Sich als Empfänger mit DHL in Verbindung zu setzen ist immer komplett witzlos. Auftraggeber ist immer der, der das Paket versendet und bezahlt hat, das ist auch der Einzige, der einen Nachforschungsauftrag in die Wege leiten kann - und im Zweifelsfall auch derjenige, der für irgendwas entschädigt wird.
Genau das ist im vorliegenden Fall das Problem...
Richtig lustig wird es, wenn der Absender eine Privatperson ist und sich dann darauf beruft, dass er mit der Übergabe an den Versanddienstleister seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt hat und alles andere nicht mehr sein Bier ist. Mit Glück kann man den Absender/Verkäufer dazu bringen eine Verzichtserklärung an den Versanddienstleister zu schicken, damit man sich selbst kümmern kann.