beide Abneigungen absolut) so korrekt sein muss und es zumindest 0,95 : 1 Kopie nennen sollte.

    Eigentlich wird bei den Regeln von einer 1:1 Kopie gesprochen und bis dass dann aufgefallen ist, war das auch eine 1:1 Kopie.

  • Es hat ja freundlicherweise jemand die 9.9.5 bei BGG hochgeladen, jetzt kann man nochmal in Ruhe den Text mit dem der Anleitung von Big Deal vergleichen...

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Ich lese hier immer wieder von einer 1:1 Kopie.

    Ich denke, dass man bei all der Abneigung gegen dieses Plagiat und das Verhalten dieser Personen (und ich teile beide Abneigungen absolut) so korrekt sein muss und es zumindest 0,95 : 1 Kopie nennen sollte.

    Ja, ein "Find" und "Replace All" haben sie schon gemacht, das ist korrekt ;)

  • Ich lese hier immer wieder von einer 1:1 Kopie.

    Ich denke, dass man bei all der Abneigung gegen dieses Plagiat und das Verhalten dieser Personen (und ich teile beide Abneigungen absolut) so korrekt sein muss und es zumindest 0,95 : 1 Kopie nennen sollte.

    Warum? Erstmal 1:1 Kopie im Grundspiel, dann eigene Anbauten eher niedriger Schöpfungshöhe hintendran gesetzt. In der Summe ist dann 95% von Unfinished Business kopiertes Material, aber die Big Deal Teilmenge wurde dabei zu 100% kopiert. Aber du hast recht: Das Dranbauen von Aktionskarten an ein existierendes Spiel sollte man nicht komplett unterschlagen. Die Eigenleistung ist nicht null, sondern knapp über null. So fair muss man schon sein. ;)

  • Wenn da die Urheberrechte bei dem Übersetzer liegen, kann dann der Originalautor bzw Verlag überhaupt aufgrund einer Urheberrechtsverletzung klagen?

    Die Nutzungsrechte der deutschen Übersetzung könnten bei Grandpa Becks Games liegen, das hängt ein wenig vom Vertrag zwischen Grandpa Becks und Schmidt Spiele ab, den niemand von uns kennt.

    Die Nutzungsrechte ändern aber nichts am Urheberrecht. Also selbst wenn ich meine Nutzungsrechte jemand in Perpetuität abtrete, bin ich noch der Urheber. Und bleibe dies auch.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Die Nutzungsrechte der deutschen Übersetzung könnten bei Grandpa Becks Games liegen, das hängt ein wenig vom Vertrag zwischen Grandpa Becks und Schmidt Spiele ab, den niemand von uns kennt.

    Die Nutzungsrechte ändern aber nichts am Urheberrecht. Also selbst wenn ich meine Nutzungsrechte jemand in Perpetuität abtrete, bin ich noch der Urheber. Und bleibe dies auch.

    Der Halter der Nutzungsrechte kann übrigens auch wenig amüsiert sein. (Auch wenn das im vorliegenden Fall nicht ins Gewicht fallen wird, weil es aktuell wohl keinen Lizenzpartner in Deutschland gibt.)

  • Die Nutzungsrechte ändern aber nichts am Urheberrecht. Also selbst wenn ich meine Nutzungsrechte jemand in Perpetuität abtrete, bin ich noch der Urheber. Und bleibe dies auch.

    Das nutzt dem Urheber aber u.U. nichts, wenn er durch Abtretung aller Nutzungsrechte die Anspruchsberechtigung und damit seine Prozessführungsbefugnis verliert, also den Anspruch nicht mehr selbst geltend machen "darf"...

  • Tut er das automatisch? Ich bin leider schon so lange raus, dass ich das spontan nicht mehr im Kopf habe.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

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  • Tut er das automatisch? Ich bin leider schon so lange raus, dass ich das spontan nicht mehr im Kopf habe.

    Jain... hängt davon ab, in welchem Umfang man die Rechte abtritt, grundsätzlich gilt nach § 97 UrhG, dass der "Verletzte" in Anspruch nehmen darf, und das wird je nach Abtretung meist der Lizenznehmer etc. sein. Jedenfalls bei vollumfänglicher Abtretung soll der Urheber nur noch Schadensersatz aus Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen dürfen, wenn mich nicht alles täuscht.

    PS: doch eingermaßen erleichtert, dass ich es diesmal unlaienhaft genug für Huutini formuliert zu haben scheine.

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Im übrigen noch 2 Tage möglich es vorzubestellen, laßts euch nicht entgehen !

    Ich hab's direkt zweimal bestellt, damit ich doppelt so viel Spaß mit dem hammergeilsten Spiel aller Zeiten habe.
    Wie viel ist eigentlich das Doppelte von "unendlich"? :/

  • Neil degrasse Tyson hat mal darüber referiert dass es unterschiedliche Arten der Unendlichkeit gibt. Gar nicht mal so abwegig

    Schamane, Fährtensucher, Naturalist, lebe westlich der Morgenröte als Sphärenalchimist.

    Misch' die uralte Sehnsucht, nach dem Rausch, mit dem Reim. Worte fallen wie Hammerschläge, in Dein Bewusstsein.

    RAG- Westwinde

  • Er sagte different ways of Infinity

    Schamane, Fährtensucher, Naturalist, lebe westlich der Morgenröte als Sphärenalchimist.

    Misch' die uralte Sehnsucht, nach dem Rausch, mit dem Reim. Worte fallen wie Hammerschläge, in Dein Bewusstsein.

    RAG- Westwinde

  • Ich hab's direkt zweimal bestellt, damit ich doppelt so viel Spaß mit dem hammergeilsten Spiel aller Zeiten habe.
    Wie viel ist eigentlich das Doppelte von "unendlich"? :/

    Ich glaube "Unfished Business's Spielspaß" ist nur ein dreistes Plagiat von "Hilberts Hotel" 8o

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Ich hab's direkt zweimal bestellt, damit ich doppelt so viel Spaß mit dem hammergeilsten Spiel aller Zeiten habe.
    Wie viel ist eigentlich das Doppelte von "unendlich"? :/

    Ich glaube "Unfished Business's Spielspaß" ist nur ein dreistes Plagiat von "Hilberts Hotel" 8o

    Jetzt gibt es bestimmt bald als Easter Egg in dem Spiel irgendeine Sonderkarte mit "Hilbert's Hotel", in dem unendlich viele Leute undendlich viel Spaß haben ... und immer noch ein bisschen mehr.

  • Die Nutzungsrechte ändern aber nichts am Urheberrecht. Also selbst wenn ich meine Nutzungsrechte jemand in Perpetuität abtrete, bin ich noch der Urheber. Und bleibe dies auch.

    Das weiß ich, und das habe ich selbst dir übrigens kürzlich auf Discord so mitgeteilt. ;)

    Die eigentliche Frage ist doch, wer müsste gegen einen Verstoß vorgehen: Der aktuelle Inhaber der Nutzungsrechte oder der Inhaber der Urheberrechte?


  • Okay! Den Digger alleine meinte ich natürlich nicht. Doch zumindest düfte er als Kopf dieser Gemeinschaft gesehen werden.

    Weshalb das teuer werden würde?

    Zum einen kommen Kosten für den Anwalt, evtl. Kosten für Erscheinen zum Prozess. Anwaltskosten in den USA sind horrend. Da kostet die Stunde schon mehrere hundert Dollar und kann noch weitaus teurer werden. Da gibt es keine Regel. Sicher aber verlangt ein dortiger Anwalt zunächst einen kräftigen Vorschuß für seine Arbeit. Also eine satte vierstellige Summe sollte man da schon einplanen.

    Wissen sollte man dann vielleicht auch daß dein Rechtsschutz bei Fällen im Ausland raus ist. Zumindest wüßte ich keine Versicherung die das bieten würde oder könnte. Zudem, in Anbetracht einer geforderten sicherlich hohen Summe für eine Schadensregulierung, sind auch die privaten Haftpflichtversicherungen nicht mit im Boot. Die haben so etwas ausgeschlossen. Was vielleicht auch nicht bekannt ist: In den USA gibt es auch noch einen "Strafschadensersatz". Das ist eine Strafe obendrauf, nur für das Vergehen. Ein Schuldspruch bedeutet daher schon mal Zahlen! Oder Knast! Copyrightgeschichten und vergleichbares werden sehr streng bestraft in den Staaten. (Höchststrafe 10 Jahre!)


    Also das läppert sich schon wenn eine amerikanische Kanzlei einem einen Prozess anhängt. Egal ob schuldig oder nicht. Wobei ich wenig Zweifel daran hätte wie ein US-Richter das sehen würde.

    Und dann kommt ja noch die Forderung hinzu die üblicherweise in den Staaten mindestens zehn Fantastillionen betragen dürfte.


    Den Einwand mit der Veröffentlichung sehe ich auch. Wahrscheinlich muß es erst mal verkauft werden bevor der Stein ins Rollen kommt. Aber ich bin auch kein Rechtskenner. Ich kann mir aber auch vorstellen daß das schon vorher rechtlich angreifbar ist. In all den vielen Justiz-Serien die ich mal gesehen habe ginge das ganz bestimmt schon, da die Absicht die Straftat zu begehen ja vorhanden war. :saint:


    Aber, wie gesagt, ich bin auch kein Kundiger der Materie!

    Wäre ich Grandpa Becks's Games würde ich es vermutlich so angehen. Mir scheint das der leichteste Weg um einen "vermeintlichen" Gauner zu bekämpfen und um überhaupt erstmal Rückgrat zu zeigen. "Mit uns nicht, Freundchen!"

    Darum sollte es ja in erster Linie gehen. Und wenn ihnen der Sinn danach steht, dann vielleicht noch das Bestreben etwas Kohle aus der Sache herauszuholen.

    Und PR bedeutet das Ganze dann natürlich auch. Und kleiner Party am Ende. ;)

  • Die Nutzungsrechte ändern aber nichts am Urheberrecht. Also selbst wenn ich meine Nutzungsrechte jemand in Perpetuität abtrete, bin ich noch der Urheber. Und bleibe dies auch.

    Das weiß ich, und das habe ich selbst dir übrigens kürzlich auf Discord so mitgeteilt. ;)

    Die eigentliche Frage ist doch, wer müsste gegen einen Verstoß vorgehen: Der aktuelle Inhaber der Nutzungsrechte oder der Inhaber der Urheberrechte?

    Wenn die Nutzungsrechte vergeben sind, dann deren Inhaber. Sind sie gerade nicht vergeben, dann der Urheber.

  • Er sagte different ways of Infinity

    Ah, ich vergaß, dass du Ironie hier im Forum nicht immer so einfach erkennst. :) Entschuldige bitte.
    Das sollte ein kleines Wortspiel von mir sein.

    Hab ich bei dir schon meinen Ruf weg? 🤣


    Ich sag mal well done

    Schamane, Fährtensucher, Naturalist, lebe westlich der Morgenröte als Sphärenalchimist.

    Misch' die uralte Sehnsucht, nach dem Rausch, mit dem Reim. Worte fallen wie Hammerschläge, in Dein Bewusstsein.

    RAG- Westwinde

  • Den Einwand mit der Veröffentlichung sehe ich auch. Wahrscheinlich muß es erst mal verkauft werden bevor der Stein ins Rollen kommt.

    Es gab doch schon Fälle, dass Bücher nicht erscheinen durften, weil aufgrund einiger Vorab-Auszüge eine einstweilige Verfügung gegen das Erscheinen erwirkt wurde, oder nicht?

    Wenn die Nutzungsrechte vergeben sind, dann deren Inhaber. Sind sie gerade nicht vergeben, dann der Urheber.

    Danke. Davon ging ich auch intuitiv aus. Aber der Einwand von Ben2 widersprich nach meinem Verständnis dieser These, deshalb war ich verunsichert.

  • Den Einwand mit der Veröffentlichung sehe ich auch. Wahrscheinlich muß es erst mal verkauft werden bevor der Stein ins Rollen kommt.

    Es gab doch schon Fälle, dass Bücher nicht erscheinen durften, weil aufgrund einiger Vorab-Auszüge eine einstweilige Verfügung gegen das Erscheinen erwirkt wurde, oder nicht?

    Vermutlich könnte man.

    Aber vermutlich bräuchte man dann auch das finale Produkt vorab.

  • Den Einwand mit der Veröffentlichung sehe ich auch. Wahrscheinlich muß es erst mal verkauft werden bevor der Stein ins Rollen kommt.

    Es gab doch schon Fälle, dass Bücher nicht erscheinen durften, weil aufgrund einiger Vorab-Auszüge eine einstweilige Verfügung gegen das Erscheinen erwirkt wurde, oder nicht?

    Wenn die Nutzungsrechte vergeben sind, dann deren Inhaber. Sind sie gerade nicht vergeben, dann der Urheber.

    Danke. Davon ging ich auch intuitiv aus. Aber der Einwand von Ben2 widersprich nach meinem Verständnis dieser These, deshalb war ich verunsichert.

    Nein ich widerspreche nicht dieser These. Aber die korrekte Antwort ist halt "kommt drauf an".

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Es gab doch schon Fälle, dass Bücher nicht erscheinen durften, weil aufgrund einiger Vorab-Auszüge eine einstweilige Verfügung gegen das Erscheinen erwirkt wurde, oder nicht?

    Danke. Davon ging ich auch intuitiv aus. Aber der Einwand von Ben2 widersprich nach meinem Verständnis dieser These, deshalb war ich verunsichert.

    Nein ich widerspreche nicht dieser These. Aber die korrekte Antwort ist halt "kommt drauf an".

    Ich hatte das auch nicht als Widerspruch gelesen ...