Beiträge von PeeWee im Thema „Kundenservice“

    Es wurde eben nicht mit dem Hinweis zurückgeschickt, der das Problem hätte lösen können.

    Der Endkunde hat durch seine Bestellung einen Vertrag mit dem Händler geschlossen: Kunde zahlt Betrag X und bekommt dafür Produkt Y geliefert. Wenn stattdessen Produkt Z bei ihm landet, dann ist die Nachricht "ich habe Y bestellt, aber Z bekommen" aus Kundensicht 100% zutreffend und ausreichend. Mehr kannst du nicht verlangen.

    Die Beantwortung der Frage, warum Z anstelle von Y ankam, ist 100% Sache des Händlers. Wenn der Kunde dabei durch ergänzende Hinweise mithilft (sofern er erstens das in weitgehend automatisierten Kundenservice-Prozessen überhaupt kann und zweitens tiefergehendes Wissen über vermutete oder tatsächliche interne Abläufe beim Händler und dessen Lagerhaltung hat), dann kann sich der Händler darüber gerne freuen. Aber erwarten kann der Händler sowas nicht.

    Es geht doch gar nicht darum wer hier wie in der Pflicht steht... aber ein Hinweis darauf, wo exakt das Problem liegt ist halt auch für mich als Kunde sinnvoll, damit eben sowas nicht passiert wie oben beschrieben. Da hilft es dann auch nichts auf sein Recht zu pochen ... den Ärger hat man dann trotzdem an der Backe...


    Wenn ich mein elektronisches Gerät einschicke, weil es kaputt ist , dann schreib ich doch auch dazu, was denn nicht mehr geht...


    Z.B. das Display... oder die Lautsprecher... oder schickt man das einfach nur mit dem Wort "Kaputt" zum Händler? Kann man schon machen... aber wundern braucht man sich dann nicht wenn zumindest Nachfragen zurückkommen... Warum also nicht gleich "mitwirken" an der Problemlösung.


    Darum geht es doch... aber das hat viel weniger mit Recht, als viel mehr mit Vernunft zu tun glaub ich...