Mh, habe bisher nie "Direkt-Kaufen" genutzt, aber mit dem Absenden der Anzeige akzeptierst Du die Nutzungsbedingungen von KA.
Wenn Deine Anzeige diese Option dann hergab, so hört es sich für mich erstmal so an, als ob alles richtig läuft...Du jedoch Deinen Teil des Geschäftes noch nicht erfüllt hast.
Das ist rechtlich unsinn. Es werden nicht selten Bestellungen im Internet auf Grund falscher Preisdaten als Irrturm deklariert und anschließend storniert.
Ein Verkauf ist keine Einbahnstraße, sondern ist eben auch anfechtbar. Selbstverständlich kann man im Anschluss sagen: Mir war die neue Option nicht bewusst. Sry, aber meine Willenserklärung wurde nicht abgegeben. Der Verkauf ist nichtig aufgrund des Irrtums.
Deine Willenserklärung hast Du doch mit der Nutzung von KA und dem Absenden der Anzeige (= dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen von KA) zum Ausdruck gebracht.
Einen Irrtum kann es geben, klar, aber Du hast dem Interessenten doch in der Kommunikation selbst mitgeteilt: "...sagte das der Preis super ist und er es nirgendswo günstiger bekäme...". Da sehe ich jetzt - aus der Ferne und nur mit diesen bruchstückhaften Infos - nicht wirklich Deinen Irrtum.
Edit: Hat sich erledigt durch zwischenzeitliche Beiträge.