Beiträge von Puma im Thema „eBay Kleinanzeigen, oder: Die Abgründe der menschlichen Gesellschaft“

    Da muss man Unterscheiden. Also ist einer von beiden, meist Verkäufer, KAUFMANN gem. HGB,der andere aber Privatmensch/Konsument, dann gelten für den Verkäufer strengere Vorschriften (bspw. muss er eben die 14 Tage wideruf gegen sich gelten lassen, auch gelten Gewährleistung, Haftung ganz anders). Beim Kauf zwischen Privatleuten gelten andere Regeln (Nämlich die des BGB) genauso wie wenn beide Kaufleute sind auch andere Regeln gelten, dann unterliegen beide dem HGB und es gibt keinen "Verbraucherschutz".

    Den Kaufmann und das HGB braucht es gar nicht. ;) Es reicht die Unterscheidung: ist man Unternehmer oder Verbraucher i.S.d. §§ 13, 14 BGB. :)
    (ganz einfach, weil bei weitem nicht jeder Unternehmer im Sinne des BGB auch Kaufmann nach HGB sein muss).

    Ansonsten habe ich das Gefühl, dass m4xx und ReservoirHog den juristischen Teil der Ausgangslage nun ausreichend besprochen haben. :aufgeb:

    Kann sein. Aber nach über zwei Tagen kann man auch ruhig kurz Bescheid geben.

    Nochmal: was erwartest Du? Es gibt Leute, die schauen nur alle zwei Wochen mal in ihre Emails.

    Aber wenn die Person eine Nachricht gelesen und geantwortet hat, sprich eine aktive und aktuelle Konversation zu einem Artikel hat, den sie verkaufen will, wäre es doch ziemlich weltfremd, diese erst wieder in 14 Tagen fortzusetzen. Ansonsten hast du aber natürlich Recht, viele Menschen sind nicht so regelmäßig online wie die meisten User hier im Forum.

    Aber gut, dass ich mit meinem Anspruch an Höflichkeit aus der Zeit gefallen bin ist dann eben so...

    Ich empfinde die Konversationen über solche Plattformen, selbst hier zum Teil, KA, Facebook, auch oft als unhöflich. Vielleicht bin ich ebenfalls aus der Zeit gefallen, würde in deinem Fall aber auch eine kurze Absage als höflich empfinden (genauso wie eine Anrede beispielsweise) - ich fürchte aber, dass das so nicht mehr läuft im Jahre 2023...