Ich sehe mich genötigt, hier noch etwas anzufügen.
Zunächst einmal hat Thygra recht, zuständig ist rein rechtlich gesehen der Verkäufer, nicht der Hersteller. Das wird in unserer Branche für gewöhnlich anders gehandhabt, weil es für alle Beteiligten (Käufer, Händler, Hersteller) praktikabler ist, ein fehlendes Teil zu ersetzen als das gesamte Spiel aufwändig komplett auszutauschen.
Und das ist auch gut so!
(Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, dass dies für Teile gilt, bei Karton, Inlay etc. sieht das anders aus, weil hier ein Ersatz mit deutlich mehr Aufwand verbunden ist.)
Auch wir ersetzen fehlende Teile bei einem neu gekauften Spiel, das über uns in den Handel gekommen ist, gerne direkt.
Bei Fehlteilen in gebrauchten Spielen bzw. verloren gegangen Teilen helfen wir ebenfalls gerne weiter, wenn möglich, fordern hierfür aber einen frankierten Rückumschlag an.
Daher ist ein gewisser Kaufnachweis des Käufers notwendig.
Dies ist leider insbesondere notwendig, da seit Kickstarter der Anteil an falsch konfektionierten Spielen, in denen sämtliche Kartensätze oder anderes sprachrelevante Material im neu gekauften Spiel komplett fehlten, deutlich gestiegen ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...
Im oben beschriebenen Fall ging es um ein Spiel, das schon seit Jahren (auf Deutsch) out of print und komplett ausverkauft ist.
Eine Anfrage nach Ersatzmaterial für ein Spiel, das seit Jahren oop, jetzt aber auf der Messe neu gekauft wurde, für das es keinen Kaufbeleg gibt - sorry, aber da kann man dem Kundenservice m. E. nicht vorwerfen, dass er hier einen Rückumschlag anfordert.
Dass es sich um ein englischsprachiges Spiel handelt (in dieser Version möglicherweise sogar noch in print, in französisch jedenfalls ja), das von Asmodee Deutschland nie vertrieben wurde, wurde bei der Anfrage nicht erwähnt.
Sebastian Rapp - Asmodee