Wobei es hier noch eine Einschränkung gibt. Wenn der Verkäufer einen Mindestbetrag hinterlegt hat und dieser durch die Gebote noch nicht überschritten wurde, kann er ebenfalls jederzeit das Angebot zurückziehen.
Nutzt das denn überhaupt jemand? Ist ja immerhin gebührenpflichtig ...
Und sieht der Bieter, wenn sein Gebot nicht ausreicht für den Mindestpreis, sodass er selbst erhöhen kann?