Beiträge von IamSalvation im Thema „Kleinanzeigen.de: Unseriöse Angebote und Betrugsmaschen“

    und da wurde schon drauf geboten

    Kann man eine bei Ebay laufende Auktion, auf die schon geboten wurde, nicht mehr stornieren? :/

    Kann man aber es verstößt gegen die AGB. Du kannst als Grund nur angeben das der Artikel beschädigt wurde oder gestohlen wurde beim Abbruch und das sind auch die einzigen Gründe wegen denen es ok ist laut AGB.

    Auch ein Gebot einer noch laufenden Aktion ist schon ein Kaufvertrag, deswegen steht soweit ich weiß auch in den AGB bei eBay drin das Artikel in Auktionen nicht gleichzeitig auf anderen Plattformen angeboten werden dürfen.

    Fing es. Hab in der Zeit als es ncoh eBay Kleinanzeigen hieß bei eBay gearbeitet - auch da gehörte es schon nicht mehr zu eBay aber am Support Telefon waren ca. 40% Kleinanzeigen Kunden die total verzweifelt waren weil ihr Konto gehackt wurde und sie absolut nichts dagegen machen konnten weil Kleinanzeigen keinen telefonischen Kundenservice hat und bei E Mails nur eine Bot Antwort kommt das sie sich in ein paar Wochen melden.

    Einfach nur versicherten Versand anbieten? Und bei Sachen wo es sich nciht lohnt 4-5€ fürs Paket zu zahlen... lohnt sich der Aufwand die zu verkaufen?

    Beim Spiele Verkaufen stelle ich meist mehrere gleichzeitig ein und weise im Text darauf hin das ich zusammen versenden kann um Versandkosten zu sparen, so geht es auch für 1€ Spiele noch. Und im Endeffekt ist es halt Problem des Käufers, wenn ihm der Versand zu hoch ist muss er ja nicht bieten.


    Also ja: Unversichert würde ich auf eBay gar nix verkaufen weil man eben einfach Null Nachweise hat wenn der Käufer sagt das es nicht angekommen ist.

    In so einem Fall würde ich dir zu 100% empfehlen den Kauf abzubrechen und einfach eine neue Anzeige zu machen ,kannst dem Käufer ja den Link dazu direkt schicken bzw. das mit ihm so absprechen.

    Wenn du nicht an die Adresse schickst die hinterlegt ist bekommt der Käufer bei jedem Käuferschutzfall recht wenn er einfach sagt hab ich nie bekommen. Einfach weil dein Tracking ja zeigt das du nicht an diese Adresse geschickt hast. Das gilt übrigens auch für persönliches Vorbeibringen. Ich weiß nciht wie das auf Kleinanzeigen geregelt ist aber auf eBay gibt es fürs abholen solche QR Codes mit der du dir die Übergabe der Ware bestätigen lassen kannst. Auf jeden Fall würde ich nicht anders liefern als es in der ursprünglichen Transaktion im System registriert wurde.

    Agiert Ebay genauso wie Paypal. Sprich der Käufer wird meist bevorzugt und der Rückversand der Ware wird nicht geprüft?

    Ebay prüft auf jeden Fall das Tracking. Das Geld wird festgehalten bis die Anfrage geklärt ist.

    Im Zweifel kann das für dich als VK bedeuten das du ein paar Wochen nicht an das Geld kommst.

    Wenn der Käufer aber nicht innerhalb der Frist die Rücksendung vornimmt kriegt er auch sein Geld nicht zurück und du bekommst es ausgezahlt.

    Schön ist das natürlcih auch nicht, aber auf jeden Fall kein total Ausfall.

    wogegen du auch nicht geschützt bist ist das der Käufer einfach was falsches zurück schickt - bzw. wird es dann noch mehr hin und her mit dem Kundenservice das du dein Geld bekommst.

    Mit Paketverfolgung sollte das aber nicht möglich sein, man kann ja beweisen, dass das Paket zugestellt wurde. Zumindest PayPal wird das Geld dann freigeben... Der Käufer bekommt ja nicht einfach die Kohle zurück wenn man sagt: "Hab nix bekommen."

    Wenn der Käufer dann behauptet, dass der Inhalt beschädigt, unvollständig oder nicht dem Zustand entspricht, in dem du ihn verkauft hast, dann stehst du am Ende genauso mit heruntergelassenen Hosen da.

    Wenn er das behauptet verlangt PP im Normalfall eine Rücksendung der Ware. Das wird nur nicht verlangt wenn man sagt ist nicht angekommen, weil dann ja nix zum zurückschicken da ist.