Beiträge von Masakari im Thema „SOXmas Weihnachtsüberraschung in der Spiele-Offensive“

    Irgendwann geht es dann vielleicht damit los, dass Unternehmen anbieten, Dinge bereits als Geschenk verpackt zu verschicken - und dann anfangen ähnlich zu argumentieren, sollte man es doch zurückgeben wollen.

    gibt doch schon massiv Shops in denen man die Dinge als Geschenk einpacken lassen kann. Da zahlt man einen kleinen Obolus für die Dienstleistung und dann ist gut.

    Aber ich gebe dir Recht, Verbraucherrechte gehören nicht aufgeweicht.

    Ich könne den Artikel natürlich zurückschicken, aber nur ungeöffnet und im Geschenkpapier. Wo wir wieder bei dem leidigen Thema wären, ob man im Fall eines verpackten Überraschungspaketes das Widerrufsrecht aushebeln darf oder nicht..

    Das darf man nicht. Ich kann auch ausgepackte Artikel wieder zurücksenden. Die OVP ist ja noch vorhanden.

    Ich würde meinen du solltest das zurück schicken können, weil du den Artikel ja nur im normalen Umfang überprüft hast und keine Wertmindernden Veränderungen durchgeführt hast ... das wäre völlig unseriös und lächerlich ... Widerrufsrecht geht nur nicht bei individuellen Produkten (mit Gravur, Maßanfertigung usw.) oder leicht verderblichen Waren aber nicht bei Standard-Artikeln. Dass die ein Rabatt drauf geben ist nur Marketing-Sprech ... und kein Grund, dass das Widerrufsrecht ausgesetzt werden kann. <- bin kein Jurist, aber so verstehe ich das

    Manchmal denke ich mir: „Gingen die Leute, die hier viel Zeit verbringen, um Schnäppchen zu sichten, in der Zeit arbeiten, könnten sie vermutlich noch mehr Geld sparen, wenn sie den regulären Preis zahlten.“ 😅

    Was hat denn Schnäppchen machen mit echtem Geld zu tun? Es geht um das Feeling.

    Ähhm das Geld was ich bei Spiel A spare kann ich nutzen, um Spiel B zu kaufen ... weg ist das Geld so oder so, nur mein Schrank ist umso voller, je mehr Schnäppchen ich kaufe :D

    Ich bin mir jetzt nicht so sicher, aber wenn man Produkte umlabelt, sei es als Bundle zusammenlegt oder aber als anderes Produkt, wie so ein Überraschungspaket, muss das ggf. nicht wieder zurück umgewandelt werden.


    Meiner Meinung nach könnte man auch von x verschiedenen Produkten einfach eine Anzahl Y aus dem System ausbuchen und als neues Produkt einbuchen. Die negative Differenz, wenn es eine gibt, wird dann als Verlust verbucht und fertig. ... Dann könnten auch einfach alle ausgebuchten Artikel eingepackt und zufällig gestapelt werden. Falls dann das gleiche Papier genutzt wird ist es tatsächlich nicht nachvollziehbar ... Andersrum könnte die SO natürlich auch einfach eine versteckte Variante des Spieles als eingepackte Überraschung anlegen und im für den Kunden einsehbaren Kundenkonto einfach ein anderen Namen hinterlegen ... dann könnte man schon dafür sorgen, dass man kein Spiel doppelt bekommt ...


    ist schon interessant, was so einige hier dazu schreiben ^^

    Na zu viele kleine Bestellungen machen eben überdurchschnittlich viel Arbeit und normalerweise, also bei Google Shopping, muss der Mindermengenzuschlag auch ausgewiesen werden, weil dort der Preis angezeigt werden muss, den man für das Produkt letztendlich bezahlen muss um es zu bestellen. Alles andere ist in meinen Augen Täuschung.

    Weshalb nicht? Es gibt ja auch andere Artikel, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann, zum Beispiel personalisierte Artikel mit Gravuren etc., insofern ist dies also generell unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Weil eben keiner der Gründe zum Ausschluss greift:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

    seh ich auch so ... sonst hätte man bei "unsortierten" Produkten (bspw. Gummi-Entchen in verschiedenen Farben) auch kein Widerruf, weil einem die Farbe nicht gefällt ...

    nur weil man nicht genau weiß was man bekommt, heißt das nicht, dass man kein Widerruf hat.

    Letztens wurde sogar der Widerruf von vor-konfigurierten PCs statt gegeben, weil die Einzelteile Standardware sind, die auch so verkauft werden können und keine Einzelanfertigung, welche nicht mehr verkaufbar ist (... irgendein WBS-Video mit Solmecke :) )