Beiträge von d82 im Thema „Kundenservice“

    Wenn der Reklamationsgrund lautet "falsches Produkt erhalten" und man als Händler eine "richtig" gelabelte Verpackung zurückgesendet bekommt, ist der Sachverhalt auch ohne expliziten Hinweis bei einer vernünftigen Retourenprüfung gegeben. Weil dann würde man nämlich feststellen, dass da was nicht zusammenpasst;)

    Aber hier liegt

    Der Endkunde hat durch seine Bestellung einen Vertrag mit dem Händler geschlossen: Kunde zahlt Betrag X und bekommt dafür Produkt Y geliefert. Wenn stattdessen Produkt Z bei ihm landet, dann ist die Nachricht "ich habe Y bestellt, aber Z bekommen" aus Kundensicht 100% zutreffend und ausreichend. Mehr kannst du nicht verlangen.

    Die Beantwortung der Frage, warum Z anstelle von Y ankam, ist 100% Sache des Händlers. Wenn der Kunde dabei durch ergänzende Hinweise mithilft (sofern er erstens das in weitgehend automatisierten Kundenservice-Prozessen überhaupt kann und zweitens tiefergehendes Wissen über vermutete oder tatsächliche interne Abläufe beim Händler und dessen Lagerhaltung hat), dann kann sich der Händler darüber gerne freuen. Aber erwarten kann der Händler sowas nicht.

    Streng genommen hat er zügig neuen Ersatz geliefert bekommen. Daher schneller Kundenservice.

    Streng genommen ist es schneller Kundenservice, ja. Aber dadurch noch lange kein guter. Oder auch noch lange keine gute Retourenprüfung. ;)

    Wenn der Reklamationsgrund lautet "falsches Produkt erhalten" und man als Händler eine "richtig" gelabelte Verpackung zurückgesendet bekommt, ist der Sachverhalt auch ohne expliziten Hinweis bei einer vernünftigen Retourenprüfung gegeben. Weil dann würde man nämlich feststellen, dass da was nicht zusammenpasst;)

    Moment, kann sein dass es nicht Amazon war.,..stimmt, da klickt man auf den Artikel den man zurück sendet. War dann wohl woanders gekauft.


    Ja haben wir ja auch angegeben. Aber dazu hätten die ja in den karton sehen müssen um den Retourenschein zu finden.

    Ursprünglich stand bei deinem Beispiel ja auch e-bay, nicht wahr? ;)

    Exakt so sehe ich dass auch. Ohne Schuldzuweisung. Die Info hätte geholfen, dass der Artikel richtig gelabelt ist, aber es den falschen Inhalt hat. Das Beispiel mit der Spielschachtel passt perfekt.


    Die Vorstellung das sich jemand hinsetzt und einfach so alle richtig gekabelten Produkte überprüft, ob sie den richtigen Inhalt haben ist meines erachtens „realitätsfern“


    Anders bei konkretem Hinweis.

    Wenn der Reklamationsgrund lautet "falsches Produkt erhalten" und man als Händler eine "richtig" gelabelte Verpackung zurückgesendet bekommt, ist der Sachverhalt auch ohne expliziten Hinweis bei einer vernünftigen Retourenprüfung gegeben. Weil dann würde man nämlich feststellen, dass da was nicht zusammenpasst;)

    Das passiert hier offensichtlich nicht, wenn Retouren nicht richtig geprueft und einfach wieder ins Lager geschafft werden.

    Das stimmt doch hier gar nicht. Hast du das Problem überhaupt verstanden?

    wenn der Kunde Produkt X reklamiert - und zwar mit der Begründung "Produkt Y" erhalten, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass bei einer Retourenprüfung das Problem auffällt, zumal ja das Label Produkt X sagt und damit erstmal suggeriert, dass es das richtige Produkt ist ... was dann dem Reklamationsgrund entgegenläuft.


    Da hapert es u. U. eben durchaus an der Retourenprüfung. Anders wäre es natürlich, wenn die Ersatzlieferung bereits vor Rücksendung wieder rausgeht. Was ja z. B. bei Amazon häufig der Fall ist.