eBay Kleinanzeigen, oder: Die Abgründe der menschlichen Gesellschaft

  • Im Fazit macht daher die Option "jetzt kaufen, später zahlen" wenig Sinn, insbesondere als default Einstellung für neue Angebote...

    Ist ja auch okay, aber ich habe eben andere (positive) Erfahrungen gemacht. :)

  • Hätte wohl einfach das „zitieren“ weglassen sollen😅

    Aber ja, nachdem ich hier einige eher schlechte Sachen über diese Option gelesen habe (keine Auszahlung, weil nicht bestätigt?? Gebühren für Verkäufer??), wollte ich meine Erfahrungen hier auch mal teilen.

    Und diese sind bei mir (zumindest als Verkäufer) überwiegend positiv.


    Ist wohl tatsächlich ein Plädoyer dafür 😂


    Hab übrigens mit Kl. und eBay gleichzeitig angefangen (etwa vor zwei Monaten) und bei dem großen eBay max 2 „gesehen“ pro Artikel 😂 damit bin ich bei dem großen Bruder raus🥲

  • Ausser der Käufer behauptet, das nicht das Richtige im Paket war : dann ist deine Ware und das Geld weg ( wirklich so passiert)

  • Ausser der Käufer behauptet, das nicht das Richtige im Paket war : dann ist deine Ware und das Geld weg ( wirklich so passiert)

    Das wünsche ich selbstverständlich niemanden.

    In diesem Fall wäre es natürlich für dich besser gewesen wenn das Geld direkt überwiesen worden wäre. Andersherum könnte dann der Verkäufer was „abziehen“. 🤔


    Bisher hab ich, außer Leuten die sich plötzlich nie mehr melden, nur Glück gehabt und toy toy toy… für die Zukunft🫣

  • Hi Leute! Es wurde sicher schon einmal besprochen hier aber: Was geschieht, wenn der Käufer bei Kleinanzeigen per "Sicheres Bezahlen" bezahlt und dann einfach den Erhalt des Paketes später nicht bestätigt? Kann man sich davor irgendwie schützen als Käufer? Bin da mitten in einer Transaktion, die mir ein wenig sonderbar erscheint. Würde die von Kleinanzeigen bereitgestellte DHL-Versandmarke benutzen.


    Danke für eure Hilfe!

  • Wie immer bist du dann als Verkäufer meist der gearschte. Paypal ist da rigoros, Kleinanzeigen wohl auch.


    Das rächt sich wohl erst dann, wenn der Käufer durch Häufung solcher Fälle auffällt.

  • Sehe ich auch so. Manchmal hat man Interessenten dabei, die, selbst wenn sie keine betrügerischen Absichten haben, auch einfach schon in der vorherigen Kommunikation auf Ärger hindeuten.

    Da wird dann nachher das Haar in der Suppe gesucht, bzw. die kleinste Abnutzung bei einem bespielten Brettspiel bemängelt (in dem Fall hat man tatsächlich gesehen- gegen Flutlicht - dass die Meeple Spuren auf der Lackierung des Spielbretts hinterlassen haben).


    Edit: Preis des Spiels war 50% des Bestpreises, der Zustand als guter gebrauchter Zustand ausgeschrieben und es wurden vorher schon Bilder ohne Ende gewünscht und geliefert.

    Einmal editiert, zuletzt von r3h0k3 ()

  • Sehe ich auch so. Manchmal hat man Interessenten dabei, die, selbst wenn sie keine betrügerischen Absichten haben, auch einfach schon in der vorherigen Kommunikation auf Ärger hindeuten.

    Da wird dann nachher das Haar in der Suppe gesucht, bzw. die kleinste Abnutzung bei einem bespielten Brettspiel bemängelt (in dem Fall hat man tatsächlich gesehen- gegen Flutlicht - dass die Meeple Spuren auf der Lackierung des Spielbretts hinterlassen haben).


    Edit: Preis des Spiels war 50% des Bestpreises, der Zustand als guter gebrauchter Zustand ausgeschrieben und es wurden vorher schon Bilder ohne Ende gewünscht und geliefert.

    Wobei Kleinanzeigen Abnutzungserscheinungen bei gebrachten Gegenständen extra als Grund einer Reklamation ausschließt. Zumindest habe ich das mal gelesen, als ich meine Kontodaten da hinterlegt habe.

  • Und was ist, wenn der Käuferschutz geltend gemacht wird, also etwa entlang der Behauptung, dass nichts angekommen ist oder das Paket leer war?

    Nichts angekommen, kann nicht sein, weil es eine Sendungsverfolgung gibt. Bei einem leeren Paket kommt es darauf an wie du argumentierst und wie plausibel der Sachverhalt dargestellt wurde. Zumindest von einem Käufer werden sie mindestens eine Anzeige bei der Polizei und ggf. eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Es ist kein Automatismus, dass der Käufer den Streitfall für sich entscheiden kann.

  • Nichts angekommen, kann nicht sein, weil es eine Sendungsverfolgung gibt. Bei einem leeren Paket kommt es darauf an wie du argumentierst und wie plausibel der Sachverhalt dargestellt wurde. Zumindest von einem Käufer werden sie mindestens eine Anzeige bei der Polizei und ggf. eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Es ist kein Automatismus, dass der Käufer den Streitfall für sich entscheiden kann.

    1. Wenn die Sendungsverfolgung „zugestellt bei: Nachbarn“ anzeigt, dann wird es dir schwerfallen, nachzuweisen, dass das Paket bei deinem Vertragspartner angekommen ist. Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.

    2. Machen sich die Käuferschutz-Bezahldienste wirklich die Mühe, nach einer Anzeige der Polizei zu fragen? Hast du dafür eine Quelle? Oder ist das nur deine Hoffnung (im Sinne von „werden sie ja wohl hoffentlich…“)? Ich habe da nämlich (zugegeben, ohne Quelle) die Befürchtung, dass die Angabe „leeres Paket“ (oder auch „falsche Ware“, „unvollständige Lieferung“, o.ä.) nur dazu führt, dass man den Verkäufer auffordern wird, nachzuweisen, dass die versprochene Ware im Paket war (was schwierig zu beweisen ist, wenn man den Einpackvorgang nicht auf Video oder Foto festgehalten hat).

  • Deswegen wenn man schon leichte Zweifel hat, dass beim Käufer etwas nicht stimmen könnte, Video vom Verpackungsvorgang am besten mit Zeuge machen. Dazu das Paket wiegen, wird ja in Postfiliale auch gewogen wegen dem Preis und dann kann man schon recht viel nachweisen. Ist natürlich immer noch keine Garantie, dass der Zahlungsabwickler einem dann Recht gibt.

  • Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.

    Bei Paypal reicht es nicht mal aus, wenn das Paket an einen Paketshop des Dienstleisters (zB UPS) zugestellt wird. Alles, was nicht „Unterschrift durch Empfänger“ lautet, zählt nicht als zugestellt.

  • Nichts angekommen, kann nicht sein, weil es eine Sendungsverfolgung gibt. Bei einem leeren Paket kommt es darauf an wie du argumentierst und wie plausibel der Sachverhalt dargestellt wurde. Zumindest von einem Käufer werden sie mindestens eine Anzeige bei der Polizei und ggf. eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Es ist kein Automatismus, dass der Käufer den Streitfall für sich entscheiden kann.

    1. Wenn die Sendungsverfolgung „zugestellt bei: Nachbarn“ anzeigt, dann wird es dir schwerfallen, nachzuweisen, dass das Paket bei deinem Vertragspartner angekommen ist. Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.

    2. Machen sich die Käuferschutz-Bezahldienste wirklich die Mühe, nach einer Anzeige der Polizei zu fragen? Hast du dafür eine Quelle? Oder ist das nur deine Hoffnung (im Sinne von „werden sie ja wohl hoffentlich…“)? Ich habe da nämlich (zugegeben, ohne Quelle) die Befürchtung, dass die Angabe „leeres Paket“ (oder auch „falsche Ware“, „unvollständige Lieferung“, o.ä.) nur dazu führt, dass man den Verkäufer auffordern wird, nachzuweisen, dass die versprochene Ware im Paket war (was schwierig zu beweisen ist, wenn man den Einpackvorgang nicht auf Video oder Foto festgehalten hat).

    Also soweit ich weiß trägt das Versandrisiko noch immer der Käufer und nicht der Verkäufer.

  • 1. Wenn die Sendungsverfolgung „zugestellt bei: Nachbarn“ anzeigt, dann wird es dir schwerfallen, nachzuweisen, dass das Paket bei deinem Vertragspartner angekommen ist. Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.

    2. Machen sich die Käuferschutz-Bezahldienste wirklich die Mühe, nach einer Anzeige der Polizei zu fragen? Hast du dafür eine Quelle? Oder ist das nur deine Hoffnung (im Sinne von „werden sie ja wohl hoffentlich…“)? Ich habe da nämlich (zugegeben, ohne Quelle) die Befürchtung, dass die Angabe „leeres Paket“ (oder auch „falsche Ware“, „unvollständige Lieferung“, o.ä.) nur dazu führt, dass man den Verkäufer auffordern wird, nachzuweisen, dass die versprochene Ware im Paket war (was schwierig zu beweisen ist, wenn man den Einpackvorgang nicht auf Video oder Foto festgehalten hat).

    Also soweit ich weiß trägt das Versandrisiko noch immer der Käufer und nicht der Verkäufer.

    Das mag C2C der Fall sein. Aber B2C heißt es nicht umsonst Käuferschutz statt Verkäuferschutz ;)

  • Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.

    Bei Paypal reicht es nicht mal aus, wenn das Paket an einen Paketshop des Dienstleisters (zB UPS) zugestellt wird. Alles, was nicht „Unterschrift durch Empfänger“ lautet, zählt nicht als zugestellt.

    Du könntest mit Alterssichtprüfung verschicken, dann darf es nur dem Empfänger übergeben werden.


    1. Wenn die Sendungsverfolgung „zugestellt bei: Nachbarn“ anzeigt, dann wird es dir schwerfallen, nachzuweisen, dass das Paket bei deinem Vertragspartner angekommen ist. Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.

    2. Machen sich die Käuferschutz-Bezahldienste wirklich die Mühe, nach einer Anzeige der Polizei zu fragen? Hast du dafür eine Quelle? Oder ist das nur deine Hoffnung (im Sinne von „werden sie ja wohl hoffentlich…“)? Ich habe da nämlich (zugegeben, ohne Quelle) die Befürchtung, dass die Angabe „leeres Paket“ (oder auch „falsche Ware“, „unvollständige Lieferung“, o.ä.) nur dazu führt, dass man den Verkäufer auffordern wird, nachzuweisen, dass die versprochene Ware im Paket war (was schwierig zu beweisen ist, wenn man den Einpackvorgang nicht auf Video oder Foto festgehalten hat).

    Also soweit ich weiß trägt das Versandrisiko noch immer der Käufer und nicht der Verkäufer.

    Andersherum wird ein Schuh draus.


    Verlorene Pakete: Wer haftet, wenn die Sendung verloren geht?

  • Andersherum wird ein Schuh draus.


    Verlorene Pakete: Wer haftet, wenn die Sendung verloren geht?

    Du irrst, das gilt nur von einem gewerblichen Händler an privat.

    Von privat an privat ist es andersrum.

    https://www.rechtsanwalt.com/news/das-versandrisiko-bei-ebay/

    (unterer Abschnitt)

    Ergänzend: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

    Das mag C2C der Fall sein. Aber B2C heißt es nicht umsonst Käuferschutz statt Verkäuferschutz ;)

    Dieser Thread dreht sich aber im Kern doch um Privatverkäufe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Matze ()

  • oha, stimmt. Gut zu wissen!

  • Nichts angekommen, kann nicht sein, weil es eine Sendungsverfolgung gibt. Bei einem leeren Paket kommt es darauf an wie du argumentierst und wie plausibel der Sachverhalt dargestellt wurde. Zumindest von einem Käufer werden sie mindestens eine Anzeige bei der Polizei und ggf. eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Es ist kein Automatismus, dass der Käufer den Streitfall für sich entscheiden kann.

    1. Wenn die Sendungsverfolgung „zugestellt bei: Nachbarn“ anzeigt, dann wird es dir schwerfallen, nachzuweisen, dass das Paket bei deinem Vertragspartner angekommen ist. Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.

    2. Machen sich die Käuferschutz-Bezahldienste wirklich die Mühe, nach einer Anzeige der Polizei zu fragen? Hast du dafür eine Quelle? Oder ist das nur deine Hoffnung (im Sinne von „werden sie ja wohl hoffentlich…“)? Ich habe da nämlich (zugegeben, ohne Quelle) die Befürchtung, dass die Angabe „leeres Paket“ (oder auch „falsche Ware“, „unvollständige Lieferung“, o.ä.) nur dazu führt, dass man den Verkäufer auffordern wird, nachzuweisen, dass die versprochene Ware im Paket war (was schwierig zu beweisen ist, wenn man den Einpackvorgang nicht auf Video oder Foto festgehalten hat).

    zu Punkt 1: Der Verlust einer Sendung / Defekt auf dem Versandweg geht im privaten Handel zu Lasten des Käufers. Allerdings hat der Verkäufer eine Mitwirkungspflicht, denn nur er kann eine Sendungsverfolgung bzw. Schadenersatz bei versicherten Sendungen beantragen / beauftragen. Kommt dabei heraus, dass die Sendung mangelhaft verpackt ist, dann geht dies zu Lasten des Verkäufers.


    zu Punkt 2: Ich habe schon des öfters gelesen oder gehört, dass dann Unterlagen, Anzeigen und ähnliches verlangt werden. Da wird ein passender Textbaustein verschickt und das war es. Aktuell ist mir ein Fall erinnerlich, wo eine Käuferin einen defekten Drucker erhalten hat. Sie musste irgendwo ein Gutachten in einer PC-Werkstatt organisieren. Darin war vermerkt, dass der Defekt besteht und es unwahrscheinlich ist, dass das durch den Transport passiert ist. Erst dann hat sie das Geld wiederbekommen. Ich beobachte schon. dass die Treuhanddienste seit einigen Jahren den Sachverhalt genauer prüfen. Das gilt eigentlich nur für Paypal und ebay.de. Vom KA Treuhanddienst habe ich keine Erfahrungswerte, aber ich weiß, dass die hoffnungslos überfordert sind.


    Ansonsten kann ich sagen, dass ich seit 1999 regelmäßig im Internet kaufe und verkaufe. Bisher habe ich 2 Fälle bei Paypal (als Verkäufer / Käufer) gehabt. Als Verkäufer, weil bemängelt worden ist, dass das Spiel mehr gebraucht als beschrieben sei, hier wurde der Kauf rückgängig gemacht. Als Käufer bei Prometheus Games (hier gibt es auch einige lustige Threads), der mir erst die Ware geschickt hat, nachdem ich den Antrag gestellt habe.


    Auch wurde ich nicht außerhalb der Treuhanddienste betrogen.

  • Beim Privatverkauf liegt das Transportrisiko rein rechtlich beim Käufer, nachdem der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat. Das ist klar. Wenn der Verkäufer den Käufer verklagt und nachweisen kann, dass er die Ware ordentlich und sicher verpackt an das Transportunternehmen übergeben hat, wird er voraussichtlich vor Gericht Recht bekommen.

    Was aber, wenn der Käufer mit PayPal oder sicher bezahlen o.ä. bezahlt hat und einen Antrag auf Käuferschutz stellt? Dann kann es sein, dass das Geld zurückgebucht wird, wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass der Käufer die Ware erhalten hat. Dann ist erstmal Ware und Geld weg. Man kann dann immer noch vor Gericht ziehen, nur das will man sich durch Treuhand-Dienste doch eigentlich ersparen,

  • zu Punkt 1: Der Verlust einer Sendung / Defekt auf dem Versandweg geht im privaten Handel zu Lasten des Käufers. Allerdings hat der Verkäufer eine Mitwirkungspflicht, denn nur er kann eine Sendungsverfolgung bzw. Schadenersatz bei versicherten Sendungen beantragen / beauftragen. Kommt dabei heraus, dass die Sendung mangelhaft verpackt ist, dann geht dies zu Lasten des Verkäufers.

    Nicht wirklich...

  • zu Punkt 1: Der Verlust einer Sendung / Defekt auf dem Versandweg geht im privaten Handel zu Lasten des Käufers. Allerdings hat der Verkäufer eine Mitwirkungspflicht, denn nur er kann eine Sendungsverfolgung bzw. Schadenersatz bei versicherten Sendungen beantragen / beauftragen. Kommt dabei heraus, dass die Sendung mangelhaft verpackt ist, dann geht dies zu Lasten des Verkäufers.

    Nicht wirklich...

    Wenn er den Nachforschungsantrag verweigert, dann ist er jedoch aus einer vertraglichen Nebenpflicht gehalten sämtliche Ansprüche gegen den Transporteur vollumfänglich an den Käufer abzutreten

  • Was aber, wenn der Käufer mit PayPal oder sicher bezahlen o.ä. bezahlt hat und einen Antrag auf Käuferschutz stellt? Dann kann es sein, dass das Geld zurückgebucht wird, wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass der Käufer die Ware erhalten hat. Dann ist erstmal Ware und Geld weg. Man kann dann immer noch vor Gericht ziehen, nur das will man sich durch Treuhand-Dienste doch eigentlich ersparen,

    Bei Paypal reicht ein Beleg, dass es versendet wurde. OPP verlangt einen Beleg dass es versendet und „ordnungsgemäß“ zugestellt wurde (was immer das heissen mag).

    Letztendlich sitzen da allerdings Menschen die willkürlich über die Fälle entscheiden.