eBay Kleinanzeigen, oder: Die Abgründe der menschlichen Gesellschaft

  • Jedes Mal, wenn ich bei Kleinanzeigen schaue, was neu für Brettspiele angeboten werden, muss ich mich über irgendeinen raffgierigen Geier aufregen. Heute die Quacksalber von Quedlingburg Megabox für 55€. Das Teil gibt es jedes Jahr im Dezember bei Aldi Süd zunächst für 30 Euro und wenn die Charge nicht wegkommt, dann wird der Preis noch weiter reduziert. Hier wird versucht, irgendeiner ahnungslosen Omi, die ihren Enkeln etwas Gutes tun will, das Geld aus der Tasche zu ziehen, weil man selbst ein geldgeiler Sack ist. Es macht mich wütend und traurig zugleich.

  • Das Teil gibt es jedes Jahr im Dezember bei Aldi Süd zunächst für 30 Euro und wenn die Charge nicht wegkommt, dann wird der Preis noch weiter reduziert.

    Wenn ich aber jetzt und heute diese Box kaufen will, zum Beispiel weil ich sie jemandem zum Geburtstag schenken möchte, dann nutzt es mir nichts, dass die Box im Dezember für 30 Euro erhältlich sein wird ...

    Unabhängig davon klingt dein Beitrag so, als wäre die Kenntnis dieses Aldi-Angebotes Allgemeinbildung für jeden Spieleinteressierten. Nun ja, gut zu wissen, dass ich offenbar eine "ahnungslose Omi" bin, nur weil ich nicht beim Aldi einkaufe, und dass jeder ein "geldgeiler Sack" ist, der ein Spiel für 10% unterhalb der UVP anbietet ...

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Das Teil gibt es jedes Jahr im Dezember bei Aldi Süd zunächst für 30 Euro und wenn die Charge nicht wegkommt, dann wird der Preis noch weiter reduziert.

    Wenn ich aber jetzt und heute diese Box kaufen will, zum Beispiel weil ich sie jemandem zum Geburtstag schenken möchte, dann nutzt es mir nichts, dass die Box im Dezember für 30 Euro erhältlich sein wird ...

    Unabhängig davon klingt dein Beitrag so, als wäre die Kenntnis dieses Aldi-Angebotes Allgemeinbildung für jeden Spieleinteressierten. Nun ja, gut zu wissen, dass ich offenbar eine "ahnungslose Omi" bin, nur weil ich nicht beim Aldi einkaufe, und dass jeder ein "geldgeiler Sack" ist, der ein Spiel für 10% unterhalb der UVP anbietet ...

    Ähem, die Quacksalber-Big-Box hat einen UVP von 39,99 € und ist materialtechnisch qualitativ schlechter als die Erstausgabe, insoweit auch weniger wert - und die kriegt man ja auch schon für das Geld mit beiden Erweiterungen. Insoweit verstehe ich durchaus, wenn man sich über solche "Angebote" aufregt.

  • Da die Box ALDI-Exklusiv herausgegeben wurde, ist die überteuerte UVP (auf der ALDI-Webseite) ziemlicher Blödsinn. Und ja, wenn jemand versucht, ein Spiel, das er für maximal 30 Euro gekauft hat - und das nur in dem Gedanken, dass er es jemandem wegkauft, um es selbst irgendwann später im besten Fall teurer zu verkaufen - dann ist das für mich ein geldgeiler Sack.


    Keine Ahnung, wie alt du bist, aber wegen mir auch ahnungsloser Opi :P (bitte nicht ernst nehmen, es war freilich eine übertriebene Darstellung der Ereignisse) Es geht ja gerade darum, dass dieses Nichtwissen ausgenutzt wird. Im Videospielbereich sind Scalper arg verpöhnt, daher sehe ich es nicht ein, das bei Brettspielen anders zu handhaben.

  • Ähem, die Quacksalber-Big-Box hat einen UVP von 39,99 € und ist materialtechnisch qualitativ schlechter als die Erstausgabe, insoweit auch weniger wert - und die kriegt man ja auch schon für das Geld mit beiden Erweiterungen.

    Reden wir nicht über diese Box hier mit UVP 59,99!?

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Ähem, die Quacksalber-Big-Box hat einen UVP von 39,99 € und ist materialtechnisch qualitativ schlechter als die Erstausgabe, insoweit auch weniger wert - und die kriegt man ja auch schon für das Geld mit beiden Erweiterungen.

    Reden wir nicht über diese Box hier mit UVP 59,99!?

    https://www.schmidtspiele-shop…rundspiel-2-erweiterungen

    Nein, die Aldibox ist ne Sonderauflage mit reduzierter Materialqualität und einem ausgewiesenen UVP von 39,99 €. So steht es zumindest bei Aldi im Prospekt. Ich weiß nicht, ob Schmidt selbst auch eine Big Box mit der originalen Materialqualität anbietet, aber es erscheint mir seltsam, dass es da zwei UVPs für gibt.

  • Ähem, die Quacksalber-Big-Box hat einen UVP von 39,99 € und ist materialtechnisch qualitativ schlechter als die Erstausgabe, insoweit auch weniger wert - und die kriegt man ja auch schon für das Geld mit beiden Erweiterungen.

    Reden wir nicht über diese Box hier mit UVP 59,99!?

    https://www.schmidtspiele-shop…rundspiel-2-erweiterungen

    Du und der Kleinanzeigen-Verkäufer reden von der Mega-Box (59,99)

    ReservoirHog und Archibald Tuttle vermischen es mit der Bigbox (39,99)

    ;)

  • Reden wir nicht über diese Box hier mit UVP 59,99!?

    https://www.schmidtspiele-shop…rundspiel-2-erweiterungen

    Nein, die Aldibox ist ne Sonderauflage mit reduzierter Materialqualität und einem ausgewiesenen UVP von 39,99 €. So steht es zumindest bei Aldi im Prospekt. Ich weiß nicht, ob Schmidt selbst auch eine Big Box mit der originalen Materialqualität anbietet, aber es erscheint mir seltsam, dass es da zwei UVPs für gibt.

    Big-Box: https://www.schmidtspiele-shop…acksalber-von-quedlinburg

    Mega-Box: https://www.schmidtspiele-shop…rundspiel-2-erweiterungen

    Unterschiedliche Inhalte = unterschiedliche UVP

  • Ne, ich rede durchaus von der Mega-Box. Bei Schmidt-Spiele ist ein UVP für 59,99 € angegeben, aber - und das ist ja der Punkt - das Spiel wurde exklusiv für ALDI produziert (wie die Rechte heute sind, weiß ich nicht) und erschien dort 2021 und 2022 jeweils im Dezember für 29,99 €. Und dass der UVP im Brettspielbereich (für den Käufer!) praktisch keine Relevanz hat (außer ein Schnäppchen vorzugaukeln), sollte uns glaub allen klar sein.


    Aber gut: wenn der ebay-Verkäufer sich das Teil tatsächlich für 59,99 € bei Schmidt-Spiele gekauft hat, um es dann ungespielt für 55 € weiterzuverkaufen (was ich bezweifle), dann mea culpa. (Wobei das mit Versandkosten und Gewährleistungsausschluss trotzdem kein gutes Angebot ist.) Wenn es aber so ist, wie ich annehme, dass er das Teil für 29,99 € bei Aldi gekauft hat, um es dann später für diesen überzogenen Preis weiterzuverkaufen, bleibe ich bei meiner ursprünglichen Aussage.


    PS: die Big Box (also Grundspiel + Kräuterhexen + Wolfgangs Wechselstube) gab es Ende 2020 exklusiv für 29,99 € bei Aldi.

  • Ne, ich rede durchaus von der Mega-Box.

    Dann hattest Du dich ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Weil meines Wissens nach ist die Mega-Box erst seit 2022 aufm Markt - und vorher war es halt die Big Box, die für 30 Euro angeboten wurde.

    Und es gibt auch immer noch die Variante: Geschenkt bekommen, braucht man nicht. Dann orientiert man sich halt evtl. an aktuellen Preisen.

    Aber ja, das Angebot ist nur für jemanden interessant, der das abholt - oder den Preis ansonsten noch drücken kann.

  • Die Mega-Box gab es 2021 und 2022 für 29,99 €, die Big Box 2020 für 29,99 €. Kann man bei diversen Schnäppchen-Seiten im Archiv nachschauen (z.B. mydealz).


    Das Angebot ist für Abholer auch nicht interessant. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es wirklich 59,99 € wert ist - was bezweifelt werden darf, wenn man die einzelnen Komponenten in besserer Qualität momentan zum selben Preis bekommt (und auch Angebote für 45 Euro existieren), dann hast du kein 14-tägiges Widerrufsrecht und auch keine gesetzliche Gewährleistung (obwohl der Ausschluss des Verkäufer nicht rechtswirksam sein dürfte, aber das muss man ja auch erstmal wissen).


    Es ist einfach traurig. Aber gut, wenn es die restlichen Kommentierer das in Ordnung finden, ziehe ich alleine weiter gegen solches Gebaren.

  • Bei Schmidt-Spiele ist ein UVP für 59,99 € angegeben, aber - und das ist ja der Punkt - das Spiel wurde exklusiv für ALDI produziert (wie die Rechte heute sind, weiß ich nicht) und erschien dort 2021 und 2022 jeweils im Dezember für 29,99 €.

    Solche Exklusiv-Deals werden üblicherweise für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen. Da das Ding jetzt im Schmidt-Shop und auch in anderen Online-Shops zu finden ist, ist die Aldi-Exklusivität offenbar inzwischen beendet.

    Das ändert aber nichts daran, dass frühere Bestpreise generell keine Relevanz haben, wenn ich heute ein Spiel kaufen will. Dann ist nur der heutige Bestpreis relevant.

    Und dass der UVP im Brettspielbereich (für den Käufer!) praktisch keine Relevanz hat (außer ein Schnäppchen vorzugaukeln), sollte uns glaub allen klar sein.

    Natürlich hat die UVP eine Relevanz, und sei es nur als Anhaltspunkt, wie viele Prozente welcher Händer darunter liegt. Und für den stationären Fachhandel ist die UVP immer noch eine wichtige Kennzahl.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

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  • ReservoirHog : Ich bin da bei dir. Daher kaufe ich einfach nur in Geschäften, anstatt bei Kleinanzeigen zu viel zu bezahlen. Ich habe kürzlich etwas bei Kleinanzeigen Verkauft und fand es mehr als frech den Preis von mir noch weiter drücken zu wollen, obwohl dieser schon sehr günstig war und kein VB mit angegeben war.

  • Da das Ding jetzt im Schmidt-Shop und auch in anderen Online-Shops zu finden ist, ist die Aldi-Exklusivität offenbar inzwischen beendet.

    Aus meinem Blickwinkel sieht es eher danach aus, dass Schmidt Spiele das Teil für die (willkürliche) UVP verkaufen darf, bis es dann wieder Ende November bei Aldi Süd erscheint. Aber das sehen wir natürlich erst dann, wenn es soweit ist. Oder auch nicht. In anderen Shops habe ich es jetzt nicht regulär gesehen (im Gegensatz zu den anderen Quacksalber-Versionen).


    Und für den stationären Fachhandel ist die UVP immer noch eine wichtige Kennzahl.

    Deswegen habe ich noch das für den Käufer ergänzt. Wobei es leichter zu vergleichen ist, wenn man eine Prozentzahl angibt, wie weit man darunter liegt, da stimme ich dir schon zu. Letztlich brauch man auf die UVP nicht wirklich schauen, wie es auch das Beispiel der regulären Quacksalber-Box zeigt. 40% sind da Standard, Bestpreis sogar mehr als 50% reduziert. Ob und inwiefern die Preise gerechtfertigt sind, ist ein anderes Thema für eine andere Stelle (ich bin der Meinung, dass Brettspiele in Deutschland in der Regel zu günstig sind). Aber bei so einem Scalper hat ja niemand was davon, der das Spiel produziert, entwickelt etc. hat. Und das ist halt nochmal zusätzlich schade.

  • Das Angebot ist für Abholer auch nicht interessant. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es wirklich 59,99 € wert ist - was bezweifelt werden darf, wenn man die einzelnen Komponenten in besserer Qualität momentan zum selben Preis bekommt (und auch Angebote für 45 Euro existieren), dann hast du kein 14-tägiges Widerrufsrecht und auch keine gesetzliche Gewährleistung (obwohl der Ausschluss des Verkäufer nicht rechtswirksam sein dürfte, aber das muss man ja auch erstmal wissen).

    Reden wir hier von einem Händlerangebot oder wieso regst Du Dich so auf? Dass Private Widerruf und Gewährleistung ausschließen, ist ganz normal und in aller Regel auch rechtswirksam, und ich sehe ehrlich gesagt auch nicht, warum man als Privatverkäufer wie ein Händler haften soll.

  • Dann sollte man vielleicht auch Preise wählen, die weit unter dem Händlerpreis liegen.


    Ich rege mich nicht darüber auf, dass die Person versucht(!), einen rechtsgültigen Gewährleistungsausschluss zu wählen (Spoiler: hat sie nicht), sondern über den Preis, den die Person aufruft. Der ist nahe der (willkürlichen) UVP - die eigentliche UVP liegt bei 29,99 € - ohne(!) Gewährleistung bieten zu wollen. Es ist okay, dass man das als Privatverkäufer macht, aber wenn man knapp den UVP-Preis ausruft (mit Versand sogar drüberliegt), ist das halt unsinnig. Aber das eigentliche Thema ist nicht der Gewährleistungsausschluss, sondern dass ein Spiel für 55 Euro verkauft wird, das die Person 29,99 € gekostet hat.


    PS: die meisten Gewährleistungsausschlüsse bei Kleinanzeigen (ich ergänze: die ich bislang gesehen habe) sind nicht rechtwirksam. Nicht, weil es grundsätzlich nicht ginge, sondern weil man sich falsch ausdrückt.

  • Dann sollte man vielleicht auch Preise wählen, die weit unter dem Händlerpreis liegen.


    Ich rege mich nicht darüber auf, dass die Person versucht(!), einen rechtsgültigen Gewährleistungsausschluss zu wählen (Spoiler: hat sie nicht), sondern über den Preis, den die Person aufruft. Der ist nahe der (willkürlichen) UVP - der eigentliche UVP liegt bei 29,99 € - ohne(!) Gewährleistung bieten zu wollen. Es ist okay, dass man das als Privatverkäufer macht, aber zum nahezu selben Preis ist das halt unsinnig.


    PS: die meisten Gewährleistungsausschlüsse bei Kleinanzeigen sind nicht rechtwirksam. Nicht, weil es grundsätzlich nicht ginge, sondern weil man sich falsch ausdrückt.

    Wie man den richtig formuliert, findet sich inzwischen auf so ziemlich jeder Hilfeseite der einschlägigen Handelsplattformen. Dass ein Angebot wie ein Verbrauchsgüterkauf zu behandeln sei, nur weil Dir der Preis nicht passt, ist auch ne sehr steile Auslegung von Verbraucher- und Handelsrecht. Genauso wenig erschließt sich mir, warum man als Privater Widerruf und Rücknahme nicht ausschließen dürfen soll. Niemand zwingt Dich, aus Deiner Sicht überhöhte Angebote anzunehmen, und dass damit ahnungslose Käufer abgezockt werden soll, ist Deine Unterstellung.

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  • Zitat

    Wie man den richtig formuliert, findet sich inzwischen auf so ziemlich jeder Hilfeseite der einschlägigen Handelsplattformen.

    Und warum wird es dann trotzdem noch falsch gemacht?

    Zitat

    Dass ein Angebot wie ein Verbrauchsgüterkauf zu behandeln sei, nur weil Dir der Preis nicht passt, ist auch ne sehr steile Auslegung von Verbraucher- und Handelsrecht.

    Nie behauptet. Zumal ich auch nicht weiß, was du mir genau damit vorwirfst.

    Zitat

    Genauso wenig erschließt sich mir, warum man als Privater Widerruf und Rücknahme nicht ausschließen dürfen soll.

    Nie behauptet. Wobei das bei mehrmaligem Verkauf von Neuware tatsächlich auch schon entschieden wurde, dass dann (u.U.) selbst bei richtigem Wortlaut ein zumindest einjähriges Gewährleistungsrecht gilt. Aber nochmal: habe ich nie behauptet. Mein Punkt hatte ursprünglich gar nichts mit dem Gewährleistungsrecht zu tun. Ich habe nur zusätzlich gesagt, dass sich das Angebot für 55 € (selbst dann, wennn man davon ausginge, dass die UVP von 59,99 € gerechtfertigt sei) nicht lohnt, wenn man für keine 5 Euro mehr ein 14-tägiges Widerrufsrecht erhält und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten. Alles andere wird mir hier hinzugedichtet.


    Zitat

    und dass damit ahnungslose Käufer abgezockt werden soll, ist Deine Unterstellung

    Wie oben gesagt: wenn die Person ein Spiel, das sie für 29,99 € erworben hat, später für 55 Euro verkaufen will, dann bleibe ich bei meiner Unterstellung. Es herrscht Vertragsfreiheit, daher darf die Person das. Gut finden muss ich das nicht und darf das auch kritisieren. Wenn du das anders siehst, auch okay. Dafür diskutiert man ja. Aber bitte mir nichts in den Mund legen, was ich so nicht gesagt/geschrieben habe.

  • Ich habe nur zusätzlich gesagt, dass sich das Angebot für 55 € (selbst dann, wennn man davon ausginge, dass die UVP von 59,99 € gerechtfertigt sei) nicht lohnt, wenn man für keine 5 Euro mehr ein 14-tägiges Widerrufsrecht erhält und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten. Alles andere wird mir hier hinzugedichtet.

    Wie oben gesagt: wenn die Person ein Spiel, das sie für 29,99 € erworben hat, später für 55 Euro verkaufen will, dann bleibe ich bei meiner Unterstellung. Es herrscht Vertragsfreiheit, daher darf die Person das. Gut finden muss ich das nicht und darf das auch kritisieren. Wenn du das anders siehst, auch okay. Dafür diskutiert man ja. Aber bitte mir nichts in den Mund legen, was ich so nicht gesagt/geschrieben habe.

    Es klingt halt sehr danach, warum denn sonst so darüber echauffieren? Unterm Strich betrachtet bleibt doch eigentlich nur: Jemand hat ein Spiel für einen Deiner Meinung nach zu hohen Preis eingestellt, zu Konditionen, die für einen Privatverkauf aber nun mal absolut üblich sind. Über die Motive der Person weißt Du genau nichts. Dass man beim Neukauf vom Händler andere Rechte hat, als auf Kleinanzeigen, ist jetzt auch keine Mördererkenntnis.

    Und ich sehe auch irgendwie noch nicht die "unbedarfte Oma, die versehentlich bei Kleinanzeigen ein viel zu teures Spiel kauft"; die Leute, die Spiele viel zu teuer kaufen, tummeln sich in aller Regel gerade nicht bei Kleinanzeigen.

  • Scalper mag ich auch nicht. Aber jeden, der eine Ware zu einem gefuehlt oder begruendet zu hohen Preis verkauft, in die Scalper-Schublade zu stecken, ist Quatsch. Das finde ich ehrlich gesagt nerviger, wenn Jemand einfach sein Lieblings-Feindbild auf Alles und Jeden anwendet, als das uebehoehte Angebot an sich.

  • In anderen Shops habe ich es jetzt nicht regulär gesehen (im Gegensatz zu den anderen Quacksalber-Versionen).

    Bei Ebay gibt es einige Händler, die das Ding anbieten. Manche für 59,- oder 55,-, andere für 49,- oder 45,-.

    Der ist nahe der (willkürlichen) UVP - die eigentliche UVP liegt bei 29,99 € - ohne(!) Gewährleistung bieten zu wollen.

    Sorry, aber das ist völliger Unsinn. Ein Exklusiv-Aldi-Sonderpreis ist ganz gewiss nicht die UVP. Die UVP wird vom Verlag festgelegt und hängt von den Produktionskosten ab.

    Außerdem: Selbst WENN das Ding dieses Jahr wieder bei Aldi erhältlich wäre, kannst du heute nicht wissen, ob der Preis in diesem Jahr vielleicht 39,99 beträgt. Denn in einer Zeit mit einer nicht geringen Inflation kann es auch einfach mal sein, dass Schmidt den Preis aufgrund gestiegener Produktionskosten nach oben anpassen musste.

    Aber das eigentliche Thema ist nicht der Gewährleistungsausschluss, sondern dass ein Spiel für 55 Euro verkauft wird, das die Person 29,99 € gekostet hat.

    Das weißt du doch gar nicht? Vielleicht wurde das Ding bei Ebay für 49 oder bei Schmidt für 59 Euro gekauft und dem jetzigen Verkäufer geschenkt, der das Spiel aber nicht behalten möchte. Oder steht auf der Box irgendwo "Aldi-Sonderedition" oder sowas drauf?

  • Dass man beim Neukauf vom Händler andere Rechte hat, als auf Kleinanzeigen, ist jetzt auch keine Mördererkenntnis.

    So pauschal stimmt das allerdings nicht. Grundsätzlich hat man sogar - was Sachmängel anbelangt - nahezu identische Rechte als Käufer, bzw. Pflichten als Verkäufer. Man hat halt die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen (bei Neuware allerdings auch nur dann, wenn man nicht zu viel Zeug verkauft). Es machen halt einige nicht korrekt. Und dadurch ist der versuchte Gewährleistungsausschluss nicht rechtmäßig. Wenn jemand - wie häufig gelesen - schreibt: keine Rücknahme und keine Garantie, dann bringt das exakt null. Gewährleistung greift.


    Aber nochmal: das war zu keinem Zeitpunkt mein eigentlicher Punkt. Es ist zwar von dem Verkäufer (aus meiner Sicht!) blödsinnig, diesen Preis aufzurufen, wenn es das Spiel selbst jetzt ähnlich beim Hersteller und günstiger bei eBay gibt (wie Thygra richtigerweise herausgestellt hat). Aber darum ging es mir grundsätzlich nicht.


    Mein eigentlicher Punkt ist der - und freilich haben da alle recht, die sagen, dass ich voreingenommen bin - dass der Verkäufer ein geldgieriger Aasgeier ist, FALLS er/sie sich das Spiel bei Aldi für 30 € gekrallt hat und jetzt für 55 Euro loswerden möchte.

    Natürlich weiß ich nicht, ob das stimmt. Es kann ein altes Mütterchen sein, deren Sohn gestorben ist, und sie mistet jetzt den Dachboden aus. Es kann sein, dass die Person das Spiel geschenkt bekommen hat und den Aldi-Preis nicht kennt. Es kann sein, dass.... usw. Meine Annahme muss nicht stimmen, deswegen ist und bleibt es eine Annahme. Meine Aussage, was mir nicht passt, bezieht sich darauf, wenn es so ist, wie ich es annehme. Mein Ziel war es nicht, diese eine Person persönlich zu treffen (sofern meine Annahme nicht zutrifft), sondern meinen generellen Ärger über solche Praktiken bei Kleinanzeigen (und Andererorts) Luft zu machen.


    Anstatt sich selbst ein Spiel zu kaufen, nicht zu spielen und das alles in der Hoffnung, es später teuer weiterzuverkaufen, finde ich keinen feinen Zug, um es mal so auszudrücken. Darf die Person das? Ja, klar. Aber nicht alles, was erlaubt ist, muss ich moralisch tolerieren.


    Genauso wie es pst gutes Recht ist, mich für meine Voreingenommenheit zu verdammen. Man kann das Geschäftsgebaren auch gut finden oder zumindest tolerieren. Vollkommen in Ordnung. Ich tue das nicht, denn ich finde es scheiße, wenn man sich selbst etwas kauft, mit dem man gar nichts anfangen kann, um es selbst teurer weiterzuverkaufen. Dann lass es doch direkt demjenigen, der es gebrauchen kann - zu einem fairen Preis. Nochmal: das ist eine allgemeine Aussage; den eBay-Verkäufer habe ich als Anlass genommen, er/sie muss aber überhaupt nicht persönlich gemeint sein. Dass ich davon ausgehe, dass es so ist, sagt in der Tat mehr über mich aus als über die andere Person.


    die Leute, die Spiele viel zu teuer kaufen, tummeln sich in aller Regel gerade nicht bei Kleinanzeigen.

    Ja, die sind bei Kickstarter unterwegs ^^

  • Deiner Argumentation nach dürfte es dann gar keinen Handel geben. Jeder Händler kauft Sachen ein und versucht diese dann teurer wieder zu verkaufen.

    Einerseits touché, andererseits tut der Händler ja was für das Geld. Er bringt es in den Handel. Den Zwischenverkäufer Kleinanzeigen-Peterle braucht man in der Kette nicht. Gut, den Händler vielleicht irgendwann auch nicht mehr, allerdings sehe ich durchaus noch einen Unterschied zwischen diesem und einem Privatmann, der von einem Händler etwas kauft. Der Händler schließt darüber hinaus (und ich bereue es fast, das Wort zu nennen, bevor es wieder eine Diskussion lostritt) seine gesetzliche Gewährleistung nicht aus und wenn man es online bestellt hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Im besten Fall macht der Händler noch seinen Job und kann dir was (ehrliches im besten Fall) zu dem Produkt sagen und Beratung leisten.


    Also weiß ich jetzt nicht, ob man die beiden Personengruppen so sehr miteinander vergleichen kann. Ich möchte es nicht. Aber ja, es gibt auch da Leute, die ich schwarze Schafe nennen würde. Wie hieß nochmal der Fatzke, der das Medikament für sündhaft teuer weiterverkauft hat? Der ist nochmal einige Stufen drunter.

  • Ich verstehe es voll und ganz, was dich hier so triggert. Ich schüttel auch manchmal den Kopf, wenn ich sehe, was für Preisvorstellungen Inserenten für ihre Spiele so haben. Aber es kann jeder die Preise verlangen, die er für richtig hält. Ist der Preis zu hoch, dann wird es schwer einen Käufer zu finden, ist der Preis zu niedrig, dann kann man sich vor Anfragen kaum retten.


    Jeder Käufer sollte zudem so mündig sein, Preise zu vergleichen und selbst zu entscheiden, ob ihm die Ware den geforderten Preis wert ist. Mache ich persönlich mehrmals am Tag. Döner für 9,00€? Backfischbrötchen 7,50€? Kleines Softeis für 4,20€? Ohne mich!

  • Brettspieler (aber wahrscheinlich allgemein): Beim Kauf ist alles Recht, was den Preis drück, drückt, drück, aber beim Verkauf UVP + OOP-Aufschlag wollen :)


    Mich regt das auch immer mal wieder auf aber letztendlich kann jeder verlangen was er möchte - der Markt regelt.

  • Meine Aussage, was mir nicht passt, bezieht sich darauf, wenn es so ist, wie ich es annehme.

    Das hast du in einem ersten Beitrag Nr. 722 aber nicht so geschrieben. Deine Formulierung geht dort davon aus, dass der Verkäufer selbstverständlich das Spiel für 29,99 bei ALDI gekauft haben muss:

    Hier wird versucht, irgendeiner ahnungslosen Omi, die ihren Enkeln etwas Gutes tun will, das Geld aus der Tasche zu ziehen, weil man selbst ein geldgeiler Sack ist.

    Du hast es als Fakt formuliert, und darüber habe ich mich wiederum aufgeregt.

    :prost:

  • Wie heißt es so schön? Der Markt regelt den Preis. Ein Großteil der ebay-Angebote sind als "gewerblich" gekennzeichnet. Entweder wird der Lagerplatz gerade nicht anderweitig benötigt oder der Preis wird dann zu gegebener Zeit wieder nach unten gehen. Und daß der Phantasie nach oben keine Grenzen gesetzt sind belegen einige private Anzeigen.


    Aber so ist das nunmal in der Wirtschaftsform des Kapitalismus. Man versucht den bestmöglichsten Profit für sich herauszuschlagen. Und wer es nicht gelernt hat, bei einem Luxusgut den Verzicht zu üben wenn der Preis zu hoch ist, der hat anscheinend noch ein paar Lektionen vor sich.


    Abgesehen davon: Welche Omi kauft ihrem Enkel ein Kennerspiel von 2018? Wenn eine Oma hinsichtlich der Hobbys ihres Enkels ein wenig interessiert ist (und das sollte sie bei Geschenken sein), dann wüßte sie, daß die Quacksalber entweder bereits in der Sammlung sind (aufgrund der Weihnachtsschnapper von Aldi) oder nicht den persönlichen Geschmack treffen.

  • So pauschal stimmt das allerdings nicht. Grundsätzlich hat man sogar - was Sachmängel anbelangt - nahezu identische Rechte als Käufer, bzw. Pflichten als Verkäufer.

    Ja, ist ja schön, dass wir jetzt zum x. Mal feststellen, dass das Sachmängelgewährleistungsrecht im Kern für Händler wie Private gleich ist und nicht ganz trivial abbedungen werden kann. Dass ich nicht einfach einen Rasenmäher verkaufen können soll, der dann aber nicht funktioniert, gilt im Grundsatz auch für Private. So weit so selbstverständlich und unspektakulär.

    Trotzdem treffen Händler (oder besser gesagt: Unternehmer) noch eine Vielzahl anderer Pflichten bzw. Einschränkungen, von der Beweislastumkehr bis zu den Fernabsatzbesonderheiten in §§ 312a ff. BGB oder der modifizierten AGB-Kontrolle -- deswegen kann man das sehr wohl so pauschal sagen.

    Oben hast Du Dich auch noch beschwert, dass Widerruf und Rücknahme ausgeschlossen sind. Bei allem Pochen auf "darum geht es ja nicht" betonst Du das halt auffällig oft. Und gerade was die Motive angeht, projizierst Du da halt ganz viel rein, alles alleine auf Grundlage der Höhe des Preises. Da wird wirklich jedes Klischee bemüht, von der arglosen Oma bis zum schmierigen Scalper.

    2 Mal editiert, zuletzt von m4xx ()

  • Ich habe gerade amüsiert die letzten Beiträge gelesen.

    Für mich ist Kleinanzeigen wie ein Basar:

    Angebot und Nachfrage regelt sich selber.

    Ich habe schon öfters Sachen zu einem deutlich höheren Preis gekauft als die UVP (und ich rede nicht von Promos, die i.d.R. derjenige kostenlos bekommen hat) und habe daher auch kein Problem bei Verkäufen mal mehr zu verlangen als die UVP wenn es die Nachfrage dazugibt.

    Übrigens glaube ich das sich kaum eine Oma , die nicht bereits auf Kleinanzeigen unterwegs ist sich dort „verirrt „ 😉

  • Dass man beim Neukauf vom Händler andere Rechte hat, als auf Kleinanzeigen, ist jetzt auch keine Mördererkenntnis.

    So pauschal stimmt das allerdings nicht. Grundsätzlich hat man sogar - was Sachmängel anbelangt - nahezu identische Rechte als Käufer, bzw.

    Da muss man Unterscheiden. Also ist einer von beiden, meist Verkäufer, KAUFMANN gem. HGB,der andere aber Privatmensch/Konsument, dann gelten für den Verkäufer strengere Vorschriften (bspw. muss er eben die 14 Tage wideruf gegen sich gelten lassen, auch gelten Gewährleistung, Haftung ganz anders). Beim Kauf zwischen Privatleuten gelten andere Regeln (Nämlich die des BGB) genauso wie wenn beide Kaufleute sind auch andere Regeln gelten, dann unterliegen beide dem HGB und es gibt keinen "Verbraucherschutz".


    Also kurz um gibt eigentlich 3 Konstellation: B2B (Also Business to Business), B2C (Also Business to Consumer), und Privatleute unter sich.

    8 Mal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Da ich es in keinem anderen Post wahrgenommen habe, werfe ich nochmal folgendes in den Ring:


    Die Mega Box gab's jetzt 2 x bei ALDI SÜD, wohingegen ALDI NORD nur die Big Box im Angebot hatte.


    Sollte ich nun als Nord Kunde gern die Box haben wollen, ist mir der Weg zur nächsten Süd Filiale zu weit ;)


    Und sollte ich sie dann noch außerhalb des Aktionszeitraum haben wollen bin ich doppelt gekniffen.


    Was heißt den Qualitativ schlechter?

    Mir ist nichts aufgefallen bisher.

  • Was heißt den Qualitativ schlechter?

    Mir ist nichts aufgefallen bisher.

    Das würde mich auch mal interessieren. Ich hab die Big Box (übrigens über den Schmidt Verlag gekauft). Und mir ist da jetzt auch kein Qualitätsunterschied bewusst.

  • Da muss man Unterscheiden. Also ist einer von beiden, meist Verkäufer, KAUFMANN gem. HGB,der andere aber Privatmensch/Konsument, dann gelten für den Verkäufer strengere Vorschriften (bspw. muss er eben die 14 Tage wideruf gegen sich gelten lassen, auch gelten Gewährleistung, Haftung ganz anders). Beim Kauf zwischen Privatleuten gelten andere Regeln (Nämlich die des BGB) genauso wie wenn beide Kaufleute sind auch andere Regeln gelten, dann unterliegen beide dem HGB und es gibt keinen "Verbraucherschutz".

    Den Kaufmann und das HGB braucht es gar nicht. ;) Es reicht die Unterscheidung: ist man Unternehmer oder Verbraucher i.S.d. §§ 13, 14 BGB. :)
    (ganz einfach, weil bei weitem nicht jeder Unternehmer im Sinne des BGB auch Kaufmann nach HGB sein muss).

    Ansonsten habe ich das Gefühl, dass m4xx und ReservoirHog den juristischen Teil der Ausgangslage nun ausreichend besprochen haben. :aufgeb:

  • Ich habe gerade ein paar Spiele inseriert, und irgendwie wirken die Anfragen auf mich total nach "Mit Google übersetzt". Accounts sind auch relativ neu und haben keine Inserate. Geht es da nur mir so oder wirkt das verdächtig? :D

    Nene, so redet man heutzutage in Deutschland, alles ganz normal.

    ^^


    Das ist schon sehr auffällig.

  • Ich habe gerade ein paar Spiele inseriert, und irgendwie wirken die Anfragen auf mich total nach "Mit Google übersetzt". Accounts sind auch relativ neu und haben keine Inserate. Geht es da nur mir so oder wirkt das verdächtig? :D

    Erstes: ziemlich sicher Scam / Fishing

    Zweites: 100%ig Scam / Fishsing

  • Habe jetzt bei Kleinanzeigen schon dreimal das Gleiche erlebt, neue Anzeige ist online, 30 Minuten später eine sehr allgemeine Anfrage zu irgendeinen Detail (von wann ist der Artikel etc.), wohlgemerkt jedes Mal Infos, die in der Anzeige stehen.

    Wenn ich antworte kommt Zeichen für Zeichen immer haargenau die gleiche Antwort (waren teils auch unterschiedliche Accounts):

    "Okay danke für die rasche Antwort! Ich bin grade noch in Verhandlungen mit einem anderen Verkäufer und würde mich bei Bedarf nochmal melden :)"

    Bis hin zu dem handgeschriebenen Smilie am Ende derselbe Text...

    Frage mich, was das bezwecken soll, soll der Account damit authentischer gemacht werden, bevor man damit scamt?