Da muss man Unterscheiden. Also ist einer von beiden, meist Verkäufer, KAUFMANN gem. HGB,der andere aber Privatmensch/Konsument, dann gelten für den Verkäufer strengere Vorschriften (bspw. muss er eben die 14 Tage wideruf gegen sich gelten lassen, auch gelten Gewährleistung, Haftung ganz anders). Beim Kauf zwischen Privatleuten gelten andere Regeln (Nämlich die des BGB) genauso wie wenn beide Kaufleute sind auch andere Regeln gelten, dann unterliegen beide dem HGB und es gibt keinen "Verbraucherschutz".
Den Kaufmann und das HGB braucht es gar nicht. Es reicht die Unterscheidung: ist man Unternehmer oder Verbraucher i.S.d. §§ 13, 14 BGB.
(ganz einfach, weil bei weitem nicht jeder Unternehmer im Sinne des BGB auch Kaufmann nach HGB sein muss).
Ansonsten habe ich das Gefühl, dass m4xx und ReservoirHog den juristischen Teil der Ausgangslage nun ausreichend besprochen haben.