Wer glaubt dass ein Wirtschaftsprüfer bei einer Inventur daneben steht und mitzählt / abhakt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Btw: es gibt ja auch den § 241 Abs. 3 HGB mit der vor / nachgelagerten Inventur. Aber wir können auch gleich einen neuen Thread aufmachen - der dann gerne auch die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht, Internationale Rechnungslegungsstandard usw. mit beleuchtet.
Ich habe dass dieses Jahr ganz einfach mit dem Überraschungsgeschenk gelöst:
Ich habe einfach 2 Titel in einer Geschenkverpackung von der SO bestellt.
Zu Hause habe ich gesagt, dass wir wieder beim Überraschungspaket mitmachen - das findet meine Partnerin nämlich immer spannend.
Ich weiß was es gibt.
Sie ist überrascht - war sie schon über die weniger wertige Verpackung => ja ja Inflation
Und es ist garantiert nur dass drin was ich bestellt hab = etwas worüber wir uns freuen.
Wobei: bester Move => irgendwer packt das falsche ins Geschenkpapier ein ... da wäre ich dann wirklich überrascht.