(Vermeintliche) Plagiate und der Umgang damit

  • Ich habe es so verstanden: Wenn ich einmalig eine Bank überfalle mit 100.000 Beute und danach nie wieder, dann handle ich nicht gewerbsmäßig. Wenn ich aber jeden Monat eine Bank überfalle mit je 10.000 Beute, dann bin ich gewerbsmäßiger Bankräuber. Kann aber gut sein, dass ich das falsch verstanden habe.

  • Ich habe es so verstanden: Wenn ich einmalig eine Bank überfalle mit 100.000 Beute und danach nie wieder, dann handle ich nicht gewerbsmäßig. Wenn ich aber jeden Monat eine Bank überfalle mit je 10.000 Beute, dann bin ich gewerbsmäßiger Bankräuber. Kann aber gut sein, dass ich das falsch verstanden habe.

    Genau... mit der zusätzlichen Besonderheit, dass auch ein Bankraub genügt, wenn dieser der erste von einer Reihe von Bankrauben hätte sein sollen, die auf eine dauerhafte/fortgesetzte Erwerbstätigkeit abzielen.

    Wenn ich auf einen Schlag 100.000 Euro oder so verdienen würde, wäre das ja wohl auch gewerbsmäßig, auch wenn das über eine einzelne Kickstartekampagne laufen würde, oder etwa nicht, denn die Menge an Geld ist ja auch dazu geeignet, mein Auskommen auf Dauer über einen gewissen Zeitraum zu sichern, auch wenn es zu einem Zeitpunkt verdient wurde.

    Das Merkmal stellt nicht auf den Verwendungszweck hinsichtlich der Beute, sondern die Zielsetzung hinsichtlich der Tathandlungen ab (andere Strafvorschriften, die das Vermögen betreffen, kennen z.B. den Erschwerungsgrund des Vermögensverlust großen Ausmaßes) -- es geht also sinngemäß darum, dass der Täter seine kriminellen Machenschaften zum (Neben-)Beruf macht.

    Die Höhe des Schadens ist dann aber in jedem Fall für die Bemessung der konkreten Strafe relevant, die Tatbestände bestimmen hingegen immer den Rahmen. Und dabei gelten eben die besonderen Anforderungen an das Merkmal "gewerbsmäßig" ( =|= gewerblich).

    2 Mal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Wenn also Awaken Realms nur einen Kickstarter gemacht hätten und danach keinen Webshop betreiben, wären sie nicht gewerbsmäßig unterwegs, egal wie viele Backer = Kunden sie gehabt hätten und egal wie viel Umsatz?

    Das klingt für mich schon echt schräg...

    Mögest Du in uninteressanten Zeiten leben...

  • Wenn also Awaken Realms nur einen Kickstarter gemacht hätten und danach keinen Webshop betreiben, wären sie nicht gewerbsmäßig unterwegs, egal wie viele Backer = Kunden sie gehabt hätten und egal wie viel Umsatz?

    Das klingt für mich schon echt schräg...

    Jain. Einen Kickstarter zu veranstalten ist ja erstmal keine Straftat. Nochmal zur Definition: "Man versteht hierunter, dass der Täter die [Tat] in der Absicht vornimmt, sich durch eine wiederholte Begehung ähnlicher Taten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger (wenn auch begrenzter) Dauer und einigem Umfang zu verschaffen." -- entscheidend ist also die wiederholte Begehung die zu einer fortlaufenden Einnahmequelle führt. Angenommen es stünde ein Betrug im Raum: Der Kickstarter wird einmal zum Stichtag bei allen Backern abgebucht, spätestens in diesem Moment tritt dann der Schaden ein, aber eben nur einmal.

    Nehmen wir Petersen Games... da könnte man schon von einer Gewerbsmäßigkeit ausgehen, denn es sind ja gleich mehrere Kickstarter geplant, die über einen Zeitraum hinweg alle nicht erfüllt werden sollen 😶

    Du darfst nicht vergessen, dass es um ein strafrechtliches Merkmal geht, das muss sich nicht mit einer öffentlich-/ zivilrechtlichen/fiskalen Einordnung als Gewerbe decken.

  • Vortrag: Ninjad by m4xx

    Neva Kee Achtung, m4xx hat auch noch Mal drauf hingewiesen. Das strafrechtliche "gewerbsmäßig" ist nicht gleich bedeutend mit "gewerblich". Ob man etwas "gewerblich" tut oder nicht, ist eine Definition des Steuerrechts. "Gewerbsmäßig" ist im Strafrecht relevant.

    Ich bin selbst kein Jurist, hab aber die Beiträge hier gelesen und mich Mal im Studium wegen im Rahmen einer Recherche damit beschäftigen müssen (Philosophie führt einen in echt seltsame Bereiche :P).

    Gewerbliches Handeln lässt sich zum Beispiel von freiberuflichen Tätigkeiten differenzieren.
    Gewerbsmäßig wird zum Beispiel im Rahmen von "gewerbsmäßigem Betrug" häufig gehört/verwendet. Betrüge ich jemanden, weil ich die Chance gesehen habe dicken Reibach zu machen, so ist das natürlich Betrug und strafbar. Wenn aber weder mein Ziel, noch mein vorheriges oder weiterführendes Handeln darauf ausgerichtet war, das immer wieder ("im großen Stil") zu machen, so ist das eben nur ein einmaliger Betrug.

    Zieh ich statt dessen ne große Masche auf, mit der ich mehrere Menschen übers Ohr ziehen will - zum Beispiel irgendwelche Angebote die Fake sind oder Fake-Ware die ich verkaufe - dann ist das gewerbsmäßiger Betrug. Allein von der Zielsetzung her, war er längerfristig - quasi als "Beruf" - angelegt.

  • Also dann sollte man besser nach dem ersten Bankraub ausgesorgt haben!? :/ Ist notiert.

    Vorsicht: für einen Raub ist die mögliche Höchststrafe sowieso schon bei 15 Jahren. Du solltest Dich also nicht erwischen lassen, und je höher die Beute, desto höher fällt dann auch die Strafe im Rahmen von einem bis zu 15 Jahren aus.

  • entscheidend ist also die wiederholte Begehung die zu einer fortlaufenden Einnahmequelle führt.

    Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet also das folgende bitte wirklich als ganz naive Frage verstehen: kann man denn bei einer Vorbestelleraktion nicht auch argumentieren, dass das wiederholt und fortlaufend ist? Ich verkaufe ja nicht einmal ein Spiel sondern über einen Zeitraum von Wochen oder Monaten allen Leuten ein Spiel, die dabei mitmachen wollen.

  • Also dann sollte man besser nach dem ersten Bankraub ausgesorgt haben!? :/ Ist notiert.

    Vorsicht: für einen Raub ist die mögliche Höchststrafe sowieso schon bei 15 Jahren. Du solltest Dich also nicht erwischen lassen, und je höher die Beute, desto höher fällt dann auch die Strafe im Rahmen von einem bis zu 15 Jahren aus.

    Also dann doch besser ein Brettspiel covern und die Regeln umformulieren!? 8-)) #leichtreichwerden

  • Strafrechtlich ist das doch eh uninteressant, wenn dann wäre zivilrechtlich interessanter, falls überhaupt jemand was in der Sache machen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Rei ()

  • Heißt Vorbestellung an sich nicht meistens schon, dass man das auch später noch verkaufen möchte?

    Oder könnte einfach nur das vage Offenhalten der Option sein... das sind halt alles Detailfragen, die man dann genauer untersuchen müsste.


    Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet also das folgende bitte wirklich als ganz naive Frage verstehen: kann man denn bei einer Vorbestelleraktion nicht auch argumentieren, dass das wiederholt und fortlaufend ist? Ich verkaufe ja nicht einmal ein Spiel sondern über einen Zeitraum von Wochen oder Monaten allen Leuten ein Spiel, die dabei mitmachen wollen.

    Das käme jetzt eben darauf an, worauf man abstellt -- bei einem Betrug: möglicherweise, allerdings ist das ja u.U. auch kein fortgesetzter "Zuerwerb" von "einiger" Dauer, da müsste ich nachschauen, was die Kriterien für "einige Dauer" sein können, der Vorverkaufszeitraum ist ja begrenzt und eher kurz; je nachdem, wie der Vorverkauf gestaltet ist (kenne die Details nicht), könnte es auch nur die Vorbereitung des Geldeingangs sein. Beim Urheberrechtsverstoß wäre das Anbieten der Kampagne aber eventuell noch gar keine Tat, sondern nur Vorbereitung dazu.

    Ist eben alles nicht so einfach, s.o. -- sehr viele Detailfragen und unterm Strich eher keine Strafbarkeit im Raum, insbesondere keine mit "Haftstrafe" wie es auf der Seite des Anwalts ja eher pauschal in Aussicht gestellt wurde. Will nicht abstreiten, dass das völlig undenkbar wäre, je nach Falldetails, aber das sind dann doch eher andere Fallkonstellationen. Auch § 108a UrhG sieht bei Gewerbsmäßigkeit Haft- oder Geldstrafe vor.

    5 Mal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Ist das hier nicht die juristische Schlupflochberatung?

    Auch wenn ich es dürfte: das ist hier keine Rechtsberatung :D

    Ich würde auch niemals eine Rechtsberatung von einer Katze annehmen - habe damit schon schlechte Erfahrungen gemacht ;)

  • Am 7. Mai feiert die Spiele-Offensive ihren 21. Geburtstag. In dem Livestream wird von 18:20- 19:10 Uhr über das Thema "Urheberrechte & Spielebranche" gesprochen.

    Vermutlich wird sich dort Frank Noack dazu äußern. Ich hoffe es werden einige Fragen zum Thema Urheberrechte und Plagiate geklärt.

    Als einer der beiden Geschäftsführer der Happyshops-Familie müsste er sich gut auskennen und besitzt (wahrscheinlich) nicht nur Halbwissen.

    Zu dem hier oft genannten Fallbeispiel von UB wird er sich wohl eher zurückhaltend äußern, da die SO den Versand von dem Spiel übernommen hat und ein Sponsor vom MPLPRN ist.

    Spiele-Offensive.de Online Expo

  • Am 7. Mai feiert die Spiele-Offensive ihren 21. Geburtstag. In dem Programm wird von 18:20- 19:10 Uhr über das Thema "Urheberrechte & Spielebranche" gesprochen.

    Vermutlich wird dort Frank Noack sich dazu äußern. Ich hoffe dort werden einige Fragen zum Thema Urheberrechte und Plagiate geklärt.

    Als einer der beiden Geschäftsführer der Happyshops-Familie müsste er sich gut auskennen und besitzt (wahrscheinlich) nicht nur Halbwissen.

    Zu dem hier oft genannten Fallbeispiel von UB wird er sich wohl eher zurückhaltend äußern, da die SO den Versand von dem Spiel übernommen hat und ein Sponsor vom MPLPRN ist.

    https://www.spiele-offensive.de/Geburtstag/

    Da begibt er sich auf dünnes Eis. Bin gespannt was er da sagen wird. Das wird ja dann schon einen Ton setzen, wo andere Verlage drauf sehen.

    Das hier ist mein Privat-Account. Alle hier geäußerten Meinungen sind nur meine privaten Meinungen und geben nicht die Meinung von Frosted Games wieder.

    Wenn ihr Fragen zu Frosted Games habt, bitte: FrostedGames

  • Das wird ja als Interview angegeben. Ich bin gespannt, wer der Interview-Partner sein wird.

    Bin ich eigentlich der Einzige, der sich bei sowas an dem Begriff "Interview" stört? Wenn aufgrund von Abhängigkeiten zwischen Fragendem und Befragtem getrost vermutet werden kann, dass da vorab ausgefeilte Presseerklärungen in einem gestellten Gesprächsformat abgegeben werden, sollte man das nicht Interview nennen. Da bin ich gerne altmodisch. Das Interview-Format setzt für mich unabhängige Medien und unbekannte Fragen voraus.

  • Das Interview-Format setzt für mich unabhängige Medien und unbekannte Fragen voraus.

    Da bist du leider ein bisschen naiv. Du ahnst gar nicht, bei wie vielen High-Profile Interviews die Fragen im Voraus zugeschickt werden, die Gesprächspartner bestimmte Themen ausschließen oder ähnliches. (Dabei werden die Fragen nicht immer zwingend im exakten Wortlaut vorausgeschickt, sondern auch mal nur als "eng umrissene Fragerichtungen.")
    Ebenso ist bei vielen Interviews das Thema sehr klar umrissen, was allein ja schon die Fragen vorhersehbar macht.

    Bei den meisten Interviews mit Politikern und hochrangigen Leuten wissen diese schon im Vorfeld ziemlich genau, was sie antworten werden.

  • Und bei Printmedien dürfen die Interview-Partner ihre Antworten vor dem Druck sogar nochmal durchgehen und bei Bedarf anpassen.

    Das ist ein Usus, aber kein Recht, das die haben. Die Zeitung DARF das auch ohne Freigabe drucken. Und MUSS auch keine Änderungen vornehmen. Es entspricht einfach dem Pressekodex, dem Interviewpartner das nochmal zuzuschicken und drüberschauen zu lassen. Kein Medium ist aber zu irgendwas verpflichtet.
    Im schlimmsten Fall fühlt sich der Interviewpartner dann halt falsch dargestellt und schickt seinen Anwalt los - das wollen die Medien ja oft vermeiden, weshalb sie in der Regel den Wünschen des Partners entgegenkommen. Aber auch nur, wenn ihnen an einer wohlwollenden Beziehung liegt.


    Wenn dir irgendein Typ im Interview sturzbesoffen erklärt, dass er die Kirchenkollekte geklaut hat und in der Küche der Dorfschenke regelmäßig in die Töpfe pullert, kann eine Zeitung das genau so auch drucken, egal, ob der Befragte das lieber nicht drinhaben möchte. :)

    (Wohlwollende Beziehungen sind übrigens auch der Grund dafür, dass die Interviewpartner oft die Fragen im Voraus bekommen: Man WILL ja, dass sie drauf antworten! Es ist ja niemandem geholfen, wenn eine Journalistin der hochrangigen Politikerin drei Dutzend "überraschende" und verfängliche Fragen stellt, um ihre dunkelsten Geheimnisse zu erfahren, und die Politikerin immer nichts antwortet, oder irgendwann das Interview abbricht, und nie wieder für eines zur Verfügung steht. Dann bleiben die Seiten nämlich leer, und man hat einen potentiell bedeutenden Gesprächspartner verbrannt.)

    2 Mal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Das wird ja als Interview angegeben. Ich bin gespannt, wer der Interview-Partner sein wird.

    Bin ich eigentlich der Einzige, der sich bei sowas an dem Begriff "Interview" stört? Wenn aufgrund von Abhängigkeiten zwischen Fragendem und Befragtem getrost vermutet werden kann, dass da vorab ausgefeilte Presseerklärungen in einem gestellten Gesprächsformat abgegeben werden, sollte man das nicht Interview nennen. Da bin ich gerne altmodisch. Das Interview-Format setzt für mich unabhängige Medien und unbekannte Fragen voraus.

    Das ist bei der SO doch oft so, dass dann ein Gast da ist. In der Regel wird dann auch der Chat involviert. Sollte das auch da so gehandhabt werden, wird es nicht nur abgesprochene Fragen geben.

  • Und bei Printmedien dürfen die Interview-Partner ihre Antworten vor dem Druck sogar nochmal durchgehen und bei Bedarf anpassen.

    Das ist ein Usus, aber kein Recht, das die haben. Die Zeitung DARF das auch ohne Freigabe drucken. Und MUSS auch keine Änderungen vornehmen. Es entspricht einfach dem Pressekodex, dem Interviewpartner das nochmal zuzuschicken und drüberschauen zu lassen. Kein Medium ist aber zu irgendwas verpflichtet.
    Im schlimmsten Fall fühlt sich der Interviewpartner dann halt falsch dargestellt und schickt seinen Anwalt los - das wollen die Medien ja oft vermeiden, weshalb sie in der Regel den Wünschen des Partners entgegenkommen. Aber auch nur, wenn ihnen an einer wohlwollenden Beziehung liegt.


    Ich gebe gelegentlich Interviews und mache die Freigabe von direkten Zitaten zur Vorbedingung.

  • Ich gebe gelegentlich Interviews und mache die Freigabe von direkten Zitaten zur Vorbedingung.

    Hängt immer davon ab mit wem du es da zu tun hast und um was es geht. Der Deutschlandfunk etwa lehnt solche Vorgaben ab, der WDR hingegen geht meistens darauf ein, außer in der Politikredaktion. Wenn du natürlich sowas wie Expertenwissen teilst dann ist die Freigabe ja im besten Sinne der Interviewenden.