Beiträge von thomasd87 im Thema „Kleinanzeigen.de: Unseriöse Angebote und Betrugsmaschen“

    Das ist rechtlich unsinn. Es werden nicht selten Bestellungen im Internet auf Grund falscher Preisdaten als Irrturm deklariert und anschließend storniert.

    Sicher??

    7000-Euro-Sofa für 700 Euro – Ebay-Vertipper zählt nicht als Ausrede

    Also ich schätze bei Online-Shops haben die auch entsprechende vernüftige AGB's, das solche Preis-Irrtümer storniert werden können.

    Als Privatperson könnte das anders aussehen.

    Ahhh. Danke für die Erleuchtung. Also war die Transaktion nicht bindend, da ich diese innerhalb von 48 Stunden nach der Bezahlung nicht bestätigt habe.

    Kann man das irgendwo nachlesen? Hast du mal eine Quelle dafür? Danke schon mal. :)

    Das ist nicht ganz korrekt. Dazu muss ich beim Zeitpunkt der Veröffentlich ein Bewusstsein und Wissen über diese neue Option gehabt haben.

    Ich kannte diese Option vorher nicht. Ein "Pech, es stand so in den aktualisierten AGB's" reicht nicht aus.

    Der Verkauf war ein Irrturm und eine Willenserklärung wurde nicht abgegeben. Ganz egal, ob das automatisch durch die neue Option gegeben ist.

    So sehe ich das. Anders wäre es, wenn ich bewusst die Option aktiv gelassen hätte.

    Nicht ganz korrekt. Deine Willenserklärung wurde schon abgegeben. Diese kannst du dann evtl. aufgrund Irrtums anfechten.

    Das sehe ich anders, aber ich bin auch kein Anwalt :D

    Egal, meinetwegen wurde die Willenserklärung durch die sofort-kaufen-Funktion abgegeben, aber im Nachinhein nichtig da es ein Irrturm war.

    Den Irrturm hat man an der fehlende Einigung im Chat-Fenster nachlesen können.

    Das ist rechtlich unsinn. Es werden nicht selten Bestellungen im Internet auf Grund falscher Preisdaten als Irrturm deklariert und anschließend storniert.

    Ein Verkauf ist keine Einbahnstraße, sondern ist eben auch anfechtbar. Selbstverständlich kann man im Anschluss sagen: Mir war die neue Option nicht bewusst. Sry, aber meine Willenserklärung wurde nicht abgegeben. Der Verkauf ist nichtig aufgrund des Irrtums.

    Ich verstehe nicht so ganz was das sollte. Es kam ganz klar zu keiner Einigung :D

    Doch kam es, wenn er die Sofort-Kaufen-Option genutzt hat.

    Es liegt ganz allein bei dir, bei jedem Angebot diese Option explizit auszuschließen. Machst du das nicht, willigst du automatisch ein den Artikel zum angegebenen Preis an denjenigen zu verkaufen, der zuerst auf den Button klickt.

    Die Freiheit zu sagen, "ich verkaufe nicht, weil mir dein Schreibstil nicht passt" hast du nicht mehr.

    Das ist nicht ganz korrekt. Dazu muss ich beim Zeitpunkt der Veröffentlich ein Bewusstsein und Wissen über diese neue Option gehabt haben.

    Ich kannte diese Option vorher nicht. Ein "Pech, es stand so in den aktualisierten AGB's" reicht nicht aus.

    Der Verkauf war ein Irrturm und eine Willenserklärung wurde nicht abgegeben. Ganz egal, ob das automatisch durch die neue Option gegeben ist.

    So sehe ich das. Anders wäre es, wenn ich bewusst die Option aktiv gelassen hätte.

    Anfang des Jahres wollte ich ein Spiel auf Kleinanzeigen verkaufen und hatte auch prompt einen Interessenten der den Preis drücken wollte.

    Nachdem ich sein Angebot abgelehnt hatte und sagte das der Preis super ist und er es nirgendswo günstiger bekäme war das Gespräch beendet.

    Dann zwei oder drei Tage später wurde angeblich die sofort-Kaufen-Funktion von Kleinanzeigen von ihm verwendet und nach etwa 15 Tage bekam ich eine E-Mail vom Zahlungsdienstleister mit der Bitte die Ware zu liefern. Hab natürlich gesagt das es zu keinem Kaufvertrag gekommen ist und ein Screenshot des Dialogs angehangen.


    Ich verstehe nicht so ganz was das sollte. Es kam ganz klar zu keiner Einigung :D