Beiträge von Kurbalin im Thema „SOXmas Weihnachtsüberraschung in der Spiele-Offensive“

    Entenangeln ist (wenn ich mich richtig erinnere) ein Geschicklichkeitsspiel. Damit erfüllt es nicht die Bedingungen einer Lotterie. Eine Tombola ist dagegen tatsächlich eine Lotterie und prinzipiell genehmigungspflichtig.

    Ganz allgemein: Nur weil du die Aktion schön findest, heißt das nicht automatisch, dass man Recht und Gesetz komplett ignorieren darf.

    Unabhängig davon will ich der SO auch gar nichts verbieten. Aber wenn hier tatsächlich das Widerrufsrecht ausgehebelt werden soll, werde ich zumindest hellhörig, weil dies nicht so einfach möglich ist.

    Ich habe in den letzten Jahren familienbedingt leider wesentlich mehr Zeit an Entenangelständen verbracht, als mir lieb ist und kann dir sagen, dass das alles andere als ein Geschicklichkeitsspiel ist. Es geht schlussendlich nicht darum, OB man eine Ente angelt, sondern WELCHE Ente man angelt. An der Unterseite der Ente ist eine zufällige Punktzahl notiert und die Gesamtpunktzahl von allen geangelten Enten entscheidet darüber, welchen Preis man sich aussuchen kann. Das kommt meines Erachtens einer Lotterie wesentlich näher als einer Partie "Der heiße Draht".


    Ich sehe die gegenseitige einvernehmliche Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung als vollkommen ausreichend an - immerhin ist da nicht irgendwo eine dubiose AGB oder ein verstecktes Kleingedrucktes im Spiel. Wenn es dazu noch einer rechtlichen Grundlage bedarf, kann man mit ein wenig Auslegung sicherlich den § 312g Abs. 1 Nr. 2 BGB heranziehen.


    Dennoch bleibe ich dabei: Wer keine Katze im Sack kaufen will, die er hinterher nicht umtauschen kann, sollte da einfach nicht auf bestellen klicken. Erst recht nicht, wenn er eine Katzenallergie hat.

    Ich frage mich gerade, wie juristisch sattelfest eine solche Aktion überhaupt ist

    Den Widerruf auszuschließen dürfte rechtlich so nicht möglich sein. Und auch das mit der Lotterie hast du richtig gesagt. Da gibt es auch keine Grauzone mehr.

    Faszinierend, mit welchem Selbstverständnis hier direkt von einer Lotterie ausgegangen wird. Damit ist jede Tombola, jeder Kirmesstand mit Entenangeln etc. auch gleich eine genehmigungspflichtige Lotterie? Und um den Widerruf auszuschließen gibt es sicherlich auch eine Grundlage (abgesehen davon, dass man sich bei Bestellung auf das Angebot einlässt). Und wenn es durch die Geschenkverpackung als Werkvertrag deklariert wird oder oder oder.


    Ich finde es eine schöne Aktion und würde mich freuen, wenn die, die anderer Meinung sind, einfach ihre Finger davon lassen und nicht allen anderen den Spaß daran verderben. Oder dafür sorgen, dass SO künftig so etwas nicht mehr anbietet. Danke.