Brettspiele Schnäppchen-Diskussionen

  • turbo: Generell korrekt, solange noch kein Geld geflossen ist. Wenn Geld fließt, kommt automatisch ein Vertrag zustande, egal was die AGB sagen.

    ...ich käme auch nicht auf die Idee bei den üblichen Verdächtigen mit paypal zu bezahlen...stimmt bei auf Rechnung passt es dann ?

  • Hier mal ein Auszug der Thalia.at Geschäftsbedingungen:

    Zitat

    Wann ein Vertrag mit uns zustande kommt, hängt von der von Ihnen gewählten Zahlungsart ab (vgl. Ziffer A.2 unserer AGB). Bei Rechnung und Bankeinzug: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton und Versand der Versandbestätigung per E-Mail durch uns bzw. mit Bereitstellung des Downloads/Ebooks durch uns. Bei Vorkasse: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton und Versand der Vorkasseanforderung durch uns. Bei Kreditkarte, PayPal und Thalia-Geschenkkarte: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton.


    Ich hatte mir auch mal ein Spiel zum Verschenken bestellt und per Vorkasse bezahlt. Die Vorkasseaufforderung habe ich am 22.11. erhalten und auch beglichen. Die Stornierung trudelte am 23.11. in mein Postfach ein, ergo zu einem Zeitpunkt, an dem der Vertrag schon zustande gekommen war. Es ist mir jetzt aber auch nicht so wichtig, als dass ich es darauf anlegen müsste.


    Als Geschenk wäre es für den Preis nett gewesen, aber die Wahrscheinlichkeit der Auslieferung war bei dem Preis sowieso mehr als gering.

    Man kennt mich aus "Ein Absatz kommt selten allein" und "Hör mal wer da tippt". Die Rolle meines Lebens hatte ich wohl 1987 an der Seite von Michael Douglas in "Wall of Text".

  • Ist denn die Facebookanzeige inzwischen wenigstens geändert?

    Solche Anzeigen werden automatisiert erstellt. Die klickt keiner manuell zusammen. Somit sollte die sich auch automatisch aktualisieren. Einen zeitlichen Versatz wird es hier aber definitiv geben. Das sind keine Live Daten.

    Brettspiele: Angebote & Schnäppchen schnell gefunden unter www.brettspiel-angebote.de

    Mit Merkliste, individuellen Preisbenachrichtigungen, Bestpreis-Berechnung und Gewinnspielen.

  • Naja... Bei Müller waren es immerhin 22,90 Euro (aus meiner Sicht ein Top Preis für das Spiel). Das ist noch ein sehr weiter Weg zu den 9,99 Euro von Thalia. Angesichts des tollen Materials finde ich den Preis ziemlich unrealistisch,weil auch nichts mehr daran verdient sein dürfte.

  • Du vergisst die 15% die man für Rossmann Gutscheine bei Müller bekommt, damit liegt man sogar unter 20 Euro. Dass man damit was verdienen kann sagt auch keiner. Es geht um Umsatz und um zusätzlich bestelltes, damit wird verdient, und es werden Marktanteile gesichert. Auch bei den anderen Spielen wird man bei solchen Preisen nichts verdienen.

    Unrealistisch war eher, dass Thalia damit loslegt, zumal so früh im Produktzyklus. Wahrscheinlicher wäre Hugendubel oder Amazon gewesen.

  • Kiesling, Michael; Azul (Next Move Games) [bestellt: 1 ST; storniert: 1 ST]

    4250231715600 [Spielwaren] 9,99 EUR

    Wir haben diese Auftragsposition storniert, da der gewünschter Artikel nicht (mehr) verfügbar ist.



    Diese Mail habe ich gerade bekommen. Dabei ist Azul weitherhin für 29,99 zu bestellen. Ich warte jetzt auf eine Mail von höherer Stelle.

    Meine Top 15:

    1: Great Western Trail - 2: Food Chain Magnate - 3: Age of Steam - 4: Brass Birmingham - 5: Bora Bora - 6: Agricola -

    7: Wasserkraft - 8: Mombasa - 9: Crystal Palace - 10: Lorenzo - 11: Watergate - 12: Gleichgewicht des Schreckens - 13: Trickerion -

    14: Underwater Cities - 15: Burgen von Burgund

  • Die Mail hab ich auch noch bekommen. Interessant dass die stornobegründung jetzt „nicht mehr verfügbar“ lautet. ???‍♂️

  • Beim nächsten Mal sollte ich bei jedem Sale besser nochmal per Mail nachfragen, ob der Artikel verfügbar ist. Der Preis war sehr gut, und vermutlich nur knapp über dem Einkaufspreis, aber diese Form von Schadensbegrenzung ist etwas erbärmlich.

    "If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear." - George Orwell

    Einmal editiert, zuletzt von atreides ()

  • Schlimm wie hier moralisierend argumentiert wird, stimmt. Es war Black Friday Sale, und in diesem Falle war die Konsumentenrente etwas höher als bei anderen Angeboten.

    "If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear." - George Orwell

  • Oder die Gier ;) meins wurde auch storniert, kann ich aber drüber schmunzeln weil ich eh schon mit gerechnet habe.


    Vor allem weil alleine hier im Forum ja schon so viele bestellt haben war vorhersehbar das es nicht durchgeht. Mich würde Mal interessieren wie viele Bestellungen eingegangen sind.

  • Ich finde die Arbitrageure auch armselig und habe das Spiel nur für mich und jemand anders mitbestellt. Gerade an diesem Tag im Jahr kann man gute Verkaufsangebote erwarten, und ich würde nicht so weit gehen jedem Kunden Gier zu unterstellen, der oben genannten Gruppe aber sehr wohl.

    "If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear." - George Orwell

  • Die ca. 22€ für die man Azul bekommen konnte sind durchaus in gutes Angebot, die 10€ würde ich eher als Geschenk klassifizieren.


    Und der Black Friday gaukelt einem zum Großteil eh nur gute Angebote vor. Es gibt nur wenige die wirklich massiv günstiger sind (zumindest in unseren Gefilden)

  • Hallo

    auf facebook schrieb Ralf Siedek (Ex-Bärchen)

    Zitat

    Pegasus als Verlag wusste nichts von der Aktion, war davon auch überrascht und hat sich schon gefragt, wer da bei Thalia den Anschiss bekommen wird. Eine Gruppe von Einzelhändlern hat dann knapp 1000 Azul dort bestellt, da es die Händler bei Thalia nicht mal 50% des Händlerpreises gekostet hätte.

    Nur war es denen schon klar, dass es gecancelt werden würde.

    Jetzt ist der Fachhändler schuld, dass Thalia ihr Angebot wie vorgestellt nicht ausführen kann. ;)

    Liebe Grüße
    Nils

  • Die Einstellung mancher Leute ist ja echt spannend. Als ob es so eine Art Grundrecht auf absurde Preise gibt und man persönlich beleidigt sein darf, weil es einem nicht erlaubt war einen Eingabefehler auszunutzen. Sicher, ich hätte mich auch gefreut, aber so hart trifft mich dieser unglaubliche Schicksalsschlag jetzt nicht, dass ich erst mal mehrfach im Internet quasi hetzen muss. Wenn das schon meine Frustrationstoleranz strapaziert, puh...

  • [Azul]

    Du vergisst die 15% die man für Rossmann Gutscheine bei Müller bekommt, damit liegt man sogar unter 20 Euro.

    Erstens ist der Preis bei Müller wieder 29,99 Euro und zweitens sind Rabatte nicht auf zeitlich begrenzte Aktionspreise aus den Werbeprospekten anwendbar.

    Es ging um den damaligen Aktionspreis, und es wurde durchaus rabattiert. Die Regelung mag es geben, konsequent eingehalten wird sie nicht.


    Die Stornierung gilt übrigens , jedenfalls Gerichtsurteilen folgend als Rücktritt vom Vertrag, allerdings müsste theoretisch der Nachweis geführt werden, dass ein Erklärungsirrtum vorlag, und nicht nur eine Falschkalkulation, denn bei letzterem wäre kein Rücktritt möglich. Soweit jedenfalls meine Recherche.


    Mir ging's nur darum, dass Thalia keine Stornierung im Sinne einer Rückabwicklung einfach so vornehmen kann, da der Vertrag rechtsgültig geschlossen war. Gerichte legen aber den falschen Begriff Stornierung im Sinne einer Anfechtung sinngemäß aus.

  • Ich sehe es ähnlich wie Weltherrscher . Ein geschlossener Vertrag muss nunmal grundsätzlich eingehalten werden. Ob hier jetzt ein entsprechender Grund vorliegt zu stornieren, dafür bin ich zu wenig Jurist. Aber darüber muss man diskutieren dürfen, ohne als Gierschlund bezeichnet zu werden.

    Wenn ich in einem Offline-Geschäft einkaufe, ist es mir auch noch nie passiert, dass ich einen (auch fälschlicherweise vom Mitarbeiter) angebrachten Preis nicht bekommen habe. Wobei hier ja noch nicht einmal tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde. Natürlich ist die Masse an Bestellungen ein Argument, darf aber in der juristischen Betrachtung keine Rolle spielen.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Genau richtig was die beiden Vorredner sagen! Ich bin froh, dass doch bis auf ein paar der Meinung hier sind. Zumal die Sachlage juristisch klar ist!

    Meine Top 15:

    1: Great Western Trail - 2: Food Chain Magnate - 3: Age of Steam - 4: Brass Birmingham - 5: Bora Bora - 6: Agricola -

    7: Wasserkraft - 8: Mombasa - 9: Crystal Palace - 10: Lorenzo - 11: Watergate - 12: Gleichgewicht des Schreckens - 13: Trickerion -

    14: Underwater Cities - 15: Burgen von Burgund

  • Die Stornierung gilt übrigens , jedenfalls Gerichtsurteilen folgend als Rücktritt vom Vertrag, allerdings müsste theoretisch der Nachweis geführt werden, dass ein Erklärungsirrtum vorlag, und nicht nur eine Falschkalkulation, denn bei letzterem wäre kein Rücktritt möglich. Soweit jedenfalls meine Recherche.

    Mir ist völlig schleierhaft, wie man hier auf einen Rücktritt kommen kann. Anfechtung, klar, die liegt auf der Hand. Aber Rücktritt? Magst du mal das ein oder andere Gerichtsurteil benennen? Oder hast du den Begriff Rücktritt einfach falsch verwendet?

    Ob hier jetzt ein entsprechender Grund vorliegt zu stornieren, dafür bin ich zu wenig Jurist. Aber darüber muss man diskutieren dürfen, ohne als Gierschlund bezeichnet zu werden.

    Dürfen, ja. Aber bei dem, was hier an (wohlwollend formuliert) Halbwissen aus der Hüfte geschossen wird, wäre es bleibenzulassen sicher auch eine gute Alternative. Leider will ich den Thread nicht ignorieren, für den Zeitpunkt, an dem er wieder auf Kurs kommt, sonst hätte ich ihn längst weggeklickt. ;) Und von riesiger Frechheit zu reden, einfach zu fordern, da solle jemand (nur, weil es ein großes Unternehmen ist) doch zum Fehler stehen und eine vierstellige Anzahl an Waren zum - seien wir ehrlich, für alle von Beginn an offensichtlichen - falschen Preis rausgeben, hat mit jur. Diskussion nichts zu tun.

  • Das Ganze bitte noch einmal aus Österreich. Wir reden hier von einem österreichischen Onlineshop. Was interessieren da deutsche Gerichtsurteile?

  • Zum einen gilt hier aus diversen Gründen hauptsächlich EU und deutsches Recht, zum Anderen gibt es auch im österreichischen Recht den Erklärungsirrtum und die Anfechtung. Auch die AGB von Thalia spielen eine Rolle, und die sind was den Vertragsschluss angeht eindeutig.


    Zusammenfassend sei nochmal zu sagen, Thalia hat sich weitgehend konform per Anfechtung aus dem Vertrag gelöst, allerdings hat deren Kommunikation diesbezüglich auch rechtliche Lücken, zum Beispiel der mangelnde Nachweis des Fehlers.


    Man fragt sich auch, wie bei automatischer Datenverarbeitung solche Fehler auftreten, ein Vergleich mit dem UVP des Herstellers, und eine Warnmeldung, die eine manuelle Überprüfung veranlasst, sollte solche Vorgänge verhindern.

  • Der Preis war sehr gut, und vermutlich nur knapp über dem Einkaufspreis, aber diese Form von Schadensbegrenzung ist etwas erbärmlich.

    Die 9,99 waren ganz sicher UNTER dem Einkaufspreis.

    Zumal die Sachlage juristisch klar ist!

    Ich hatte weiter oben schon mal ausgeführt, weshalb das Unsinn ist. Hast du vielleicht nicht gelesen, weil mein Beitrag sich mit dem Verschieben in diesen Thread überschnitten. Hier noch mal mein Beitrag oben:

  • Du gehst davon aus, dass ein Mitarbeiter sich verschrieben hat. Dann ist die Anfechtung legitim.

    Ich gehe davon aus, dass ein Mitarbeiter einfach falsch kalkuliert hat und sich nicht in dem Sinne verschrieben hat!

    Das ist der Unterschied......

    Ich meine nur das Thalia sich da anders verhalten muss das wars...

    Meine Top 15:

    1: Great Western Trail - 2: Food Chain Magnate - 3: Age of Steam - 4: Brass Birmingham - 5: Bora Bora - 6: Agricola -

    7: Wasserkraft - 8: Mombasa - 9: Crystal Palace - 10: Lorenzo - 11: Watergate - 12: Gleichgewicht des Schreckens - 13: Trickerion -

    14: Underwater Cities - 15: Burgen von Burgund

  • Thygra völlig richtig, aber eigentlich muss Thalia direkt bei der Anfechtung den Nachweis erbringen, wie soll ich sonst die Rechtmäßigkeit der Anfechtung überprüfen? Ich kann nur wohlwollend davon ausgehen , dass dem so war.


    Ungeschickt von Thalia war, nach der ersten Mail noch eine zweite Nachzuschicken, bei der sich auf temporäre mangelnde Verfügbarkeit berufen wird, und zudem der Artikel weiterhin angeboten wird. Das wäre nämlich kein Grund für eine Anfechtung.

  • Ich kann nur wohlwollend davon ausgehen , dass dem so war.

    Eben. Wäre das denn zu viel verlangt? Muss man denn immer nur vom negativen ausgehen? Etwas mehr Contenance und Hanlons Rasiermesser beherzigen und es lebt sich viel entspannter. Es gibt wichtigere Dinge über die man sich aufregen sollte/muss.

    The dice decide my fate. And that's a shame.

  • Du gehst davon aus, dass ein Mitarbeiter sich verschrieben hat. Dann ist die Anfechtung legitim.

    Ich gehe davon aus, dass ein Mitarbeiter einfach falsch kalkuliert hat und sich nicht in dem Sinne verschrieben hat!

    Das ist der Unterschied......

    Aber warum gehst du davon aus, dass jemand falsch kalkuliert hat? Einfach nur so? Oder hast du irgendeinen konkreten Ansatz, außer deinem allgemeinen Weltbild?


    Im Gegensatz zu dir habe ich einen konkreten Grund, warum ich von einem Vertipper ausgehe: 9,99 liegen WEIT unter dem Einkaufspreis. Hier kann man sich also nicht verkalkulieren, ohne das zu bemerken.


    Weltherrscher Ich stimme absolut zu, dass die Kommunikation von Thalia nicht gut ist. Wobei ich vermute, dass hier eine Standardformulierung verwendet wurde, ohne zu prüfen, ob diese inhaltlich richtig ist. Damit macht sich Thalia zumindest angreifbar, keine Frage.

  • Wenn ich in einem Offline-Geschäft einkaufe, ist es mir auch noch nie passiert, dass ich einen (auch fälschlicherweise vom Mitarbeiter) angebrachten Preis nicht bekommen habe.

    Das ist dann eine Kulanz-Sache. Bei einem falsch angebrachten Preis in einem Ladenlokal wird der Händler, wenn er den Fehler rechtzeitig bemerkt, einfach abwägen, was nun das kleinere Übel ist: Die Ware zu dem Preis abzugeben oder zu riskieren, dich als Kunden unzufrieden zurückzulassen.


    Teil dieser Abwägung ist natürlich auch, wie sehr der angebrachte Preis von eigentlichen Preis entfernt ist. Wenn ein Artikel 99,95 kosten soll und versehentlich mit 9,95 ausgepreist wurde, dann ist es eher unwahrscheinlich, dass du den Artikel wirklich für 9,95 erhältst. Evtl. bietet der Händler dir das Ding dann für 89,95 oder 79,95 an, um dich zufriedenzustellen, aber kaum für 9,95. Wenn aber dein Artikel für 99,95 versehentlich für 89,95 oder 79,95 ausgepreist wurde, dann kann der Händler dir den Artikel viel wahrscheinlicher zu diesem Preis geben.

  • Ich kann nur wohlwollend davon ausgehen , dass dem so war.

    Eben. Wäre das denn zu viel verlangt? Muss man denn immer nur vom negativen ausgehen? Etwas mehr Contenance und Hanlons Rasiermesser beherzigen und es lebt sich viel entspannter. Es gibt wichtigere Dinge über die man sich aufregen sollte/muss.

    Hanlons Rassiermesser geht von Dummheit aus, und Dummheit ist kein Anfechtungsgrund. ;)


    Ich habe mich nicht aufgeregt,ich habe nur den Sachverhalt dargestellt, und warum Thalia hier offensichtlich nicht juristisch einwandfrei agiert. Nicht mehr und nicht weniger.


    Geärgert hat mich nur der unnötige Mehraufwand, den Thalia durch Optimierung der Prozesse problemlos hätte vermeiden können.

  • Nein, gerade nicht zur Hand...


    Meine Bestellung wurde auch storniert - aber ich habe mich dazu entschieden, niemanden zu verklagen, sondern einfach mal mit den Leuten zu sprechen. Im Job klappt das auch ganz gut, da dachte ich, dass das helfen könnte. Und ja - es hat geholfen!

    Was würde ich dafür geben, wenn die Leute in meinem Job auch anfangen würden miteinander zu reden, wenn es Probleme gibt und nicht direkt irgendwelche Eskalationsprozesse starten.