Beiträge von Bavarred im Thema „SOXmas Weihnachtsüberraschung in der Spiele-Offensive“

    Ja, aber ich suche nach anderthalb Monaten und dutzenden Seiten hier immer noch den Beweis dafür, dass jemand von der SO gezwungen wurde, ein Überraschungspaket zu bestellen.

    Die Bedingungen sind transparent angegeben, man kann sich ausrechnen, welche Spiele drin sein können und ob sich das für einen persönlich lohnt (mit ein wenig Recherche), und wenn ich dann WISSENTLICH aus lauter Geiz-ist-geil-Mentalität auf Bestellen klicke, weil ich auf Frosthaven plus Insert hoffe, dann muss ich auch die Eier in der Hose haben, das Spiel zu behalten anstatt die Verantwortung auf Happyshops abzuwälzen, nur um von meiner eigenen Naivität (natürlich möchte bzw. MUSS ein Händler Geld verdienen und hat nichts zu verschenken) abzulenken, wenn es nur Belaad etc. ist.

    Moralisch fragwürdig sind für mich Lootboxen mit angeblicher Amazon-Ware. Wenn ich aber bei der SO ein verpacktes Überraschungspaket bestelle, ist das Widerrufsrecht hierfür ja nicht ausgeschlossen. Ich kann es ja ungeöffnet zurückschicken.

    Aber wie Matze schon schrieb:

    :murmeltier:

    Insofern: Ebenfalls deabonniert bzw.ignoriert, vielen Dank an die Thread-Kaputtnörgler-Fraktion ... Hab Euch trotzdem alle lieb 😘

    Es tut mir leid den Oberlehrer herausholen zu müssen aber das triggert mich doch zu hart.

    Dieser Mythos des "kulanten" Händlers bei mangelhafter Ware. Wer etwas kauft hat 2 Jahre Gewährleistung. Es ist also keine Kulanz wenn der Händler hier Ersatz schickt sondern seine Pflicht laut BGB.


    Zusatz: außerdem finde ich das wir in diesem Thema hier viel zu selten über die Rechtslage diskutiert haben. Es ging bisher bestimmt ganze 2 der bisher 27 Seiten durchgehend um den Inhalt der Boxen statt des für und wider des Kaufes sowie Spekulationen über den rechtlichen Hintergrund. Ich fordere mehr Off topic!

    Bin da voll und ganz bei Dir! Aber deshalb ist der Inhalt der Boxen doch immer extra von so "Spoiler-Tags" verdeckt, damit man beim Lesen der wichtigen Rechtslage-Infos hier nicht davon gestört wird ;).


    Back-to-Off-Topic: Deine Abhandlung zu den Pflichten des Händlers und der zweijährigen Gewährleistung ist zwar sachlich richtig, aber mindestens unvollständig. Zum einen ist von den zwei Jahren für mich als Verbraucher in der Praxis nur das erste Jahr relevant (früher sogar nur die ersten 6 Monate), weil dann die Beweislastumkehr gilt, ich dem Händler also nachweisen muss, dass der entsprechende Mangel von Anfang an bestanden hat (was ich in der Praxis als Käufer in der Regel nicht kann, genauso wenig wie der Verkäufer mir in den meisten Fällen in den ersten zwölf Monaten nachweisen kann, dass der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat). Schickt der Händler Dir nach 13 Monaten also Ersatz, ist das in der Tat Kulanz. Zum anderen hat der Händler/Verkäufer nach dem BGB generell auch noch andere Möglichkeiten, den Mangel zu beheben, als Dir Ersatz zu schicken. Auch welche, die für Dich als Kunde (und Gott sei Dank auch meist für ihn als Händler) unvorteilhafter sind.

    Natürlich ist es transparent: Es ist ein Spiel, dass nach dem 1.12.2022 erschienen ist und eine UVP von mindestens 45 Euro hat. Damit kannst Du Dir - wenn Du Dir die Mühe machst - eine genaue Aufstellung der Spiele erstellen, die in Frage kommen. Ob dann jedes einzelne davon auch in der Verlosung ist? Keine Ahnung. Aber Du kannst alle, die nicht in Frage kommen, ausschließen. Und über den zusätzlichen Hinweis (UVP im Schnitt XY Euro) - was allerdings für einen einzelnen Kunden/eine einzelne Kundin nicht überprüfbar ist - sollte zudem gewährleistet sein, dass eben nicht 1700 mal Spiel XYZ im Topf ist.
    Ich fände es im Übrigen unseriöser, wenn die SO genau die Spiele angeben würde, die im Topf sind. Das ist so das Niveau der "zwielichtigen Händler", in die Werbung reinzuschreiben, dass auch eine PS5 dabei sein kann. Und vielleicht gibt es die dann auf 1000 Pakete auch einmal, aber in 999 Fällen werden damit falsche Erwartungshaltungen getriggert.
    Dass Händler Geld verdienen möchten und auch müssen, steht außer Frage. Und dass hier immer von einigen gemeckert wird, vermutlich auch noch, wenn Spiele verschenkt werden, überrascht mich auch nicht.
    Aber (tldr;) es soll doch bitte niemand ernsthaft glauben, sich moralisch (!) im Recht zu befinden, wenn er/sie sich an der Aktion beteiligt und sich dann bei Nicht-Gefallen aufs Widerrufsrecht bezieht, nur weil das BGB es entsprechend hergibt.

    Niemand, der das Gefühl hat, hier möchte ein Händler nur "seinen Kram loswerden", wird zum Kauf gezwungen. Die Teilnahmebedingungen sind - ob juristisch haltbar oder nicht - transparent erläutert. Wer eine Box kauft und die zurückschickt sollte sich bitte nicht auf die (fehlende) "Moral des Händlers" berufen.

    Du klingst wie Amazon und andere Händler, denen das Widerrufsrecht ein Dorn im Auge ist und durch Tricks versuchen, den Kunden am Widerruf zu hindern. Zum Beispiel, in dem auf die Moral des Kunden gezielt wird ;)

    Nein, es ist (moralisch!) etwas völlig anderes, ob man eine gewöhnliche Ware kauft oder eben explizit ein Überraschungspaket zu den genannten Bedingungen. "Tricks" sehe ich hier von Seiten der SO nicht. Wobei ich das nur so sehe, weil bei der SO eben wie schon gesagt transparent genau erläutert ist, was sich in den Paketen befinden kann. Bei den zwielichtigen Resale-Händlern, die mit "1000-Euro-Retoure-Boxen für 150 Euro" werben, kann ich das nicht beurteilen...

    Rechtlich kein Thema. Aber es ging ja um die "Moral". Wie jedes Jahr gibts diese Diskussion. Man könnte ja 10 dieser Boxen kaufen und dann die eine herausnehmen, deren Inhalt der lohnendste ist und den Rest zurückschicken?

    Du sprichst von Moral. Wo ist die Moral, wenn man einem Kunden seinen Anspruch auf Widerruf verweigern will, nur um seinen Kram loszuwerden?


    Und ja, das was du beschreibst kann man so machen und ist auch das Recht des Kunden im Onlinegeschäft.

    Niemand, der das Gefühl hat, hier möchte ein Händler nur "seinen Kram loswerden", wird zum Kauf gezwungen. Die Teilnahmebedingungen sind - ob juristisch haltbar oder nicht - transparent erläutert. Wer eine Box kauft und die zurückschickt sollte sich bitte nicht auf die (fehlende) "Moral des Händlers" berufen.

    Wir haben aus der Aktion Wilde Serengeti und Radlands Deluxe erhalten. Habe mich sehr gefreut, da ich beide Spiele während der jeweiligen Spieleschmiede Kampagnen durchaus interessant fand und jetzt zu einem tollen Preis bekommen habe :) :thumbsup:

    Sag das bitte nicht zu laut, sonst beginnt hier wieder die Diskussion, ob das mit dem Schmieden sich noch lohnt oder ob man die Titel nicht kurz nach Erscheinen schon hinterher geworfen bekommt ;)

    Würden da mehrheitlich Graupen verramscht , liefe sich das tot und würde nicht über die Jahre tragen. Das Echo derer, die hier schon mitgemacht haben, war doch eher positiv.

    Um den Eindruck zu erzeugen, reicht es aber schon, wenige "Hochkaräter" einzustreuen. Dass im letzten Jahr ein oder zwei Forenmitglieder berichtet haben, ein Brass Birmingham oder ähnliches bekommen zu haben, bleibt halt deutlich länger im Gedächtnis als die Großzahl der Rückmeldungen mit "Ich habe Artemis Project bekommen." oder "Bei mir war Der perfekte Moment drin".

    Auf der Produktseite und im Warenkorb sind die Angaben etwas genauer

    Zitat

    Der Inhalt ist ein nagelneues Spiel, das 2020 erstmals erschienen ist und dessen UVP zwischen 39€ und 90€ beträgt (Durchschnitt ca. 50,10€). Es handelt sich dabei nicht nur, aber zum größten Teil, um große Spiele, die im Umfeld der Spieleschmiede entstanden sind.

    Das war glaub ich ein Überbleibsel der Beschreibung aus dem letzten Jahr... Dieses Jahr müsste es 2021 heißen und die Euro-Angaben sollten auch anders sein.

    Hatte auch kurz überlegt, allein wegen des Spannungsfaktors. Aber "UVP" ab 35 Euro und mit Durchschnitt ca. 48 Euro heißt schon, dass man die allermeisten der Spiele vermutlich anderswo günstiger oder nicht viel teurer bekommt, denn zum UVP wird ja vermutlich eher selten etwas angeboten. Dafür ist mir die Chance, einen Ladenhüter (denn warum sollte Happyshops die mehr oder weniger im Weihnachtsgeschäft ausverkaufen Granaten weit unter Kurs raushauen?) nahezu unrabattiert zu bekommen, dann doch zu groß.