SOXmas Weihnachtsüberraschung in der Spiele-Offensive

  • Aber das gleiche Prinzip. Wer nicht mit einer Enttäuschung leben kann, sollte hier halt einfach nicht kaufen, basta. Danach reklamieren finde ich völlig daneben

    Nein. Beim Wichteln kaufst du nichts für dich selber.


    edit: Abgesehen davon: Wenn das gewichtelte im Internet bestellt wurde, kann es sehrwohl vom Käufer innerhalb der Frist zurückgegeben werden :)

    Boulevardzeitungen, Magazine und diverse Webseiten holen nicht umsonst jedes Jahr die gleichen Artikel raus, wo es um den Umtausch von Weihnachtsgeschenken geht :D

    5 Mal editiert, zuletzt von krakos ()

  • Niemand, der das Gefühl hat, hier möchte ein Händler nur "seinen Kram loswerden", wird zum Kauf gezwungen. Die Teilnahmebedingungen sind - ob juristisch haltbar oder nicht - transparent erläutert. Wer eine Box kauft und die zurückschickt sollte sich bitte nicht auf die (fehlende) "Moral des Händlers" berufen.

    Du klingst wie Amazon und andere Händler, denen das Widerrufsrecht ein Dorn im Auge ist und durch Tricks versuchen, den Kunden am Widerruf zu hindern. Zum Beispiel, in dem auf die Moral des Kunden gezielt wird ;)

    Nein, es ist (moralisch!) etwas völlig anderes, ob man eine gewöhnliche Ware kauft oder eben explizit ein Überraschungspaket zu den genannten Bedingungen. "Tricks" sehe ich hier von Seiten der SO nicht. Wobei ich das nur so sehe, weil bei der SO eben wie schon gesagt transparent genau erläutert ist, was sich in den Paketen befinden kann. Bei den zwielichtigen Resale-Händlern, die mit "1000-Euro-Retoure-Boxen für 150 Euro" werben, kann ich das nicht beurteilen...

  • Du klingst wie Amazon und andere Händler, denen das Widerrufsrecht ein Dorn im Auge ist und durch Tricks versuchen, den Kunden am Widerruf zu hindern. Zum Beispiel, in dem auf die Moral des Kunden gezielt wird ;)

    Nein, es ist (moralisch!) etwas völlig anderes, ob man eine gewöhnliche Ware kauft oder eben explizit ein Überraschungspaket zu den genannten Bedingungen. "Tricks" sehe ich hier von Seiten der SO nicht. Wobei ich das nur so sehe, weil bei der SO eben wie schon gesagt transparent genau erläutert ist, was sich in den Paketen befinden kann. Bei den zwielichtigen Resale-Händlern, die mit "1000-Euro-Retoure-Boxen für 150 Euro" werben, kann ich das nicht beurteilen...

    Das Tricks bezog sich auf andere und dich ;) Wie gesagt, das abzielen auf die Moral des Kunden ist einer dieser. So wie du es schreibst :) Denn am Kauf ändert es nichts.

    Transparent ist es nicht, was man ja auch an diversen Posts hier sieht. Welche Spiele möglichen wären, ist nämlich nicht wirklich bekannt. Transpartent wäre eine Auflistung der möglichen Spiele.


    Und ein "Der Kunde weiß doch, dass die Bedingung 'kein Widerruf möglich' gilt", ist halt nonsens - aber ein beliebtes Argument von Händlern. (kommt auch immer wieder beim Thema AGB vor).


    edit: Man muss übrigens kein "zwichtlichter Resale-Händler" sein, um Tricks zu nutzen. Tricks, um den Kunden zu bestimmten Handlungen zu bewegen, werden von nahezu allen Unternehmen angewand. Manche Tricks sind halt schmutziger als andere ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von krakos ()

  • Kann man beim Wichteln auch umtauschen, wenn es nicht gefällt? Mir stellt sich die Frage nicht. Wer ein Überraschungspaket kauft weiß worauf er sich einlässt

    Das ist ein Unterschied. Beim Wichteln hast du ein gleichgeordnetes Verhältnis.


    Der Verbraucherschutz aber regelt das Verhältnis von Unternehmen sprich Kaufleuten zu Konsumenten. Es herrscht eine Informationsasymetrie über die Güte der Ware vor, und im Fernabsatz sogar noch mehr. Daher, um diese Informationsasymetrie zu beheben und den schwächeren zu schützen gewährt der Gesetzgeber im B2C (business to consumer) Verhältnis im Fernabsatz den Widerruf. Dem Kaufmann wird zugemutet, dass er aufgrund seiner Erfahrung das Risiko (der Rücksendung) überblicken und (auf die Masse) Umlegen/Einpreisen kann.


    Das ist aber genau wie bei krakos nur eine SACHLICHE Anaylse. Ich bin kein Jurist, ich bin Ökonom, aber ca die Hälfte des Studiums beinhaltet auch natürlich gerade Wirtschaftsrechtliche Fragestellungen.


    So, das wie gesagt, die rein anaylsitsche Darstellung. meine Persönliche MEINUNG Dazu hab ich auch schon geschrieben: Wenn ich so eine Überraschungsaktion mitmache, würde ich das nie zurück senden. Dann hab ich halt im Zweifel Lehrgeld bezahlt.


    Aber das kann jeder machen wie er will, das RECHT (im juristischen Sinne) hat jeder dazu (meinem Verständnis nach).

    6 Mal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Transparent ist es nicht, was man ja auch an diversen Posts hier sieht. Welche Spiele möglichen wären, ist nämlich nicht wirklich bekannt. Transpartent wäre eine Auflistung der möglichen Spiele.

    Aber eine solche Auflistung würde IMHO der Idee der Sache widersprechen, sich ein Überraschungsgeschenk liefern zu lassen.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Ich muss sagen ich finde es immer problematisch wenn ein Händler so tut, als wenn er das Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen hätte. Das sieht man ja auch vergleichbar bei Vermietern, die bewusst unwirksame Klauseln in die Verträge einbauen. Das ist es was mich an der Sache stört.


    Die Aktion an sich finde ich gut, ich lasse mich gerne überraschen und entdecke neue Spiele.

  • Natürlich ist es transparent: Es ist ein Spiel, dass nach dem 1.12.2022 erschienen ist und eine UVP von mindestens 45 Euro hat. Damit kannst Du Dir - wenn Du Dir die Mühe machst - eine genaue Aufstellung der Spiele erstellen, die in Frage kommen. Ob dann jedes einzelne davon auch in der Verlosung ist? Keine Ahnung. Aber Du kannst alle, die nicht in Frage kommen, ausschließen. Und über den zusätzlichen Hinweis (UVP im Schnitt XY Euro) - was allerdings für einen einzelnen Kunden/eine einzelne Kundin nicht überprüfbar ist - sollte zudem gewährleistet sein, dass eben nicht 1700 mal Spiel XYZ im Topf ist.
    Ich fände es im Übrigen unseriöser, wenn die SO genau die Spiele angeben würde, die im Topf sind. Das ist so das Niveau der "zwielichtigen Händler", in die Werbung reinzuschreiben, dass auch eine PS5 dabei sein kann. Und vielleicht gibt es die dann auf 1000 Pakete auch einmal, aber in 999 Fällen werden damit falsche Erwartungshaltungen getriggert.
    Dass Händler Geld verdienen möchten und auch müssen, steht außer Frage. Und dass hier immer von einigen gemeckert wird, vermutlich auch noch, wenn Spiele verschenkt werden, überrascht mich auch nicht.
    Aber (tldr;) es soll doch bitte niemand ernsthaft glauben, sich moralisch (!) im Recht zu befinden, wenn er/sie sich an der Aktion beteiligt und sich dann bei Nicht-Gefallen aufs Widerrufsrecht bezieht, nur weil das BGB es entsprechend hergibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Bavarred ()

  • Ich muss sagen ich finde es immer problematisch wenn ein Händler so tut, als wenn er das Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen hätte. Das sieht man ja auch vergleichbar bei Vermietern, die bewusst unwirksame Klauseln in die Verträge einbauen. Das ist es was mich an der Sache stört.

    Kann ich nachvollziehen. Sieh es doch andersrum: Der Händler macht das Angebot "Wenn du vorab auf die Rückgabe verzichtest, räume ich dir die Chance auf ein tolles Schnäppchen, mindestens aber eine nette Überraschung". Unabhängig davon, ob das rechtlich überhaupt möglich (vermutlich nicht) ist, finde ich das ein faires Angebot.

    Ich würde vermuten, dass die Diskussion, die wir hier führen gar nicht so wirklich im Sinne das Widerrufsrechts ist (ohne hier "Missbrauch!" zu schreien). Es ist halt ein Fall, der von der Gesetzgebung und deren Präzision nicht gut abgedeckt werden kann - ist in anderen Bereichen wie etwa dem Steuerrecht ja nix neues. Ob man von solchen Lücken, die eine (unfaire?) Anwendung möglich machen Gebrauch macht, ist dann sicher eine andere Frage. Dazu habe ich meine Meinung bereits geteilt :)


    Ebenso habe ich geteilt, dass ich das "Ausnutzen" des Widerrufsrechts in diesem Fall schlecht finde, sowohl moralisch als auch weil es die Zukunft dieser Aktion für die gefährdet, die gerne mitspielen. Am Ende macht die SO bei so einem Angebot doch eine Kalkulation: Welchen Spielepool können wir in die Aktion bei welchem Kaufpreis eingeben um nach unseren Vorstellungen wirtschaftlich sinnvoll zu agieren? Dazu agieren sie mit (in meinen Augen) hinreichender Transparenz, dem Kunden eine ähnliche Abwägung ebenfalls zu ermöglichen (Spiele mit mindest-UVP x und Durchschnitts-UVP y). Ein Widerruf würde die ganze Kalkulation unmöglich machen oder deutlich erschweren.

  • Transparent ist es nicht, was man ja auch an diversen Posts hier sieht. Welche Spiele möglichen wären, ist nämlich nicht wirklich bekannt. Transpartent wäre eine Auflistung der möglichen Spiele.

    Aber eine solche Auflistung würde IMHO der Idee der Sache widersprechen, sich ein Überraschungsgeschenk liefern zu lassen.

    Da bin ich bei dir. Ich sag ja nicht, dass man es machen muss. Nur kann man es halt nicht "Transparent" nennen, wie Bavarred es versucht.


    Ich würde vermuten, dass die Diskussion, die wir hier führen gar nicht so wirklich im Sinne das Widerrufsrechts ist (ohne hier "Missbrauch!" zu schreien). Es ist halt ein Fall, der von der Gesetzgebung und deren Präzision nicht gut abgedeckt werden kann

    Das Widerrufsrecht ist seit der letzten Reformierung sogar noch genauer, als früher. (nicht ganz ideal, aber gut)

    Und der Fall ist eindeutig abgedeckt: Wenn der Kunde etwas online kauft, was nicht unter die Ausnahmen fällt, hat er ein Widerrufsrecht.

    Ob der Händler gerne "Überraschungen" verteilt, ist dabei irrelevant. Ausschlaggebend ist, das der Kunde sein Geld dafür hergibt.


    Wäre es eine kostenlose Überraschung, könnte man tatsächlich mit der Moral kommen. Aber es ist nichts kostenloses, der Händler verlangt Geld.

    2 Mal editiert, zuletzt von krakos ()

  • Ich meinte eher: Es war sicher nicht der Sinn des Gesetzes, solche Spiele zu verhindern - hab ich vllt nicht ideal ausgedrückt.


    Den zweiten Satz sehe ich nicht so. Die Regeln sind kommuniziert und so lange die nicht klar gebrochen werden empfinde ich eine Widerruf als moralisch falsch. Aber selbstverständlich sind auch gegensätzliche Meinungen zulässig, auch wenn ich mir schwer tue sie zu verstehen und mir etwas mehr (moralische) Erklärung wünschen würde.


    Da ich mich ja vorhin schonmal in die Nesseln gesetzt hatte, sag ich es jetzt nochmal frei raus: Es ist ziemlich unklar zu verstehen, was davon nun deine Meinung ist, und wo du wieder nur Fakten wiedergibst. Für die Diskussion hier wäre diese Einschätzung aber nützlich.

  • Ich muss sagen ich finde es immer problematisch wenn ein Händler so tut, als wenn er das Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen hätte. Das sieht man ja auch vergleichbar bei Vermietern, die bewusst unwirksame Klauseln in die Verträge einbauen. Das ist es was mich an der Sache stört.

    Kann ich nachvollziehen. Sieh es doch andersrum: Der Händler macht das Angebot "Wenn du vorab auf die Rückgabe verzichtest, räume ich dir die Chance auf ein tolles Schnäppchen, mindestens aber eine nette Überraschung". Unabhängig davon, ob das rechtlich überhaupt möglich (vermutlich nicht) ist, finde ich das ein faires Angebot.

    Andererseits: Würde der Händler sein Angebot selber wirklich so toll finden, bräuchte er gar nicht mit Widerspruchausschluss(tricks) ect. arbeiten. Denn wenn sein Angebot SO TOLL Ist, wird niemand es zurückgeben (wollen).


    DASS der Händler schon von sich aus sagt Rückgabe ausgeschlossen zeigt ja eigentlich schon, dass er selber nicht hinter dem Angebot steht :)

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Genau. Ist m.E. ebenfalls rechtlich völlig eindeutig.

  • Wäre es eine kostenlose Überraschung, könnte man tatsächlich mit der Moral kommen. Aber es ist nichts kostenloses, der Händler verlangt Geld.

    Und es ist sogar im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und er lebt davon genau mit solchen unsicherheiten zu jonglieren. Das ist sein Job. Er kennt seine Ware, weis was er verschickt, er kennt den Markt und das Risiko. Und ihm ist zumutbar das Risiko (Rücksendung) ein zu kalkulieren.

  • Siehe dazu mein post Nummer 768:

  • Ob man von solchen Lücken, die eine (unfaire?) Anwendung möglich machen Gebrauch macht, ist dann sicher eine andere Frage.

    Es gibt m.E. dazu keine Lücke im Gesetz.

    3 Mal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Da ich mich ja vorhin schonmal in die Nesseln gesetzt hatte, sag ich es jetzt nochmal frei raus: Es ist ziemlich unklar zu verstehen, was davon nun deine Meinung ist, und wo du wieder nur Fakten wiedergibst. Für die Diskussion hier wäre diese Einschätzung aber nützlich.

    Alles, was sich um weiches wie "Moral" dreht, ist meine Meinung :)

    Die Fakten zum Widerruf sind prinzipiell keine Meinung. Die Quellen habe ich schon angegeben. Es spielt natürlich Interpretation mit rein, das ich gerne Juristen überlasse. (ich verweis darauf, dass ich kein Jurist bin. ich hab mich lediglich in einem Seminar meines Studiums damals mit der Widerrufsrechtsreform 2014 intensiv beschäftigt)

    Einmal editiert, zuletzt von krakos ()

  • Das einzig Verwerfliche an der Aktion ist m.E. die sachlich unzutreffende Werbung "JETZT 31% RABATT SICHERN".

    Wenn der Neupreis nur im bei durchschnittlich 65€ liegt, sind es allenfalls "durchschnittlich" 31% Rabatt, in vielen Fällen allerdings auch weniger...

  • Andererseits: Würde der Händler sein Angebot selber wirklich so toll finden, bräuchte er gar nicht mit Widerspruchausschluss(tricks) ect. arbeiten. Denn wenn sein Angebot SO TOLL Ist, wird niemand es zurückgeben (wollen).


    DASS der Händler schon von sich aus sagt Rückgabe ausgeschlossen zeigt ja eigentlich schon, dass er selber nicht hinter dem Angebot steht :)

    Ich glaube, dass das Produkt hier die Überraschung/Vorfreude ist. Die aktuelle Rechtslage lässt es nicht zu, sowas ohne Widerrufsrecht anzubieten - das verstehe ich und habe mich deshalb auch sehr stark auf moralische Aspekte bezogen.


    Ohne diese Möglichkeit ist das Produkt für den Händler sicher kalkulatorisch nicht sinnvoll. Folgerichtig sollte er es nicht anbieten. Finde ich rein rational eine sinnvolle Lösung - emotional finde ich es aber Schade für beide Seiten.


    Genau. Ist m.E. ebenfalls rechtlich völlig eindeutig.

    Ja, die Rechtslage ist eindeutig. Meine (möglicherweise falsche) Mutmaßung war, dass der Ausschluss eines solchen Spiels nicht Absicht der Überlegungen bei der Gesetzgebung war.


    Siehe dazu mein post Nummer 768:

    Verstehe ich nicht. Welchen Teil des langen Zitats? Den mit der sachlichen Analyse oder mit deiner Meinung? Deine Meinung interpretiere ich als zu meiner moralischen Ausführung zustimmend. Die sachliche Analyse ist vermutlich (weiterhin) korrekt, taugt aber nicht als Antwort in einer moralischen Fragestellung.

  • Das einzig Verwerfliche an der Aktion ist m.E. die sachlich unzutreffende Werbung "JETZT 31% RABATT SICHERN".

    Wenn der Neupreis nur im bei durchschnittlich 65€ liegt, sind es allenfalls "durchschnittlich" 31% Rabatt, in vielen Fällen allerdings auch weniger...

    Wobei Durchschnitt ja nicht gewogenes Mittel ist. Durchschnitt heisst meiner Meinung nach es reicht aus wenn auch nur ein Exemplar eines Spieles dabei ist, das 130 Euro kostet, dann ist der DURCHSCHNITTSPREIS 65.


    Was hier viele verwechseln (und wahrscheinlich auch von seiten des MArketings verwechseln SOLLEN) ist der Gewogene Durchschnittspreis.


    Das wäre

    (Anzahl Alle Spiele exemplarezu 45 Euro + Anzahl Alle Spiele Exemplare zu 50 Euro + Anazahl aller Spiele Exemplare zu 55 Euro + ....+ Anzahl alle Spiele Exemplare zu 200 Euro ) Geteilt durch Gesamtanzahl = 65.


    Aber wie gesagt, genau Lesen, DURCHSCHNITT ist nicht GEWOGENES MITTEL, somit kann auch nru ein einzige PAket mit einem Spiel für 130 versendet werden, und alle anderen für 45 um die Aussage Durchschnitt = 65 Euro wahr zu machen.


    Noch dazu sind es SO Vleragseigene Produkte, bei denen die SO die Preise selber festlegt.


    Defacto kann man auf die Aussage des Preises/Wertes gar nichts geben bzw. daraus herleiten. Ausser dass es ein Spiel für mindestens 45 EUro UVP beim Spieleeigenen Verlag ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Andererseits: Würde der Händler sein Angebot selber wirklich so toll finden, bräuchte er gar nicht mit Widerspruchausschluss(tricks) ect. arbeiten. Denn wenn sein Angebot SO TOLL Ist, wird niemand es zurückgeben (wollen).


    DASS der Händler schon von sich aus sagt Rückgabe ausgeschlossen zeigt ja eigentlich schon, dass er selber nicht hinter dem Angebot steht :)

    Ich glaube, dass das Produkt hier die Überraschung/Vorfreude ist. Die aktuelle Rechtslage lässt es nicht zu, sowas ohne Widerrufsrecht anzubieten - das verstehe ich und habe mich deshalb auch sehr stark auf moralische Aspekte bezogen.

    Nichts gegen Frank, aber ich bezweifel, dass die SO etwas rein aus Nächstenliebe anbietet. Da stecken ganz normale betriebswirtschaftliche Gedanken dahinter: Kunden binden, Umsatz generieren.

    Geht es rein um die Überraschung/Vorfreude, würde es dem Kunden kein Geld kosten (aber der SO dann)

    Einmal editiert, zuletzt von krakos ()

  • Den mit der sachlichen Analyse oder mit deiner Meinung? Deine Meinung interpretiere ich als zu meiner moralischen Ausführung zustimmend. Die sachliche Analyse ist vermutlich (weiterhin) korrekt, taugt aber nicht als Antwort in einer moralischen Fragestellung.

    Genauso wie du schreibst. Sachlich m.E. wasserdicht aber eben ggf. interpretierbar (wie krakos schreibt), moralisch für MICHsehe ich es genauso wie du schreibstich würde nie sagen: Oh, ich hab das RECHT zurück zu senden, das mache ich jetzt, Kriege ich in meinen Augen scheisse, hatte ich einfach PECH. Ich hab dann gezockt, und verloren. Allerdings gestehe ich Anderen ein, dass sie es ggf. anders machen. Sie haben m.E. das RECHT dazu.


    Also alles gut wir sind uns einig :)

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Allerdings gestehe ich anderen ein, dass sie es ggf. anders machen. Sie haben m.E. das RECHT dazu.

    Tu ich - wie ich hoffentlich oft genug erwähnt habe - auch. Ich behalte mir allerdings vor, das trotzdem subjektiv, individuell als moralisch falsch zu beurteilen :S



    Also alles gut wir sind uns einig :)

    Sowieso! Auch wenn wir uns nicht einig wären. Dazu sind Diskussionen ja schließlich da.

  • Ich glaube, dass das Produkt hier die Überraschung/Vorfreude ist. Die aktuelle Rechtslage lässt es nicht zu, sowas ohne Widerrufsrecht anzubieten - das verstehe ich und habe mich deshalb auch sehr stark auf moralische Aspekte bezogen.

    Nichts gegen Frank, aber ich bezweifel, dass die SO etwas rein aus Nächstenliebe anbietet. Da stecken ganz normale betriebswirtschaftliche Gedanken dahinter: Kunden binden, Umsatz generieren.

    Geht es rein um die Überraschung/Vorfreude, würde es dem Kunden kein Geld kosten (aber der SO dann)

    Ist halt, wie immer, der beste Weg um das Lager von Spielen zu befreien, die nicht ausreichend Absatz finden. ;)


    Und die spieleaffinen Abnehmer sind glücklich, weil der Zocker in ihnen angesprochen wurde

  • Kann ich nachvollziehen. Sieh es doch andersrum: Der Händler macht das Angebot "Wenn du vorab auf die Rückgabe verzichtest, räume ich dir die Chance auf ein tolles Schnäppchen, mindestens aber eine nette Überraschung". Unabhängig davon, ob das rechtlich überhaupt möglich (vermutlich nicht) ist, finde ich das ein faires Angebot.

    Andererseits: Würde der Händler sein Angebot selber wirklich so toll finden, bräuchte er gar nicht mit Widerspruchausschluss(tricks) ect. arbeiten. Denn wenn sein Angebot SO TOLL Ist, wird niemand es zurückgeben (wollen).


    DASS der Händler schon von sich aus sagt Rückgabe ausgeschlossen zeigt ja eigentlich schon, dass er selber nicht hinter dem Angebot steht :)


    Hierzu wollte ich nur mal sagen, dass ich das anders sehe. In diesem konkreten Fall eines zufälligen Spiels ist es im Endeffekt unmöglich, dass jeder Teilnehmer/Käufer ein Spiel bekommt, mit dem er zufrienden ist.


    Der einfachst Grund ist, dass es ein Spiel ist, dass er bereits hat. Aber selbst wenn er es nicht hat, dann gibt es einfach unterschiedliche Geschmäcker. Letztes Jahr gab es (wenn ich mich nicht täusche) Dream Cruise. Ein Spiel, dass der Großteil diesem Forums als Niete bewerten und zurückschicken würde, ich aber z.B. in der richtigen Runde sehr gerne spiele. Das Jahr davor gab es Destinies, was vermutlich viele hier im Forum recht interessant fänden, für das ich persönlich aber überhaupt keine Runde hätte. Es gibt garantiert kein einziges Spiel, bei dem der Händler sicher sein kann, dass es jedem gefällt.


    Daraus folgt meiner Meinung nach: sollte es jemals zu Rücksendungen kommen, kann die SO diese Aktion eingentlich nur einstellen, weil es dann zum Verlustgeschäft und zum Glücksspiel wird. Daher finde ich dieses regelmäßige Beharren auf dem Widerrufsrecht schade, da es eben doch irgendwann jemanden auf den Plan ruft.


    Auch wenn es rechtlich korrekt sein mag, wäre es doch schade.


    An all die Rechtsgelehrten: Wie sieht das denn aus, wenn man es als Los betrachtet? Dann wäre es wahrscheinlich Glücksspiel und das wäre noch ungünstiger? Oder wenn man das Produkt als Spiel in Geschenkverpackung definiert?

  • Ich behalte mir allerdings vor, das trotzdem subjektiv, individuell als moralisch falsch zu beurteilen :S

    und genau da ist der einzige Unterschied. Ich nicht. Für mich ja, für andere nicht. Ich oktroyiere Anderen nicht MEINE Moral auf.

  • Ich glaube, dass das Produkt hier die Überraschung/Vorfreude ist. Die aktuelle Rechtslage lässt es nicht zu, sowas ohne Widerrufsrecht anzubieten - das verstehe ich und habe mich deshalb auch sehr stark auf moralische Aspekte bezogen.

    Nichts gegen Frank, aber ich bezweifel, dass die SO etwas rein aus Nächstenliebe anbietet. Da stecken ganz normale betriebswirtschaftliche Gedanken dahinter: Kunden binden, Umsatz generieren.

    Geht es rein um die Überraschung/Vorfreude, würde es dem Kunden kein Geld kosten (aber der SO dann)

    Jetzt interpretierst du aber meinen Beitrag etwas zu frei: Ich hab ja geschrieben dass es ein Produkt ist und nirgendwo, dass Idealismus im Vordergrund steht. An anderer Stelle habe ich ja auch beschrieben, dass da natürlich wirtschaftliche Interessen dahinter stecken - und dass diese Kalkulationen ja eben gerade so schwer werden, wenn man (in genau diesem Fall, nicht allgemein!) Widerruf mit einbeziehen muss. Würde mich auch wundern, wenn irgendwer hier das als eine Wohltätigkeitsveranstaltung gesehen hätte.

  • Andererseits: Würde der Händler sein Angebot selber wirklich so toll finden, bräuchte er gar nicht mit Widerspruchausschluss(tricks) ect. arbeiten. Denn wenn sein Angebot SO TOLL Ist, wird niemand es zurückgeben (wollen).


    DASS der Händler schon von sich aus sagt Rückgabe ausgeschlossen zeigt ja eigentlich schon, dass er selber nicht hinter dem Angebot steht :)


    An all die Rechtsgelehrten: Wie sieht das denn aus, wenn man es als Los betrachtet? Dann wäre es wahrscheinlich Glücksspiel und das wäre noch ungünstiger? Oder wenn man das Produkt als Spiel in Geschenkverpackung definiert?

    Für Glücksspiel bräucht die SO ne extra Glücksspiel Lizenz :) und wäre dann im übrigen verpflichtet die WAHRSCHEINLICHKEITEN Angeben (ähnlich wie im Lotto: Chance auf Jackpot 1:140 Millionen. )

    3 Mal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Ich behalte mir allerdings vor, das trotzdem subjektiv, individuell als moralisch falsch zu beurteilen :S

    und genau da ist der einzige Unterschied. Ich nicht. Für mich ja, für andere nicht. Ich oktroyiere Anderen nicht MEINE Moral auf.

    Klaro. Ich sehe nicht, wo du da einen Unterschied siehst. Ich habe da ja die Worte "ich, subjektiv, individuell" nicht zufällig benutzt. Andere Menschen kommen sicher zu anderen Schlüssen. Spannend wird's, wenn alle offen sind ihre Meinung zu hinterfragen :)

  • Ich meinte eher: Es war sicher nicht der Sinn des Gesetzes, solche Spiele zu verhindern - hab ich vllt nicht ideal ausgedrückt.

    Woher nimmst Du diese Gewissheit? Ich würde sogar so weit gehen und ganz im Gegteneil sagen: sowas zu verhindern war die Intention des Gesetzgebers als Ausgleich der Asymmetrien zwischen Verbraucher und Händler.

    Einmal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Die Informations asymmetrie über die BEschaffenheit der Ware hast du immer, und vor allem im Fernabsatz, wo ich das Produkt nicht in die Hand nehmen und vor kauf begutachten kann. Genau daher kommt der Rechtsanspruch.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • interessant, dass die moralische Ebene bisher von manchen nur auf Seiten der Verbraucher hinterfragt wird.


    Ein sachlich aufgeklärter Verbraucher der von seinem Recht Gebrauch macht handelt sicher nicht fragwürdiger als ein Händler der versucht mit selbst festgelegten AGB's rechtliche Rahmenbedingungen zu umgehen.


    Wenn man anstatt auf der Sachebene lieber mit Moral argumentieren möchte dann ist das Angebot der SO in dieser Hinsicht halt auch zu hinterfragen.


    Insofern finde ich es schon gut dass hier zumindest versucht wird dahingehend Aufzuklären dass AGB's eben nicht immer mit geltendem Recht übereinstimmen.

  • Ich meinte eher: Es war sicher nicht der Sinn des Gesetzes, solche Spiele zu verhindern - hab ich vllt nicht ideal ausgedrückt.

    Woher nimmst Du diese Gewissheit? Ich würde sogar so weit gehen und sagen: genau das war die Intention des Gesetzgebers als Ausgleich der Asymmetrien zwischen Verbraucher und Händler.

    Da hast du recht. Eine Gewissheit habe ich nicht - habe ich hier schlecht (und an anderer Stelle etwas besser) ausgedrückt. Es ist eine Mutmaßung.


    Und hier noch eine weitere:

    Die Informations asymmetrie über die BEschaffenheit der Ware hast du immer, und vor allem im Fernabsatz, wo ich das Produkt nicht in die Hand nehmen und vor kauf begutachten kann. Genau daher kommt der Rechtsanspruch.

    Das ist soweit gut und sinnvoll. Ein Aufhänger der Diskussion hier war jedoch nicht Widerruf "weil es anders ist, als ich mir vorgestellt hatte und erst jetzt beurteilen kann". Es ging konkret um: Ich spiele mal mit, und wenn ich kein Glück habe, widerrufe ich halt. Und für genau diesen Fall formulier(t)e ich hier meine Meinung, mal glücklicher, mal weniger glücklich ;) Und genau der Punkt, wie hier die Informationsasymmetrie (produktbedingt) notwendig wird, unterscheidet eben meine Beurteilung dieses von anderen Fällen.

  • Guter Punkt. Wenn ich davon ausgehe, dass die Spieleoffensive um die Unwirksamkeit dieser Klausel weiß und die Kunden mit einer gezielt rechtlich korrekt klingenden Formulierung täuschen will, finde ich das moralisch falsch. Ich glaube übrigens nicht, dass hier jemand einseitig hinterfragen will. Das sind halt 2 Themen, die man beide diskutieren kann - es kam halt nur noch nicht dazu.

    Einmal editiert, zuletzt von HCeline ()

  • Es ist ähnlich wie mit der Formulierung im Einzelhandel: "Aufreissen der Verpackung verpflichtet zum Kauf". Es ist aber so: Zerstören der Verpackung verpflichtet zum ersetzen der Verpackung. Das sind aber wahrscheinlich nur cent die die Verpackung kostet.


    Auch da gilt: Das muss der verkäufer dann halt einpreisen. Genauso wie immer mal Sachen geklaut werden, kaputt gehen ect. werden halt auch mal Sachen geöffnet und/oder zurück geschickt. In sofern sehe ich nicht wo die Geschenkverpackung da ein Unterschied zu sonstiger Verpackung, Folie ect sein soll. Das vorher ab zu schätzen und einzupreisen ist halt der Job des Verkäufers.


    Vorsatz unterstelle ich aber niemanden und es ist halt auch immer überall interpretationsspielraum.

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()