Beiträge von bentastik im Thema „Kleinanzeigen.de: Unseriöse Angebote und Betrugsmaschen“

    Wo lebst du eigentlich? Natürlich muss das zurücküberwiesen werden.

    Gibt es den Satz auch in höflich?

    Oder inhaltlich relevant?

    Der verlinkte Artikel befasst sich ausschließlich mit fehlerhaften Überweisungen, eine solche liegt bei einem Dreiecksbetrug aber gar nicht vor.


    Öffentliche Warnungen zum Dreiecksbetrug sprechen ebenfalls davon, dass kein Zweifel darüber besteht, dass das Geld zurücküberwiesen werden muss, wie auch bei unbeabsichtigten Überweisungen fällt das unter "ungerechtfertigte Bereicherung":


    Zitat

    Rechtliche Lage: Herr A. muß das ihm zu Unrecht überwiesene Geld komplett zurück zahlen, da lässt das Gesetz keine Fragen offen. Ansonsten würde es sich um eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung handeln und Herr A. sich selbst strafbar machen. Herr C. erhält folglich sein Geld zurück.


    https://koeln.polizei.nrw/arti…ei-perfider-betrugsmasche