Beiträge von Morrison_Catz im Thema „SOXmas Weihnachtsüberraschung in der Spiele-Offensive“


    Ich weiß und das habe ich bewusst nicht angesprochen, weil ich mich damit nicht vertieft auseinandergesetzt habe :)


    Ich halte die Widerrufsthematik hier tatsächlich für problematisch. § 312 g BGB beschreibt die Ausschlusstatbestände des Widerrufs (in für den Verbraucher vorteilhafter Weise) abschließend, da seh ich den Fall nicht. Ohne mich näher eingelesen zu haben, weiß ich, dass die Rechtsprechung ein Rücksenden in Originalverpackung nicht fordert.


    Aber ich sehe einfach den Grund jetzt nicht, diese Thematik weiter juristisch in seine Einzelteile zu zerlegen. Warum? Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich halte die Aktion nach wie vor für schön umgesetzt. Im Grunde kann man doch fast überall irgendwelche rechtlichen Ansatzpunkte finden, so ein Modell als problematisch einzuordnen. Aber Folge wäre doch wahrscheinlich, dass in Zukunft solche Aktionen nicht mehr stattfinden. Und das fände ich schade :)

    Sehr schön das du jetzt aktiv im Forum dabei bist!

    Du solltest bei unknowns.de gleich als Moderator für juristische Angelegenheiten anfangen. ;)

    Es kommt dann sehr viel Arbeit auf dich zu.


    Ich danke, aber da bin ich auf der Arbeit schon ganz gut versorgt ^^ Deswegen halte ich mich aus hitzigen Foren-Diskussionen meistens raus, auch wenn ich die Diskussionskultur hier in den Monaten des Mitlesens meist doch als sehr angenehm empfunden habe.


    Am Ende finde ich die Aktion von der SO auch wie geschrieben sehr nett, da hat man halt ne Überraschung mehr zu Weihnachten. Bin jetzt allerdings auch unwissend, was die erwähnte Außenkommunikation betrifft und eventuell an der Stelle das Konfliktpotential herrührt :S

    Mal ganz kurz zwischengeschoben, aus der Sicht eines stillen Mitlesers, aber Juristen (wenn auch kein Zivilrechtler):


    Bei der Aktion handelt es sich nicht um eine Lotterie (hier eine Ausschreibung, da kein Geldgewinn) i.S.d. § 763 BGB. Es mangelt bereits am Merkmal des Einsatzes, da hierfür die Hoffnung miteinhergehen muss, einen gleichwertigen oder höherwertigen "Gewinn" zu erzielen - das hat man hier ohnehin nich, da der "Gewinn" ohnehin höher ist. Meines Erachtens handelt es sich auf dem ersten Blick um einen ganz normalen Kaufvertrag. Im Übrigen hat § 763 BGB auch einen völlig entgegenlaufenden Regelungszweck (Bedürfnis des Staates, am Ertrag von Spielveranstaltungen teilzuhaben)


    So und jetzt bitte weitermachen :)


    Achso, und noch zum Thema:

    Ich habe letztes Jahr auch mitgemacht und hatte das Spiel "Eine wundervolle Welt" im Paket - hätte ich so nie ausprobiert und hat mich wirklich positiv überrascht. Finde es deswegen ne coole Aktion, mal neue Spiele kennenzulernen und habe dieses Jahr deswegen auch wieder ein Paket bestellt.