Das mit dem "Vertragsabschluss durch konkludentes Handeln" verstehe ich noch nicht.
Die SO schickt dem eine Angebotsliste und das Angebot (welches denn? da werden doch verschiedene Variablen enthalten sein) wird dadurch konkludent angenommen in dem gegenüber Dritten (hier wohl die Leser/Zuhörer/Zuschauer vom Digger) darüber informiert werden, dass die SO das Spiel verschickt?
Kenne so Preis-/Angebotslisten bspw. von Phantasos bzgl. Figurenbemalen...ich glaube, die würden sich recht wundern, wenn ich auf einen Vertragsabschluss poche, weil ich hier im Forum ggf. mal schreibe, dass die meine Figuren bemalen werden.
Ok, BGB AT ist schon länger her...aber da müsste sich schon einiges getan haben, dass das zu einem wirksamen Vertrag wird.