Beiträge von krakos im Thema „SOXmas Weihnachtsüberraschung in der Spiele-Offensive“

    Der beworbene Rabatt bezieht sich auf den durchschnittlichen UVP. Ist aber auch so angegeben.

    Zählen Rundungen der Nachkommastelle bei Prozenten schon dazu? Das ist, wo ich mangels Wissen aussteige.

    Wenn ich das aufrunde und dies nicht mindestens mit einer Fußnote erwähne, ist das natürlich unwahr, dazu braucht man kein Spezialwissen. Wenn ich 10% Rabatt bewerbe, darf ich nicht 9,9% Rabatt geben. Ansonsten mache ich mich angreifbar im Sinne des UWG.

    Deshalb muss zum Beispiel Werbung der Art "19% Mehrwertsteuer geschenkt" mit einer Fußnote versehen werden, die erklärt, dass hier in Wirklichkeit ein Rabatt in Höhe von ca. 15,97% gegeben wird.

    Im Angebot selber steht 30,8 %.

    Wie gesagt, es wird aus Marketingsicht im Banner aufgerundet.

    krakos Dass Werbung mit unwahren Behauptungen nicht zulässig ist, sollte dich eigentlich nicht überraschen. Ansonsten kannst du solche Dinge bei Interesse im UWG nachlesen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html

    Ist halt die Frage, ab wann ist es "unwahr"? Zählen Rundungen der Nachkommastelle bei Prozenten schon dazu? Das ist, wo ich mangels Wissen aussteige.


    Edit: Manche Händler werben ja auch mit "19 % Mehrwehrtsteuer geschenkt", obwohl es für den Kunden nur 15.96639 % Rabatt sind. Und selbst im Kleingedruckten wird dann gern von gerundeten 15,96 oder 15,97 geschrieben.

    Wie schon hier geschrieben:

    30,76923 oder 30,77 oder 30,8 sehen nicht schön aus, drum werden solche Zahlen gerundet.

    Das ist ja prinzipiell auch klar, trotzdem ist die Angabe falsch. Man könnte ebensogut "mehr als 30% Rabatt" schreiben, das klingt IMHO nicht schlechter als "31% Rabatt", wäre aber zumindest zutreffend.

    Ok. Bei Unternehmerrechten bin ich eh raus, da hast du eventuell mehr Ahnung. Keine Ahnung, wie genau das geregelt ist.

    Wenn der Neupreis nur im bei durchschnittlich 65€ liegt, sind es allenfalls "durchschnittlich" 31% Rabatt, in vielen Fällen allerdings auch weniger...

    Auch bei 65€ sind es keine 31% Rabatt, dafür hätte die Weihnachtsüberraschung ein paar Cent günstiger angeboten werden müssen.

    Wie schon hier geschrieben:

    30,76923 oder 30,77 oder 30,8 sehen nicht schön aus, drum werden solche Zahlen gerundet.

    Andererseits: Würde der Händler sein Angebot selber wirklich so toll finden, bräuchte er gar nicht mit Widerspruchausschluss(tricks) ect. arbeiten. Denn wenn sein Angebot SO TOLL Ist, wird niemand es zurückgeben (wollen).


    DASS der Händler schon von sich aus sagt Rückgabe ausgeschlossen zeigt ja eigentlich schon, dass er selber nicht hinter dem Angebot steht :)

    Ich glaube, dass das Produkt hier die Überraschung/Vorfreude ist. Die aktuelle Rechtslage lässt es nicht zu, sowas ohne Widerrufsrecht anzubieten - das verstehe ich und habe mich deshalb auch sehr stark auf moralische Aspekte bezogen.

    Nichts gegen Frank, aber ich bezweifel, dass die SO etwas rein aus Nächstenliebe anbietet. Da stecken ganz normale betriebswirtschaftliche Gedanken dahinter: Kunden binden, Umsatz generieren.

    Geht es rein um die Überraschung/Vorfreude, würde es dem Kunden kein Geld kosten (aber der SO dann)

    Da ich mich ja vorhin schonmal in die Nesseln gesetzt hatte, sag ich es jetzt nochmal frei raus: Es ist ziemlich unklar zu verstehen, was davon nun deine Meinung ist, und wo du wieder nur Fakten wiedergibst. Für die Diskussion hier wäre diese Einschätzung aber nützlich.

    Alles, was sich um weiches wie "Moral" dreht, ist meine Meinung :)

    Die Fakten zum Widerruf sind prinzipiell keine Meinung. Die Quellen habe ich schon angegeben. Es spielt natürlich Interpretation mit rein, das ich gerne Juristen überlasse. (ich verweis darauf, dass ich kein Jurist bin. ich hab mich lediglich in einem Seminar meines Studiums damals mit der Widerrufsrechtsreform 2014 intensiv beschäftigt)

    Transparent ist es nicht, was man ja auch an diversen Posts hier sieht. Welche Spiele möglichen wären, ist nämlich nicht wirklich bekannt. Transpartent wäre eine Auflistung der möglichen Spiele.

    Aber eine solche Auflistung würde IMHO der Idee der Sache widersprechen, sich ein Überraschungsgeschenk liefern zu lassen.

    Da bin ich bei dir. Ich sag ja nicht, dass man es machen muss. Nur kann man es halt nicht "Transparent" nennen, wie Bavarred es versucht.


    Ich würde vermuten, dass die Diskussion, die wir hier führen gar nicht so wirklich im Sinne das Widerrufsrechts ist (ohne hier "Missbrauch!" zu schreien). Es ist halt ein Fall, der von der Gesetzgebung und deren Präzision nicht gut abgedeckt werden kann

    Das Widerrufsrecht ist seit der letzten Reformierung sogar noch genauer, als früher. (nicht ganz ideal, aber gut)

    Und der Fall ist eindeutig abgedeckt: Wenn der Kunde etwas online kauft, was nicht unter die Ausnahmen fällt, hat er ein Widerrufsrecht.

    Ob der Händler gerne "Überraschungen" verteilt, ist dabei irrelevant. Ausschlaggebend ist, das der Kunde sein Geld dafür hergibt.


    Wäre es eine kostenlose Überraschung, könnte man tatsächlich mit der Moral kommen. Aber es ist nichts kostenloses, der Händler verlangt Geld.

    Du klingst wie Amazon und andere Händler, denen das Widerrufsrecht ein Dorn im Auge ist und durch Tricks versuchen, den Kunden am Widerruf zu hindern. Zum Beispiel, in dem auf die Moral des Kunden gezielt wird ;)

    Nein, es ist (moralisch!) etwas völlig anderes, ob man eine gewöhnliche Ware kauft oder eben explizit ein Überraschungspaket zu den genannten Bedingungen. "Tricks" sehe ich hier von Seiten der SO nicht. Wobei ich das nur so sehe, weil bei der SO eben wie schon gesagt transparent genau erläutert ist, was sich in den Paketen befinden kann. Bei den zwielichtigen Resale-Händlern, die mit "1000-Euro-Retoure-Boxen für 150 Euro" werben, kann ich das nicht beurteilen...

    Das Tricks bezog sich auf andere und dich ;) Wie gesagt, das abzielen auf die Moral des Kunden ist einer dieser. So wie du es schreibst :) Denn am Kauf ändert es nichts.

    Transparent ist es nicht, was man ja auch an diversen Posts hier sieht. Welche Spiele möglichen wären, ist nämlich nicht wirklich bekannt. Transpartent wäre eine Auflistung der möglichen Spiele.


    Und ein "Der Kunde weiß doch, dass die Bedingung 'kein Widerruf möglich' gilt", ist halt nonsens - aber ein beliebtes Argument von Händlern. (kommt auch immer wieder beim Thema AGB vor).


    edit: Man muss übrigens kein "zwichtlichter Resale-Händler" sein, um Tricks zu nutzen. Tricks, um den Kunden zu bestimmten Handlungen zu bewegen, werden von nahezu allen Unternehmen angewand. Manche Tricks sind halt schmutziger als andere ;)

    Aber das gleiche Prinzip. Wer nicht mit einer Enttäuschung leben kann, sollte hier halt einfach nicht kaufen, basta. Danach reklamieren finde ich völlig daneben

    Nein. Beim Wichteln kaufst du nichts für dich selber.


    edit: Abgesehen davon: Wenn das gewichtelte im Internet bestellt wurde, kann es sehrwohl vom Käufer innerhalb der Frist zurückgegeben werden :)

    Boulevardzeitungen, Magazine und diverse Webseiten holen nicht umsonst jedes Jahr die gleichen Artikel raus, wo es um den Umtausch von Weihnachtsgeschenken geht :D

    Widerruf ist ausgeschlossen, sobald die Geschenkverpackung geöffnet wurde.

    Was meiner Meinung nach nicht rechtlich haltbar ist.

    ;) (ich bin kein Jurist, deswegen ist es nur meine Meinung, nichts rechtskräftiges)

    Ich habe in der Vergangenheit selber schon bei der SOXmas mitgemacht. Bin also nicht gegen die Aktion an sich ;)


    Kann man beim Wichteln auch umtauschen, wenn es nicht gefällt? Mir stellt sich die Frage nicht. Wer ein Überraschungspaket kauft weiß worauf er sich einlässt

    Wichteln ist kein Onlinekauf.


    Du sprichst von Moral. Wo ist die Moral, wenn man einem Kunden seinen Anspruch auf Widerruf verweigern will, nur um seinen Kram loszuwerden?


    Und ja, das was du beschreibst kann man so machen und ist auch das Recht des Kunden im Onlinegeschäft.

    Niemand, der das Gefühl hat, hier möchte ein Händler nur "seinen Kram loswerden", wird zum Kauf gezwungen. Die Teilnahmebedingungen sind - ob juristisch haltbar oder nicht - transparent erläutert. Wer eine Box kauft und die zurückschickt sollte sich bitte nicht auf die (fehlende) "Moral des Händlers" berufen.

    Du klingst wie Amazon und andere Händler, denen das Widerrufsrecht ein Dorn im Auge ist und durch Tricks versuchen, den Kunden am Widerruf zu hindern. Zum Beispiel, in dem auf die Moral des Kunden gezielt wird ;)

    Man kann darüber diskutieren ob es rechtlich ok ist dass der Umtausch ausgeschlossen ist, aber wenn dieses Argument immer wieder nur als Vorwand verwendet wird, die gesamte Aktion scheiße zu finden,

    Wo wurde dass denn getan?


    Wolltest du dich konkret beteiligen, oder einfach nur mal was schreiben, ohne was gesagt zu haben?

    Nichts, von dem, was du hier ankratzt, hat mit den aktuellen Diskussionen zu tun.


    edit: Killerargumente: "Einfach nicht kaufen!11" "Einfach nichts schreiben!"

    Verstehe ich deinen Vorschlag richtig? Du fändest es besser, wenn es das Produkt in der Form nicht gäbe und die Leute, die die Bedingungen okay finden, können dir gestohlen bleiben. Selbstverständlich würde die Spiele-Offensive ein Produkt in der Form "nur der Kunde kann hier gewinnen" nicht anbieten - vermutlich zum Leidwesen einiger, die da gerne mitmachen. Falls ich dich falsch verstehe: Was wäre hier in deinen Augen eine erstrebenswerte Lösung?

    Welchen Vorschlag habe ich denn wann gemacht?

    Ich habe leidglich ausgeführt, warum der Widerrufausschluss in meinen Augen nichtig und anfechtbar ist, inkls verlinkung zum Gesetz und Artikeln von einer Kanzlei und dem Verbraucherschutz. Das ist einfach nüchterne Wiedergabe aktueller Gesetze.

    Man kann auch einfach nicht teilnehmen wenn einem die Bedingungen (ob rechtlich haltbar, grau oder nicht ok spielt erstmal keine Rolle) nicht passen, anstatt sich jedes Jahr auf's Neue zu echauffieren, weil man irgendwann mal nicht exakt das Spiel bekommen hat was man gerne haben wollte.

    Die Bedingungen sind vor der Bestellung klar, wem das nicht zusagt, der kann es doch einfach lassen und denen, die an dieser Aktion ihre Freude haben diese einfach gönnen. Aber nein, der elitäre Experte erwartet natürlich von einem Anbieter der auch den Massenmarkt bedient dass dieser exklusiv für den Szenekenner die Perlen handverpackt raushaut und kann es nicht verknusen, wenn dann doch einmal ein einfaches Familienspiel oder eines außerhalb der eigenen Vorlieben dabei ist, das ist ja auch völlig unter der eigenen Würde .....

    Offenbar gibt es genug Kunden, die hier mitmachen, sonst würde die SO die Aktion wohl nicht mehr anbieten.

    Wir schenken uns seit Jahren nichts mehr, letztes Jahr hatten wir solide Spiele (leider nix für uns, aber solide) und dieses Jahr freuen wir uns trotzdem Weihnachten wenn wir etwas auspacken können und vorher nicht wissen was da wohl drin ist.

    Wer die Aktion doof findet: Thread ignorieren, SO ab Dezember nicht mehr aufrufen und der Blutdruck bleibt unten :D

    Wolltest du dich konkret beteiligen, oder einfach nur mal was schreiben, ohne was gesagt zu haben?

    Nichts, von dem, was du hier ankratzt, hat mit den aktuellen Diskussionen zu tun.


    edit: Killerargumente: "Einfach nicht kaufen!11" "Einfach nichts schreiben!"

    Eben nicht. Man KAUFT eine Ware. Es ist kein Gewinnspiel.

    Siehe auch Beiträge zu "Mystery Boxen":

    Rechtlich kein Thema. Aber es ging ja um die "Moral". Wie jedes Jahr gibts diese Diskussion. Man könnte ja 10 dieser Boxen kaufen und dann die eine herausnehmen, deren Inhalt der lohnendste ist und den Rest zurückschicken?

    Du sprichst von Moral. Wo ist die Moral, wenn man einem Kunden seinen Anspruch auf Widerruf verweigern will, nur um seinen Kram loszuwerden?


    Und ja, das was du beschreibst kann man so machen und ist auch das Recht des Kunden im Onlinegeschäft.

    Ich verstehe auch die Diskussion hier um das Widerrufsrecht jedes Jahr nicht. Selbst wenn die rein juristische Lage unklar wäre, stellt sich doch zumindest moralisch die Frage gar nicht. Man nimmt wissentlich an einem Spiel teil. Wieso sollte man die Möglichkeit haben, bei Gewinn zu profitieren und bei einer (empfundenen) Niederlage "sich rauszuziehen"? Das heißt schließlich "Verbraucherschutzgesetzgebung" und nicht "Anbieterübervorteilungsgesetzgebung".


    Wir sind doch alles Spieler hier und mögen auch einen gewissen Glücksanteil. Ich spiele Quacksalber ja auch nicht mit einer "wenn das gezogene nicht gefällt, darf man zurücklegen" Regel :)

    Eben nicht. Man KAUFT eine Ware. Es ist kein Gewinnspiel.

    Siehe auch Beiträge zu "Mystery Boxen":

    "Mystery-Box" – Schnäppchen oder Reinfall? Ihre Rechte nach dem Kauf | Verbraucherzentrale NRW
    Sie sind die Wundertüten des Handels: Zahlreiche Shops bieten "Mystery-Boxen" zum Verkauf an. Ähnlich wie bei einer Wundertüte weiß man vorab nicht, was im…
    www.verbraucherzentrale.nrw

    wie sieht es denn mit dem Widerrufsrecht bei der SOXmas Aktion aus? Gab's nicht bei der Wundertüte Leute die die wieder zurückgeschickt haben, weil sie damit unzufrieden waren?

    Haben sie daran was geändert, oder bauen sie darauf, dass das Widerrufsrecht bis zum 24.12. abgelaufen ist? :D

    Widerruf ist ausgeschlossen, sobald die Geschenkverpackung geöffnet wurde.

    Was meiner Meinung nach nicht rechtlich haltbar ist.

    Ist die Werbung für das Überraschungspaket so eigentlich in Ordnung?


    Beworben wird es im Bild mit "Jetzt 31% Rabatt sichern" ohne einen Zusatz wie "bis zu", einem Sternchen oder ähnliches. Und selbst wenn man die 65€ nimmt, dann wären es bei 31% Rabatt etwas weniger als die 45€, wenn auch nur um ein paar Cent.

    Die 31 % sind gerundet, gerechnet vom durchschnittlichen UVP von 65 €. 30,76923 oder 30,77 oder 30,8 sehen nicht so schön aus ;)