Beiträge von Thygra im Thema „Brettspiele Schnäppchen-Diskussionen“

    ich möchte nur noch über schnäppchen informiert werden.


    ist das hier dann richtig (weil hier jetzt auch so viel diskutiert wird) oder ist der unmoderierte richtig für mich?

    In diesem Thread hier gibt es NUR Diskussionen über Schnäppchen. (Und über die Handhabung der Threads.)


    Im unmoderierten Schnäppchen-Thread gibt es zwar AUCH Diskussionen, aber eben auch die Schnäppchen.

    Das glaube ich dir gerne. Aber es bleibt zumindest festzuhalten, dass im Bereich der Videospielindustrie unter dem Eindruck "der Markt akzeptiert es doch!" die Qualitätsansprüche mittlerweile so weit heruntergefahren worden sind, dass bereits am Veröffentlichungstag fehlerfrei funktionierende Software mittlerweile eine Ausnahme darstellt. Bugs können später gefixt werden... oder irgendwann... oder auch gar nicht.....

    Äpfel und Birnen und so ...

    Wenn wir als Kunden jetzt sagen: "Ist nicht so schlimm lieber Verlag, wir fixen das in Eigenregie." Dann müssen wir uns nicht wundern, wenn die Verlage noch schlampiger Arbeiten und am Ende sagen: "Ihr repariert das am Ende selber, wie immer."

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Verlagsverantwortlicher so denkt. Zumindest kenne ich persönlich nur Kollegen, die sich über solche Fehler ärgern und sie nach bestem Gewissen vermeiden wollen.

    Die ganzen Artikel werden nicht händisch eingegeben! Es werden Listen in die Shop-Datenbanken importiert, die die Verlage zu Verfügung stellen. Jeden Tag und voll automatisch. Ja, in so einem System kann man auch händisch willentlich Preise und andere Informationen überschreiben, aber die meisten Fehl-Preise werden simple Importiert.

    1) Auch bei den importierten Listen hat irgendwann irgendwo vorher mal ein Mensch darüber entschieden, zu welchem Preis ein Artikel in die Listen geschrieben wird. Und zwar meist dann, wenn ein neuer Artikel erstmals im System angelegt wird.


    2) Wenn für eine besondere Preis-Aktion Sonderangebote erstellt werden, dann legt auch heutzutage noch oft ein Mensch fest, welche Artikel ins Sonderangebot kommen und zu welchem Preis. Und irgendjemand muss diese Entscheidung dann ins System eintippen, durchaus händisch.


    Falls es z. B. der Plan war, den Artikel für 19,99 anzubieten, und dann hat jemand beim Eintippen versehentlich 9,99 eingegeben, dann ist das immer noch ein klassischer Irrtum, der sich durch das Importieren dieser Liste in eine andere Liste nicht ändert und weiterhin ein Eingabeirrtum bleibt.

    Wie wir sehen handelte es sich hier somit wohl eher nicht um den hier wild vermuteten Erklärungsirrtum.

    Dieser Schluss ist nicht so eindeutig, wie du behauptest. Es kann auch sein, dass Thalia sich aus Kulanz überlegt hat, es wäre eine gute Aktion für deren Image, wenn sie die Spiele nun doch für den Preis ausliefern, unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage. Nach dem Motto, nur ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde.

    Wenn ich in einem Offline-Geschäft einkaufe, ist es mir auch noch nie passiert, dass ich einen (auch fälschlicherweise vom Mitarbeiter) angebrachten Preis nicht bekommen habe.

    Das ist dann eine Kulanz-Sache. Bei einem falsch angebrachten Preis in einem Ladenlokal wird der Händler, wenn er den Fehler rechtzeitig bemerkt, einfach abwägen, was nun das kleinere Übel ist: Die Ware zu dem Preis abzugeben oder zu riskieren, dich als Kunden unzufrieden zurückzulassen.


    Teil dieser Abwägung ist natürlich auch, wie sehr der angebrachte Preis von eigentlichen Preis entfernt ist. Wenn ein Artikel 99,95 kosten soll und versehentlich mit 9,95 ausgepreist wurde, dann ist es eher unwahrscheinlich, dass du den Artikel wirklich für 9,95 erhältst. Evtl. bietet der Händler dir das Ding dann für 89,95 oder 79,95 an, um dich zufriedenzustellen, aber kaum für 9,95. Wenn aber dein Artikel für 99,95 versehentlich für 89,95 oder 79,95 ausgepreist wurde, dann kann der Händler dir den Artikel viel wahrscheinlicher zu diesem Preis geben.

    Du gehst davon aus, dass ein Mitarbeiter sich verschrieben hat. Dann ist die Anfechtung legitim.

    Ich gehe davon aus, dass ein Mitarbeiter einfach falsch kalkuliert hat und sich nicht in dem Sinne verschrieben hat!

    Das ist der Unterschied......

    Aber warum gehst du davon aus, dass jemand falsch kalkuliert hat? Einfach nur so? Oder hast du irgendeinen konkreten Ansatz, außer deinem allgemeinen Weltbild?


    Im Gegensatz zu dir habe ich einen konkreten Grund, warum ich von einem Vertipper ausgehe: 9,99 liegen WEIT unter dem Einkaufspreis. Hier kann man sich also nicht verkalkulieren, ohne das zu bemerken.


    Weltherrscher Ich stimme absolut zu, dass die Kommunikation von Thalia nicht gut ist. Wobei ich vermute, dass hier eine Standardformulierung verwendet wurde, ohne zu prüfen, ob diese inhaltlich richtig ist. Damit macht sich Thalia zumindest angreifbar, keine Frage.

    Der Preis war sehr gut, und vermutlich nur knapp über dem Einkaufspreis, aber diese Form von Schadensbegrenzung ist etwas erbärmlich.

    Die 9,99 waren ganz sicher UNTER dem Einkaufspreis.

    Zumal die Sachlage juristisch klar ist!

    Ich hatte weiter oben schon mal ausgeführt, weshalb das Unsinn ist. Hast du vielleicht nicht gelesen, weil mein Beitrag sich mit dem Verschieben in diesen Thread überschnitten. Hier noch mal mein Beitrag oben:

    25% sind für Österreicher schon super, soviel habe ich im Brettspielbereich noch nie irgendwo auf ein gesamtes Sortiment bekommen. Selbst die 20% sind immer ein echt guter Deal. Ansonsten wären das 45%, darfs sonst nich was sein? Ein echter Serano Schinken oder ein Faberge Ei vielleicht beilegen?

    Klugscheißmodus an

    Ich weiß nicht, wie es bei Thalia wäre, aber nach meiner Einschätzung sind Rabatte eher selten additiv, meist werden sie nacheinander gegeben. Zumindest in meiner Erfahrung. Und dann wäre ein kombinierter Rabatt von 25% und 20% insgesamt nicht 45%, sondern 40%.

    Klugscheißmodus aus


    Aber wie gesagt, es kann auch sein, dass du bei Thalia Recht hättest.

    Allgemein: Wenn noch kein Kaufvertrag zustande kam, kann die Bestellung storniert werden. Kam schon ein Kaufvertrag zustande, kann nicht mehr storniert werden, aber Thalia kann den Kaufvertrag dann trotzdem noch anfechten.

    Es ist Unfähigkeit eines Mitarbeiters und kein Irrtum i.S.d. Gesetzes..

    Da irrst du dich. Beschäftige dich bitte mal intensiver mit dem Gesetz, bevor du falsche Behauptungen in die Welt setzt.


    Hier mal ein Beispielzitat:

    "Ganz generell sind Online-Händler anfechtungsberechtigt, wenn sie sich bei Eingabe der Warenpreise in das Shop-System vertippen (Urteil des AG Lahr vom 21.12.2004, Az. 5 C 245/04). Allerdings muss der Betroffene nachweisen, dass der Fehler tatsächlich während der Erklärungshandlung – also während der für den Verkauf relevanten Willenserklärung – geschehen ist (Urteil des AG Bremen vom 05.12.2012, Az. 23 C 0317/12), und nicht etwa danach oder davor."


    Quelle: Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?


    Du kannst gerne vor Gericht ziehen, wenn du einen solchen Nachweis haben möchtest. Aber du solltest damit rechnen, dass Thalia vor Gericht einen solchen Nachweis erbringen kann.

    Statt zu flüstern kann man notfalls auch immer 2 Leute in einen Nebenraum gehen lassen. Das ist zwar nicht ganz im Sinne des Spiels, aber entscheidend ist doch, wie die Spieler am meisten Spaß haben.


    Wir spielen jedenfalls in einer festen Runde mit immer denselben 4 Personen zur Zeit alle Fälle nach und nach durch, meist 2-3 Fälle an einem Vorabend zwischen Feierabend und Abend. Das klappt wunderbar, und seit meiner damiligen Übersetzung des Spiels ist auch so viel Zeit vergangen, dass ich prima mitspielen kann, ohne noch Spoiler zu kennen (bis auf 1-2 Ausnahmen).


    Wir dürften inzwischen knapp 50 Fälle geschafft haben. Und vorgestern hatten wir den ersten Fall der Kategorie "teuflisch" auf dem Tisch. Der war tatsächlich schon knackig und dauerte deutlich länger als alle bisherigen Fälle.


    #Witness

    Zitat vom Zollportal, man beachte die fette Hervorhebung.


    "Warenwert: über EUR 150

    Übersteigt der Warenwert EUR 150, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises (also inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei."


    Ich hab aber noch keine Liste darüber gefunden. Und jetzt muss ich den Computer ausmachen.

    Die Buchpreisbindung gilt doch nur für den Letzkäufer, also für uns Kunden im Laden oder eben Online und nicht für die Verkäufe dazwischen, also zwischen Verlag und "Vertrieb".


    Da kann A. ordentlich Druck machen, z.B. verzögerte Auslieferungszeiten, Bücher werden bei A. Online nicht angezeigt oder eben erst auf S.2 etc., um eben die geforderten Rabatte von bis zu 50% zu bekommen. Üblich sind anscheinend um die 20-30%.

    Okay, danke für die Aufklärung. Mir war weiter oben nicht klar, dass du das so gemeint hattest.


    Üblich sind meines Wissens übrigens 40-45%. Allerdings ist hier die Frage, ob man vom Brutto- oder Netto-UVP ausgeht, das rechnet leider nicht jeder einheitlich.

    In D hat sich der Global Player A. als „Vertriebler“ zwischen den Verlagen und dem Einzelhandel geschoben und drückt dort die Preise.

    Aber doch nicht bei Büchern, da gilt noch immer die Preisbindung.


    Ganz allgemein möchte ich noch die Frage in den Raum stellen, ob wirklich A. schuld ist an der Entwickung oder ob nicht die Menschen schuld sind, die bei A. kaufen. (Und natürlich zähle ich mich selbst hier dazu.)

    PowerPlant: Das ist Zufall. Die Starter-Box ist natürlich nicht dafür gemacht worden, dass dort 12 Decks reinpassen, weil ja eigentlich 20 Decks geplant waren. Für alle 20 Decks hätte es dann eine Sammelbox gegeben, analog zur US-Version. Diese Box wurde aber gecancelt, als klar wurde, dass die Verkaufszahlen leider zum Einstellen der Reihe führten.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass das die Einkaufspreise sind, für die Hugendubel selbst einkauft?

    Da liegst du ganz sicher falsch - alleine schon, weil der UVP vom Istanbul Würfelspiel 19,95 und von Azul 39,95 ist, weshalb nicht beide Spiele denselben Einkaufspreis haben können.


    Davon unabhängig versichere ich dir, dass Hugendubel beide Spiele teurer als 6,99 einkauft. ;)

    Das von dir beschriebene Vorgehen hatte ich erwartet, aber sie haben es zumindest nicht konsequent so gehandhabt.

    Spontane These: Eine nicht konsequent aussehende Handhabung könnte evtl. daran liegen, dass die Artikel aus unterschiedlichen Lagern versendet werden und die Bearbeitung dieser Aufträge in diesen Lagern jeweils unterschiedlich weit fortgeschritten war.

    Ich denke, dass dies yzemaze schon rel. deutlich dies so formuliert hat.

    Lies am besten noch mal in Ruhe, was yzemaze geschrieben hat, und dann lies in Ruhe, was MetalPirate geschrieben hat. Du liegst hier gerade falsch. Dies hier ist die DISKUSSION zu Kingdomino, die im Schnäppchen-Thread entstand und dann hierhin verschoben wurde - eben weil sie hier genau an der richtigen Stelle ist.

    Was Part-Time-Game-Geek meint, musst Du ihn schon selber sagen lassen und nicht für andere sprechen.

    Muss ich das? Auch wenn offensichtlich ist, was er meint?


    Ich verstehe die Heftigkeit deiner Reaktion nicht. Weshalb fühlst du dich hier von mir auf den Schlips getreten? Ich hatte das Gefühl, ihr redet aneinander vorbei, und wollte das einfach nur aufklären.

    Für die Ur-Version gab es dann unter Vielspielern auch ein bisschen (meiner Meinung nach etwas überzogene) Kritik, weil man die Nummern der nächsten Plättchen schon sehen konnte.

    Die nächsten Nummern sehen? Da war doch damals ein Beutel dabei, aus dem man die Plättchen ziehen konnte!? Die Kritik war meines Wissens eher, dass der Beutel etwas klein war. Und das war der Anlass, das noch mal zu überarbeiten und statt des Beutels nun diesen Turm zu nutzen.