1. Wenn die Sendungsverfolgung „zugestellt bei: Nachbarn“ anzeigt, dann wird es dir schwerfallen, nachzuweisen, dass das Paket bei deinem Vertragspartner angekommen ist. Wenn du als Verkäufer das Transportrisiko trägst, reicht es meines Wissens rechtlich nicht aus, dass das Paket beim Nachbarn zugestellt wurde. Wie die diversen Treuhand-Bezahldienste (PayPal, Kleinanzeigen sicher bezahlen, etc.) das dann bewerten, kann ich nicht sagen; falls sie sich am deutschen Recht orientieren, kann auch in solchen Fällen Geld und Ware weg sein.
2. Machen sich die Käuferschutz-Bezahldienste wirklich die Mühe, nach einer Anzeige der Polizei zu fragen? Hast du dafür eine Quelle? Oder ist das nur deine Hoffnung (im Sinne von „werden sie ja wohl hoffentlich…“)? Ich habe da nämlich (zugegeben, ohne Quelle) die Befürchtung, dass die Angabe „leeres Paket“ (oder auch „falsche Ware“, „unvollständige Lieferung“, o.ä.) nur dazu führt, dass man den Verkäufer auffordern wird, nachzuweisen, dass die versprochene Ware im Paket war (was schwierig zu beweisen ist, wenn man den Einpackvorgang nicht auf Video oder Foto festgehalten hat).