Beiträge von PeHa im Thema „Kleinanzeigen.de: Unseriöse Angebote und Betrugsmaschen“

    Ich freue mich über die Aufklärung. Interessant, wie man den Begriff in Bayern, bzw. im Sinne des bayrischen PAG verwendet. Das Zitat lässt allerdings vermuten, dass es sich um eine regionale Besonderheit historischen Ursprungs handelt. Mich würde zwar interessieren, ob es eine vergleichbare Verwendung auch in anderen Bundesländern gibt, aber das recherchiere ich dann mal besser außerhalb des Forums. ;)

    staatliche behörde" gibt's eigentlich auch unstaatliche behörden ?

    Es wird zwischen staatlichen und nicht staatlichen (kommunalen) Behörden unterschieden, das sind dann die Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke.

    Ich habe den Ausdruck "nicht staatliche (kommunale) Behörde" gelesen. Der Ausdruck harmoniert nicht mit meinem staatsrechtlichen Verständnis.
    Unter einer Behörde verstehe ist grundsätzlich eine Organisationseinheit, die öffentliche (staatliche) Aufgaben wahrnimmt. Man kann die Behörden wie oben beschrieben differenzieren, ob es sich um Behörden des Bundes, des Landes oder der Kommunen handelt. Entsprechend dem Förderalismusgedanken sind alle genannten Ebenen Bestandteil des deutschen Staates. Kann es sein, dass hier statt "staatliche Behörde" der Begriff "Bundesbehörde" gemeint war?