Lauwarme Noten: Brauchen wir mehr Verrisse?

  • Mich nerven zunehmend die 'Rezensionsfirmen' im Netz.....in. bei Youtube


    Da lässt man sich einladen und Geschenke machen, sagt kein Wort darüber, das man gesponsert wird oder ist sogar noch Stolz darauf von der Industrie mit Geschenken bedacht zu werden.

    Oder man lässt sich gleich, wie bei einigen Youtubern zu sehen, direkt für produzierte Inhalte bezahlen.


    Ohne ein Wort darüber zu verlieren. Da ist für mich die Grenze zum Unanständigen erreicht.


    Kritische Rezensionen sind daher überhaupt nicht angesagt, da ist die Gefahr zu gross, dass ein anderer dein nächstes Paket bekommt oder einen Spieltisch oder so....

  • Mich nerven zunehmend die 'Rezensionsfirmen' im Netz.....in. bei Youtube


    Da lässt man sich einladen und Geschenke machen, sagt kein Wort darüber, das man gesponsert wird oder ist sogar noch Stolz darauf von der Industrie mit Geschenken bedacht zu werden.

    Oder man lässt sich gleich, wie bei einigen Youtubern zu sehen, direkt für produzierte Inhalte bezahlen.


    Ohne ein Wort darüber zu verlieren. Da ist für mich die Grenze zum Unanständigen erreicht.


    Kritische Rezensionen sind daher überhaupt nicht angesagt, da ist die Gefahr zu gross, dass ein anderer dein nächstes Paket bekommt oder einen Spieltisch oder so....

    Selten eine so unqualifizierte Kritik gelesen... :/8-))
    Da hilft nur eins - üben, üben, üben!
    Oder es einfach sein lassen. ;)

    Liebe Grüße
    Nils

  • Schlafende Hunde sollte man nicht wecken 8-))

    Wer hat meinen Knochen versteckt?


    Also die oben verwendete Beschreibung ist schön subjektiv, was ich selber bei einem Verriss nur dann zur Geltung kommen lassen, wenn das Negative den Objektiven Vergleich schon überschritten hat.


    Trotzdem würde ich solche Ausmalungen nicht machen, da dass ungerecht dem Erschaffer des Werkes gegenüber ist.


    Naja, ich kann gerne wieder ein paar schreiben, aber an sich mache ich das nur wenn mir wie du schon gesagt hast oben ein Spiel so gar nicht gefallen hat (gewollt oder ungewollt ist egal).


    King of Tokyo z.B. würde ich eher als eine bessere Kniffel-Variante sehen. ^^

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

  • Oder man lässt sich gleich, wie bei einigen Youtubern zu sehen, direkt für produzierte Inhalte bezahlen.


    Ohne ein Wort darüber zu verlieren. Da ist für mich die Grenze zum Unanständigen erreicht.

    Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen solltest du bei der entsprechenden Plattform und ggf. den dafür zuständigen Behörden melden. Da das offenbar die wenigsten Nutzer machen, wird es noch eine Weile dauern, bis dem wirkungsvoll Einhalt geboten wird.

  • Hi Nils,

    Hast du auch eine Meinung mit Inhalt beitragen wollen oder nur mal was schreiben?

    Freue mich auf Substanstielles....

    Einmal editiert, zuletzt von Ludensorium ()

  • Hallo yze,

    Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen solltest du bei der entsprechenden Plattform und ggf. den dafür zuständigen Behörden melden.

    Müssen das nicht schon sehr spezielle Charaktere sein, die, weil ihnen ein Spiel nicht gefällt, jemanden anderen anzeigen, weil der zu "positiv" Bericht erstattet, dafür durch Naturalien im Wert von 10-15€ Vorteile erhalten hat - und es der Form halber nicht als Werbung gekenntzeichnet hat?

    Aber manche können vielleicht nicht anders...

    Liebe Grüße
    Nils

  • Oder man lässt sich gleich, wie bei einigen Youtubern zu sehen, direkt für produzierte Inhalte bezahlen.


    Ohne ein Wort darüber zu verlieren. Da ist für mich die Grenze zum Unanständigen erreicht.

    Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen solltest du bei der entsprechenden Plattform und ggf. den dafür zuständigen Behörden melden. Da das offenbar die wenigsten Nutzer machen, wird es noch eine Weile dauern, bis dem wirkungsvoll Einhalt geboten wird.

    Ich hatte mir die Mühe gemacht und die Kollegen per Mail/Kommentar hinzuweisen.

    Einige haben reagiert mit einem Disclaimer oder Einblendungen.

    Von einigen wird man dumm angemacht.

    Die Leute sind oft völlig unkritisch solchen Sachen gegenüber.

    Da braucht es Druck der Nutzer, denke ich einfach.

    Wer Geschäfte machen will, muss es sagen und nicht unschuldig tun.


    Und man will ja nicht gut leicht die Polizei rufen ?

  • Hallo yze,

    Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen solltest du bei der entsprechenden Plattform und ggf. den dafür zuständigen Behörden melden.

    Müssen das nicht schon sehr spezielle Charaktere sein, die, weil ihnen ein Spiel nicht gefällt, jemanden anderen anzeigen, weil der zu "positiv" Bericht erstattet, dafür durch Naturalien im Wert von 10-15€ Vorteile erhalten hat - und es der Form halber nicht als Werbung gekenntzeichnet hat.

    Aber manche können vielleicht nicht anders...

    Liebe Grüße
    Nils

    In der Wirtschaft nennt man das Korruption, auch schon bei solchen Beträgen.....

  • Das nennt man nicht Korruption, sondern bezahlte Werbung. Richtig schlecht bezahlte Werbung sogar.


    Ich find's auch etwas überkandidelt sich hier über sowas zu beschweren. Nur weil jemand ein positives Video macht, musst du dir das Spiel doch nicht gleich kaufen? Und wenn Du dir ein Spiel nur aufgrund einer Meinung einer Person kaufst, bist Du selbst schuld ;)


    Oder hast Du mal darüber nachgedacht, dass diese "Firmen" das Spiel vielleicht wirklich gut finden?

  • Das ist definitiv keine Korruption. Und es ist somit auch nichts für die Polizei. Allerdings ist es etwas für diese netten Abmahnanwälte. Und ich bin mir sicher, wenn die entsprechenden Youtuber Post von einem von diesen bekommen haben, würden sie sich wünschen, dass besser die Polizei vor der Tür gestanden wäre...

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Nicht gekennzeichnet Werbung kann von Konkurrenten abgemahnt werden und der jeweilig zuständigen landesmedienanstaöt gemeldet werden.

  • Ich sagte 'in der Wirtschaft'......

    Schaut euch mal an, was heute in Richtlinien für Verhalten in steht, was man annehmen darf (Die Schüler hier sind daher exculpiert).


    Das Verhalten der Kanäle ist ein Verstoss gegen Wettbewerbsrecht und daher abmahnfähig. Völlig korrekt.


    Mir ging es hier mehr um eine Sensibilisierung und um Anregung zu kritischer Betrachtung.

    Letztlich auch um eine Erklärung, warum es so viele positivistische Kanäle gibt.

  • Mich nerven zunehmend die 'Rezensionsfirmen' im Netz.....in. bei Youtube

    Von welchen Rezensionsfirmen sprichst du denn? Diejenigen, die sich selbst auf Youtube verkaufen oder diejenigen, die zwischen Youtubern und Firmen vermitteln?

    Ich meine Kanäle, die Rezensionen produzieren.

    Sehr sauber macht das Ben vom Brettspielblog.


    Beim großen Rest seht ihr Unpackings von grossen Firmen, Spieltische mit Werbung, gekaufte letsplays für Kickstarter usw.

  • Allerdings ist es etwas für diese netten Abmahnanwälte.

    Wurde diesen Wirtschaftsunternehmen nicht bereits ein Riegel vorgeschoben?
    Insbesondere aktuell wegen den Datenschutzverordnungen - eben auch weil Gesetze wirtschaftlich missbraucht wurden.

    Eine Abmahnung wegen Fehlverhaltens ist eine normale und legale wie sinnvolle Sache.

    Sie ist dazu da, teure Rechtsmittel zunächst hinten an zu stellen.


    Der Missbrauch dieser Abmahnungen und die DGSVO haben damit nun nix zu tun .... .

  • Die Abmahnung dient dem Wettbewerbsrecht. Wettbewerb gibt es nur, wenn es gewerblich ist (Geld fließt).


    Welcher YT soll jetzt einen anderen YT abmahnen, weil er dadurch sein „Geschäft“ wettbewerbswidrig in Gefahr sieht?


    „Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte.“

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Wurde diesen Wirtschaftsunternehmen nicht bereits ein Riegel vorgeschoben?
    Insbesondere aktuell wegen den Datenschutzverordnungen - eben auch weil Gesetze wirtschaftlich missbraucht wurden.

    Wie Ludensorium gesagt hat:

    Eine Abmahnung wegen Fehlverhaltens ist eine normale und legale wie sinnvolle Sache.

    Sie ist dazu da, teure Rechtsmittel zunächst hinten an zu stellen.

    Es wird ein wenig mehr darauf geachtet, dass die Kanzleien auch wirklich den Auftrag dazu haben (nur ein Mitbewerber kann entsprechende Forderungen stellen), aber ansonsten ist das nicht verboten und auch sehr sinnvoll, um Gerichtsprozesse zu minimieren.

    Ich sagte 'in der Wirtschaft'......

    Schaut euch mal an, was heute in Richtlinien für Verhalten in steht, was man annehmen darf (Die Schüler hier sind daher exculpiert).

    "In der Wirtschaft" ist das vielleicht ein Fall für die Compliance-Abteilung, aber auch dort wird das nicht Korruption genannt. Denn das ist ein Straftatbestand und der ist in diesem Fall eben nicht erfüllt.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Die Abmahnung dient dem Wettbewerbsrecht. Wettbewerb gibt es nur, wenn es gewerblich ist (Geld fließt).

    Wettbewerb gilt, wenn kommerzielle Interessen da sind. Und das ist eben auch schon bei Geschenken der Fall. Das wird tatsächlich sehr weit gefasst. Ob das sinnvoll ist oder nicht...es wird so gesehen.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Bandida so gu wie alle Brettspiel-YouTube haben die monetarisierung aktiviet, somit sind sie kommerziell aktiv und können abmahnen und abgemahnt werden.

  • Jaja schon klar, hab ich ja geschrieben. Mit „gewerblich“ meinte ich „Geld oder Sachwert“ fließt.


    Nur muss eben für eine Abmahnung doch ein Wettbewerber den anderen anscheissen, mit der Begründung, dass durch den unlauteren Wettbewerb ihm ein Schaden entsteht.


    Wem entsteht denn ein Schaden, wenn H&C ein Rezensionsexemplar bekommen? Wie willst du denn nachweisen, dass das Spiel nur gut bewertet wurde, weil sie das Spiel gratis bekommen haben?


    H&C dienen als größter Influencer nur als Beispiel

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Rezensionsexemplare sind ein feiner Grat. Je nach den Umständen und Ansicht/Auslegung des beurteilenden Juristen kann eine „Rezension“ Werbung sein oder eben nicht (s. Antworten auf Werbefragen in sozialen Medien und Werbekennzeichnung im Influencer Marketing).

    Insofern schadet es sicher nicht, entsprechend transparent zu agieren und jeweils auf die konkreten Umstände hinzuweisen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, wenn man ein kurzes „Vielen Dank an Verlag X für das Rezensionsexemplar.“ einstreut und ggf. einen Werbehinweis einblendet. Als Vorbild taugen z. B. die Boardgamejunkies mit ihren ausführlichen Transparenzinformationen und deutlichen Hinweisen in den Texten. @HDScurox :thumbsup:

  • Wen das "interessiert", kann ja auch einen Blick auf Sebastians Wenzels Beitrag im Forum spielen.de werfen. Meiner Meinung nach kann er für sich selbst nicht klären, ob es nun journalischtisches Werken oder Werbung ist.

    Ich bin selbstständig. Weiß, was es heißt, auf Basis der eigenen Leistung wirtschaftlicher erfolgreich zu sein. Wenn ich für meine Spieleempfehlungen meinen Zeitaufwand in einer Aufrechnung berücksichtigen würde, wäre der wirtschaftliche Erfolg für diesen Aufwand extrem defizitär. Ich für meinen Teil, werde diese "Arbeit/Freizeitbeschäftigung" aufgrund dessen nicht mit der Kennzeichnung "Werbung" adeln. Das ist einfach lächerlich.
    Ich räume aber ein, dass es in manchen Fällen Sinn machen mag.
    Aber ich habe halt auch so meine Meinung von Leuten, die jemanden völlig "Unbekannten" mit einer Anzeige eine Auswischen wollen, weil der zu "positive" Meinungen von seinen gemachten Spieleerfahrungen kundgetan hat.

  • Nein natürlich bricht niemanden ein Zacken aus der Krone. Die Frage war: wer soll wen abmahnen?


    Geht doch nur von „gewerblich“ zu „gewerblich“. Demnach kriegen die alle (also die, die in Frage kommen) Rezensionsexemplare und/oder finanzieren sich über Patreon.


    Eine Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus. Rezensionsexemplare sind, wie gesagt, ne Grauzone. Wer soll da also wen anzeigen und überhaupt anzeigen können?


    Das wollte ich wissen.


    Wenn ich Maler xy anzeige, dann muss ich klarmachen, dass derjenige Maler sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft.


    Wenn Boardgamejunkies z.B H&C anzeigen will, welchen Wettbewerbsvorteil kann er geltend machen? Mehr Patreonunterstützer? Mehr Rezensionsexemplare?

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

  • Ich würde so argumentieren:

    Ein Kanal, der ohne Rezensionsexemplare arbeitet, hat zumindest im Hinblich auf die Unbefangenheit einen Bonus. Das kann sich in höheren Zuschauerzahlen zeigen. Jeder Klick bringt ca. 0,1 Cent. Die Zuschauer haben nur begrenzte Zeit und schauen ggf. nur den anderen Kanal. Also könnte mir ein "Schaden" entstehen.


    Wie ich oben schon geschrieben habe, ist die Sinnhaftigkeit evtl. zu hinterfragen, wird aber aktuell eher so ausgelegt.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Das Geld bei YT kriegt man nur noch, wenn man großer Influencer ist mit x Klicks. Und Leute mit x Klicks kriegen Rezensionsexemplare ...;)


    (und ich kenne keinen, der die ausschlägt)


    Deswegen immer noch die Frage: wer soll in der Brettspielbranche wen anzeigen?

    >>>>Maximal genervt von der Wattebauschfraktion<<<<

    Einmal editiert, zuletzt von Bandida ()

  • Ludensorium wo ist dein youtube-Kanal bzw. dein Blog?

    Es ist sehr leicht Leute hier zu kritisieren niederzumachen, aber die überwiegende Mehrheit bringt viel Zeit und Mühe auf, um in ihrer spärlichen Freizeit Inhalte zu produzieren. (Gegen eine sachliche Kritik ist nichts einzuwenden. Aber der allgemeine Vorwurf fast alle seien korrumpiert, ist wenig hilfreich)


    Und wie die Klickzahlen zeigen, gibt es viele, denen diese Inhalte gefallen. Wenn du etwas nicht magst, schau es dir halt einfach nicht an.

    Oder noch besser: kaufe dir Spiele und produziere selbst Inhalte dazu. Damit deine Reviews nicht zu positiv werden, solltest du beim Kaufen darauf achten, hauptsächlich Spiele zu kaufen, die dich wenig ansprechen.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Leute ... Eine Rezension ist eine kritische Auseinandersetzung mit einem Produkt oder Werk. Habt ihr mal irgendwo in einer ernsthaften Rezensionsquelle (z. B. Tageszeitung) gelesen, dass dieses Produkt gestellt ist? Eben. Weil es NICHT erforderlich ist. Und glaubt ja nicht, dass ernsthafte Rezensenten ein Buch, Spiel, CD oder sonstwas für eine solche Arbeit kaufen.

    Wenn aber eine Produktvorstellung oder -nennung "gekauft" oder durch andere Zuwendungen erschlichen ist, dann gilt die Kennzeichnungspflicht. Das mag bei einigen YTlern der Fall sein. Aber die sehr allgemeine Aussage oben ist wirklich Unfug.

    Bevor hier also völlig übliche und rechtskonforme Vorgänge kritisiert werden, bitte zunächst informieren. Es gibt wirklich sehr klare und rechtlich eindeutige Regelungen.

  • Leute ... Eine Rezension ist eine kritische Auseinandersetzung mit einem Produkt oder Werk. Habt ihr mal irgendwo in einer ernsthaften Rezensionsquelle (z. B. Tageszeitung) gelesen, dass dieses Produkt gestellt ist? Eben. Weil es NICHT erforderlich ist.

    Die Sueddeutsche weißt darauf hin

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • In den Videomagazinen wurde auch oft genug erwähnt, dass sie Rezensionsexemplare bekommen (oder der Test wegen fehlendem Rezensionsexemplar erst in der nächsten Ausgabe kommt).

  • Eiige Medien versuchen derzeit, so transparent zu sein, dass selbst die Unterwäsche der Journalisten beschrieben wird. Beim Spiegel gibt es dafür auch Gründe. Das kann man machen, ist aber rechtlich eben nicht erforderlich.

    Und das bitte nicht mit aktuellen und zudem widersprüchlichen Urteilen zu Influencer-Marketing verwechseln. Eine Rezension ist kein Anzeigenformat, sondern Journalismus. Die Übergänge - gerade auf YouTube - mögen da fließend sein. Aber dennoch gilt grundsätzlich: ohne Gegenleistung keine Kennzeichnungspflicht.