Kannst Du das mal ausführen, was das bedeutet oder für Folgen hat?
Bei so etwas hilft oft Wikipedia für einen ersten kurzen Überblick.
Kannst Du das mal ausführen, was das bedeutet oder für Folgen hat?
Bei so etwas hilft oft Wikipedia für einen ersten kurzen Überblick.
Die SO schießt das Rückgaberecht aus und wirbt mit falschen Zahlen.
Sie wirbt mit falschen Zahlen? Was meinst du damit?
Beim Kauf im Laden hast du auch ein Umtauschrecht beim Kauf der Bohrmaschine.
An dieser Stelle kann ich dir nicht folgen. Umtauschrecht für etwas, das ich im Laden kaufe?
Ja, das könnte ich. Dann bekomme ich aber von den coolen Schnäppchen bei der SO nichts mit, oder?
Würde der Thread wie von dir gewünscht gesperrt werden, dann bekämst du hier aber auch nichts von der SO mit.
Kann mal ein Verantwortlicher diesen Thread hier sperren? Die letzten gefühlt 100 Posts haben absolut nichts mit dem Thema Schnäppchen zu tun, sondern nur belangloses Zeugs ...
Du kannst den Thread jederzeit auf "ignore" stellen und den anderen hier weiterhin ihren Spaß lassen.
Einigen wir uns doch einfach darauf, dass "normalerweise" kein Wirtschaftsprüfer bei einer Inventur anwesend ist, aber dass sich dies ab einer gewissen Firmengröße ändert.
Was hat diese ganze Diskussion eigentlich noch im Schnäppchen -Thread zu suchen ???
Seit wann glaubst du, dass im Schnäppchen-Thread nicht diskutiert wird?
Kann aber überall anders sein, es ging hier nicht um Insiderwissen. Ich habe geschrieben "normalerweise". Und das steht da, weil ich das aus ALLEN Firmen kenne, mit denen ich zu tun habe (das sind nicht wenige).
Ich kenne bisher nur Firmen, die die Inventur erst Anfang Januar fertigstellen. Und ich habe früher oft in unterschiedlichen Firmen als Inventur-Aushilfe gearbeitet.
Vermutlich nicht, aber man macht eine Inventur normalerweise nicht am letzten Tag, weil der Prüfer auch noch ins Haus kommen könnte und der benötigt auch seine Zeit.
Wie kommst du denn jetzt auf diesen Unsinn? Man kann die Inventur auch noch am 3. oder 5. Januar beenden, das ist überhaupt kein Problem. Man muss nur für den Fall, dass nach dem 31.12. Warenbewegungen stattfinden, darauf achten, dass diese korrekt für die Inventur erfasst werden, sodass am Ende der Warenbestand mit Stand 31.12. in den Inventurdaten steht.
Die Inventur schon vor dem 31.12. zu beginnen, ist natürlich auch möglich, aber Warenbewegungen sind dann schwieriger zu erfassen als wenn man es nach dem 31.12. macht.
Tut es aber nicht...
Was du aber bis eben auch nicht wusstest ...
Unabhängig davon gilt natürlich trotzdem, was ich in den beiden letzten Absätzen geschrieben habe.
Jahresende. Immer dasselbe, unbeliebte Spielchen "Inventur". Die SO ist eine GmbH, die müssen also auch eine Inventur durchführen, da führt kein Weg dran vorbei.
Ich habe doch weiter oben schon mal erklärt, dass das nicht zwingend so sein muss ...
Richtig ist, dass man am Ende des Geschäftsjahres eine Inventur machen muss. Aber man kann das Geschäftsjahr auch so legen, dass es nicht am 31.12. endet. Es könnte zum Beispiel vom 1.4. bis zum 31.3. verlaufen oder vom 1.2. bis zum 31.1. etc.
Ist aber am Ende auch egal, denn man kann auch verpackte Spiele als eigenen Artikel führen mit einem Durchschnittspreis in der Bilanz. Dazu muss man sie nicht auspacken und man muss nicht wissen, was sich darin befindet.
Natürlich kann es auch sein, dass sie tatsächlich die übrigen Spiele wieder auspacken und einbuchen, auch das kann keiner wissen. Es ist aber kein Automatismus, an dem kein Weg vorbei führt, sondern nur eine von mehreren Möglichkeiten.
Es ist ja nicht mal gesagt, dass die SO Ende Dezember Inventur machen muss. Das Geschäftsjahr könnte theoretisch auch verschoben sein und zum Beispiel Ende Februar enden.
Just saying.
So, ich hoffe, du kennst die Anzahl im Schaufenster.
Nein, keine Ahnung. Deine 400 könnte ein gute Schätzung sein. Aber um die Anzahl ging es ja gar nicht. Ob man nun 400 oder 2000 Spiele vorzeitig einpackt, ist zwar ein unterschiedlicher Aufwand, aber so oder so muss man es eben vorher machen.
Natürlich kann es sein, dass die SO nur z. B. 1000 initiativ verpackt hat. Ich kann es mir nur eben nicht vorstellen, denn wenn sie dann innerhalb weniger Tage 1500 Bestellungen erhalten hätten, wären sie ja unvorbereitet gewesen. Und daran glaube ich eben nicht.
Ich weiß nicht, was die SO macht oder gemacht hat. Ich weiß auch nicht, wie viele Pakete die packen oder verkaufen. Ich nenne nur Möglichkeiten, die du für nicht möglich hältst.
Woher weiß die SO, dass das nicht da drin war und was ihr wirklich bekommen habt?
Das muss sie doch gar nicht wissen. Die schickt dir halt einfach Ersatz, fertig.
da kann man nicht einfach mal für 2.000 Lootboxen eine Zahl x an Spielen ausbuchen und verpacken.
Doch, natürlich kann man das. Nur weil das bei euch nicht so gemacht wird, heißt das nicht, dass es nicht geht.
Und wer sagt, dass man die danach wieder zurückbuchen muss? Die kann man zum Beispiel abschreiben oder spenden oder Ähnliches.
Ich frage mich, warum Mehraufwand direkt realitätsfern sein soll?
Mehraufwand ist dann realitätsfern, wenn er aus Sicht des Betrachtenden unnötig ist.
Bei normalen Bestellungen muss der Lagerarbeiter auch zu einem bestimmten Lagerplatz gehen um das Spiel einzulagern und holt nicht einfach das erst beste Spiel aus dem Hochregal.
Der Lagerarbeiter holt dann aber nicht nur das eine Spiel aus einem Regal, sondern packt mehrere Bestellungen gleichzeitig auf seinen Rollwagen. Denn dieser Vorgang wird natürlich so optimiert, dass alles insgesamt möglichst wenig Zeit kostet. Und genau das geschieht auch mit den eingepackten Geschenken, der Vorgang wird so optimiert, dass er möglichst wenig Zeit kostet.
Jedes Spiel was zuerst eingepackt wurde und dann unverkauft irgendwann wieder ausgepackt werden muss, ist auch Mehraufwand.
Ich bin mir sicher, dass keines der verpackten Spiele wieder ausgepackt wird. Für nicht verkaufte Exemplare wird man eine andere Verwendung finden.
Aber am Ende wird die Kundschaft darüber entscheiden, wie erfolgreich die Aktion ist.
Genau das habe ich ja sinngemäß ebenfalls geschrieben.
Alle Vorschläge, was man "besser" machen könnte, sind ziemlich realitätsfremd. Das würde alles Mehraufwand bedeuten und zudem auch dem eigentlichen Sinn dieser Aktion zuwiderlaufen (aus Sicht der SO). Insofern sehe ich hier keinen Grund, auf irgendeine Änderung zu hoffen, solange jedes Jahr dermaßen viele Bestellungen über diese Aktion getätigt werden.
Die vermarkten das ja so, als seinen da wirklich im Vorfeld 2000 spiele verpackt worden. Sollte das wirklich so sein, wäre das ja nicht mehr möglich.
Wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob diese angeblich 2000 Stück da wirklich jemals vorhanden waren. Alleine platz- und einpacktechnisch wäre das ja Wahnsinn
Ehrlich gesagt verstehe ich diese Zweifel nicht. Man könnte diese Aktion kaum bewerkstelligen, wenn man diese 2000 Stück nicht schon vorher gepackt hätte. Oder glaubst du ernsthaft, es wäre sinnvoll, die Spiele erst dann in Geschenkpapier einzupacken, wenn die Bestellungen eintreffen?
Hier mal ein Bild aus dem aktuellen Schaufenster des Pegasus Pop-Up-Stores. Dort werden am Samstag von Pegasus gesponsorte Spiele (und heiße Waffeln) an Kinder der Friedberger Tafel verteilt. Natürlich wird eine solche Aktion vorher vorbereitet, man kann die Spiele ja logischerweise nicht erst dann einpacken, wenn die Kinder schon vor der Tür stehen.
Bei der SO wird es sicher weniger dekorativ ausgesehen haben, sondern es dürften höhere Stapel gewesen sein. Aber wieso man daran zweifeln sollte, dass die alle beim Start der Aktion schon fertig gepackt waren, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Ab auch 15,97 ist ja nach deiner Auffasung dann falsch, weil gerundet.
Ja, sorry, ich hätte 15,96 schreiben müssen.
Zählen Rundungen der Nachkommastelle bei Prozenten schon dazu? Das ist, wo ich mangels Wissen aussteige.
Wenn ich das aufrunde und dies nicht mindestens mit einer Fußnote erwähne, ist das natürlich unwahr, dazu braucht man kein Spezialwissen. Wenn ich 10% Rabatt bewerbe, darf ich nicht 9,9% Rabatt geben. Ansonsten mache ich mich angreifbar im Sinne des UWG.
Deshalb muss zum Beispiel Werbung der Art "19% Mehrwertsteuer geschenkt" mit einer Fußnote versehen werden, die erklärt, dass hier in Wirklichkeit ein Rabatt in Höhe von ca. 15,97% gegeben wird.
krakos Dass Werbung mit unwahren Behauptungen nicht zulässig ist, sollte dich eigentlich nicht überraschen. Ansonsten kannst du solche Dinge bei Interesse im UWG nachlesen:
Wie schon hier geschrieben:
30,76923 oder 30,77 oder 30,8 sehen nicht schön aus, drum werden solche Zahlen gerundet.
Das ist ja prinzipiell auch klar, trotzdem ist die Angabe falsch. Man könnte ebensogut "mehr als 30% Rabatt" schreiben, das klingt IMHO nicht schlechter als "31% Rabatt", wäre aber zumindest zutreffend.
Transparent ist es nicht, was man ja auch an diversen Posts hier sieht. Welche Spiele möglichen wären, ist nämlich nicht wirklich bekannt. Transpartent wäre eine Auflistung der möglichen Spiele.
Aber eine solche Auflistung würde IMHO der Idee der Sache widersprechen, sich ein Überraschungsgeschenk liefern zu lassen.
Weil eben keiner der Gründe zum Ausschluss greift:
§ 312g BGB - Einzelnorm
Danke!
Die SO könnte aber irgendeine Tonaufnahme (z. B. vom Babyfon ) mit einpacken und die Verpackung versiegeln, wenn ich das Gesetz richtig verstehe.
Was meiner Meinung nach nicht rechtlich haltbar ist.
Weshalb nicht? Es gibt ja auch andere Artikel, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann, zum Beispiel personalisierte Artikel mit Gravuren etc., insofern ist dies also generell unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ja, schon klar, ich weiß wie der versteckte Text funktioniert. Deshalb habe ich eine Reaktion abgegeben, den Text gelesen, und danach meine Reaktion wieder zurückgenommen, weil ich den Zähler nicht noch höher schrauben wollte.
Immerhin (bis jetzt) 54 Reaktionen abgegriffen ...
PS: Wieso Geschenke? Musstest Du Dein SO-Paket nicht selbst bezahlen?
Hast du dich noch nie selbst beschenkt?
razorjack89 Auch deine "Gratulation" sollte in einem Spoiler stehen.
Aber für 9,99€ ist es wahrscheinlich günstiger seinen Lagerbestand in die Presse zu fahren anstatt so lange Aktionen zu machen und das Spiel weiter wie Blei auf dem Lager lieger zu lassen.
Nein, es ist nicht günstiger, den Lagerbestand in die Presse zu fahren.
Das war ursprünglich als Versteckter Text drin, nicht als Spoiler, und da musst du reagieren um es zu lesen.
Man kann aber nach dem Lesen die Reaktion erneut anklicken, um sie wieder rückgängig zu machen. Das mache ich immer automatisch, wenn ich kein Like vergeben möchte.
Ist halt Lotto spielen ...
Ach!?
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Geschenkpapier einen Widerruf ausschließt lasse mich aber als Laie gerne eines besseren belehren.
Soweit ich das jetzt verstanden zu haben glaube: Der Widerruf selbst gilt weiterhin wie üblich. Du kannst das bestellte "Geschenk" wieder zurückschicken. Du darfst es halt nur nicht auspacken.
Insofern ist also die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, eine Rücksendung nach dem Auspacken abzulehnen oder nicht. Ob der Vergleich mit einem Magic Booster wirklich zutrifft, würde am Ende wohl nur ein Richter wirklich klären können.
Es gibt zumindest meines Wissens ein Gerichtsurteil, dass man Matratzen auspacken und auf ihnen probeliegen bzw. sogar probeschlafen darf, auch wenn die Matratze danach bei einer Rücksendung hygienisch betrachtet nicht mehr ohne Reinigung erneut verkauft werden kann. Aber das ist natürlich ebenfalls kein passender Vergleich zu dieser Geschenksache hier.
Ich habe in den letzten Jahren familienbedingt leider wesentlich mehr Zeit an Entenangelständen verbracht, als mir lieb ist und kann dir sagen, dass das alles andere als ein Geschicklichkeitsspiel ist. Es geht schlussendlich nicht darum, OB man eine Ente angelt, sondern WELCHE Ente man angelt. An der Unterseite der Ente ist eine zufällige Punktzahl notiert und die Gesamtpunktzahl von allen geangelten Enten entscheidet darüber, welchen Preis man sich aussuchen kann. Das kommt meines Erachtens einer Lotterie wesentlich näher als einer Partie "Der heiße Draht".
Danke für die Erklärung. Ich habe selbst nie Enten geangelt und das Spiel aufgrund von Fotos wohl falsch eingeschätzt. Das ist in der Tat kein Geschicklichkeitsspiel.
Ob und wie das nun rechtlich korrekt ist, k.A., habe aber für dich mal Lotterie – Wikipedia oder Lotterie - Zeno.org ergoogelt…
Das ist jetzt ziemlich albern, dass du mir einen Link gibst, den ich selbst weiter oben im Thread schon gepostet hatte ...
Bei der Aktion handelt es sich nicht um eine Lotterie (hier eine Ausschreibung, da kein Geldgewinn) i.S.d. § 763 BGB. Es mangelt bereits am Merkmal des Einsatzes, da hierfür die Hoffnung miteinhergehen muss, einen gleichwertigen oder höherwertigen "Gewinn" zu erzielen - das hat man hier ohnehin nich, da der "Gewinn" ohnehin höher ist.
Danke, das ist mal eine sachliche und nachvollziehbare Erklärung, mit der ich etwas anfangen kann. (Dass es - wenn überhaupt - eine Ausschreibung gewesen wäre, hatte ich übrigens selbst oben schon so geschrieben, aber das nur am Rande.)
Damit ist jede Tombola, jeder Kirmesstand mit Entenangeln etc. auch gleich eine genehmigungspflichtige Lotterie?
Entenangeln ist (wenn ich mich richtig erinnere) ein Geschicklichkeitsspiel, kein reines Glücksspiel. Damit erfüllt es nicht die Bedingungen einer Lotterie. Eine Tombola ist dagegen tatsächlich eine Lotterie und prinzipiell genehmigungspflichtig.
Ich finde es eine schöne Aktion und würde mich freuen, wenn die, die anderer Meinung sind, einfach ihre Finger davon lassen und nicht allen anderen den Spaß daran verderben. Oder dafür sorgen, dass SO künftig so etwas nicht mehr anbietet. Danke.
Ganz allgemein: Nur weil du die Aktion schön findest, heißt das nicht automatisch, dass man Recht und Gesetz komplett ignorieren darf.
Unabhängig davon will ich der SO auch gar nichts verbieten. Aber wenn hier tatsächlich das Widerrufsrecht ausgehebelt werden soll, werde ich zumindest hellhörig, weil dies nicht so einfach möglich ist.
Eine Lotterie/Tombola ist diese Aktion natürlich nicht. Eine solche beinhaltet ja viele Nieten auf ein paar Gewinne, hier bekommt ja jeder was für sein Geld.
Dass eine Lotterie (im juristischen Sinne) automatisch Nieten enthalten muss, halte ich momentan noch für deine persönliche Meinung, nicht für eine Tatsache. Hast du vielleicht einen hilfreichen Link, der deine Meinung irgendwie untermauert?
Dann wünsche ich mir von meiner Frau doch lieber Nidavellir, das will ich wirklich haben... Aber wir schenken uns ja nix zu Weihnachten...
Meine Frau und ich schenken uns auch nichts gegenseitig zu Weihnachten, aber meist schenken wir uns selbst etwas gemeinsam. Vielleicht wäre das ja auch für euch zwei ein Kompromiss ...
Widerruf bei geöffneter Geschenkverpackung ist ja ausgeschlossen.
Ich frage mich gerade, wie juristisch sattelfest eine solche Aktion überhaupt ist. Im Prinzip findet ja hier eine Lotterie bzw. eine Ausspielung statt, und diese sind nach meinem Halbwissensstand grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Wikipedia sagt dazu:
"Gemäß § 763 BGB ist ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag nur verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Der Staat besitzt ein Lotteriemonopol, sodass gemäß § 287 Abs. 1 StGB jede Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Genehmigungsfrei sind Lotterien und Ausspielungen nur, wenn die Lose kostenfrei und ohne Bindung ausgegeben werden oder als nicht-öffentliche Veranstaltungen.[16] Ansonsten handelt es sich um eine nicht einklagbare unvollkommene Verbindlichkeit nach § 762 BGB, die nicht zurückgefordert werden kann, wenn sie erfüllt wurde („Spielschulden sind Ehrenschulden“)."
Link: