Kann ich so nicht bestätigen. Dass kein Deal zustande kommt ist bei mir eher die Ausnahme.
Lies meinen obigen Beitrag noch mal, du hast ihn offenbar nicht verstanden. ...
Kann ich so nicht bestätigen. Dass kein Deal zustande kommt ist bei mir eher die Ausnahme.
Lies meinen obigen Beitrag noch mal, du hast ihn offenbar nicht verstanden. ...
Ich handhabe das so - als Verkäufer aktzeptiere ich ausschließlich Abholung, Banküberweisung oder Paypal Friends. Als Käufer Direkt kaufen oder Paypal.
Würde jeder User so agieren, kämen quasi keine Deals mehr zustande, weil es zwischen Käufer und Verkäufer keine Schnittmengen gäbe ...
Das Posten von betrügerischen Angeboten hier ist ja durchaus sinnvoll und erwünscht. Aber man kann doch trotzdem immer noch 1-2 Zeilen dazuschreiben mit einer kurzen Erklärung, weshalb man ein Angebot für betrügerisch erachtet. Wenn einem das Wohl der anderen Forenuser wirklich am Herzen liegt, sollte es daran nicht scheitern.
d82 Einigen wir uns darauf, dass ich die ursprüngliche Frage dann offenbar anders verstanden habe als du.
Sorry, da kann ich nicht mehr folgen. Nichts hindert den Empfänger daran, den Erhalt der Ware nicht zu bestätigen, wenn er sie bekommen hat. Und für genau diesen Fall wird das Geld nach 14 Tagen freigegeben. Ein mögliches Problem der Ware war nicht Bestandteil der Frage, die ich beantwortet hatte.
Ist aber auch egal, natürlich ist die Ergänzung von thooomas ein sinnvoller Beitrag und meine Antwort darauf war eher humorvoll gemeint gewesen, siehe Smiley. Insofern dieses Fass bitte wieder schließen.
Du hast den Fall vergessen, dass der Käufer innerhalb von 14 Tagen den Button „Ich habe ein Problem“ anklickt. In diesem Fall wird das Geld nicht automatisch nach 14 Tagen freigegeben.
Nein, ich habe den Fall nicht vergessen. Dieser Fall war nicht Bestandteil der beiden Fragen, die ich beantwortet hatte.
Okay, und das bestätigt der Käufer wie genau? Und was hindert ihn daran, es nicht zu bestätigen auch wenn er das Paket bekommen hat? Ich habe mich mit dem System noch nicht auseinandergesetzt...
Der Käufer hat einen Button für die Bestätigung, dass er die Sendung erhalten hat. Betätigt er diesen, wird das Geld sofort zur Auszahlung freigegeben. Betätigt er den Button nicht, wird das Geld nach 14 Tagen automatisch freigegeben.
Ich finde grundsätzlich alles auffällig, was innerhalb von 30 Minuten nach Einstellen reinkommt. Da ist die Chance auf einen Bot doch offenbar am größten ...
Manche Stellen sich ja über Kleinanzeigen nen Alarm zu einem bestimmten Suchbegriff ein und bekommen dann eine Mail.
Daher können die dann auch schnell anfragen.
Das ist mir schon klar. Ich schrieb ja auch nicht, dass ich alle schnellen Anfragen betrügerisch finde, sondern dass ich sie auffällig finde, und zwar im eigentlichen Sinne des Wortes "auffällig". Das heißt für mich, dass ich auf jeden Fall etwas genauere hinschaue als bei einer Anfrage, die erst ein paar Tage später kommt.
Ich finde grundsätzlich alles auffällig, was innerhalb von 30 Minuten nach Einstellen reinkommt. Da ist die Chance auf einen Bot doch offenbar am größten ...
Immer wieder spannend, wenn das im Urlaub passiert
Dann ist es natürlich weniger einfach, aber Ausnahmen findet man immer.
Merkwürdig, wenn eine Kreditkarte gesperrt wird, muss man doch den Online-Account zu dem Konto nicht sperren!? Denn wer über die Kartendaten verfügt, verfügt doch nicht automatisch auch über den Online-Zugang!?
Als ich letztes Jahr eine neue Kreditkarte erhielt, war jedenfalls mein Online-Zugang nicht betroffen und Kontoauszüge blieben für mich zugänglich. Und dass man die Daten der Karte dann bei einigen Accounts neu hinterlegen muss, ist zwar einerseits ärgerlich, aber andererseits immer noch überschaubar im Verhältnis zur Sicherheit, die es bietet.
Wenn eine Kreditkarte im Verdacht eines Missbrauchs steht, finde ich es eigentlich ziemlich sinnvoll, die Karte komplett zu sperren und nicht nur einen Teil der Funktionen. Man erhält innerhalb ca. einer Woche eine neue Karte und fertig.
Du richtest Dir ne Wegwerfadresse ein und addest sie in Deinem Paypalaccount.
Kann man mehrere Mail-Adressen im selben PayPal-Account nutzen?
Ich finde, auch die letzten Beiträge gehören noch zum Kern des Themas, denn es geht ja um das Aufdecken möglicher Betrugsmaschen.
Ich frage mich aktuell eh warum man Kleinanzeigen weiterhin als Verkäufer nutzen möchte, jetzt wo Ebay für private Verkäufer keine Gebühren mehr verlangt.
Spontane Ideen dazu:
1) Bei Artikeln, die nur durch Abholung verkauft werden (zum Beispiel Möbel), habe ich bei KA besser Erfahrungen als bei Ebay gemacht. Ich glaube, man kann dort besser den Standort filtern.
2) Das Aufteilen mehrerer Verkäufe auf unterschiedliche Plattformen kann vermeiden, dass die Verkäufe von der Plattform ans Finanzamt gemeldet werden (was bei mehr als 30 Aktionen oder mehr als 2000 Euro Umsatz geschehen könnte).
Es gibt eine Menge Berufe, in denen man an Feiertagen arbeiten muss. Außer in der Pflege zum Beispiel in der Gastronomie oder Personenbeförderung u. v. m.
Von Kleinanzeigen weglocken wollen im Normalfall Betrüger, vereinzelt sicherlich auch normale Menschen. Aber die scheiden dann halt im Zweifel aus der Käufergruppe aus.
Das finde ich jetzt übertrieben. Es ist generell nicht ungewöhnlich, dass jemand zum Verhandeln gerne telefonieren möchte. Es gibt eine Menge Menschen, die ungern viel schreiben. Da muss man nicht immer gleich von einem Betrug ausgehen.
Unabhängig davon würde ich selbst keine unbekannte Handynummer anrufen, da man dabei meines Wissens in irgendwelchen Kostenfallen landen kann. Ich hätte aber weniger Probleme damit, eine Festnetznummer anzurufen oder meine eigene Nummer rauszugeben (die sowieso im Internet steht).
Ich habe eine Anfrage bei Ebay Kleinanzeigen bekommen, mit Hinweis der Person, dass sie erst später Zeit für die weitere Verkaufsverhandlung habe. Später habe ich dann eine Handynummer bekommen und sollte da anrufen. Der Account ist schon älter, Top bewertet und es handelt sich um relativ günstige Spiele. Findet ihr das auch komisch? Die zwei noch nötigen Sätze kann man doch auch ganz gut schreiben!?
Ich würde antworten, dass ich die Verhandlung lieber über das Nachrichtensystem führen möchte.
Ich nehme dir nicht ab, dass du bei jedem Spiel mit einem (nicht verwandten) Zeugen den Inhalt kontrollierst und verpackst und gemeinsam mit ihm zur Post gehst.
An welcher Stelle genau soll ich das deiner Meinung nach behauptet haben?
Vielleicht solltest du einfach mal weniger oberflächlich lesen und zudem den Kontext nicht außer acht lassen!?
Der Zeuge wird nicht bezeugen können, dass das Spiel vollständig ist.
Wenn man die Vollständigkeit mit dem Zeugen gemeinsam geprüft hat, geht das durchaus.
Dann schickt er sein eigenes heruntergekommenes Spiel zurück oder legt einfach einen Stein rein.
Ganz so einfach ist es nicht. Auch das könnte man klären, indem man das Paket nur im Beisein eines Zeugen öffnet.
Man braucht doch aber keine Wohnanschrift für eine Überweisung, zumindest nicht innerhalb der EU.
Wobei es hier noch eine Einschränkung gibt. Wenn der Verkäufer einen Mindestbetrag hinterlegt hat und dieser durch die Gebote noch nicht überschritten wurde, kann er ebenfalls jederzeit das Angebot zurückziehen.
Nutzt das denn überhaupt jemand? Ist ja immerhin gebührenpflichtig ...
Und sieht der Bieter, wenn sein Gebot nicht ausreicht für den Mindestpreis, sodass er selbst erhöhen kann?
Ebay gibt eine Auswahl vor:
Wunsch des Käufers
Artikel verloren/defekt
Probleme mit Adresse des Käufers
Punkt 1 fällt schon mal weg, denn es ging ja darum, als Verkäufer zurückziehen zu können. Das geht natürlich nur, wenn der Artikel verloren/defekt ist oder wenn man in seltenen Fällen einen Irrtum glaubhaft machen kann, aber das ist ja die berühmte Ausnahme von der Regel.
Generell ist schon nach der Abgabe des ersten Gebots ein Kaufvertrag zustandegekommen, welcher nur noch aufgeschoben wird bis zum Ende der Auktion und lediglich durch einen anderen Kaufvertrag (durch ein höheres Gebot) wieder erlischt. Als Verkäufer kommt man dann im Normalfall nicht mehr raus aus dem Vertrag.
Ausserdem glaube ich dass man bei EBay auch als VERKÄUFER nochmal zurück ziehen kann...werden halt nur gebühren fällig.
Zurückziehen? Bei einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag? Wie und mit welcher Begründung sollte das gehen?