Beiträge von Ortenauerin im Thema „Kleinanzeigen.de: Unseriöse Angebote und Betrugsmaschen“

    Jetzt mal ehrlich - wenn ich sehe dass einer seit 2 Monaten angemeldet ist, keinerlei Bewertungen hat - warum sollte ich so jemandem vertrauen? Auf der Gegenseite bin ich - seit 12 Jahren angemeldet, über 500 Anzeigen gehabt und beste Bewertungen? Da kann ich mir schon erlauben es so zu handhaben. Und wenn man sieht wieviele hier auf andere "reinfallen" scheint ja meine Strategie nicht ganz so falsch zu sein ;)

    Ich hab nicht gesagt, dass du irgendwas anders machen sollst, nur den Beitrag von Thygra erklärt.

    Wie ich das finde steht wieder auf einem anderen Blatt.

    Ich verkaufe nur ohne Käuferschutz - und kaufe im Normalfall auch ohne Käuferschutz (Ausnahme bspw. bei der Kleinanzeigen-Aktion mit kostenlosem Versand). Wenn ich ein schlechtes Bauchgefühl habe, nehme ich von dem Kauf einfach Abstand und gut ist.

    Darf per se aber jeder halten wie er will.


    P.S.: nur im inhaltlich noch auf deinen Beitrag einzugehen: Betrüger hacken oftmals die Accounts langjähriger Kleinanzeigen-Nutzer, gerade weil das natürlich sehr vertrauenserweckend aussieht, wenn der Verkäufer seit x Jahren dabei ist und viele gute Bewertungen hat. Sich darauf zu verlassen ist also Unfug. Und natürlich weißt du als Verkäufer, dass du nicht betrügen willst, deswegen braucht man deiner Ansicht nach, wenn man von dir kauft, keinen Käuferschutz. Das Argument kann aber jeder, der ordnungsgemäß und fair verkauft, bringen. Damit läuft das auch ins Leere.

    Würde jeder User so agieren, kämen quasi keine Deals mehr zustande, weil es zwischen Käufer und Verkäufer keine Schnittmengen gäbe ...

    Kann ich so nicht bestätigen. Dass kein Deal zustande kommt ist bei mir eher die Ausnahme.

    Ja eben gerade weil andere dir nicht das Misstrauen entgegenbringen, das du anderen entgegenbringst.

    Mathematisch hat Thygra völlig Recht: würde es jeder so handhaben wie du, kämen keine Käufe mehr zustande.

    Ja da kenne ich mich zufällig aus, insbesondere auch mit dem Einsatz bzw. der Verwendung elektronischer Beweismittel.

    Dafür scheinst Du aber ne sehr realitätsfremde Vorstellung von richterlicher Beweiswürdigung zu haben... was das jetzt mit "elektronischen Beweismitteln" zu tun haben soll, wäre die nächste Frage, denn Fotos/Videos sind Augenscheins- und Zeugen sind Zeugenbeweis.

    Verstehe auch nicht, woher die Behauptung kommt, man werde "bei 40 EUR so oder so abgezockt" oder "da strebt man kein Gerichtsverfahren an". Darum geht es doch gar nicht und ich habe das auch nicht gesagt, sondern dass man sich noch so absurde Sachverhalte ausdenken kann, das aber nichts damit zu tun hat, wie das in der Realität läuft.

    Aussage 1: "man wir bei 40 Euro so oder so abgezockt"

    Weiß jetzt nicht, wo du das rausgelesen hast? Nach meinem Verständnis hat das hier niemand behauptet.


    Aussage 2: "da strebt man kein Gerichtsverfahren an" hat nichts damit zu tun, wie es in der Realität läuft

    Naja ehrlich gesagt schon. Wie viele Betrugsfälle dieser Größenordnung gibt es pro Jahr in Deutschland? Und wie viele davon landen als Zivilverfahren (!! Nicht Strafverfahren) vor Gericht? Die meisten, die ich kenne, schreiben sowas als Lehrgeld ab - wie gesagt inklusive mir selbst.

    Natürlich wäre das bei 4.000 Euro was anderes, aber wo genau da die Grenze liegt könnte ich persönlich dir jetzt nicht spontan sagen.

    Und wie sollen die Fotos Videos etc. beweisen, was tatsächlich versandt wurde?

    Hast Du schon mal ein Gerichtsverfahren erlebt?

    da müsste man aber schon ein ungeschnittenes Video von ins Paket legen, verschließen, transportieren und in Packstation einlegen machen, um einen Nachweis zu haben.


    Betrachten wir es mal realistisch: Wenn ich, egal ob als Käufer oder Verkäufer, gescammt werde bei einem Kaufpreis von 40 Euro, dann werde ich kein Zivilverfahren anstrengen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Ich hab damals Anzeige erstattet und das Geld abgeschrieben.

    Daher ist es für mich ziemlich irrelevant, ob ich theoretisch Recht bekäme.

    Der Käufer kann halt behaupten im Paket sei nicht das Richtige drin gewesen und das Geld wird dann nicht ausbezahlt.

    Der private Verkäufer kann dann durch Fotos, Videos oder Zeugen den Inhalt und das Absenden des Pakets beweisen und würde vor Gericht Recht bekommen, auch wenn PayPal das Geld wieder zurückgebucht hat. PayPal ist nicht die letzte Instanz bei einem Streitfall.

    Das macht halt aber keiner. Oder klagst du wegen 40 Euro?

    Man kann ja sonst den Kleinanzeigen-Käuferschutz nehmen...

    Dann kannst du aber nicht mit PayPal zahlen sondern musst das integrierte Bezahlsystem nutzen....bisher hab ich noch keinen Benutzer gefunden, der das nutzen wollte.

    Ich hab das als Käufer schon im Rahmen der "kostenloser Versand"-Aktion genutzt und kann nichts Negatives darüber berichten. Ob es da Betrugsmasche gibt, weiß ich aber nicht.

    Was haltet Ihr von folgender Anzeige? Eigentlich hatte ich von dem Anbieter eine Zusage über 45€ inklusive Versand erhalten. Eine Zahlung per PayPal war gewünscht aber nur Freunde und Familie, obwohl ich den Anbieter-Anteil mit übernehmen würde.


    https://www.kleinanzeigen.de/s…s&utm_content=app_android

    Ich kann den Preis nicht beurteilen, aber allgemein zum Thema PayPal Freunde:

    Ich finde es durchaus nachvollziehbar, nur diese Version der Zahlung anzubieten. Wie wäre es, wenn du die Verkäuferin bitten würdest, dir ein Foto des Spiels mit einem Zettel mit deinem Namen zu senden? Dann hättest du einen ziemlich sicheren Nachweis, dass sie das Spiel tatsächlich hat.

    Mir persönlich würde das reichen, ich hab auch schon per PayPal Freunde ohne weiteren Nachweis gekauft, aber das kommt immer auf das Gefühl und die persönlichen Vorlieben an.